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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr zu PRTR Daten des Berichtsjahres 2020

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Umwelt

Für Mensch & Umwelt Bundesamt

 

Umweltbundesamt | Postfach 1406 | 06813 Dessau-Roßlau

Ministerium für Landwirtschaft,

Umwelt und Klimaschutz MEERE ;
Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 13 PEASEIGNE
Haus S

14467 Postsdam

Dessau-Roßlau, 18. Mai 2022

Kündigung der Projektpartnerschaft des Umweltbundesamtes im VKo-
opUIS-Projekt Nr. 24 BUBE

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Umweltbundesamt (UBA) hat seit Bestehen des VKoopUIS-Projekts Nr.
24 BUBE und damit seit 15 Jahren die Projektträgerschaft und die Projekt-
leitung für das Projekt inne und hat auch die gemeinsamen Aufgaben der
Kooperation zu 50 Prozent mitfinanziert. Im Rahmen dieser Kooperation
sind die Webanwendungen „BUBE“ und „KaVKA“ sowie die Webseite
www.thru.de entstanden, sie wurden gepflegt und weiterentwickelt. In fö-
deraler Kooperation wurden somit erfolgreich und im Umweltbereich weg-
weisend neue, gesetzlich verpflichtende Berichterstattungsprozesse in
vollständig digitale und medienbruchfreie Lösungen umgesetzt.

Mit seinem Engagement hat das UBA in den vergangenen Jahren die Län-

der für ihre gesetzlich geregelten Vollzugstätigkeiten (mit „BUBE“ und

„KaVKA“) umfassend unterstützt. Eine Fortsetzung dieser Arbeiten ist in

diesem Umfang nicht mehr möglich.

Daher kündige ich die Projektpartnerschaft des UBA und damit seine bis-

herigen Rollen und Aufgaben im VKoopUIS-Projekt Nr. 24 BUBE mit Wir-

kung zum 31.12.2023.

Die Verantwortung für alle Aufgaben zu den Webanwendungen

„BUBE“ und „KaVKA“ sind in diesem Zeitraum bis zum 31.12.2023 in die

Länderhoheit zu übertragen. Für die Webanwendung „BUBEneu“ sind Be-

trieb, Wartung, Pflege und Finanzierung bereits innerhalb des OZG-Pro- Umweltbundesamt

jekts zu regeln (Details siehe unten). Wörlitzer Platz 1

Das UBA wird sich künftig auf seine Bundesaufgaben (PRTR-Register auf Docs m
www.thru.de; Berichterstattung an EU) konzentrieren und diese mit der Fax: +49 (0)340 21.04-22.02
Beendigung seiner Projektpartnerschaft aus dem VKoopUIS-Projekt Nr. 24 E-Mail: pb@uba.de

BUBE herauslösen. „. www.uba.de

Standort Berlin

Buchholzweg 8
13627 Berlin

Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100 % Altpapier mit dem Blauen Engel.
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Die derzeit dringlichste Aufgabe ist die Neuprogrammierung der BUBE-
Software („BUBEneu“). Nur diese wird auch zukünftig die anlagenbezo-
gene Berichterstattung in Deutschland effizient und in allen Ländern ein-
heitlich sicherstellen. Die Erstellung dieser neuen Software zusammen mit
den Ländern bleibt trotz Kündigung ein wichtiges Anliegen des UBA. Ziel
unsererseits ist es, die Länder, deren Behörden und die berichtspflichti-
gen Betreiber bis Ende 2023 mit der für sie notwendigen zukunftsorien-
tierten Software auszustatten.

