20200303-bericht-zv-kl-final-inkl-anlagen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für Stadt und Landkreis Kaiserslautern

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4.2        Schlussfolgerungen aus der Best Practise Analyse zu Zweckverbänden Die Aufarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Gründung von Zweckverbänden sowie die Best-Practise-Analyse zeigen als Ergebnisse wie folgt:       Integrierte (großräumige) Gewerbeflächenzweckverbände sind in Rheinland-Pfalz unter anderem bei der Bewältigung von großformatigen Konversionsflächen längst etabliert und bewährt       Die Mechanismen der demokratischen Teilhabe der einzelnen Verbandsmitglieder sind eingespielt       Die Fach- und Rechtsaufsicht bei der Errichtung von Zweckverbänden gewährleistet rechtssichere Struk- turen       Zweckverbände bieten folgende Vorteile / Mehrwerte für die jeweiligen Verbandsmitglieder und als Ganzes: o   „Big Sells – Zweckverband = Starker öffentlicher Immobilienakteur / namhafte konzentrierte Flä- chenangebote unterschiedlicher Provenienz anstelle lokaler Kleinparzellenangebote o   Imagebildung / Adressbildung im nationalen Standortewettbewerb o   Umsetzung eines Leitbildes mit profilierten Gewerbeflächenangeboten für unterschiedliche Branchen und Anforderungen o   Leistungsfähige Planungs- und Entwicklungsorganisation aus einer Hand mit einheitlicher Um- setzungsphilosophie und der Möglichkeit Verwaltungsressourcen großer Mitglieder für den Zweckverband einzubringen o   Leistungsfähige Erschließungsorganisation aus einer Hand (mit einheitlichen Gebühren- und Ab- gabensätzen) und der Möglichkeit Betriebsführungsverträge mit etablierten Ver- und Entsor- gungsträgern zu schließen o   Leistungsfähige Vermarktungsorganisation aus einer Hand mit starker Wahrnehmung durch die Wirtschaftsakteure o   Leistungsfähige Fördermitteladresse für Inanspruchnahme von nationalen und von EU-Mitteln o   Verbesserte Kapitalausstattung durch Eigenmittel, Förderung und Drittmittel o   Vorteilsausgleich im Verbandsgebiet/gerechte Lastenteilung       Die Gliederung der Tätigkeiten eines Zweckverbandes in eine originär hoheitlich-administrative und eine investive Handlungssphäre – möglichst in der Rechtsform der Privatwirtschaft - ist aus haushalteri- schen, steuerlichen und umsetzungsorientierten Gründen zu empfehlen; hierbei o übernimmt der Zweckverband im Kern lediglich die Aufgaben der einheitlichen standörtlichen Bauleitplanung und Trägerschaft für Erschließung und Vermarktung und ist vertraglich verbun- den mit einer auf seinem Verbandsgebiet tätigen o Zweckgesellschaft (Entwicklungsgesellschaft) für Flächenankauf, Bewirtschaftung, Erschließung und Vermarktung und ist weiterhin vertraglich als Flächenakteur verbunden o mit der kreisfreien Stadt und den Verbandsgemeinden zur sachdienlichen Erstellung von (Teil-) Flächennutzungsplänen gem. § 204 BauGB und kann im Übrigen mittels Raumordnungsvertrag gem. § 11 LPlG o eine regionale Flächenentwicklung mit der Oberen Planungsbehörde festlegen       Für die einzelnen kommunalen Mitglieder eines Zweckverband interkommunale Gewerbegebiete erge- ben sich nachfolgende – unterschiedliche Motivationen / Vorteile: o Die kreisfreie Stadt (Oberzentrum) kann infolge eigener Flächenengpässe eine wirtschaftsför- dernde Stadt-Umland-Kooperation leisten o Der Landkreis kann für sein Gesamtgebiet eine austarierte gewerbliche Flächenangebotspolitik begleiten und regionale Entwicklungsschwerpunkte räumlich verteilen o Die Verbandsgemeinden können die über den jeweiligen Eigenbedarf hinausgehenden regiona- len Gewerbeflächenpotentiale im Verbund mit der jeweiligen Ortsgemeinde ohne weiterge- hende raumordnerische Zulassungsverfahren gestalten o Die Ortsgemeinden ohne G-Funktion können erstmalig Flächen für Gewerbe aktivieren und hie- raus für sich Steuerkraft induzieren, die ansonsten nicht möglich ist o Die Ortsgemeinden mit G-Funktion erhalten neben der bisherigen Entwicklungsperspektive auch Partizipation an regionalen Flächenangeboten Projekt: PK19-040              Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020                                                                                                  Seite 45 von 68
