WD 10 - 086/18 Musikexportbüros und Musikexportförderaktivitäten in ausgewählten Ländern
Kultur, Medien, Sport
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Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 10 - 3000 - 086/18 Musikexportbüros und Musikexportförderaktivitäten in ausgewählten Ländern Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 086/18 Abschluss der Arbeit: 20. Dezember 2018 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 10 - 3000 - 086/18 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 6 2. Musikexportbüros in ausgewählten europäischen Ländern 7 2.1. Deutschland 7 2.1.1. Gründung des Musikexportbüros 7 2.1.2. Finanzierung des Musikexportbüros 7 2.1.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 9 2.1.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 9 2.1.5. Außenstellen in anderen Ländern / Anzahl der Mitarbeiter 9 2.1.6. Förderungen und Maßnahmen des Exportbüros 10 2.1.7. Antragszahlen in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßahmen 12 2.1.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen 13 2.1.9. Zielgruppen des Musik-Exportbüros 15 2.1.10. Kriterien für nachhaltige Förderung 15 2.1.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros 16 2.2. Exkurs: Öffentliche Musikexportförderung 16 2.3. Frankreich 17 2.3.1. Gründung des Musik-Exportbüros 17 2.3.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros 17 2.3.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 18 2.3.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 18 2.3.5. Außenstellen in anderen Ländern 19 2.3.6. Konkrete, vom Exportbüro durchgeführte Maßnahmen 19 2.3.7. Antragszahlen und Bewilligungsquoten 20 2.3.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen 20 2.3.9. Zielgruppen und Musikgenres 20 2.3.10. Kriterien für nachhaltige Förderung 21 2.3.11. Evaluationen des Export-Büros 21 2.4. Schweden 22 2.4.1. Gründung von „Export Music Sweden“ 22 2.4.2. Finanzierung von „Export Music Sweden“ 22 2.4.3. Strukturen von „Export Music Sweden“ 22 2.4.4. Kernmärkte des Export-Büros 23 2.4.5. Außenstellen in anderen Ländern 23 2.4.6. Konkrete, vom Exportbüro durchgeführte Maßnahmen 23 2.4.7. Antragszahlen und Bewilligungsquoten 24 2.4.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen 24 2.4.9. Zielgruppen und Musikgenres 24 2.4.10. Kriterien für nachhaltige Förderung 24 2.4.11. Evaluationen des Export-Büro 24 2.5. Norwegen 24 2.5.1. Gründung des Musik-Exportbüros 24 2.5.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros 25 2.5.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 25 2.5.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 25 2.5.5. Außenstellen in anderen Ländern 25
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 4 WD 10 - 3000 - 086/18 2.5.6. Konkrete, vom Musik-Exportbüro durchgeführte Maßnahmen 26 2.5.7. Antragzahlen in den jeweiligen Bereichen der Förderung 26 2.5.8. Verfahren für die Auswahl der zu fördernden KünstlerInnen 26 2.5.9. Zielgruppen und Musikgenres 26 2.5.10. Kriterien für nachhaltige Förderung 26 2.5.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros 26 2.6. Schweiz 26 2.6.1. Gründung des Musik-Exportbüros 26 2.6.2. Finanzierung von Swiss Music Export 27 2.6.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 27 2.6.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 27 2.6.5. Außenstellen in anderen Ländern 27 2.6.6. Vom Export-Büro durchgeführte Maßnahmen 27 2.6.7. Antragszahlen 28 2.6.8. Verfahren für die Auswahl der zu fördernden KünstlerInnen 28 2.6.9. Zielgruppen und Musikgenres 29 2.6.10. Kriterien für eine nachhaltige Förderung 29 2.6.