WD 10 - 086/18 Musikexportbüros und Musikexportförderaktivitäten in ausgewählten Ländern

Kultur, Medien, Sport

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Wissenschaftliche Dienste Sachstand Musikexportbüros und Musikexportförderaktivitäten in ausgewählten Ländern © 2018 Deutscher Bundestag                            WD 10 - 3000 - 086/18
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Wissenschaftliche Dienste                Sachstand                                                              Seite 2 WD 10 - 3000 - 086/18 Musikexportbüros und Musikexportförderaktivitäten in ausgewählten Ländern Aktenzeichen:                      WD 10 - 3000 - 086/18 Abschluss der Arbeit:              20. Dezember 2018 Fachbereich:                       WD 10: Kultur, Medien und Sport Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
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Wissenschaftliche Dienste          Sachstand                                Seite 3 WD 10 - 3000 - 086/18 Inhaltsverzeichnis 1.          Einleitung                                                    6 2.          Musikexportbüros in ausgewählten europäischen Ländern         7 2.1.        Deutschland                                                   7 2.1.1.      Gründung des Musikexportbüros                                 7 2.1.2.      Finanzierung des Musikexportbüros                             7 2.1.3.      Strukturen des Musik-Exportbüros                              9 2.1.4.      Kernmärkte des Musik-Exportbüros                              9 2.1.5.      Außenstellen in anderen Ländern / Anzahl der Mitarbeiter      9 2.1.6.      Förderungen und Maßnahmen des Exportbüros                    10 2.1.7.      Antragszahlen in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßahmen 12 2.1.8.      Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen                  13 2.1.9.      Zielgruppen des Musik-Exportbüros                            15 2.1.10.     Kriterien für nachhaltige Förderung                          15 2.1.11.     Evaluationen des Musik-Exportbüros                           16 2.2.        Exkurs: Öffentliche Musikexportförderung                     16 2.3.        Frankreich                                                   17 2.3.1.      Gründung des Musik-Exportbüros                               17 2.3.2.      Finanzierung des Musik-Exportbüros                           17 2.3.3.      Strukturen des Musik-Exportbüros                             18 2.3.4.      Kernmärkte des Musik-Exportbüros                             18 2.3.5.      Außenstellen in anderen Ländern                              19 2.3.6.      Konkrete, vom Exportbüro durchgeführte Maßnahmen             19 2.3.7.      Antragszahlen und Bewilligungsquoten                         20 2.3.8.      Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen                  20 2.3.9.      Zielgruppen und Musikgenres                                  20 2.3.10.     Kriterien für nachhaltige Förderung                          21 2.3.11.     Evaluationen des Export-Büros                                21 2.4.        Schweden                                                     22 2.4.1.      Gründung von „Export Music Sweden“                           22 2.4.2.      Finanzierung von „Export Music Sweden“                       22 2.4.3.      Strukturen von „Export Music Sweden“                         22 2.4.4.      Kernmärkte des Export-Büros                                  23 2.4.5.      Außenstellen in anderen Ländern                              23 2.4.6.      Konkrete, vom Exportbüro durchgeführte Maßnahmen             23 2.4.7.      Antragszahlen und Bewilligungsquoten                         24 2.4.8.      Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen                  24 2.4.9.      Zielgruppen und Musikgenres                                  24 2.4.10.     Kriterien für nachhaltige Förderung                          24 2.4.11.     Evaluationen des Export-Büro                                 24 2.5.        Norwegen                                                     24 2.5.1.      Gründung des Musik-Exportbüros                               24 2.5.2.      Finanzierung des Musik-Exportbüros                           25 2.5.3.      Strukturen des Musik-Exportbüros                             25 2.5.4.      Kernmärkte des Musik-Exportbüros                             25 2.5.5.      Außenstellen in anderen Ländern                              25
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Wissenschaftliche Dienste          Sachstand                                 Seite 4 WD 10 - 3000 - 086/18 2.5.6.      Konkrete, vom Musik-Exportbüro durchgeführte Maßnahmen        26 2.5.7.      Antragzahlen in den jeweiligen Bereichen der Förderung        26 2.5.8.      Verfahren für die Auswahl der zu fördernden KünstlerInnen     26 2.5.9.      Zielgruppen und Musikgenres                                   26 2.5.10.     Kriterien für nachhaltige Förderung                           26 2.5.11.     Evaluationen des Musik-Exportbüros                            26 2.6.        Schweiz                                                       26 2.6.1.      Gründung des Musik-Exportbüros                                26 2.6.2.      Finanzierung von Swiss Music Export                           27 2.6.3.      Strukturen des Musik-Exportbüros                              27 2.6.4.      Kernmärkte des Musik-Exportbüros                              27 2.6.5.      Außenstellen in anderen Ländern                               27 2.6.6.      Vom Export-Büro durchgeführte Maßnahmen                       27 2.6.7.      Antragszahlen                                                 28 2.6.8.      