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o   Alle Belegenheitsgemeinden erarbeiten für sich (perspektivisch) eine Erhöhung der Steuermess- zahlen / Erträge o   Infolge Beschränkung der Zweckverbandstätigkeit auf die lediglich hoheitlich-administrativen Handlungsbereiche ist eine erwartbar geringe Verbandsumlage zu leisten       Vornehmlich die (kostenträchtige) Beschaffung / Ankauf der Flächen im Gebiet eines Zweckverband in- terkommunale Gewerbegebiete (Bodenmobilisierung) sowie die Kosten der Erschließung stellen - vor dem Hintergrund der kommunalen Haushaltsschwäche - bislang die eigentliche Herausforderung für die (interkommunale) Gewerbeflächenentwicklung dar o   Namens des Zweckverbandes übernimmt diesen Aufgabenbereich eine Zweckgesellschaft mit folgenden Vorteilen o Gründung einer Flächenentwicklungsgesellschaft aus dem Gesellschafterkreis der loka- len Finanzinstitute mit kommunaler Gewährsträgerschaft sowie den tätigen Ver- und Entsorgungsträgern in der fachlichen Abbildung eines „Landentwicklers“ inklusive städ- tebaulichem Entwicklungsvertrag mit dem Zweckverband gem. § 11 BauGB o Bedarfsweise Untergründung von standörtlichen Tochtergesellschaften o Bereitstellung von Fremdkapital durch lokale Finanzinstitute mit interkommunaler Trä- gerschaft o Finanzierung aus dem Delta von Ankauf unentwickelten Landes zum Abverkauf von ge- werblichen Bauland sowie Entgeltzahlungen seitens des Zweckverbandes o Langfristige Ankaufs- und Optionspolitik mit Assetfinanzierung durch Gegenwert des Grundstücks o Soweit Grundstücke nicht erworben werden können, erfolgt bei Zustimmung der Ei- gentümer Einlage als Sachwert in die standörtliche Entwicklungsgesellschaft o Einsatz erfahrenen technischen und kaufmännischen Personals o Kostengünstige Planung und Bau von Erschließungsanlagen o Nutzung der steuerlichen Vorteile o Bedarfsweise Überlassung der hergestellten Erschließungsanlagen in das Eigentum des Zweckverbandes o Für die lokale Kreditwirtschaft eröffnet sich hieraus die Chance zu erweiterten Finan- zierungsgeschäften und Vorkundenbindung o Für die lokalen Träger der Ver- und Entsorgung eröffnet sich die Chance zur Ausweitung der klassischen Erschließungstätigkeiten o Für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft WFK eröffnet sich die Chance auf Geschäfts- feld-erweiterung      Demgegenüber steht als Aufwand / „Nachteil“: o   Gründungsaufwand ZV – fachlich / organisatorisch / politische Akzeptanzschaffung o   ZV mit Versammlung und Verbandsvorsteher als kommunale Sonderorganisationsform o   (Teil-)Abtretung hoheitlicher und Gebührenrechte an den ZV Projekt: PK19-040             Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020                                                                                                 Seite 46 von 68
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4.3         Politisch-administrative Schlussfolgerungen zu Zweckverbänden Politisch-adminstrativ stellt sich eine interkommunale Gewerbegebietsentwicklung als 2-Säulen-Modell eines Zweckverbandes mit zugehöriger Zweckgesellschaft vorteilsmäßig wie folt dar:        Integrierter Akteur für alle Aspekte der Erschließung und Wirtschaftsförderung mit starkem Verhand- lungsmandat gegenüber EU, Bund, Land, Region, staatlichen und kommunalen Behörden, Vereinen, Ver- bänden, Unternehmen, Medien und Instituten,        Die Sonderorganisationsform eines Zweckverbandes mit Verbandsvorsteher, Verbandsverwaltung und Versammlung (gebundene politische Entscheidungen) bietet die Möglichkeit für wechselnde Vorsitz- strukturen auf Zeit und tariert lokale Kräfteverhältnisse demokratisch aus,        Der Zweckverband ist (möglicher) Gesellschafter einer standörtlichen Erwerbs- und Entwicklungsgesell- schaft oder Vertragspartner einer solchen,       Das 2-Säulen-Modell einer interkommunalen Flächenentwicklung – einerseits durch hoheitliche Instru- mente inkl. ausreichender Personal- und Finanzressourcen in einem Zweckverband - und zugleich Grün- dung einer für den Zweckverband tätigen Zweckgesellschaft (Erwerbs, Entwicklungs- und Erschließungs- aufgabe) stellt das zentrale Unterscheidungsmerkmal im Vergleich zu allgemeinen Flächenangeboten dar („Entwicklung aus einer Hand“). Die nachfolgende Tabelle stellt vergleichend die Handlungsmöglichkeiten eines Gewerbeflächenzweckver- bandes denjenigen der einzelgemeindlichen Gewerbegebietsentwicklung gegenüber. Im hier zu betrachtenden Fall der Entwicklung / Bewirtschaftung von neu auszuweisenden (regional bedeut- samen großflächigen) Gewerbegebieten mit angestrebter unterschiedlicher