Hierfür hat das UBA in 2021 - zusätzlich zum VKoopUIS-Projekt Nr. 24
BUBE - von den Ländern die Umsetzungsverantwortung und die Projektlei-
tung des OZG-Projekts zur Umsetzung der mittels BUBE durchgeführten
Berichtspflichten (0ZG-ID 10494) übernommen und die dafür erforderli-
chen 0ZG-Mittel eingeworben. Gemäß des von allen Ländern gezeichne-
ten Letter of Intent (Lol) wird das UBA in Zusammenarbeit mit den Ländern
eine „schlüsselfertige“ BUBE-Nachfolge-Software im OZG-Projekt erstel-
len lassen. Ggf. notwendige Nacharbeiten werden, wie im Lol ebenfalls
vorgesehen, im VKoopUIS-Projekt Nr. 24 fortgeführt. Zum 31.12.2023 en-
det dann die Projektpartnerschaft des UBA im VKoopUIS-Projekt Nr. 24
BUBE.

Eine erfolgreiche Durchführung des OZG-Projekts setzt auch voraus, dass
bereits während der OZG-Förderlaufzeit in 2022 eine Nachnutzungsverein-
barung durch die nachnutzenden Länder getroffen wird. Zur Ausarbeitung
dieser Vereinbarung wurde gemeinsam im Lol eine Arbeitsgruppe veran-
kert, die am 2. Mai 2022 das erste Mal zusammentrat. Diese regelt den
„Übergang der EfA-Lösung [„BUBEneu“-Nachfolger aus dem 0ZG-Projekt]
in ein VKoopUIS-Projekt, so dass die laufenden Betriebskosten, die Pflege
der Software, das Hosting, etc. unter der VKoopUIS finanziert werden kön-
nen“. Damit kann die Weiterführung der Software auch nach Ausscheiden
des UBA aus dem bisherigen VKoopUIS-Projekt Nr. 24 BUBE gesichert wer-
den. Ich weise darauf hin, dass ohne eine solche Nachnutzungsvereinba-
rung das OZG-Projekt seitens des Bundesinnenministeriums vorzeitig be-
endet wird. Eine Finalisierung der neuen BUBE-Software mit Unterstützung
des UBA wäre dann stark gefährdet.

Auch für die Zeit nach 2023 steht das UBA für eine konstruktive und bera-
tende Zusammenarbeit mit den Ländern bereit, denn wir fühlen uns unse-
rem gemeinsamen Ziel in Bund und Ländern verpflichtet, die Berichter-
stattungsprozesse fristgerecht und in guter Qualität durchzuführen.

Mit freundlichem Gruß
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Umwelt

Für Mensch & Umwelt Bundesamt

 

Umweltbundesamt | Postfach 1406 106813 Dessau-Roßlau
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, DS ]
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau er

Präsident

Contrescarpe 72

28195 Bremen

Dessau-Roßlau, 18. Mai 2022

Kündigung der Projektpartnerschaft des Umweltbundesamtes im VKo-
opUIS-Projekt Nr. 24 BUBE

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Umweltbundesamt (UBA) hat seit Bestehen des VKoopUIS-Projekts Nr.
24 BUBE und damit seit 15 Jahren die Projektträgerschaft und die Projekt-
- leitung für das Projekt inne und hat auch die gemeinsamen Aufgaben der
Kooperation zu 50 Prozent mitfinanziert. Im Rahmen dieser Kooperation
sind die Webanwendungen „BUBE“ und „KaVKA“ sowie die Webseite
www.thru.de entstanden, sie wurden gepflegt und weiterentwickelt. In fö-
deraler Kooperation wurden somit erfolgreich und im Umweltbereich weg-
weisend neue, gesetzlich verpflichtende Berichterstattungsprozesse in
vollständig digitale und medienbruchfreie Lösungen umgesetzt.

Mit seinem Engagement hat das UBA in den vergangenen Jahren die Län-
der für ihre gesetzlich geregelten Vollzugstätigkeiten (mit „BUBE“ und
„KaVKA“) umfassend unterstützt. Eine Fortsetzung dieser Arbeiten ist in
diesem Umfang nicht mehr möglich.

Daher kündige ich die Projektpartnerschaft des UBA und damit seine bis-
herigen Rollen und Aufgaben im VKoopUIS-Projekt Nr. 24 BUBE mit Wir-
kung zum 31.12.2023.