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros 29 2.7. Österreich 30 2.7.1. Gründung des Musik-Exportbüros 30 2.7.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros 30 2.7.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 31 2.7.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 31 2.7.5. Außenstellen in anderen Ländern 31 2.7.6. Konkrete Maßnahmen 31 2.7.7. Antragszahlen und Bewilligungsquoten in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßnahmen 33 2.7.8. Verfahren zur Auswahl der zu fördernden Künstler 33 2.7.9. Zielgruppen und Musikgenres 33 2.7.10. Nachhaltige Förderung 34 2.7.11. Evaluationen 34 3. Musikexportförderung in Kanada 34 3.1. Gründung des Musik-Exportbüros 34 3.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros 34 3.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 34 3.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 35 3.5. Außenstellen in anderen Ländern /Anzahl der Mitarbeiter 36 3.6. Förderungen und Maßnahmen des Musik-Exportbüros 36 3.7. Antragszahlen in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßnahmen 36 3.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen 36 3.9. Zielgruppen des Musik-Exportbüros 36 3.10. Kriterien für eine nachhaltige Förderung 36 3.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros 36 3.12. Analyse des kanadischen Musik-Exportmarktes 37 4. Vergleich der öffentlichen Förderungen einzelner Länder 37
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 5 WD 10 - 3000 - 086/18 5. Anlagen und Links 38 5.1. Anlagen auf die in dieser Arbeit verwiesen wird: 38 5.1.1. Frankreich 38 5.1.2. Schweden 38 5.1.3. Schweiz 38 5.1.4. Kanada 38 5.2. Weitere Anlagen zur Thematik 39
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 6 WD 10 - 3000 - 086/18 1. Einleitung Für die Förderung der Musik als Kulturgut sind aufgrund ihrer föderalen Kompetenz in erster Li- nie die Länder, aber auch Städte und Kommunen zuständig. Der Bund engagiert sich finanziell bei ausgewählten Einrichtungen, Organisationen und Projekten, die im In-und Ausland Bedeu- tung erlangt haben und leistet damit ebenfalls einen Beitrag, um die Pflege der Musik vom Ba- rock bis zu ihren modernen Erscheinungsformen von Neuer Musik über Jazz und Pop zu unter- stützen. Hiervon zu unterscheiden ist die Tätigkeit der Musikindustrie, ein Wirtschaftszweig, der Musik produziert, bewirbt und über die verschiedensten Medien oder Tonträger vertreibt. Die Musik- wirtschaft oder Musikbranche ist ein großer und ökonomisch wichtiger Bereich der Kreativwirt- schaft. Die einzelnen Player in diesem Prozess, insbesondere die MusikerInnen, benötigen nicht nur gute Rahmenbedingungen, sondern auch Vermittler. Die Rolle der im Einzelfall mehr oder weniger auch fördernden Vermittler nehmen Musik-Exportbüros ein. Auf EU-Ebene hat die EU-Kommission eine Initiative gestartet, um die Bedürfnisse dieser Musik- industrie kennenzulernen und auch Rahmenbedingungen für ein mögliches Förderprogramm für diese Branche ab 2021 auszuloten. Hierzu hatte es verschiedene Aufrufe im Rahmen von Creative Europe gegeben. Dazu gehört auch eine Ausschreibung für die Erstellung einer Studie mit dem Titel „Music Moves Europe – European Music Export Strategy“, für die 300.000 Euro zur Verfü- gung stehen. Der Termin für das Einreichen von Unterlagen für dieses Projekt war der 29. Juni 2018. Ergebnisse liegen bislang noch nicht vor. 1 Um die zu erörternden Fragen zu den unten aufgeführten Ländern beantworten zu können, wa- ren im Rahmen einer Anfrage alle Länder angeschrieben worden. Sobald Rückmeldungen vorlie- gen, wird dieser Sachstand zu den Musikexportbüros entsprechend ergänzt. Darüber hinaus war die Initiative Musik kontaktiert worden. Sie hat diejenigen Punkte beantwortet, zu denen Infor- mationen vorliegen. Diese sind in diesen Sachstand übernommen worden (siehe Punkt 2.1 dieser Arbeit). Ansonsten konnten nur die allgemein zugänglichen Informationen ausgewertet werden, wobei es allerdings nicht zu jeder Fragestellung auch verfügbare Antworten gibt. Insbesondere bei Ländern wie beispielsweise Norwegen besteht außerdem die Schwierigkeit, dass nur ein Teil der im Internet veröffentlichten Informationen auch in englischer Übersetzung vorliegen. 