Profilierung und auch der Option von Bestandsflächenkonversionen sind als Vergleichskriterien u.a.       verwaltungsbezogene und haushalterischen Leistungsfähigkeiten / Ressourcen,       Stellung der Gebietskörperschaft im System der Raumordnung,       Aufwand für planerische Vorbereitung,       Aufwand für Flächenerwerb / Erschließung,       Standortnachfragen / Überlaufeffekte /Adressbildungen,       Synergieeffekte / Wertschöpfungspotential,       Weiteres, zu berücksichtigen. Soweit eine interkommunale Entwicklung gewünscht /geboten ist, muss als Vergleichsmaßstab zu einem Zweckverband immer die (organisatorische und fiskalische) Leistungsfähigkeit der insoweit kleinsten eigen- ständigen Gebietseinheit herangezogen werden. Im Wesentlichen also diejenige der Ortsgemeinden mit ihrer gem. Art. 28 GG i.V.m., Art. 49 Landesverfassung Rheinland-Pfalz gegebenen Zuständigkeit für alle örtlichen Belange der Entwicklung auf ihrer Gemarkungsfläche und zugleich eingebunden in die Verwaltungsleistungen der Verbandsgemeinden. Nicht zuletzt ist im Verhältnis auch die Leistungsfähigkeit einer kreisfreien Stadt zu berücksichtigen, die ihrer- seits allerdings jedoch kaum ausreichende räumliche Erweiterungspotentiale aufweist. Der nachfolgende Vergleich unterscheidet demnach als Akteure:       Einzelgemeindliche Entwicklung (OG) (KL)       Entwicklung im Zweckverband (ZV)       Entwicklung im Zweckverband mit Zweckgesellschaft (2-Säulen-Modell) (ZV+ZG) Für die Bewertung gelten folgende Klassifizierungen: + = grundlegende Leistungsfähigkeit / Spielraum Projekt: PK19-040            Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020                                                                                                 Seite 47 von 68
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++ = erhöhte Leistungsfähigkeit / Spielraum +++ = überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit / Spielraum Gewerbeflächenentwicklung als Beitrag der kommunalen Daseinsvorsorge – Leistungsfähigkeit im Vergleich Kriterium (Auswahl)               OG / KL           ZV              ZV + ZG          Bemerkung 1. Verwaltung und Organisa- tion Allg. Verwaltungskraft            +        (++)     ++              +++ Fachliche Ressourcen              +        (++)     ++              +++ Personelle Ressourcen             +        (++)     +               +++              Verwaltungsleihe durch große Mitglieder an ZV Haushaltssituation                +         (+)     +               +                2-Säulen-Modell Geltung GemO                      +         (+)     +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Geltung LFAG                      +         (+)     +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Direkter Einfluss politischer     +++     (+++)     +               + Gremien Mittelbarer Einfluss politi-      +         (+)     +++             +++ scher Gremien Bürgerbeteiligung                 +         (+)     +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt 2. Planung und Maßnahmen der Vorbereitung Flächenangebot       Gewerbe-     +         (++)    +++             +++              ZV ist attraktiv eignung lokal Flächenangebot       Gewerbe-     +          (+)    +++             +++              ZV ist attraktiv eignung interkommunal Flächenangebot       Gewerbe-     +          (+)    +++             +++              ZV ist attraktiv eignung regional Flächenangebot       Gewerbe-     +          (+)    +++             +++              ZV ist attraktiv eignung (inter-)national Kompetenzzuordnung FNP            Nein       (+)    nein            nein             Vereinbarung gem. § 204 BauGB Kompetenzzuordnung BPlan          +          (+)    +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Kompetenzzuordnung Raum-          +        (+++)    +++             +++              Vertrag gem. § 11 LPlG mit SGD ordnung 3. Staatliche Förderung Antragsberechtigung               +          (+)    +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Abwicklungskompetenz Fördertitel EU                    +        (+++)    +++             +++              Leistungsfähigkeit als Träger Fördertitel Bund/BauGB            +        (+++)    +++             +++              Leistungsfähigkeit als Träger Fördertitel Land / MdI            +        (+++)    +++             +++              Leistungsfähigkeit als Träger Fördertitel