Die Verantwortung für alle Aufgaben zu den Webanwendungen

„BUBE“ und „KaVKA“ sind in diesem Zeitraum bis zum 31.12.2023 in die
Länderhoheit zu übertragen. Für die Webanwendung „BUBEneu“ sind Be-

trieb, Wartung, Pflege und Finanzierung bereits innerhalb des OZG-Pro- eridliler innen

jekts zu regeln (Details siehe unten). Wörlitzer Platz 1

Das UBA wird sich künftig auf seine Bundesaufgaben (PRTR-Register auf en na a0
www.thru.de; Berichterstattung an EU) konzentrieren und diese mit der Fax: +49 (0)340 21 04-2202
Beendigung seiner Projektpartnerschaft aus dem VKoopUIS-Projekt Nr. 24 E-Mail: pb@uba.de

BUBE herauslösen. mpuemuhasde

Standort Berlin
Buchholzweg 8
13627 Berlin

Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100 % Altpapier mit dem Blauen Engel.
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Die derzeit dringlichste Aufgabe ist die Neuprogrammierung der BUBE-
Software („BUBEneu“). Nur diese wird auch zukünftig die anlagenbezo-
gene Berichterstattung in Deutschland effizient und in allen Ländern ein-
heitlich sicherstellen. Die Erstellung dieser neuen Software zusammen mit
den Ländern bleibt trotz Kündigung ein wichtiges Anliegen des UBA. Ziel
unsererseits ist es, die Länder, deren Behörden und die berichtspflichti-
gen Betreiber bis Ende 2023 mit der für sie notwendigen zukunftsorien-
tierten Software auszustatten.

Hierfür hat das UBA in 2021 - zusätzlich zum VKoopUIS-Projekt Nr. 24
BUBE - von den Ländern die Umsetzungsverantwortung und die Projektlei-
tung des 0ZG-Projekts zur Umsetzung der mittels BUBE durchgeführten
Berichtspflichten (0ZG-ID 10494) übernommen und die dafür erforderli-
chen 0ZG-Mittel eingeworben. Gemäß des von allen Ländern gezeichne-
ten Letter of Intent (Lol) wird das UBA in Zusammenarbeit mit den Ländern
eine „schlüsselfertige“ BUBE-Nachfolge-Software im OZG-Projekt erstel-
len lassen. Ggf. notwendige Nacharbeiten werden, wie im Lol ebenfalls
vorgesehen, im VKoopUIS-Projekt Nr. 24 fortgeführt. Zum 31.12.2023 en-
det dann die Projektpartnerschaft des UBA im VKoopUIS-Projekt Nr. 24
BUBE.

Eine erfolgreiche Durchführung des OZG-Projekts setzt auch voraus, dass
bereits während der OZG-Förderlaufzeit in 2022 eine Nachnutzungsverein-
barung durch die nachnutzenden Länder getroffen wird. Zur Ausarbeitung
dieser Vereinbarung wurde gemeinsam im Lol eine Arbeitsgruppe veran-
kert, die am 2. Mai 2022 das erste Mal zusammentrat. Diese regelt den
„Übergang der EfA-Lösung [„BUBEneu“-Nachfolger aus dem OZG-Projekt]
in ein VKoopUIS-Projekt, so dass die laufenden Betriebskosten, die Pflege
der Software, das Hosting, etc. unter der VKoopUIS finanziert werden kön-
nen“. Damit kann die Weiterführung der Software auch nach Ausscheiden
des UBA aus dem bisherigen VKoopUIS-Projekt Nr. 24 BUBE gesichert wer-
den. Ich weise darauf hin, dass ohne eine solche Nachnutzungsvereinba-
rung das OZG-Projekt seitens des Bundesinnenministeriums vorzeitig be-
endet wird. Eine Finalisierung der neuen BUBE-Software mit Unterstützung
des UBA wäre dann stark gefährdet.