Verfahren für die Auswahl der zu fördernden KünstlerInnen     28 2.6.9.      Zielgruppen und Musikgenres                                   29 2.6.10.     Kriterien für eine nachhaltige Förderung                      29 2.6.11.     Evaluationen des Musik-Exportbüros                            29 2.7.        Österreich                                                    30 2.7.1.      Gründung des Musik-Exportbüros                                30 2.7.2.      Finanzierung des Musik-Exportbüros                            30 2.7.3.      Strukturen des Musik-Exportbüros                              31 2.7.4.      Kernmärkte des Musik-Exportbüros                              31 2.7.5.      Außenstellen in anderen Ländern                               31 2.7.6.      Konkrete Maßnahmen                                            31 2.7.7.      Antragszahlen und Bewilligungsquoten in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßnahmen                                 33 2.7.8.      Verfahren zur Auswahl der zu fördernden Künstler              33 2.7.9.      Zielgruppen und Musikgenres                                   33 2.7.10.     Nachhaltige Förderung                                         34 2.7.11.     Evaluationen                                                  34 3.          Musikexportförderung in Kanada                                34 3.1.        Gründung des Musik-Exportbüros                                34 3.2.        Finanzierung des Musik-Exportbüros                            34 3.3.        Strukturen des Musik-Exportbüros                              34 3.4.        Kernmärkte des Musik-Exportbüros                              35 3.5.        Außenstellen in anderen Ländern /Anzahl der Mitarbeiter       36 3.6.        Förderungen und Maßnahmen des Musik-Exportbüros               36 3.7.        Antragszahlen in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßnahmen 36 3.8.        Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen                   36 3.9.        Zielgruppen des Musik-Exportbüros                             36 3.10.       Kriterien für eine nachhaltige Förderung                      36 3.11.       Evaluationen des Musik-Exportbüros                            36 3.12.       Analyse des kanadischen Musik-Exportmarktes                   37 4.          Vergleich der öffentlichen Förderungen einzelner Länder       37
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Wissenschaftliche Dienste          Sachstand                    Seite 5 WD 10 - 3000 - 086/18 5.          Anlagen und Links                                38 5.1.        Anlagen auf die in dieser Arbeit verwiesen wird: 38 5.1.1.      Frankreich                                       38 5.1.2.      Schweden                                         38 5.1.3.      Schweiz                                          38 5.1.4.      Kanada                                           38 5.2.        Weitere Anlagen zur Thematik                     39
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Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                           Seite 6 WD 10 - 3000 - 086/18 1.    Einleitung Für die Förderung der Musik als Kulturgut sind aufgrund ihrer föderalen Kompetenz in erster Li- nie die Länder, aber auch Städte und Kommunen zuständig. Der Bund engagiert sich finanziell bei ausgewählten Einrichtungen, Organisationen und Projekten, die im In-und Ausland Bedeu- tung erlangt haben und leistet damit ebenfalls einen Beitrag, um die Pflege der Musik vom Ba- rock bis zu ihren modernen Erscheinungsformen von Neuer Musik über Jazz und Pop zu unter- stützen. Hiervon zu unterscheiden ist die Tätigkeit der Musikindustrie, ein Wirtschaftszweig, der Musik produziert, bewirbt und über die verschiedensten Medien oder Tonträger vertreibt. Die Musik- wirtschaft oder Musikbranche ist ein großer und ökonomisch wichtiger Bereich der Kreativwirt- schaft. Die einzelnen Player in diesem Prozess, insbesondere die MusikerInnen, benötigen nicht nur gute Rahmenbedingungen, sondern auch Vermittler. Die Rolle der im Einzelfall mehr oder weniger auch fördernden Vermittler nehmen Musik-Exportbüros ein. Auf EU-Ebene hat die EU-Kommission eine Initiative gestartet, um die Bedürfnisse dieser Musik- industrie kennenzulernen und auch Rahmenbedingungen für ein mögliches Förderprogramm für diese Branche ab 2021 auszuloten. Hierzu hatte es verschiedene Aufrufe im Rahmen von Creative Europe gegeben. Dazu gehört auch eine Ausschreibung für die Erstellung einer Studie mit dem Titel „Music Moves Europe – European Music Export Strategy“, für die 300.000 Euro zur Verfü- gung stehen. Der Termin für das Einreichen von Unterlagen für dieses Projekt war der 29. Juni 2018. Ergebnisse liegen bislang noch nicht vor.         1 Um die zu erörternden Fragen zu den unten aufgeführten Ländern beantworten zu können, wa- ren im Rahmen einer Anfrage alle Länder angeschrieben worden. Sobald Rückmeldungen vorlie- gen, wird dieser Sachstand zu den Musikexportbüros entsprechend ergänzt. Darüber hinaus war die Initiative Musik kontaktiert worden. Sie hat diejenigen Punkte beantwortet, zu denen Infor- mationen vorliegen. Diese sind in diesen Sachstand übernommen worden (siehe Punkt 2.1 dieser Arbeit). Ansonsten konnten nur die allgemein zugänglichen Informationen ausgewertet werden, wobei es allerdings nicht zu jeder Fragestellung auch verfügbare Antworten gibt. Insbesondere bei Ländern wie beispielsweise Norwegen besteht außerdem die Schwierigkeit, dass nur ein Teil der im Internet veröffentlichten Informationen auch in englischer Übersetzung vorliegen. 1     Vgl.: https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/music-moves-europe_de.