1 Vgl.: https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/music-moves-europe_de.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 7 WD 10 - 3000 - 086/18 2. Musikexportbüros in ausgewählten europäischen Ländern 2.1. Deutschland 2.1.1. Gründung des Musikexportbüros Die Initiative Musik ist das deutsche Musikexportbüro; sie wurde im Oktober 2007 gegründet. 2 In den letzten zehn Jahren hat die Initiative Musik 2.950 Förderungen für Musiker und Musike- rinnen und Musikclubs in Deutschland gewährt. 3 2.1.2. Finanzierung des Musikexportbüros Das deutsche Musikexportbüro, die Initiative Musik, wird von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) sowie vom Deutschen Musikrat getragen. Finanziell unter- stützt wird sie von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Darüber hinaus gibt es weitere Förderer, wie insbesondere die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Auswärtige Amt . 4 Die Entwicklung der Förderung der Initiative Musik für die Jahre 2007 – 2018 stellt sich wie folgt dar : 5 Jahr GEMA+GVL BKM Drittmittel 2007 300.000 EUR 0 0 2008 300.000 EUR 1.714.000 EUR 3.500 EUR 2009 360.000 EUR 2.037.000 EUR 140.900 EUR 2010 360.000 EUR 2.001.000 EUR 215.000 EUR 2011 366.000 EUR 2.344.000 EUR 151.000 EUR 2012 406.000 EUR 2.500.000 EUR 109.000 EUR 2 https://de.wikipedia.org/wiki/Initiative_Musik. 3 http://www.initiative-musik.de/, sowie: https://www.creative-europe-desk.de/artikel/2018-05-14/Ausschrei- bungen-für-%22Music-Moves/?id=4318. 4 http://initiative-musik.de/initiative-musik.html. 5 Initiative Musik, Antwortschreiben der Projektmanagerin Neus López vom 07. Dezember 2018 auf eigene An- frage.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 8 WD 10 - 3000 - 086/18 2013 406.000 EUR 2.208.000 EUR 260.000 EUR 2014 406.000 EUR 2.832.000 EUR 190.000 EUR 2015 456.000 EUR 4.500.000 EUR 400.000 EUR 2016 456.000 EUR 5.100.000 EUR 400.000 EUR 2017 506.000 EUR 7.300.000 EUR 450.000 EUR 2018 506.000 EUR 8.150.000 EUR 500.000 EUR Planung 2019 518.650 EUR 13.000.000 EUR 600.000 EUR Am 28. Juni 2018 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungs- sitzung eine Aufstockung auch der Musikförderung beschlossen und damit zusätzliche 4,15 Mil- lionen Euro, die der Bund der Initiative Musik für die Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung stellt . 6 6 Initiative Musik, Pressemitteilung vom 29. Juni 2018.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 9 WD 10 - 3000 - 086/18 2.1.3. Strukturen des Musik-Exportbüros Struktogramm der Initiative Musik : 7 2.1.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros Die Initiative Musik ist das von der Bundesregierung unterstützte Förder-und Exportbüro der Musikwirtschaft. Seine Unterstützung ist auf die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In-und Ausland ausgerichtet. Sie unterstützt auch den musikalischen Nach- wuchs aus Deutschland, Musikerinnen und Musiker mit einem Migrationshintergrund sowie Livemusikclub. Besondere Kernmärkte der Initiative sind alle Musikrichtungen (Pop, Rock, Jazz, Klassik etc.). Ziel der Initiative Musik ist es, mit ihren Informationen und Maßnahmen jungen MusikerInnen den Einstieg in den Musikmarkt zu erleichtern. Die Förderungen betreffen insbe- sondere Projekte in den deutschen Bundesländern, es werden aber auch Tourneen weltweit un- terstützt. Besondere Schwerpunkte gibt es dabei nicht. 