WD 10 - 086/18 Musikexportbüros und Musikexportförderaktivitäten in ausgewählten Ländern

Kultur, Medien, Sport

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Wissenschaftliche Dienste                 Sachstand                                                          Seite 11 WD 10 - 3000 - 086/18 Projekte, die von der Initiative Musik gefördert werden und zum Bereich der Exportförderung gehören sind:    WUNDERBAR - Germany at SXSW (seit 2010) Koordination der deutschen Gemeinschaftspräsentation zur Kreativ-Konferenz South by Southwest in Austin, USA Der Gemeinschaftsauftritt zu SXSW Austin (Texas/USA) ist Bestandteil des Auslandsmes- seprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Als Träger sind außer- dem beteiligt die Initiative Kultur-und Kreativwirtschaft der Bundesregierung, mehrere Bundesländer und Städte sowie das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Houston     12    Themenreisen / Besucherprogramm (seit 2011) Bei diesen mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes durchgeführten Reisen handelt es sich um Delegationsreise für internationale Journalisten und Festivalmacher für das Besu- cherprogramm der Bundesrepublik Deutschland.                 13    EMEE - European Music Export Exchange EMEE ist ein Netzwerk der europäischen Musikexportbüros. Die Initiative Musik ist Part- ner bei EMEE - European Music Export Exchange, dem Zusammenschluss von 23 europäi- schen Musik-Export-Büros. Dieses strategische Netzwerk hat es sich zum Ziel gesetzt, die internationale Verbreitung des europäischen Repertoires zu erhöhen.    ETEP - European Talent Exchange Programme Das europäischen Künstleraustauschprogramm ETEP fördert europäische Festivals. An 14 diesem von der Noorderslag Foundation und BUMA Cultuur organisierten Förderpro- gramm beteiligt sich für Deutschland die Initiative Musik bis 2021.               15 Für die Musikindustrie und ihre Exportaktivitäten bieten Messen und Festivals die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und internationale Geschäfts-und Kooperationspartner zu finden.                     16 In der 43. Förderrunde hat die Initiative Musik 890.000 Euro an Fördergeldern für Musikprojekte aus elf Bundesländern vergeben. Sie fördert damit 62 Künstler mit 770.000 Euro und fünf Infra- strukturprojekte mit 120.000 Euro. Der Abgabeschluss für die 44. Förderrunde war bereits der 9. Oktober 2018. 12    http://initiative-musik.de/sxsw.html. 13    Vgl.: http://initiative-musik.de/themenreisen.html; hier findet sich auch ein Überblick der Themenreisen 2011- 2018. 14    https://etep.nl/. 15    Vgl.: http://initiative-musik.de/etep.html. 16    Vgl.: Musik-Messe kooperiert mit europäischen Musik-Exportinitiativen, https://www.musikmedia.de/musik- branche/musikmesse-kooperiert-mit-europaeischen-musikexport-initiativen/.