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Wissenschaftliche Dienste                   Sachstand                                                         Seite 7 WD 10 - 3000 - 086/18 2.      Musikexportbüros in ausgewählten europäischen Ländern 2.1. Deutschland 2.1.1.          Gründung des Musikexportbüros Die Initiative Musik ist das deutsche Musikexportbüro; sie wurde im Oktober 2007 gegründet.                      2 In den letzten zehn Jahren hat die Initiative Musik 2.950 Förderungen für Musiker und Musike- rinnen und Musikclubs in Deutschland gewährt.                3 2.1.2.          Finanzierung des Musikexportbüros Das deutsche Musikexportbüro, die Initiative Musik, wird von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) sowie vom Deutschen Musikrat getragen. Finanziell unter- stützt wird sie von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Darüber hinaus gibt es weitere Förderer, wie insbesondere die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Auswärtige Amt . 4 Die Entwicklung der Förderung der Initiative Musik für die Jahre 2007 – 2018 stellt sich wie folgt dar : 5 Jahr                        GEMA+GVL                          BKM                            Drittmittel 2007                        300.000 EUR                            0                                 0 2008                        300.000 EUR                       1.714.000 EUR                  3.500 EUR 2009                        360.000 EUR                       2.037.000 EUR                  140.900 EUR 2010                        360.000 EUR                       2.001.000 EUR                  215.000 EUR 2011                        366.000 EUR                       2.344.000 EUR                  151.000 EUR 2012                        406.000 EUR                       2.500.000 EUR                  109.000 EUR 2       https://de.wikipedia.org/wiki/Initiative_Musik. 3       http://www.initiative-musik.de/, sowie: https://www.creative-europe-desk.de/artikel/2018-05-14/Ausschrei- bungen-für-%22Music-Moves/?id=4318. 4       http://initiative-musik.de/initiative-musik.html. 5       Initiative Musik, Antwortschreiben der Projektmanagerin Neus López vom 07. Dezember 2018 auf eigene An- frage.
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Wissenschaftliche Dienste                Sachstand                                         Seite 8 WD 10 - 3000 - 086/18 2013                     406.000 EUR                       2.208.000 EUR    260.000 EUR 2014                     406.000 EUR                       2.832.000 EUR    190.000 EUR 2015                     456.000 EUR                       4.500.000 EUR    400.000 EUR 2016                     456.000 EUR                       5.100.000 EUR    400.000 EUR 2017                     506.000 EUR                       7.300.000 EUR    450.000 EUR 2018                     506.000 EUR                       8.150.000 EUR    500.000 EUR Planung 2019             518.650 EUR                       13.000.000 EUR   600.000 EUR Am 28. Juni 2018 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungs- sitzung eine Aufstockung auch der Musikförderung beschlossen und damit zusätzliche 4,15 Mil- lionen Euro, die der Bund der Initiative Musik für die Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung stellt . 6 6     Initiative Musik, Pressemitteilung vom 29. Juni 2018.
