/ 16
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag                                                                      Drucksache 19/14484 19. Wahlperiode                                                                                        24.10.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13412 – Digitalisierung und Datenverarbeitung im Steuersystem Vorbemerkung der Fragesteller Die Digitalisierung von Wirtschaftsprozessen und Gesellschaft schreitet zu- nehmend voran. Auch die Kommunikation mit den Finanzbehörden ist einge- schlossen. Finanzämter nehmen z. B. die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch in digitaler und authentifizierter Form und nicht mehr in Schriftform auf Papier entgegen. Dazu gibt es für Unternehmen andere verpflichtende elektro- nische Prozesse wie die E-Bilanz und die verpflichtende digitale Lohnschnitt- stelle, an die sie sich halten müssen. Seit 2007 arbeiten Bund und Länder gemeinsam daran, ihre Steuer- Informationstechnik (IT) zu modernisieren und zu vereinheitlichen. Das Vor- haben „Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“ (KONSENS) hat laut Bundesrechnungshof bisher über 1 Mrd. Euro gekostet (vgl. Ausschussdrucksache 19(8)3380 des Haushaltsausschusses des Deut- schen Bundestages), ist allerdingt bis heute nicht abgeschlossen. 1. Wie viele private Einkommensteuererklärungen wurden 2018 in Papier- form, und wie viele in elektronischer Form abgegeben (bitte jeweiligen Anteil angeben)? Wie hat sich diese Aufteilung seit 2005 entwickelt (bitte pro Jahr tabella- risch angeben)? 2. Wie viele Einkommensteuererklärungen von Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern wurden 2018 in Papierform, und wie viele in elektron- ischer Form abgegeben (bitte jeweiligen Anteil angeben)? Wie hat sich diese Aufteilung seit 2005 entwickelt (bitte pro Jahr tabella- risch angeben)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1

Drucksache 19/14484                                      –2–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Einkommensteuererklärungen für veranlagte Einkommensteu- ern wurden 2018 in Papierform, und wie viele in elektronischer Form ab- gegeben (bitte jeweiligen Anteil angeben)? Wie hat sich diese Aufteilung seit 2005 entwickelt (bitte pro Jahr tabella- risch angeben)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu der Anfrage erst ab dem Jahr 2008 folgende In- formationen vor: Kalenderjahr           Papier-Steuererklärungen         Steuererklärungen in elektronischer Form 2008                          77 %                            23 % 2009                          73 %                            27 % 2010                          70 %                            30 % 2011                          66 %                            34 % 2012                          56 %                            44 % 2013                          49 %                            51 % 2014                          44 %                            56 % 2015                          42 %                            58 % 2016                          39 %                            61 % 2017                          38 %                            62 % 2018                          36 %                            64 % Die vorgenannten Angaben beziehen sich jeweils auf den dem Kalenderjahr vo- rangegangenen Veranlagungszeitraum. Daten zu den vorgenannten Angaben für die Rentenbezieherinnen und den Rentenbeziehern liegen der Bundesregierung nicht vor. Grundsätzlich werden alle bei den Finanzämtern eingereichten Einkommen- steuererklärungen veranlagt, so dass insoweit keine gesonderte Differenzierung nach der veranlagten Einkommensteuer getroffen wird. 4. Welche Steuererklärungen oder Steueranmeldungen müssen aktuell rein auf elektronischem Weg erfolgen? Nach § 149 der Abgabenordnung (AO) wird in den Einzelsteuergesetzen fest- gelegt, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Aus der folgenden Übersicht ergeben sich die Steuererklärungen bzw. -anmel- dungen, die auf elektronischen Weg abzugeben sind mit der Regelung des Ein- zelsteuergesetzes: Einkommensteuererklärung, wenn Einkünfte nach § 2          § 25 Abs. 4 EStG Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 