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Wissenschaftliche Dienste                Sachstand                                                               Seite 12 WD 10 - 3000 - 086/18 Die Arbeit des Exportbüros ist in drei Bereiche aufgeteilt: Toursupport, Künstlerpromotion und klassische Musik. Jeder Bereich wird von einer eigenen Arbeitsgruppe geleitet, die 12 Mitglieder umfasst und die jährlich dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat stellt die generellen Richtlinien auf, die jeweiligen Kommissionen erarbeiten aber selbstständig die Kriterien, nach denen sie ihre Mittel einsetzen. 2.1.7.         Antragszahlen in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßahmen Die Initiative Musik informiert in Pressemitteilungen über die Vergabe der Fördermittel, die An- zahl und Namen der geförderten KünstlerInnen, sowie der geförderten Infrastrukturprojekte. So                      17 wurden in der 45. Förderrunde 62 Künstler und 5 Infrastrukturprojekte unterstützt. Anzahl der bewilligten Förderanträge und Gesamtfördervolumen Anzahl der bewilligten Förderanträge & Gesamtfördervolumen                     18 Förderprogramm                             Bewilligte Anträge Fördersumme gesamt Künstlerförderung (2008-2018)              1.332                     16.671.394,41 Euro Strukturförderung (2008-2018)              145                       3.218.754,61 Euro Kurztourförderung (2010-2018)              671                       1.125.558,00 Euro APPLAUS (2013-2018)                        449                       7.555.000,00 Euro Digi-Invest (2016+2018)                    413                       2.744.276,39 Euro Te-Sa (2017)                               161                       938.211,10 Euro Bewilligungsquote: Die Anzahl der bewilligten Anträge für Künstler- und Infrastrukturprojekte variiert je nach För- derrunde, da sie von der Anzahl der gestellten Anträge sowie von der Höhe der jeweiligen ver- fügbaren Fördergelder abhängt. Durchschnittlich konnte man bislang von einer Bewilligungs- quote von rund 40 % ausgehen. 17     Vgl. z.B. Pressemitteilung vom 2. Oktober 2018, im Internet abrufbar unter: http://initiative-musik.de/filead- min/PDFs/Presse/2018_PMs/Initiative_Musik_PM157_Foerderrunde_43.pdf. Oder die Information zum Pro- gramm zur Unterstützung der Digitalisierung: http://news.initiative-musik.de/m/7122083/; oder sie informiert über zusätzliche Bundesmittel, die auch der Initiative Musik zugutekommen: http://news.initiative-mu- sik.de/m/7106219/. 18     Initiative Musik, Antwortschreiben der Projektmanagerin Neus López vom 07. Dezember 2018 auf eigene An- frage.
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Wissenschaftliche Dienste                 Sachstand                                                       Seite 13 WD 10 - 3000 - 086/18 Bei der Kurztourförderung gibt es eine durchschnittliche Bewilligungsquote von rund 50 %. Im Durchschnitt sind 60 % der geförderten Touren im europäischen Ausland und 40 % im restli- chen Ausland. Beim Spielstättenprogramm APPLAUS beträgt die durchschnittliche Bewilligungsquote rund 30 %. 2.1.8.         Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen Eine 12-köpfige Jury begutachtet und entscheidet über die Auswahl der Förderprojekte. Bis zu 40 Prozent der Projektkosten werden von der Initiative Musik getragen. Diese Jury stellt sich zusam- men aus Sachverständigen aus der Musikbranche. Jurymitglieder dürfen maximal 3 Jahre mitwir- ken. Bei der Auswahl der Künstlerinnen und Künstler werden bei gleicher Qualifikation Musi- 19 kerinnen bevorzugt berücksichtigt.         20 Jury Künstler und Infrastrukturförderung 2018: -    Elke Kuhlen -    Florian Brauch -    Joe Chialo -    Frank Dostal (†) Nachfolger: Mike Heisel -    Ueli Häflinger -    Mark Chung -    Dr. Ralf Weigand -    Silke Eberhard -    Gudrun Gut -    Stefanie Marcus -    Michelle Leonard -    Oliver von Felbert In der Programmbeschreibung für KünstlerInnen der Initiative Musik heißt es zum Auswahlver- führen für KünstlerInnen: „Die Förderentscheidungen werden durch den Aufsichtsrat der Initiative Musik bzw. ein von diesem beauftragtes Gremium getroffen. Die Anträge werden ausschließlich anhand der einge- reichten Unterlagen beurteilt. Die Entscheidung des Aufsichtsrats ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“ Kriterien sind u.a.: -    Erwartete Effekte für den Musikstandort Deutschland -    künstlerische Qualität -    Marktchancen des Repertoires und des Künstlers 19     Initiative Musik, Antwortschreiben der Projektmanagerin Neus López vom 07. Dezember 2018 auf eigene An- frage. 20     Initiative Musik, Pressemitteilung vom 2. Oktober 2018.