Land / MWVLW          +        (+++)    +++             +++              Leistungsfähigkeit als Träger Fördertitel Land / Sonstige       +        (+++)    +               +                Leistungsfähigkeit als Träger Vorhaltung Eigenanteil            +          (+)    ++              +++              Finanzielle Leistungsfähigkeit Einwerbung Kapitalquellen         +          (+)    +               +++ Privatwirtschaft Kreditfähigkeit                   +          (+)    +               +++              Leistungsfähigkeit als Träger 4. Sicherung der Planung Instrumente/Satzungen             +          (+)    +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Veränderungssperre                +        (+++)    +++             +++              Leistungsfähigkeit als Träger Vorkaufsrecht                     +          (+)    ++              +++              Leistungsfähigkeit als Träger Umlegung                          +        (+++)    +               +                Leistungsfähigkeit als Träger Maßnahmen Besonderes              +       (+++)     +++             +++ Städtebaurecht (BauGB) Satzungen nach LBO RLP            +          (+)    +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Satzungen nach KAG RLP            +          (+)    +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Sonstige Satzungen nach Lan-      +          (+)    +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt desrecht Projekt: PK19-040            Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020                                                                                                Seite 48 von 68
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5. Bodenmobilisierung Flächenerwerb und freiwillige    +       (+++)     ++              +++              2-Säulen-Modell; demnach er- Bodenordnung                                                                        folgt der Erwerb vorzugsweise durch eine Gesellschaft Abwicklungskompetenz             +       (+++)     +               +++              Leistungsfähigkeit als Träger 6. Erschließung/Freiräumung Aufgabenerfüllung                +         (+)     +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Abwicklungskompetenz             +       (+++)     +               +++              Leistungsfähigkeit als Träger 7. Vermarktung/Nutzerbin- dung Aufgabenerfüllung                +         (+)     +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Abwicklungskompetenz             +       (+++)     +               +++              Leistungsfähigkeit als Träger Ansiedlungsadresse/Image         +       (+++)     +++             +++              Außenwirkung regional/national Angebot für lokalen Bedarf       +++      (+++)    +               +                Außenwirkung regional/national Angebot für regionalen Be-       +       (+++)     +++             +++              Außenwirkung regional/national darf Angebot für nationalen Be-       +       (+++)     +++             +++              Außenwirkung regional/national darf Flächentyp Neuentwicklung        +        (++)     +++             +++              ZV ist attraktiv Flächentyp Konversion            +       (+++)     +++             +++              ZV ist attraktiv 8.Steuern und Erträge Realsteuerberechtigung           +         (+)     nein            nein Hebesatzberechtigung             +         (+)     +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Festsetzung anderer Hebesätze gegenüber Umland möglich Grundsteuer A direkt             +         (+)     nein            nein Grundsteuer A umverteilt         nein     (nein)   +++             +++              mittelbar gem. § 13 Abs. 4 LFAG Grundsteuer B direkt             +         (+)     nein            nein Grundsteuer B umverteilt         nein     (nein)   +++             +++              mittelbar gem. § 13 Abs. 4 LFAG Gewerbesteuer                    +         (+)     nein            nein Gewerbesteuer umverteilt         nein     (nein)   +++             +++              mittelbar gem. § 13 Abs. 4 LFAG Vorteil Gemeinden ohne G-                          +++             +++              Starkes Mitwirkungsmotiv Funktion Vorteil Gemeinden mit G-                           ++              ++               Mittleres Mitwirkungsmotiv Funktion Vorteil Ober- und Mittelzent-                      +               +                geringeres Mitwirkungsmotiv rum 9. Strukturpolitik / Effekte Lokale Arbeitsmarktimpulse       +        (+)      +               +                ZV ist Gemeinden gleichgestellt Regionale Arbeitsmarktim-        +       (+++)     +++             +++              ZV ist attraktiv pulse Synergien Bildung / F&E          +        (++)     +++             +++              ZV ist attraktiv Partner für Wirtschaft           +       (+++)     +++             +++              ZV ist attraktiv Projekt: PK19-040           Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020                                                                                               Seite 49 von 68