Auch für die Zeit nach 2023 steht das UBA für eine konstruktive und bera-
tende Zusammenarbeit mit den Ländern bereit, denn wir fühlen uns unse-
rem gemeinsamen Ziel in Bund und Ländern verpflichtet, die Berichter-
stattungsprozesse fristgerecht und in guter Qualität durchzuführen.

Mit freundlichem Gruß
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Umweltbundesamt | Postfach 1406 106813 Dessau-Roßlau

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und VE
Agrarwirtschaft der Freien Hansestadt Hamburg acid
Neuenfelder Straße 19 PEASIMENE

21109 Hamburg

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24 BUBE und damit seit 15 Jahren die Projektträgerschaft und die Projekt-
leitung für das Projekt inne und hat auch die gemeinsamen Aufgaben der
Kooperation zu 50 Prozent mitfinanziert. Im Rahmen dieser Kooperation
sind die Webanwendungen „BUBE“ und „KaVKA“ sowie die Webseite
www.thru.de entstanden, sie wurden gepflegt und weiterentwickelt. In fö-
deraler Kooperation wurden somit erfolgreich und im Umweltbereich weg-
weisend neue, gesetzlich verpflichtende Berichterstattungsprozesse in
vollständig digitale und medienbruchfreie Lösungen umgesetzt.

Mit seinem Engagement hat das UBA in den vergangenen Jahren die Län-
der für ihre gesetzlich geregelten Vollzugstätigkeiten (mit „BUBE“ und
„KaVKA“) umfassend unterstützt. Eine Fortsetzung dieser Arbeiten ist in
diesem Umfang nicht mehr möglich.

Daher kündige ich die Projektpartnerschaft des UBA und damit seine bis-
herigen Rollen und Aufgaben im VKoopUIS-Projekt Nr. 24 BUBE mit Wir-
kung zum 31.12.2023.

Die Verantwortung für alle Aufgaben zu den Webanwendungen

„BUBE“ und „KaVKA“ sind in diesem Zeitraum bis zum 31.12.2023 in die
Länderhoheit zu übertragen. Für die Webanwendung „BUBEneu“ sind Be-

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Software („BUBEneu“). Nur diese wird auch zukünftig die anlagenbezo-
gene Berichterstattung in Deutschland effizient und in allen Ländern ein-
heitlich sicherstellen. Die Erstellung dieser neuen Software zusammen mit
den Ländern bleibt trotz Kündigung ein wichtiges Anliegen des UBA. Ziel
unsererseits ist es, die Länder, deren Behörden und die berichtspflichti-
gen Betreiber bis Ende 2023 mit der für sie notwendigen zukunftsorien-
tierten Software auszustatten.

Hierfür hat das UBA in 2021 - zusätzlich zum VKoopUIS-Projekt Nr. 24
BUBE - von den Ländern die Umsetzungsverantwortung und die Projektlei-
tung des OZG-Projekts zur Umsetzung der mittels BUBE durchgeführten
Berichtspflichten (OZG-ID 10494) übernommen und die dafür erforderli-
chen 0ZG-Mittel eingeworben. Gemäß des von allen Ländern gezeichne-
ten Letter of Intent (Lol) wird das UBA in Zusammenarbeit mit den Ländern
eine „schlüsselfertige“ BUBE-Nachfolge-Software im OZG-Projekt erstel-
len lassen. Ggf. notwendige Nacharbeiten werden, wie im Lol ebenfalls
vorgesehen, im VKoopUIS-Projekt Nr. 24 fortgeführt. Zum 31.12.2023 en-
det dann die Projektpartnerschaft des UBA im VKoopUIS-Projekt Nr. 24
BUBE.