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Wissenschaftliche Dienste          Sachstand                                               Seite 14 WD 10 - 3000 - 086/18 -   Plausibilität des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur Ent- wicklung des Künstlers -   Live-Performance der/des Künstler/s -   Umfang und Qualität des Tourneevorhabens/Festival. In der Programmbeschreibung für die Infrastrukturförderung werden folgende Anforderungen aufgeführt: „Förderentscheidungen werden durch den Aufsichtsrat der Initiative Musik bzw. ein von diesem beauftragtes Gremium getroffen. Die Anträge werden ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen beurteilt. Die Entscheidung des Aufsichtsrats ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausge- schlossen. Kriterien sind u.a.: - Erwartete Effekte für den Musikstandort Deutschland - Verbesserung der Infrastruktur für Künstler und Musikunternehmen - Verbesserung der Transparenz, Kommunikation und Wirtschaftlichkeit für Musikunternehmen - Verbesserung der Absatzchancen und Popularität für Künstler aus Deutschland im Ausland Zur Kurztourförderung heißt es: „Die Entscheidung über den Antrag wird getroffen von je einem Vertreter des Deutschen Musik- verleger-Verbandes e.V. (DMV), des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft (bdv) und der Initiative Musik. Spätestens vier Wochen nach Antragstellung wird der Antragsteller darüber in- formiert, ob eine Kurztourförderung erfolgt. Anträge auf Kurztourförderung werden von einer 3-köpfigen Jury begutachtet. Jurymitglieder dür- fen maximal 3 Jahre mitwirken. Jury Kurztourförderung: -   Birgit Böcher, DMV Deutscher Musikverleger-Verband -   Prof. Jens Michow, Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) -   Réka, Initiative Musik. Beim Spielstättenprogrammpreis „Applaus“ gibt es folgendes Verfahren: Über die Vergabe des Spielstättenprogrammpreises „Applaus“ entscheidet eine Jury. Diese setzt sich aus fachkundigen Mitgliedern der deutschen Musikbranche zusammen. Da ein turnusmäßi- ger Wechsel in der Jury stattfindet, ändert sich die Zusammensetzung jährlich. Für die Besetzung der Jury schlägt die Initiative Musik der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, nach Konsultation der Bundeskonferenz Jazz und der
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Wissenschaftliche Dienste                 Sachstand                                                            Seite 15 WD 10 - 3000 - 086/18 Livekomm fachkundige Personen vor. Anschließend wird die Jury von der Kulturstaatsministe- rin, Prof. Monika Grütters, berufen.       21 Mitglieder der Jury APPLAUS 2018 sind: - Michaela Bernhard, Geschäftsführerin Allgäu Concerts - Prof. Dieter Gorny, Aufsichtsratsvorsitzender Initiative Musik, Vorsitzender der Jury - Peter Harasim, Concertbüro Franken, Hirsch Nürnberg - Juli Hülsmann, Musikerin - Terry Krug, Vorstandsmitglied der Clubstiftung (Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg) - Reiner Michalke, Programmchef Stadtgarten Köln - Jonas Pirzer, Musiker und Kulturmanager - Constanze Schliebs, Künstleragentur AsiaNetwork - Dieter Schubert, Geschäftsführender Gesellschafter a.s.s. conters & promotion. Über Förderungen im Rahmen der Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspiel- stätten in Deutschland entscheidet die LiveMusikKommission, Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. 2.1.9.        Zielgruppen des Musik-Exportbüros Die Zielgruppen entsprechen den Zielen der Initiative Musik. Diese Ziele sind die Förderung des Musik-Nachwuchses, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die Verbreitung deutscher Musik im Ausland und die Förderung der Live-Musikclubs von Rock, Pop bis Jazz in Deutschland. 2.1.10.       Kriterien für nachhaltige Förderung Sowohl die Künstler- und Infrastrukturförderung, als auch die Kurztourförderung, APPLAUS und die Förderprogramme Digi-Invest und TE-Sa verfolgen eine nachhaltige Verstärkung des Mu- sikstandortes Deutschland. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte werden folgende Krite- rien berücksichtigt: Erwartete Effekte für den Musikstandort Deutschland -    Künstlerische Qualität -    Marktchancen des Repertoires und des Künstlers -    Plausibilität des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur Ent- wicklung des Künstlers -    Live-Performance der/des Künstler -    Umfang und Qualität des Tourneevorhabens/Festivals. 21     Vgl.: Häufig gestellte Fragen zum „Applaus-Preis“ auf der Webseite der Initiative Musik, hier auch mit weiteren Informationen zu Fragen wie „Wie trifft die Jury ihre Entscheidung?“, oder „Was sind die wichtigsten Entschei- dungskriterien der Jury?“.