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Wissenschaftliche Dienste                   Sachstand                                                     Seite 9 WD 10 - 3000 - 086/18 2.1.3.        Strukturen des Musik-Exportbüros Struktogramm der Initiative Musik :          7 2.1.4.        Kernmärkte des Musik-Exportbüros Die Initiative Musik ist das von der Bundesregierung unterstützte Förder-und Exportbüro der Musikwirtschaft. Seine Unterstützung ist auf die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In-und Ausland ausgerichtet. Sie unterstützt auch den musikalischen Nach- wuchs aus Deutschland, Musikerinnen und Musiker mit einem Migrationshintergrund sowie Livemusikclub. Besondere Kernmärkte der Initiative sind alle Musikrichtungen (Pop, Rock, Jazz, Klassik etc.). Ziel der Initiative Musik ist es, mit ihren Informationen und Maßnahmen jungen MusikerInnen den Einstieg in den Musikmarkt zu erleichtern. Die Förderungen betreffen insbe- sondere Projekte in den deutschen Bundesländern, es werden aber auch Tourneen weltweit un- terstützt. Besondere Schwerpunkte gibt es dabei nicht. 2.1.5.        Außenstellen in anderen Ländern / Anzahl der Mitarbeiter Die Initiative Musik hat keine Außenstellen in anderen Ländern. Sie hat sieben fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sieben freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 7      Vgl.: Was ist eigentlich die „Initiative Musik“? im Internet abrufbar unter: http://www.backstage- pro.de/thema/was-ist-eigentlich-die-initiative-musik-2012-12-07-hKVN16hpjf.
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Wissenschaftliche Dienste                  Sachstand                                                          Seite 10 WD 10 - 3000 - 086/18 2.1.6.        Förderungen und Maßnahmen des Exportbüros Die Initiative Musik ist die zentrale Fördereinrichtung der deutschen Musikwirtschaft für Rock-, Pop- und Jazzmusik in Deutschland. Sie informiert über Förderprogramme von Bund und Län- dern, vergibt aber auch selbst Förderungen. Zu den Förderprogrammen der Initiative Musik gehören: 8 -    Künstlerförderung; im Rahmen dieser Förderung können Einzelkünstler und Ensembles gefördert werden, beispielsweise Mittel für eine Tour im Ausland erhalten. Vorausset- zung für diese Leistung ist, dass der oder die AntragstellerIn mit einem oder mehreren Unternehmen der Musikwirtschaft zusammenarbeitet. Unternehmen der Musikwirt- schaft können sein: Künstlermanagements, Künstleragenturen, Musikproduzenten, Mu- sikverlage, Hersteller von Audio-bzw. audiovisuellen Aufnahmen, Tournee- und Konzertveranstalter . Bei der Künstlerförderung beträgt die maximale Förderung 40% 9 der jeweiligen Gesamtkosten des Projekts. Dabei muss ein Eigenanteil von mindestens 60% nachgewiesen werden. Die Förderleistung ist pro Projekt auf 30.000 Euro pro Jahr beschränkt (bei einem Eigenanteil von 45.000 Euro). Antragsteller dürfen von der Initia- tive Musik allerdings pro Jahr nicht mehr als 60.000 Euro an Fördergeldern erhalten. Nicht berücksichtigt werden Projekte mit einer beantragten Fördersumme unter 4.000 Euro, das heißt die erforderlichen Gesamtkosten betragen bei der Künstlerförderung mindestens 10.000 Euro.        10 -    die Infrastrukturförderung ,      11 -    eine Kurztourförderung, die es Künstlern ermöglichen soll, an Festivals im Ausland teilzunehmen, indem sie einen Zuschuss für PR-Kosten oder Reisekosten erhalten; -    es gibt einen Spielstättenprogrammpreis mit dem Namen „APPLAUS“, ein Förderpro- gramm, dass Musikclubs bei der Anschaffung von digitaler Aufführungstechnik unter- stützt, außerdem fördert die Initiative technische Erneuerungen von Livemusikspielstät- ten in Deutschland. -    Förderungen gibt es auch in den Bereichen Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikstätten in Deutschland. 8      Vgl. Förderprogramme der Initiative Musik unter: http://initiative-musik.de/foerderprogramme.html. 9      Die Projektbeschreibung der durch den Bund unterstützten Künstlerförderung ist im Internet abrufbar auf der Förderdatenbank des Bundes unter: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecher- che/inhaltsverzeich- nis.html%3Fget%3Da99f63c3b64a492c4f09e2d5d37bd371%3Bviews%3Bdocument%26doc%3D11828%26typ %3DRL?get=a99f63c3b64a492c4f09e2d5d37bd371;views;document&doc=10238. 10     Vgl.: http://initiative-musik.de/foerderprogramme/kuenstler.html. 11     Die Projektbeschreibung der durch den Bund geförderten Infrastrukturförderung ist im Internet abrufbar über die Förderdatenbank des Bundes unter: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerder- recherche/suche.html?get=6dbfb491a3ce9404c25474caf3af142a;views;document&doc=10239.
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