Einkommensteuerge- setz – EStG – (sog. Gewinneinkünfte) erzielt werden Lohnsteuer-Anmeldung                                       § 41a Abs. 1 EStG Kapitalertragsteuer-Anmeldung                              § 45a Abs. 1 EStG Gewerbesteuererklärung                                     § 14a Gewerbesteuergesetz Körperschaftsteuererklärung                                § 31 Abs. 1a Körperschaftsteuergesetz Umsatzsteuer-Voranmeldung                                  § 18 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuererklärung                                      § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
2

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                       –3–                          Drucksache 19/14484 5. Wie viele steuerpflichtige Privatpersonen haben seit 2014 die vorausge- füllte Steuererklärung genutzt (bitte pro Jahr angeben)? Seit 2014 wurde die vorausgefüllte Steuererklärung wie folgt von steuerpflich- tigen Privatpersonen genutzt: 1. Januar 2014                                        521 1. Januar 2015                                1.223.636 1. Januar 2016                                3.091.434 1. Januar 2017                                4.784.528 1. Januar 2018                                6.657.523 1. Januar 2019                                9.457.256 25. September 2019                           12.958.183 a) Plant die Bundesregierung eine Vereinfachung der Nutzung der vo- rausgefüllten Steuererklärung, und wenn nein, warum nicht? Mit dem Einsatz einer verbesserten Einfüllfunktion bei der vorausgefüllten Steuererklärung im Jahr 2018 wurde der Anwender in die Lage versetzt, seine Steuererklärung nach Nutzung der Ausfüllfunktion zügig, mit weniger Fehler- meldungen auf Grund von Plausibilitätsprüfungen, abzuschließen. Eine weitere Automatisierung und Vereinfachung ist dahingehend geplant, dass die Teilnah- me nicht mehr explizit beantragt werden muss. Mit Öffnen eines neuen Steuer- erklärungsformulars soll der Anwender seine eDaten nicht mehr aktiv abrufen müssen, sondern die Vorjahresdaten, die eDaten und zukünftig auch seine eige- nen Belegdaten sollen automatisch in das Formular eingefüllt werden. b) Plant die Bundesregierung den Ausbau? Die Fortsetzung des kontinuierlichen Ausbaus der vorausgefüllten Steuererklä- rung ist geplant. So ist z. B. vorgesehen, dass der Anwender zukünftig eigene Belegdaten oder auch Daten zu Vermietungsobjekten bereitgestellt bekommt. 6. Bei welchen Steuerarten ist aktuell keine elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden möglich? Für die meisten der von den Ländern verwalteten Steuern ist ein Zugang zur elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine elektronische Steueranmeldung bzw. Steuererklärung ist aktuell nicht möglich für die dem Rennwett- und Lot- teriegesetz unterliegenden Einsätze, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Einheitsbewertung des Grundvermögens (zur Bemessung der Grundsteuer). Gleiches gilt für die Anzeigepflichten nach dem Grunderwerbsteuergesetz. 7. Wie weit ist die technische Umsetzung, den Hauptvordruck zur Einkom- mensteuererklärung bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, ge- schlechterneutral auszugestalten und, sofern die Umsetzung noch nicht vollzogen ist, bis wann soll dies final umgesetzt sein, und wie lässt sich die derzeitige Verzögerung erklären, und wie soll hier Abhilfe geschaffen werden? Durch die Schaffung der IT-technischen Voraussetzungen soll künftig eine ge- ndergerechte Gestaltung der Steuererklärungsvordrucke und Steuerbescheide ermöglicht werden. Die Änderung der angelegten Grundstrukturen bedarf tief- greifender Eingriffe in die Programmarchitektur. Darüber hinaus sind sämtliche
3