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Wissenschaftliche Dienste                 Sachstand                                                        Seite 16 WD 10 - 3000 - 086/18 2.1.11.      Evaluationen des Musik-Exportbüros Die Initiative Musik informiert in ihren Pressemitteilungen über Arbeit/Erfolge des jeweiligen Jahres. Am Ende jeder Förderrunde für Künstler- und Infrastrukturförderung (4 Mal im Jahr) findet eine Statistik-Erfolgskontrolle statt (Soll-Ist Abgleich zwischen Planung und Umsetzung). Die Ergeb- nisse werden wie folgt aufgeteilt: Tourneen, Publikationen (Veröffentlichungen von CD/LP), Me- dienecho und Nachwuchsförderung. Eine Evaluation der gesamte Aktivitäten der Initiative Musik fand 2011 statt. Evaluationen des Programms APPLAUS wurden 2014 und 2018 durchgeführt.                        22 2.2. Exkurs: Öffentliche Musikexportförderung Für die Musikexportförderung in Deutschland auf Bundesebene ist das Goethe Institut Inter Na- tiones (GIIN) zuständig, das mit zahlreichen Organisationen im In- und Ausland zusammenarbei- tet. So vermitteln 159 Institute in 98 Ländern Kultur, Sprach und Information über Deutschland und kooperieren mit anderen Kulturgesellschaften, Bibliotheken und Sprachlernzentren. Welt- weit sind 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Goethe-Institut im Einsatz, davon 2.600 im Ausland und 900 an einem Institut in Deutschland oder in der Zentrale in München .                  23 Das Goethe-Institut fördert im Bereich Kultur insbesondere auch die Musik sowohl im Profi-als auch im Laienmusiksektor. Im Profi-Bereich gibt es Förderungen wie -    Den Internationalen Koproduktionsfonds -    Die Förderung selbst organisierter Auslandsgastspiele           24 -    Die Förderung längerer Arbeitsaufenthalte im Ausland -    Gastspiele von Musikerinnen und Musikern oder Ensembles aus Entwicklungs-und Transformationsländern in Deutschland. Die musikalische Auslandsarbeit des GIIN beinhaltet die Konzeption und Organisation von Tour- neen, Einzelgastspielen, Meister- bzw. Interpretationskursen, Werkstatt- und Begegnungsprojekte, Beiträge zu musikwissenschaftlichen Seminaren etc. im professionellen Musikbereich in den 22    So die Initiative Musik in Initiative Musik in ihrem Antwortschreiben der Projektmanagerin Neus López vom 07. Dezember 2018. 23    Vgl.: https://www.goethe.de/de/wwt.html. 24    Die Förderkriterien und Voraussetzungen sind auf der Homepage des Goethe-Instituts abrufbar unter:: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus.html.
