20211210-z-k-loi-zu-ozg-projekt-bube-mit-bl-abgestimmt-anlage-2021-12-10-loi-efa-mitwirkung-ozg-projekt-bube-final
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr zu PRTR Daten des Berichtsjahres 2020“
Letter of Intent zum OZG Projekt „BUBE“ – EfA-Modell im Umsetzungsweg 2 (Stand: 10.12.2021) Das Land _________________________ wirkt bei der vom Umweltbundesamt (UBA) 1 umzusetzenden OZG-Leistung 10494 „Emissionserklärung“ aktiv mit und wird die entwickelte digitale Lösung im Sinne eines einheitlich entwickelten und zentral betriebenen sog. „Einer-für- Alle“-Modells (EfA) nutzen. In dem Projekt werden die bisher mit der Software BUBE realisierten deutschen und europäischen Berichtspflichten OZG/EfA-konform umgesetzt und bereits bestehende Teile einer neuen Software, wenn nötig, OZG/EfA-konform angepasst. Funktionalitäten und laufende Kosten, die nicht aus Mitteln des Konjunkturpaketes finanziert werden können (bspw. aufgrund zeitlicher oder inhaltlicher Beschränkungen), bleiben weiterhin Aufgabe des VKoopUIS-Projekts 24 „BUBE“ und werden wie bisher aus den geplanten Mitteln des Bundes und der Länder finanziert. Dafür werden die bislang für die Neuentwicklung von BUBE geplanten Mittel des Bundes und der Länder weiterhin bereitgestellt. Darüber hinaus stehen weitere Finanzmittel unter Haushaltsvorbehalt. Alle Fragen zum Betrieb/Service/Weiterentwicklung der neuprogrammierten BUBE-Software werden unter Berücksichtigung der OZG-Rahmenbedingungen in einer kleinen Arbeitsgruppe mit externer Moderation bis Ende März 2022 abschließend geklärt. Ziel ist der Übergang der EfA-Lösung in ein VKoopUIS-Projekt, so dass die laufenden Betriebskosten, die Pflege der Software, das Hosting etc. unter der VKoopUIS finanziert werden können. Die für die Entwicklung der EfA-Lösung erforderliche fachliche Expertise zur Funktion von BUBE ist in den Ländern angesiedelt, die der Berichterstattung an die EU beim UBA. Eine bundeseinheitliche Lösung wird daher nur in Zusammenarbeit zwischen UBA und den Ländern entwickelt werden können. Die Länder stellen hierfür die erforderliche fachliche Expertise zur Funktion von BUBE im Rahmen der verfügbaren Ressourcen zur Verfügung. Das UBA stellt die erforderliche fachliche Expertise im Rahmen der verfügbaren Ressourcen sowie Kapazitäten für Projektmanagement (ggf. durch Beauftragung eines externen Dienstleisters), Administration und Organisation des Projektes zur Verfügung. Entscheidungen werden im OZG-projektinternen Steuerungskreis getroffen, bestehend aus UBA und max. zwei bis drei Bundesländern stellvertretend für den gesamten Länderkreis. Für die Anbindung/Anpassung der Fachinformationssysteme in den Ländern ist jedes Land technisch und finanziell selbst verantwortlich. Für die Unterstützung des EfA-Projekts hat das UBA Bundesmittel zur Finanzierung der Projektressourcen beantragt und bewilligt bekommen, die im Interesse aller Partner eingesetzt werden sollen. Bundesland ___________________ _______________________________ ____________________________ (Ort und Datum) (Unterschrift) 1 Die OZG-Leistung 10494 „Emissionserklärung“ wird gegenwärtig korrigiert und wird Leistungen zur Berichterstattung zum PRTR, E-PRTR, 11., 13. und 17. BImSchV und EU Registry umfassen.