2.1.5. Außenstellen in anderen Ländern / Anzahl der Mitarbeiter Die Initiative Musik hat keine Außenstellen in anderen Ländern. Sie hat sieben fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sieben freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 7 Vgl.: Was ist eigentlich die „Initiative Musik“? im Internet abrufbar unter: http://www.backstage- pro.de/thema/was-ist-eigentlich-die-initiative-musik-2012-12-07-hKVN16hpjf.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 10 WD 10 - 3000 - 086/18 2.1.6. Förderungen und Maßnahmen des Exportbüros Die Initiative Musik ist die zentrale Fördereinrichtung der deutschen Musikwirtschaft für Rock-, Pop- und Jazzmusik in Deutschland. Sie informiert über Förderprogramme von Bund und Län- dern, vergibt aber auch selbst Förderungen. Zu den Förderprogrammen der Initiative Musik gehören: 8 - Künstlerförderung; im Rahmen dieser Förderung können Einzelkünstler und Ensembles gefördert werden, beispielsweise Mittel für eine Tour im Ausland erhalten. Vorausset- zung für diese Leistung ist, dass der oder die AntragstellerIn mit einem oder mehreren Unternehmen der Musikwirtschaft zusammenarbeitet. Unternehmen der Musikwirt- schaft können sein: Künstlermanagements, Künstleragenturen, Musikproduzenten, Mu- sikverlage, Hersteller von Audio-bzw. audiovisuellen Aufnahmen, Tournee- und Konzertveranstalter . Bei der Künstlerförderung beträgt die maximale Förderung 40% 9 der jeweiligen Gesamtkosten des Projekts. Dabei muss ein Eigenanteil von mindestens 60% nachgewiesen werden. Die Förderleistung ist pro Projekt auf 30.000 Euro pro Jahr beschränkt (bei einem Eigenanteil von 45.000 Euro). Antragsteller dürfen von der Initia- tive Musik allerdings pro Jahr nicht mehr als 60.000 Euro an Fördergeldern erhalten. Nicht berücksichtigt werden Projekte mit einer beantragten Fördersumme unter 4.000 Euro, das heißt die erforderlichen Gesamtkosten betragen bei der Künstlerförderung mindestens 10.000 Euro. 10 - die Infrastrukturförderung , 11 - eine Kurztourförderung, die es Künstlern ermöglichen soll, an Festivals im Ausland teilzunehmen, indem sie einen Zuschuss für PR-Kosten oder Reisekosten erhalten; - es gibt einen Spielstättenprogrammpreis mit dem Namen „APPLAUS“, ein Förderpro- gramm, dass Musikclubs bei der Anschaffung von digitaler Aufführungstechnik unter- stützt, außerdem fördert die Initiative technische Erneuerungen von Livemusikspielstät- ten in Deutschland. - Förderungen gibt es auch in den Bereichen Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikstätten in Deutschland. 8 Vgl. Förderprogramme der Initiative Musik unter: http://initiative-musik.de/foerderprogramme.html. 9 Die Projektbeschreibung der durch den Bund unterstützten Künstlerförderung ist im Internet abrufbar auf der Förderdatenbank des Bundes unter: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecher- che/inhaltsverzeich- nis.html%3Fget%3Da99f63c3b64a492c4f09e2d5d37bd371%3Bviews%3Bdocument%26doc%3D11828%26typ %3DRL?get=a99f63c3b64a492c4f09e2d5d37bd371;views;document&doc=10238. 10 Vgl.: http://initiative-musik.de/foerderprogramme/kuenstler.html. 11 Die Projektbeschreibung der durch den Bund geförderten Infrastrukturförderung ist im Internet abrufbar über die Förderdatenbank des Bundes unter: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerder- recherche/suche.html?get=6dbfb491a3ce9404c25474caf3af142a;views;document&doc=10239.