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Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                              Seite 17 WD 10 - 3000 - 086/18 Sparten Sinfonik, Große Oper im Auftrag des Auswärtigen Amtes, Kammeroper und Kammermu- sik, Vokalmusik (solistisch besetzte Ensembles), Jazz, Pop, Soundscape, experimentelle (multi- mediale) Projekte, elektronische Musik u.a.. Die Arbeit des Goethe-Instituts wird vom Auswärtigen Amt durch Zuwendungen unterstützt. 40% seines Budgets erwirtschaftet das Goethe Institut durch Einnahmen aus Sprachkursen und Prüfungen der Institute in ihren Gastländern und in Deutschland sowie durch Zuwendungen Dritter und sonstige Erträge. 2.3. Frankreich 2.3.1.        Gründung des Musik-Exportbüros „Le Bureau Export" – French Music Export Office (FMEO) wurde 1993 als eine gemeinnüt- 25 zige Organisation auf Betreiben der französischen Schallplattenindustrie gegründet. 2.3.2.        Finanzierung des Musik-Exportbüros Das französische Außenministerium unterhält zusammen mit dem Kultusministerium und der französischen Musikindustrie das französische Musikexportbüro. Dieses wird auf der Basis eines „Public private Partnership“ von der französischen Schallplattenindustrie und anderen Institutionen finanziert. Zu seinen Förderern gehören sowohl private als auch öffentliche Part- ner. Im Einzelnen sind dies: -    das französische Außenministerium,          26 -    das Ministerium für Kultur und Kommunikation, -    professionelle Institutionen der französischen Musikindustrie, wie „ADAMI“ , eine Orga-     27 nisation, die die Rechte der Aufführenden wahrnimmt, -    das centre national de la chanson et des variétés et du jazz (cnv), das 1986 von Produzen- ten gegründet wurde und vom Kultusministerium unterstützt wird. Es ist eine Verbin- dung, die das wirtschaftliche Wachstum von Lifeperformances im Musikbereich fördert; -    der „Fonds pour la creation musicale“ (FCM), 1984 gegründet vereinigt die Assoziation Gesellschaften, die Urheberrechte und Aufführungsrechte vermarkten, aber auch öffentli- che Träger. Insofern unterstützt FCM musikalische Produktionen im weitesten Sinne. 25     https://www.lebureauexport.fr/. 26     https://www.diplomatie.gouv.fr/en/french-foreign-policy/cultural-diplomacy/the-fields-of-action-for-cultural- diplomacy/article/music-17915 27     Collective management organisation for the rights of performers; https://www.adami.fr/.
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Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                           Seite 18 WD 10 - 3000 - 086/18 -    Sacem, die Société des Auteurs, Compositeurs et Editeurs de Musique, ein gemeinnützi- ger Verein, der 1857 gegründet und von seinen Mitgliedern gemanagt wird .                 28 Im Jahr 2018 wurde von der Nationalversammlung ein Ergänzungsantrag angenommen, der für den Haushalt des Bureau Export zusätzliche 500.000 Euro an öffentlichen Mitteln vor- sieht. Insgesamt betragen die öffentlichen Mittel aus dem Kulturhauhalt für des Bureau Ex- 29 port 2,2 Millionen Euro. Das Jahresbudget wird zu 50 Prozent durch den Staat finanziert. 30 Die andere Hälfte wird durch die Musikwirtschaft getragen, z.B. von der Verwertungsgesell- schaft SACEM und den Produzentenverbänden. 2.3.3.        Strukturen des Musik-Exportbüros Das Bureau Export vermittelt zwischen den Musikmärkten. Es ist Berater, Mittler und finanzieller Unterstützer von Export-Aktivitäten der französischen Musikbranche im Ausland. Die Arbeit des Exportbüros ist in drei Bereiche aufgeteilt: Toursupport, Künstlerpromotion und klassische Musik. Jeder Bereich wird von einer eigenen Arbeitsgruppe geleitet, die jährlich dem Aufsichtsrat Bericht erstatten. Der Aufsichtsrat stellt die generellen Richtlinien auf, die jeweili- gen Kommissionen erarbeiten aber selbstständig die Kriterien, nach denen sie ihre Mittel einset- zen. Programme und Förderungsmöglichkeiten werden für die Bereiche ‚Aktuelle Musik‘, ‚Klassische Musik‘ und ‚Jazz‘ angeboten. Schwerpunkt der Aktivitäten des Musikexportbüros liegt bei der 31 aktuellen Musik mit 80%, aber auch klassische Musik ist mit 20% beim Exportbüro vertreten. Im Jahr 2017 zählten zu den Mitgliedern der Organisation mehr als 400 professionelle Mitglieder, es unterstützte mehr als 500 Projekte. Das FMEO fördert auch über die in ihm vertretenen Orga- 32 nisationen internationale Tourneen französischer Künstler aus den Bereichen, aktuelle Musik, Klassik und Jazz und deren Auftritte im Ausland. 