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Resümee: Die politischen Argumente für eine breite kommunale Akzeptanz vor Ort und in Bezug auf die Vorteile eines zu gründenden Zweckverbandes interkommunale Gewerbegebiete sowie einer zugehörigen Ent- wicklungsgesellschaft sind wie folgt zu benennen: Aufbau nach dem 2-Säulen-Modell: Säule 1 – Zweckverband („konzertiert, auf das Notwendigste beschränkt“) 1.  Beschränkung auf wenige hoheitliche, in der Kostenstruktur und im Aufwand über- schaubare Verwaltungsaufgaben des ZV mit geringer Umlagehöhe 2.  Stimmrechtsverteilung zwischen kreisfreier Stadt und Landkreis und Festlegung der Vorsitzfunktionen im Wechsel 3.  Bereitstellung standardisierter Verwaltungsleistungen der großen Mitglieder an den Zweckverband mit Benefit für alle 4.  Wiedergewinnung der Entwicklungssteuerung trotz Haushaltsengpässen -       Bebauungsplansatzung -       Veränderungssperre -       Vorkaufsrechtssatzung 5.  Risiko / Haftung einzelner Gebietskörperschaften gegenüber einer klassischen Bauge- bietsentwicklung deutlich abgesetzt 6.  Steuererträge zur Verbesserung der lokalen Kommunalhaushalte durch spezifische Ver- teilungsregelungen breit ermöglichen Säule 2 – Zweckgesellschaft („professioneller Landentwickler“) 7. Übertragung der stärker finanzrisikobehafteten Aufgaben von Flächenerwerb und Er- schließung auf eine Entwicklungsgesellschaft, bestehend aus in der Region etablierten Gesellschaften des jeweiligen Kommunalkonzerns 8. Wirtschaftliches Handeln der Entwicklungsgesellschaft auf eigene Rechnung (Finanzie- rung der Aufwendungen aus Ertrag der Bodenwertsteigerung) 9. Einsatz erfahrenen technischen und kaufmännischen Personals für die Landentwick- lung Es wird gutachterlich empfohlen, ein regionales Gewerbeflächenmanagement im Wirtschaftsraum Kaisers- lautern nach dem 2-Säulen-Modell, bestehend aus Zweckverband + Zweckgesellschaft zu organisieren. Projekt: PK19-040        Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020                                                                                             Seite 50 von 68
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4.4         Zweckverband ZIG_WK - Gründung und Zielsetzung Gemäß KomZG Rheinland-Pfalz und unter Rechtsaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gründen die kreisfreie Stadt und der Landkreis Kaiserslautern und alle in ihm befindlichen Verbandsgemeinden sowie ausgewählte Ortsgemeinden mit Wirkung vom ………………… den       Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern (ZIG_WK) 68 In den Zweckverband werden zuständigkeitsbezogen abgegrenzte Einzelstandorte mit gewerblicher Entwick- lungseignung aus den Gemarkungsflächen der Stadt Kaiserslautern und einzelner Ortsgemeinden aus dem Landkreis Kaiserslautern eingebracht und in einem Gesamtentwicklungsgebiet (= Verbandsgebiet) zusam- mengefasst. Es ist nicht notwendigerweise erforderlich, dass diese Einzelstandorte räumlich aneinandergrenzen. Auch bleibt eine zeitlich versetzte Entwicklung der Einzelstandorte vorbehalten. Der ZIG_WK übernimmt im Wirtschaftsraum Kaiserslautern vorrangig die Aufgabe, die regionale Gewerbeflä- chenentwicklung im Sinne von Ziel 5 des Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz in seinem Verbandsge- biet hinsichtlich Planung, städtebaulicher Entwicklung sowie Vermarktung einheitlich und aktiv zu gestalten. „In Standortkonzepten können regional bedeutsame Gewerbegebiete in Abstimmung mit der Pla- nungsgemeinschaft festgelegt werden. Dies setzt voraus, dass durch entsprechende, mit der Pla- nungsgemeinschaft abgestimmte Standortkonzepte der erforderliche Flächenbedarf nachgewiesen ist, vertretbare Standortalternativen nicht in Betracht kommen sowie eine Flächenkompensation be- legt