WD 3 - 290/19 Fragen zur Ausbürgerung in ausgewählten Staaten
Verfassung, Verwaltung
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 11 WD 3 - 3000 - 290/19 10. Schweiz Der Verlust der schweizerischen Staatsangehörigkeit (Schweizer Bürgerrecht) ist nach nationalem Recht möglich. Das Schweizer Bürgerrecht ist verfassungsrechtlich in Art. 37 und Art. 38 Bundes- 17 verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft geregelt. Einfachgesetzliche Regelungen zum Verlust des Schweizer Bürgerrechts befinden sich im Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht 18 19 (BüG) . Dieses wird durch die Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (BüV) konkretisiert. Der Verlust des Schweizer Bürgerrechts kann von Gesetzes wegen sowie durch behördlichen Beschluss (Entzug) eintreten. 10.1. Verlust des Schweizer Bürgerrechts von Gesetzes wegen Folgende Umstände führen zu einem automatischen Verlust der Staatsangehörigkeit von Gesetzes wegen: – Verlust durch Aufhebung des Kindesverhältnisses, Art. 5 BüG, – Verlust durch Adoption, Art. 6 BüG, – Verlust bei Geburt im Ausland, Art. 7 BüG. 10.2. Verlust des Schweizer Bürgerrechts durch Entzug Gründe für einen Entzug der Staatsangehörigkeit sind: – Nichtigkeitserklärung gemäß Art. 36 BüG. Danach kann die Einbürgerung nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist. Die Nichtigkeit erstreckt sich grundsätzlich gemäß Art. 36 Abs. 4 BüG auf alle Kinder, deren 20 Schweizer Bürgerrecht auf der nichtig erklärten Einbürgerung beruht. – Entlassungsgesuch und -beschluss gemäß Art. 37 BüG. Danach werden Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf Begehren aus dem Bürgerrecht entlassen, wenn sie keinen Aufenthalt in der 17 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 1. Januar 2020), abrufbar unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a37 (letzter Abruf 27. Februar 2020). 18 Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) vom 20. Juni 2014 (Stand am 9. Juli 2019), abrufbar unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20092990/index.html (letzter Abruf 27. Februar 2020). 19 Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung, BüV) vom 17. Juni 2016 (Stand am 9. Juli 2019), abrufbar unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20153117/index.html (letzter Abruf 27. Februar 2020). 20 Ausnahmen davon können gemäß Art. 36 Abs. 4 BüG eintreten.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 12 WD 3 - 3000 - 290/19 Schweiz haben und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder ihnen eine solche zugesichert 21 ist. – Das Verhalten eines schweizerischen Staatsangehörigen mit doppelter Staatsangehörigkeit führt zu einer erheblich nachteiligen Beeinträchtigung der Interessen oder des Ansehens der Schweiz, Art. 42 BüG. Der Entzug nach Art. 42 BüG setzt grundsätzlich eine rechtskräftige Verurteilung voraus. Art. 30 BüV konkretisiert die Voraussetzungen des Art. 42 BüG. Danach beeinträchtigt die Interessen oder das Ansehen der Schweiz in erheblicher Weise, wer: o ein Verbrechen oder Vergehen gemäß Art. 266 (Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eid- genossenschaft), Art. 266bis (Gegen die Sicherheit der Schweiz gerichtete ausländische Unternehmungen und Bestrebungen), Art. 272 – 274 (Verbotener politischer/wirtschaftlicher/ militärischer Nachrichtendienst), Art. 275 (Angriffe auf die verfassungsmäßige Ordnung), Art. 275bis (Staatsgefährliche Propaganda) und Art. 275ter (Rechtswidrige Vereinigung) Strafgesetzbuch (StGB) begeht; o ein schweres Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten, gewalttätigem Extre- mismus oder der organisierten Kriminalität begeht; o Völkermord (Art. 264 StGB), ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a StGB), eine schwere Verletzung der Genfer Konventionen vom 12. August 1949 (Art. 264c StGB) oder ein anderes Kriegsverbrechen (Art. 264d–264h StGB) begeht; o die guten Beziehungen der Schweiz zu einem fremden Staat dauerhaft durch die Beleidigung dieses Staates (Art. 296 StGB) gefährdet. 11. Spanien Der Verlust der Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich möglich. Das spanische Recht unterscheidet 22 zwischen den Fällen des freiwilligen Verlusts gemäß Art. 24 Código Civil und den Fällen des unfreiwilligen Verlusts gemäß Art. 25 Código Civil. 