Eine erfolgreiche Durchführung des OZG-Projekts setzt auch voraus, dass
bereits während der OZG-Förderlaufzeit in 2022 eine Nachnutzungsverein-
barung durch die nachnutzenden Länder getroffen wird. Zur Ausarbeitung
dieser Vereinbarung wurde gemeinsam im Lol eine Arbeitsgruppe veran-
kert, die am 2. Mai 2022 das erste Mal zusammentrat. Diese regelt den
„Übergang der EfA-Lösung [„BUBEneu“-Nachfolger aus dem OZG-Projekt]
in ein VKoopUIS-Projekt, so dass die laufenden Betriebskosten, die Pflege
der Software, das Hosting, etc. unter der VKoopUIS finanziert werden kön-
nen“. Damit kann die Weiterführung der Software auch nach Ausscheiden
des UBA aus dem bisherigen VKoopUIS-Projekt Nr. 24 BUBE gesichert wer-
den. Ich weise darauf hin, dass ohne eine solche Nachnutzungsvereinba-
rung das 0ZG-Projekt seitens des Bundesinnenministeriums vorzeitig be-
endet wird. Eine Finalisierung der neuen BUBE-Software mit Unterstützung
des UBA wäre dann stark gefährdet.

Auch für die Zeit nach 2023 steht das UBA für eine konstruktive und bera-
tende Zusammenarbeit mit den Ländern bereit, denn wir fühlen uns unse-
rem gemeinsamen Ziel in Bund und Ländern verpflichtet, die Berichter-
stattungsprozesse fristgerecht und in guter Qualität durchzuführen.

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Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima-

schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BEE
. ° Präsident

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

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Kündigung der Projektpartnerschaft des Umweltbundesamtes im VKo-
opUIS-Projekt Nr. 24 BUBE

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Umweltbundesamt (UBA) hat seit Bestehen des VKoopUIS-Projekts Nr.

24 BUBE und damit seit 15 Jahren die Projektträgerschaft und die Projekt-

leitung für das Projekt inne und hat auch die gemeinsamen Aufgaben der

Kooperation zu 50 Prozent mitfinanziert. Im Rahmen dieser Kooperation

sind die Webanwendungen „BUBE“ und „KaVKA“ sowie die Webseite

www.thru.de entstanden, sie wurden gepflegt und weiterentwickelt. In fö-

deraler Kooperation wurden somit erfolgreich und im Umweltbereich weg-
weisend neue, gesetzlich verpflichtende Berichterstattungsprozesse in

vollständig digitale und medienbruchfreie Lösungen umgesetzt.

Mit seinem Engagement hat das UBA in den vergangenen Jahren die Län-
der für ihre gesetzlich geregelten Vollzugstätigkeiten (mit „BUBE“ und
„KaVKA“) umfassend unterstützt. Eine Fortsetzung dieser Arbeiten ist in
diesem Umfang nicht mehr möglich.

Daher kündige ich die Projektpartnerschaft des UBA und damit seine bis-
herigen Rollen und Aufgaben im VKoopUIS-Projekt Nr. 24 BUBE mit Wir-
kung zum 31.12.2023.

Die Verantwortung für alle Aufgaben zu den Webanwendungen

„BUBE“ und „KaVKA“ sind in diesem Zeitraum bis zum 31.12.2023 in die
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Buchholzweg 8
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Software („BUBEneu“). Nur diese wird auch zukünftig die anlagenbezo-
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heitlich sicherstellen. Die Erstellung dieser neuen Software zusammen mit
den Ländern bleibt trotz Kündigung ein wichtiges Anliegen des UBA. Ziel
unsererseits ist es, die Länder, deren Behörden und die berichtspflichti-
gen Betreiber bis Ende 2023 mit der für sie notwendigen zukunftsorien-
tierten Software auszustatten.