wird. Als regional bedeutsame Gewerbeflächen werden jene Flächen für die gewerbliche Entwicklung ver- standen, welche als Bestandteil eines Gewerbeflächenkonzeptes sich auf größere Teilbereiche der Region in einer Mindestgröße von 10 ha Größe erstrecken. Mit einer guten überörtlichen Verkehrsanbindung und hoher Standortqualität sind diese Flächen für großflächige Ansiedlungen von Unternehmen ab mindestens 1 ha Flächenbedarf mit überregionaler bis internationaler Ausstrahlung vorzusehen, welche sich neben einer hohen Arbeitsplatzdichte, nach Umsatz und Produktion, für Forschung und Entwicklung oder aufgrund besonderer Anforderungen an die Umwelt als mindestens regional bedeutsam darstellen.“ 69 Der ZIG_WK kann auch für andere Typen von Gewerbegebieten zuständig sein. Der räumliche Geltungsbe- reich des Verbandsgebietes und seine Mitglieder sind festzulegen. 4.5         Zweckgesellschaft EIG_WK - Gründung und Zielsetzung Gem. KomZG und auf der Grundlage der Verbandssatzung vom ….. gründet der Interkommunale Gewerbe- flächenzweckverband Wirtschaftsraum Kaiserslautern (ZIG_WK) zusammen mit 70       KSK – Kreissparkasse Kaiserslautern,       SSK – Stadtsparkasse Kaiserslautern,       SWK – Stadtwerke Kaiserslautern Versorgung AG,       WVE – Westpfälzische Ver- und Entsorgungsgesellschaft,       N.N.,       WFK – Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt / Landkreis Kaiserslautern die 68    Arbeitstitel / Unverbindlicher Vorschlag 69 Vgl. Planungsgemeinschaft Westpfalz: Fortschreibung Regionaler Raumordnungsplan Westpfalz – Stand Entwurf 06/2019, Kapitel II.1.2.2 70 Genannte Unternehmen als unverbindlicher nicht abschließender Vorschlag Projekt: PK19-040               Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020                                                                                                    Seite 51 von 68
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      Entwicklungsgesellschaft        Interkommunale     Gewerbegebiete         Wirtschaftsraum        Kaiserslautern (EIG_WK)   71 Die Gesellschaft übernimmt namens und im Auftrag des ZIG_WK die Aufgaben der Finanzierung und Durch- führung der Landentwicklung, einschließlich der Erschließung sowie den Erwerb von bebauten und unbebau- ten Grundstücken im Verbandsgebiet. Die Gesellschaft ist berechtigt weitere Aufgaben nach Gesellschafts- satzung zu übernehmen. Organisations- und Finanzierungsmodelle sind ebenso wie der steuergeeignete Rahmen und die notwendigen Personalressourcen einer näheren Prüfung noch zu unterziehen. Auch ist das Potential der Wertschöpfung für die Gesellschaft als Ganzes und die sie tragenden Gesellschafter noch zu ermitteln. Die nachfolgende Grafik zeigt eine Variante der vorgeschlagenen Struktur der EIG_WK : Abbildung 6: Modell Entwicklungsgesellschaft Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern 71   Arbeitstitel / Unverbindlicher Vorschlag Projekt: PK19-040               Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020                                                                                                   Seite 52 von 68
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4.6         Zusammenwirken von Zweckverband und Zweckgesellschaft im Verbund Das nachfolgende Schema zeigt das Zusammenwirken von ZIG_WK (Zweckverband) und EIG_WK (Entwick- lungsgesellschaft) mit der Zielsetzung einer integrierten planerischen Vorbereitung, Bodenmobilisierung und Bereitstellung von Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungsbelange im Wirtschaftsraum Kaiserslau- tern: ( Abbildung 7: Zusammenwirken von Zweckverband und Entwicklungsgesellschaft Projekt: PK19-040         Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020                                                                                              Seite 53 von 68
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4.7        Idealtypische Flächenentwicklung im Zusammenwirken von ZIG_WK und EIG_WK Nachfolgend wird anhand einer fiktiven Flächendarstellung der idealtypische Entwicklungsverlauf zu Planung und Bereitstellung von Gewerbegebieten im Verbandsgebiet des ZIG_WK beschrieben: Projekt: PK19-040         Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020                                                                                             Seite 54 von 68
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