23 24 Gemäß Art. 11.2 der spanischen Verfassung können Spanier spanischer Herkunft gemäß Art. 17 Código Civil ihre Staatsangehörigkeit nicht gegen ihren Willen verlieren. Ein Entzug der spanischen Staatsangehörigkeit ist möglich, soweit die spanische Staatsangehörigkeit gemäß Art. 20 und 21 Código Civil erworben worden ist. 21 Art. 38 Abs. 2 BüG bestimmt unter welchen Voraussetzungen minderjährige Kinder in die Entlassung einbezogen werden. 22 Spanisches Zivilgesetzbuch, Stand 2013, englische Übersetzung abrufbar unter http://derechocivil-ugr.es/atta- chments/article/45/spanish-civil-code.pdf (letzter Abruf 27. Februar 2020). 23 Spanische Verfassung vom 6. Dezember 1978, englische Übersetzung abrufbar unter http://www.con- greso.es/constitucion/ficheros/c78/cons_ingl.pdf (letzter Abruf 27. Februar 2020). 24 Dies sind Kinder spanischer Staatsangehöriger, in Spanien geborene Personen, sofern mindestens ein Elternteil in Spanien geboren ist sowie in Spanien geborenen Personen, die andernfalls staatenlos wären oder deren Eltern unbekannt sind.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 13 WD 3 - 3000 - 290/19 11.1. Freiwilliger Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit Gemäß Art. 24 Código Civil geht die spanische Staatsangehörigkeit in folgenden Fällen verloren: – Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit, wenn die Person ihren Wohnsitz außerhalb Spaniens hat. Der Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit erfolgt nach Ablauf von drei Jahren ab dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, sofern eine der folgenden Staatsangehörigkeiten angenommen wird: Andorra, Philippinen, Guinea, Portugal oder eines lateinamerikanischen Landes; – Verzicht auf die spanische Staatsangehörigkeit unter der Voraussetzung, dass die Person ihren Wohnsitz im Ausland hat und durch den Verlust nicht staatenlos wird; – Personen, deren Eltern spanische Staatsangehörige sind, deren Wohnsitz aber nicht in Spanien liegt, müssen binnen drei Jahren nach Eintritt der Volljährigkeit anzeigen, dass sie an der spanischen Staatsangehörigkeit festhalten wollen. Tun sie dies nicht, so erlischt diese. Zu Kriegszeiten ist der Verlust nicht möglich. 11.2. Unfreiwilliger Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit Gemäß Art. 25 Código Civil führen folgende Fälle zum Verlust der Staatsangehörigkeit: – Während eines Zeitraums von drei Jahren wird ausschließlich die fremde Staatsangehörig- keit benutzt, die die Person bei Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit hätten aufgeben müssen; – freiwilliger Eintritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates; – Ausübung eines öffentlichen Amts in einem ausländischen Staat gegen das ausdrückliche Verbot der Regierung; – infolge einer Nichtigkeitsklage wird durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, dass die betref- fende Person die spanische Staatsangehörigkeit aufgrund von Betrug, Verschleierung oder Täuschung erworben hat. Der Entzug der Staatsangehörigkeit für den Fall, dass eine Person an Kampfhandlungen terroris- tischer Vereinigungen im Ausland beteiligt war, ist im spanischen Recht nicht vorgesehen.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 14 WD 3 - 3000 - 290/19 12. Vereinigtes Königreich Der Verlust der britischen Staatsangehörigkeit ist nach den Vorschriften des British Nationality Act 25 1981 möglich. Gemäß Abschnitt 40 British Nationality Act 1981 ist der Innenminister in folgenden Fällen befugt, den Entzug der britischen Staatsangehörigkeit anzuordnen: – Der Innenminister ist der Ansicht, dass der Entzug dem öffentlichen Wohl dient und die Person würde durch den Entzug der britischen Staatsangehörigkeit nicht staatenlos, Abschnitt 40 (2), Abschnitt 40 (4) British Nationality Act 1981; – die Person hat ihren Staatsangehörigkeitsstatus durch Registrierung oder Einbürgerung erlangt und der Innenminister ist überzeugt, dass dies durch Betrug, falsche Darstellung oder das Verschweigen einer materiellen Tatsache erreicht wurde, Abschnitt 40 (3) British Nationality Act 1981; – die Person hat ihren Staatsangehörigkeitsstatus durch Einbürgerung erhalten und der Innen- minister ist der Ansicht, dass der Entzug dem öffentlichen Wohl dienlich ist, weil die Person sich „in einer Weise verhalten hat, die den lebenswichtigen Interessen des Vereinigten König- reichs, einer der Inseln oder eines britischen Überseegebiets ernsthaft schadet“. Weitere