Biesdorfer Promenade als Fuß- und Radweg

/ 4
PDF herunterladen
Drucksache 18 / 27               852 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 03. Juni 2021 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2021) zum Thema: Biesdorfer Promenade als Fuß- und Radweg und Antwort vom 14. Juni 2021 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2021) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
1

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/27852 vom 3. Juni 2021 über Biesdorfer Promenade als Fuß- und Radweg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wann wurde der Fuß- und Radweg (StVO-Zeichen 240) auf der Biesdorfer Promenade in eine geschützte Grünanlage mit dem Zusatzschild „Radfahrer-frei“ umgewidmet (bitte mit Angabe der konkreten Veröffentlichung im Amtsblatt)? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „In Rechtsträgerschaft des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) Marzahn-Hellersdorf seit 1983, somit als öffentliche Grünanlage gewidmet. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf fasste in ihrer Sitzung am 29.11.2007 den Beschluss, dass eine öffentliche Straßenbeleuchtung für die gesamte Biesdorfer Promenade hergestellt werden sollte. Da die Senatsverwaltung Grünanlagen nicht beleuchtet, wurde die „Einziehung der öffentlichen Grünanlage zum 01.07.2008 und gleichzeitige Widmung als öffentliches Straßenland“ vorgenommen, um die Promenade mit einer Beleuchtung versehen zu können. Anschließend erfolgte wieder die Widmung als öffentliche Grünanlage, siehe auch Frage 4, zum 01.10.2009.“ 1
2

Frage 2: Welche Beschlüsse wurden von wem für diese Umwidmung getroffen? Frage 3: Wie wurde die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in diesen Sachverhalt einbezogen? Antwort zu 2 und 3: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Die BVV Marzahn-Hellersdorf fasste in ihrer Sitzung am 29.11.2007 den Beschluss: „Öffentliche Straßenbeleuchtung für die gesamte Biesdorfer Promenade.““ Frage 4: Wann wurde in welcher Form die Öffentlichkeit über diesen Vorgang informiert und beteiligt? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Im Bemühen, den BVV Beschluss Nr. 675/VI - Straßenbeleuchtung für die gesamte Biesdorfer Promenade – umzusetzen, erklärte sich das Tiefbauamt (TBA), heute Fachbereich (FB) Straßen des SGA bereit, die dafür notwendigen Flächen zu übernehmen, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, eine Straßenbeleuchtung für die gesamte Biesdorfer Promenade zu realisieren. Das Stadtentwicklungsamt, das Naturschutz- und Grünflächenamt (NGA) und das TBA (NGA und TBA heute SGA) betrachten die Biesdorfer Promenade als überregionale Wegebeziehung zwischen der Großsiedlung Marzahn bis hin zum Wuhletal. Nach dem Widmungsvorgang stellte sich heraus, dass das für die Straßenreinigung (sommerliche und winterliche Reinigung) zuständige regionalisierte Ordnungsamt die in Aussicht gestellte (vermutete) Härtefallregelung für einzelne betroffene Anlieger, obwohl hier andere Zusagen gegeben worden ist, doch nicht erteilen kann. Aus den genannten Gründen wurden, die Flächen am 03.06.2009 wieder durch die Abteilung Ökologische Stadtentwicklung in das Fachvermögen des Natur- und Grünflächenamts übernommen.“ Frage 5: Wann wurde die Biesdorfer Promenade das letzte Mal instandgesetzt (nach Abschnitten)? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Die Verkehrssicherheit wird durch regelmäßige Kontrolle und Instandsetzung gewährleistet.“ 2
3

Frage 6: Welche Folgen hat diese Umwidmung für die Herstellung und den Ausbau eines getrennten Fuß- und Radweges? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Die Biesdorfer Promenade unterliegt den Vorschriften des Grünanlagengesetzes. Die Folgen für den Ausbau von Wegeverbindungen insbesondere in Bezug auf den Radverkehr ergeben sich aus den im § 6 (2) diesbezüglich getroffenen Aussagen. Im Falle einer Nutzung als öffentlichen Straßenland haben die Anlieger Gebühren für die Straßen- und Winterdienstpflichten zu übernehmen.“ Frage 7: Welche Folgen hat diese Umwidmung für die Sicherung der Beleuchtung auf der Biesdorfer Promenade? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Die hergestellte Beleuchtung funktioniert und wird kontrolliert.“ Frage 8: Welche Kosten sind dem Bezirk durch die Umwidmung einmalig und wiederkehrend entstanden? Antwort zu 8: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Keine, es gab hierbei nur einen internen Verwaltungsaufwand.“ Berlin, den 14.06.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 3
4