2.3.4.        Kernmärkte des Musik-Exportbüros Ziel und Anliegen des Musik-Exportbüros ist es, in Frankreich produzierte Musik weltweit zu vermarkten. Durch sein langjähriges Bestehen verfügt das Büro über ausgeprägte Netzwerke auf zahlreichen ausländischen Export-Märkten. Zum internationalen Markt gehört für das Bu- reau Export insbesondere Deutschland, das Vereinigte Königreich die Niederlande aber auch 28     https://www.lebureauexport.fr/. 29     http://www.prodiss.org/actualites/2017/11/plf-2018-hausse-du-budget-du-bureau-export-adoptee 30     Republique Francais, Culture, PLF 2018, un budget de transformation, vgl.: file:///N:/DP_wd10-11/PLFCul- ture2018_chiffres-cles.pdf. 31     Vgl.: https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/aides-et-services/, 32     https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/notre-mission/.
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Wissenschaftliche Dienste                 Sachstand                                                           Seite 19 WD 10 - 3000 - 086/18 Kanada, Brasilien und die USA. Andererseits ist das Bureau Export natürlich Ansprechpartner und Vermittler für den französischen Markt und seine diversen musikalischen Erscheinungs- formen und Besonderheiten. Deshalb fördert das Bureau den CD-Umsatz und Auslandstour- neen von französischen Künstlern. 2.3.5.         Außenstellen in anderen Ländern Das Bureau Export arbeitet mit der französischen Musikindustrie zusammen und hat mittlerweile Außenstellen in Berlin, London, New York, und Sao Paulo . Seine Zentrale ist in Paris. Es hat 31 33 Mitarbeiter, davon 18 in Paris, 5 in Berlin, 3 in London, 3 in New York und 2 in Sao Paulo , de-             34 ren Hauptaktivitäten Promotion, Information und Marktanalyse sind. 2.3.6.         Konkrete, vom Exportbüro durchgeführte Maßnahmen Das Musik-Exportbüro fördert Künstler nur indirekt, Plattenfirmen, Booking Agenturen und Pub- lisher können Mittel für Promotion und Toursupport beantragen. Die jeweiligen Büros sind selbstständig für ihre Region verantwortlich, organisieren dezentral ihre eigenen Werbekampag- nen und können auch kurzfristig kleinere Beträge für die Unterstützung eines Showcases bereit- stellen. Le Bureau Export ist eine Organisation, die insofern im Rahmen der Künstlerförderung An- sprechpartner ist, so beispielsweise im Rahmen der Förderung von Tourneen. Zu seinem Aufga- benspektrum gehört aber auch die Vermittlung von Informationen aus dem Bereich der Musik- wirtschaft.   35 Zu der Arbeit des Exportbüros gehören drei Bereiche, Toursupport, Künstlerpromotion und klas- sische Musik. Wichtigste Dienstleistung des FMEO für die Musikindustrie ist Beratung und Ver- mittlung von Netzwerken oder auch die Information über potentielle Zielmärkte. Programme gibt es für den Exportbereich der klassischen Musik, Jazz und aktuelle Musik. Finan- zielle Unterstützungsleistungen wird für in Frankreich produzierte Projekte in Form von Fonds für Promotionskosten (Public Relation), internationale Touren etc. angeboten. Es gibt aber auch finanzielle Unterstützungsleistungen für lokale Partner und Professionelle, die in Frankreich pro- duzierte Musik vermarkten. In der Bilanz des Bureau Export für 2017 sind diese Bereiche wie folgt aufgeführt :               36 33     Vgl.: https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/nos-equipes/. 34     https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/nos-equipes/ 35     In Deutschland Initiative Musik und ifpi. 36     Vgl.: le bureau export, french music all over the world, mit den Reglements zu den einzelnen Förderungsberei- chen, im Internet abrufbar unter: https://www.lebureauexport.fr/wp-content/uploads/2018/01/dossier-de- presse-le-bureau-export.pdf, sowie: https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/aides-et-services/.
