2022-04-12-globalzustimmung-nach-ss-32-aufenthv-zur-visumserteilung-fur-beschaftigte-in-russfod
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
ul sind. Ausgeschlossen von der Globalzustimmung sind außerdem Beschäftigte von Unternehmen mit Stammsitz in der Russischen Förderation. Diese Zustimmung ist bis zum Ablauf des 30.09.2022 befristet. Die Zustimmung ist auch für Beschäftigungszeiten nach dem 30.09.2022 gültig, sofern das Visum bis zum Ablauf des 30.09.2022 beantragt wurde. Das hier festgelegte Verfahren wird vor Fristablauf der Globalzustimmung einer Revision un- terzogen. Eine Verlängerung über den 30.09.2022 wird unter Berücksichtigung der dann vor- 7 en Sachlage geprüft, | Narküs\Biercher Geschäftsführer Internationales