Voraus- setzung ist in diesem Fall, dass der Innenminister berechtigte Gründe zu der Annahme hat, dass die Person nach den Gesetzen eines anderen Landes oder Gebiets die Staatsangehörigkeit dieses Landes oder Gebiets erwerben kann, Abschnitt 40 (4A) British Nationality Act 1981. In den Fällen des Abschnitts 40 (3) und (4A) British Nationality Act 1981 ist die Aberkennung der Staatsangehörigkeit auch dann zulässig, wenn die Person staatenlos bleiben würde. Ein Entzug der britischen Staatsangehörigkeit ist insbesondere dann „dem öffentlichen Wohl dienlich“, wenn sich die betroffene Person an Terrorismus, schwerem organisierten Verbrechen 26 oder Kriegsverbrechen beteiligt. 13. Vereinigte Staaten von Amerika Der Verlust der amerikanischen Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich möglich. 13.1. Verlust der amerikanischen Staatsangehörigkeit 27 8 U.S. Code § 1481 regelt das Verfahren und die Gründe für den Verlust der Staatsangehörigkeit. Danach verliert eine Person, die durch Geburt oder Einbürgerung die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten besitzt, ihre Staatsangehörigkeit, indem sie freiwillig insbesondere eine der 25 Abrufbar unter http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1981/61 in englischer Sprache (letzter Abruf 27. Februar 2020). 26 Siehe dazu auch die Informationsbroschüre des House of Commons zum Verlust der britischen Staatsangehörigkeit vom 9. Juni 2017, 5, abrufbar unter: https://researchbriefings.parliament.uk/ResearchBriefing/Sum- mary/SN06820#fullreport in englischer Sprache (letzter Abruf 27. Februar 2020). 27 Abrufbar unter: https://www.law.cornell.edu/uscode/text/8/1481 in englischer Sprache (letzter Abruf 27. Februar 2020).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 15 WD 3 - 3000 - 290/19 folgenden Handlungen in der Absicht vornimmt, die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten aufzugeben: – Einbürgerung in einen ausländischen Staat auf eigenen Antrag oder auf Antrag eines ordnungs- gemäß bevollmächtigten Vertreters; – Einritt in die Streitkräfte eines fremdem Staates, wenn diese Streitkräfte an Feindseligkeiten gegen die Vereinigten Staaten beteiligt sind; – Ausübung eines öffentlichen Amts in einem ausländischen Staat, dessen Staatsangehörigkeit die betroffene Person ebenfalls besitzt; – formeller Verzicht auf die Staatsangehörigkeit vor einem diplomatischen oder konsularischen Beamten der Vereinigten Staaten in einem fremden Staat in der vom Außenminister vorgeschrie- benen Form; – Verrat an den Vereinigten Staaten oder der Versuch eines gewaltsamen Umsturzes oder das Tragen von Waffen gegen die Vereinigten Staaten, Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen von Titel 18 Abschnitt 2383 (Rebellion oder Aufstand), Titel 18 Abschnitt 2385 (Befürwortung des Sturzes der Regierung) oder gegen Titel 18 Abschnitt 2384 (Aufrührerische Verschwörung). Dies bedeutet, dass die amerikanische Staatsangehörigkeit einer Person entzogen werden kann, die sich an einer Verschwörung zum Sturz, zur Nieder- schlagung, zur gewaltsamen Zerstörung der Regierung der Vereinigten Staaten oder zur Erhebung von Krieg gegen die Vereinigten Staaten beteiligt. 13.2. Widerruf der Einbürgerung Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, die zum Widerruf einer Staatsangehörigkeit, die aufgrund einer Einbürgerung erworben wurde, führen können: – Illegale Einbürgerung; – Verschleierung einer wesentlichen Tatsache oder vorsätzliche Falschdarstellung im Einbürge- rungsverfahren; – unehrenhafte Entlassung einer Person, die gemäß bestimmter militärischer Bestimmungen eingebürgert wurde, bevor diese fünf Jahre lang ehrenhaft gedient hat; – Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei, einer anderen totalitären Partei oder einer terroristischen Organisation innerhalb von fünf Jahren nach der Einbürgerung. Die Auswirkungen einer widerrufenen Staatsangehörigkeit auf die Ehepartner und Kinder dieser Person hängen zum einen von der jeweiligen Begründung des Widerrufs und in einigen Fällen zum anderen davon ab, ob der Ehegatte oder das Kind zum Zeitpunkt des Widerrufs in den Vereinigten 28 Staaten wohnhaft ist. *** 28 Dazu im Einzelnen U.S. Citizenship and Immigration Services' Policy Manual, abrufbar unter https://www.uscis.gov/policy-manual/volume-12-part-l in englischer Sprache (letzter Abruf 27. Februar 2020).