Hierfür hat das UBA in 2021 - zusätzlich zum VKoopUIS-Projekt Nr. 24
BUBE - von den Ländern die Umsetzungsverantwortung und die Projektlei-
tung des OZG-Projekts zur Umsetzung der mittels BUBE durchgeführten
Berichtspflichten (OZG-ID 10494) übernommen und die dafür erforderli-
chen 0ZG-Mittel eingeworben. Gemäß des von allen Ländern gezeichne-
ten Letter of Intent (Lol) wird das UBA in Zusammenarbeit mit den Ländern
eine „schlüsselfertige“ BUBE-Nachfolge-Software im OZG-Projekt erstel-
len lassen. Ggf. notwendige Nacharbeiten werden, wie im Lol ebenfalls
vorgesehen, im VKoopUIS-Projekt Nr. 24 fortgeführt. Zum 31.12.2023 en-
det dann die Projektpartnerschaft des UBA im VKoopUIS-Projekt Nr. 24
BUBE.

Eine erfolgreiche Durchführung des OZG-Projekts setzt auch voraus, dass
bereits während der OZG-Förderlaufzeit in 2022 eine Nachnutzungsverein-
barung durch die nachnutzenden Länder getroffen wird. Zur Ausarbeitung
dieser Vereinbarung wurde gemeinsam im Lol eine Arbeitsgruppe veran-
kert, die am 2. Mai 2022 das erste Mal zusammentrat. Diese regelt den
„Übergang der EfA-Lösung [„BUBEneu“-Nachfolger aus dem OZG-Projekt]
in ein VKoopUIS-Projekt, so dass die laufenden Betriebskosten, die Pflege
der Software, das Hosting, etc. unter der VKoopUIS finanziert werden kön-
nen“. Damit kann die Weiterführung der Software auch nach Ausscheiden
des UBA aus dem bisherigen VKoopUIS-Projekt Nr. 24 BUBE gesichert wer-
den. Ich weise darauf hin, dass ohne eine sölche Nachnutzungsvereinba-
rung das OZG-Projekt seitens des Bundesinnenministeriums vorzeitig be-
endet wird. Eine Finalisierung der neuen BUBE-Software mit Unterstützung
des UBA wäre dann stark gefährdet.

Auch für die Zeit nach 2023 steht das UBA für eine konstruktive und bera-
tende Zusammenarbeit mit den Ländern bereit, denn wir fühlen uns unse-
rem gemeinsamen Ziel in Bund und Ländern verpflichtet, die Berichter-
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Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des

Landes Mecklenburg-Vorpommern KEN
= rasıdent

Paulshöher Weg 1

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Kündigung der Projektpartnerschaft des Umweltbundesamtes im VKo-
opUIS-Projekt Nr. 24 BUBE

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Umweltbundesamt (UBA) hat seit Bestehen des VKoopUIS-Projekts Nr.
24 BUBE und damit seit 15 Jahren die Projektträgerschaft und die Projekt-
leitung für das Projekt inne und hat auch die gemeinsamen Aufgaben der
Kooperation zu 50 Prozent mitfinanziert. Im Rahmen dieser Kooperation
sind die Webanwendungen „BUBE“ und „KaVKA“ sowie die Webseite
www.thru.de entstanden, sie wurden gepflegt und weiterentwickelt. In fö-
deraler Kooperation wurden somit erfolgreich und im Umweltbereich weg-
weisend neue, gesetzlich verpflichtende Berichterstattungsprozesse in
vollständig digitale und medienbruchfreie Lösungen umgesetzt.

Mit seinem Engagement hat das UBA in den vergangenen Jahren die Län-
der für ihre gesetzlich geregelten Vollzugstätigkeiten (mit „BUBE“ und
„KaVKA“) umfassend unterstützt. Eine Fortsetzung dieser Arbeiten ist in
diesem Umfang nicht mehr möglich.

Daher kündige ich die Projektpartnerschaft des UBA und damit seine bis-
herigen Rollen und Aufgaben im VKoopUIS-Projekt Nr. 24 BUBE mit Wir-
kung zum 31.12.2023.