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Wissenschaftliche Dienste                 Sachstand                                                            Seite 20 WD 10 - 3000 - 086/18 Export Musiques classiques, Mindestantragssumme von 400,- Euro, (Förderung ist begrenzt auf 15.000 Euro), Export / Jazz, Tournee-Förderung für mindestens 3 Termine mit einer Mindestantragssumme von 400,- Euro (Förderung ist begrenzt auf 5.000 Euro) Export 1           Tournee-Förderung für mindestens 3 Termine mit einer Mindestantragssumme von 400,- Euro (Förderung ist begrenzt auf 10.000 Euro) Export 2           Förderung aktueller Musik Förderung für mindestens 3 Termine mit einer Mindes- tantragssumme von 400,- Euro, (Förderung ist begrenzt auf 5.000 Euro). Zu den professionellen Mitgliedern der Organisation gehören Musikproduzenten ebenso wie Pro- duzenten von Shows, Verleger, Manager, Agenten von Künstlern oder unabhängige Ensembles, die Unterstützung für ihr internationales Engagement benötigen. Die einzelnen, vom Musik- 37 Exportbüro durchgeführten Maßnahmen, sind in deren Jahresberichten aufgeführt und beschrie- ben (vgl. Punkt 2.3.4. – Evaluationen). 2.3.7.         Antragszahlen und Bewilligungsquoten Siehe die Berichte des Bureau-Export sowie die Pressemitteilung (Punkt 2.3.11 dieser Arbeit). 2.3.8.         Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen Das Bureau Export ist ein Verein. Um von diesem eine Förderung zu erhalten, ist es zunächst er- forderlich, Mitglied in dem Verein, Mitglied des Bureau Export zu sein. Der Jahresbeitrag beträgt 300,- Euro . Mitglied des Vereins können nur Personen bestimmter Berufsgruppen werden, und 38 zwar: Produzenten von Tonträgern, Produzenten von Festivals, Verleger, Vermarkter, Manager, Künstler oder unabhängige Ensembles. Für die einzelnen Förderungsbereiche gibt es beim Bureau Export Reglements, die die Bedingun- gen für eine Förderung beschreiben.          39 2.3.9.         Zielgruppen und Musikgenres Gefördert werden können Musiker aus den Bereichen Chanson, Klassik, zeitgenössische Musik, elektronische Musik, Jazz, sowie alle aktuellen Musikrichtungen von Pop-, Reggae-, Rock-, Ur- ban- oder Weltmusik. 37     Die einzelnen französischen Musikorganisationen, die Mitglieder des Bureau Export sind, können auf deren Webseite nach Musikrichtungen abgerufen werden, vgl.: https://www.lebureauexport.fr/en/about-us/the-mem- bers/. 38     Vgl.: die Hinweise auf der Internetsetie des Musik-Exportbüros unter „adhérez‘, im Internet abrufbar unter: https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/adherez/. 39     Vgl. z.B.: programme export 1 musiques actuelles, règlement, in Internet abrufbar unter: https://www.lebu- reauexport.fr/wp-content/uploads/2018/06/ma_reglement_export1_2018-juin-2018.pdf.
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