IFG-NA181Anlage3
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008“
I. n. Ihr Vorsitz des Kuratoriums der Alfred-Herrhausen-Gesellschaft, die sich der Arbeit für Kultur und Gesellschaft verpflichtet hat, zeigt Ihr gesellschaftliches Engagement ebenso wie Ihre Mitgliedschaft im Stiftungsrat der Stiftung Deut- sche Sporthilfe. Ihr Engagement kann als beispielhaft herausgestellt werden und bereichert in besonderem Maße unser Gemeinwesen. Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen weiterhin Tatkraft und Gesundheit sowie alles erdenklich Gute. Sachverhalt BK'in hatte Herrn Dr. Ackermann bereits schriftlich zum Geburtstag am 7. Februar 2008 gratuliert. Verfehlungen der Deutschen Bank als solcher im Zusammenhang mit der Kri- se der IKB sind bisher nicht belegt. Insbesondere hat MdB ERBEN: in einem Schreiben an BK'in vom 31. März 2008 Vorwürfe gegen die Deutsche Bank und ihr Aufsichtsratsmitglied Ulrich Hartmann erhoben, der gleichzeitig bis vor kurzem Aufsichtsratsvorsitzender der IKB war. Abteilung 4 ist von LKB um Bewertung dieses Schreibens gebeten worden. In dem Brief fordert vo eine Klarstellung durch Dr. Ackermann, dass dieser von bestimmten behaupteten Fehlverhalten nicht unterrichtet ge- wesen sei. Der Vorwurf ist, dass die Deutsche Bank den Wertverfall sub- prime-infizierter Wertpapiere frühzeitig erkannt, aber trotz dieser Erkenntnisse diese Wertpapiere noch veräußert habe, insbesondere an die IKB und an Landesbanken, Daraus könne eine Haftung der Deutschen Bank folgen, die festzustellen Aufgabe des Bundes und der Länder sei. Es liege bei der BaFin ein behördeninterner Untersuchungsbericht vor, der mit der Feststellung schließen würde, dass die Deutsche Bank vor Bekanntwerden der Krise in großem Umfang Aktien der IKB verkauft hat,
-d- Das BMF hat am 13. März die BaFin schriftlich um Prüfung der Vorwürfe des Insiderhandels gebeten. Eine schriftliche Stellungnahme der BaFin liegt nach Mitteilung des BMF noch beim BaFin-Präsidenten. Nach Auskunft des BMF hat die BaFin jedoch nur ein einziges strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt. Ende Juli habe unmittelbar vor Bekanntwerden der IKB-Krise „ein (einzelner) Portfoliomanager/Kundenbetreuer der Deutschen Bank in Frank- furt auf niedriger Hierarchiestufe " IKB-Aktien verkauft. Näheres konnte BMF nach nicht mitteilen. Die BaFin habe ihre Erkenntnisse bereits der zuständigen Staatsanwaltschaft übersandt. . Bewertung Ein Fehlverhalten, das Dr. Ackermann zugerechnet werden könnte, ist bisher nicht erkennbar. Ob der IKB-Aufsichtsratsvorsitzende Hartmann über eine strategisch bedeutende Neueinschätzung des Marktes sub-prime-infizierter Wertpapiere im Präsidialausschuss des Aufsichtsrates der Deutschen Bank ‚unterrichtet wurde, ist nicht bekannt. Sollte hier ein Fehlverhalten vorliegen, könnte man es nicht ohne Weiteres dem Vorstand der Deutschen Bank zu- rechnen. Angesichts der Milliarden-Abschreibungen der Deutschen Bank selbst ist auch nicht zu erkennen, dass sie so frühzeitig von der sich anbahnenden Wertent- wicklung unterrichtet war, dass sie ihre eigenen betroffenen Wertpapiere noch hätte verkaufen können. ' Sollte sich der Vorwurf des Insider-Handels als zutreffend herausstellen, könnte zwar der Ruf der Deutschen Bank in Mitleidenschaft gezogen werden. Es sind hier jedoch keinerlei Hinweise bekannt, dass der Verkauf mit Wissen des Vorstandes, insbesondere von Dr. Ackermann, erfolgt sein könnte. Die Plausibilität spricht dagegen. Die Bewertung des Schreibens von MdB EN kann daher in einer ge- trennten Vorlage erfolgen und muss im Zusammenhang mit der Einladung nicht problematisiert werden, 7 Fin