Die Verantwortung für alle Aufgaben zu den Webanwendungen

„BUBE“ und „KaVKA“ sind in diesem Zeitraum bis zum 31.12.2023 in die
Länderhoheit zu übertragen. Für die Webanwendung „BUBEneu“ sind Be-

trieb, Wartung, Pflege und Finanzierung bereits innerhalb des OZG-Pro- Uoeltbisdesan

jekts zu regeln (Details siehe unten). Wörlitzer Platz 1

Das UBA wird sich künftig auf seine Bundesaufgaben (PRTR-Register auf N sagt
www.thru.de; Berichterstattung an EU) konzentrieren und diese mit der Fax: +49 (0)340 21 04-2202
Beendigung seiner Projektpartnerschaft aus dem VKoopUIS-Projekt Nr. 24 E-Mail: p@uba.de

BUBE herauslösen. RR

Standort Berlin
Buchholzweg 8
13627 Berlin

Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100 % Altpapier mit dem Blauen Engel.
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Die derzeit dringlichste Aufgabe ist die Neuprogrammierung der BUBE-
Software („BUBEneu“). Nur diese wird auch zukünftig die anlagenbezo-
gene Berichterstattung in Deutschland effizient und in allen Ländern ein-
heitlich sicherstellen. Die Erstellung dieser neuen Software zusammen mit
den Ländern bleibt trotz Kündigung ein wichtiges Anliegen des UBA. Ziel
unsererseits ist es, die Länder, deren Behörden und die berichtspflichti-
gen Betreiber bis Ende 2023 mit der für sie notwendigen zukunftsorien-
tierten Software auszustatten.

Hierfür hat das UBA in 2021 - zusätzlich zum VKoopUIS-Projekt Nr. 24
BUBE - von den Ländern die Umsetzungsverantwortung und die Projektlei-
tung des OZG-Projekts zur Umsetzung der mittels BUBE durchgeführten
Berichtspflichten (OZG-ID 10494) übernommen und die dafür erforderli-
chen 0ZG-Mittel eingeworben. Gemäß des von allen Ländern gezeichne-
ten Letter of Intent (Lol) wird das UBA in Zusammenarbeit mit den Ländern
eine „schlüsselfertige“ BUBE-Nachfolge-Software im OZG-Projekt erstel-
. len lassen. Ggf. notwendige Nacharbeiten werden, wie im Lol ebenfalls
vorgesehen, im VKoopUIS-Projekt Nr. 24 fortgeführt. Zum 31.12.2023 en-
det dann die Projektpartnerschaft des UBA im VKoopUIS-Projekt Nr. 24
BUBE.

Eine erfolgreiche Durchführung des OZG-Projekts setzt auch voraus, dass
bereits während der OZG-Förderlaufzeit in 2022 eine Nachnutzungsverein-
barung durch die nachnutzenden Länder getroffen wird. Zur Ausarbeitung
dieser Vereinbarung wurde gemeinsam im Lol eine Arbeitsgruppe veran-
kert, die am 2. Mai 2022 das erste Mal zusammentrat. Diese regelt den
„Übergang der EfA-Lösung [„BUBEneu“-Nachfolger aus dem OZG-Projekt]
in ein VKoopUIS-Projekt, so dass die laufenden Betriebskosten, die Pflege
der Software, das Hosting, etc. unter der VKoopUIS finanziert werden kön-
nen“. Damit kann die Weiterführung der Software auch nach Ausscheiden
des UBA aus dem bisherigen VKoopUIS-Projekt Nr. 24 BUBE gesichert wer-
den. Ich weise darauf hin, dass ohne eine solche Nachnutzungsvereinba-
rung das OZG-Projekt seitens des Bundesinnenministeriums vorzeitig be-
endet wird. Eine Finalisierung der neuen BUBE-Software mit Unterstützung
des UBA wäre dann stark gefährdet.

Auch für die Zeit nach 2023 steht das UBA für eine konstruktive und bera-
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rem gemeinsamen Ziel in Bund und Ländern verpflichtet, die Berichter-
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