Drucksache 19/14484                                       –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nach innen und außen wirkenden Texte zu überprüfen, um sie diskriminie- rungsfrei und neutral zu formulieren. Die Umsetzung dieser bundesweiten Aufgabe, die Anpassungen einheitlich in mehreren Verfahren erforderlich macht und dafür umfangreiche personelle und finanzielle Ressourcen benötigt, wird in den entsprechenden Programmen für 2021 angestrebt, so dass voraussichtlich ab dem Veranlagungszeitraum 2021 auch eine Umsetzung in den Steuererklärungsvordrucken (Papiererklärung und elektronisch über ELSTER) und in den Steuerbescheiden erfolgen könnte. Eine weitere Beschleunigung ist nicht möglich. 8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen darüber, in wie vielen Fällen bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren das Einkommen der Frau höher ist als das des Mannes? Das Geschlecht wird statistisch nicht erfasst. Für Zwecke der Einkommensteu- erstatistik wird dieses Merkmal bei verschiedengeschlechtlichen zusammen veranlagten Steuerpflichtigen lediglich technisch abgeleitet. Der Steuerfall A wird immer als „Mann“ und der Steuerfall B immer als „Frau“ geschlüsselt. Unter dieser Prämisse war nach der aktuellsten verfügbaren Lohn- und Ein- kommensteuerstatistik 2015 bei rd. 2,5 Millionen von insgesamt rd. 12,6 Milli- onen zusammenveranlagten Ehepaaren das Einkommen der Frau höher als das des Mannes. 9. Wie viel Zeit verbringt ein deutscher Arbeitnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich mit dem Ausfüllen und der Bearbei- tung seiner persönlichen Einkommensteuererklärung, und gibt es Schätz- ungen, was das zeitliche Einsparpotenzial einer Vereinfachung und weite- ren Digitalisierung der Einkommensteuererklärung angeht? In den Einkommensteuererklärungen werden regelmäßig die individuellen steu- erlich relevanten Lebenssachverhalte erklärt. Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnis darüber, wie viel Zeit die Bürgerinnen und Bürger für ihre Steu- ererklärung aufwenden. Sie sieht aber auf jeden Fall Vereinfachungs- und Be- schleunigungspotential, wenn zumindest die in vielen Steuererklärungen häufig vertretenen Sachverhalte von Dritten für die jeweiligen Steuerpflichtigen in elektronischer Form für die vorausgefüllt bereit gestellte Steuererklärung an die Steuerverwaltung übermittelt werden könnten. 10. Wie sieht diese durchschnittliche Bearbeitungszeit in den anderen EU- Ländern aus, und wo liegt Deutschland in diesem Vergleich? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. In welchem Umfang wird von einer automatisierten Überprüfung von Einkommensteuererklärungen durch den Einsatz von Risikofiltern Ge- brauch gemacht? a) Wie viele Prüfregeln finden derzeit Anwendung, und plant die Bundesregierung, zukünftig in diesem Bereich KI-Software (KI = künstliche Intelligenz) zum Einsatz zu bringen? Alle Steuererklärungen durchlaufen einen sog. Risikofilter. Dieser besteht aus einer Vielzahl von Einzelregeln; für jeden Veranlagungszeitraum sind über 1.000 Risikoregeln im Einsatz, die nur einem begrenzten Personenkreis be-
4

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –5–                           Drucksache 19/14484 kannt und streng vertraulich zu behandeln sind. Die Risikoregeln gelten grund- sätzlich bundesweit. Innerhalb eines definierten Rahmens dürfen die Finanzbe- hörden – bis auf Ebene einzelner Finanzämter – allerdings bestimmte Parame- ter wie z. B. Schwellenwerte variieren (sog. Parametrisierung). b) Welcher Prozentsatz der Einkommensteuererklärungen, die einer auto- matisierten Überprüfung unterzogen worden sind, werden unabhängig davon einer personellen Prüfung unterzogen? Alle Steuererklärungen durchlaufen einen sog. Risikofilter. Personelle Prüfun- gen erfolgen nicht unabhängig, sondern ergänzend. 12. Wie viele Verfahren oder Produktlinien sollen im Rahmen des Vorhabens „Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“ zwi- schen Bund und Ländern vereinheitlicht und koordiniert werden? Gegenstand des Vorhabens KONSENS ist die Entwicklung sowie der Einsatz von einheitlicher Software und IT-Verfahren in der Steuerverwaltung der Län- der. Somit werden im Vorhaben KONSENS keine Verfahren oder Produktlinien zwischen dem Bund und den Ländern vereinheitlicht und koordiniert. 13. Welche Verfahren oder Produktlinien aus dem Vorhaben KONSENS wur- den bereits erfolgreich harmonisiert, und wann sollen die offenen Punkte harmonisiert und vereinheitlicht werden? Bis in das Jahr 2018 wurden Produkte zu folgenden 18 Verfahren harmonisiert und in den Ländern zum Einsatz gebracht: GINSTER              Grundinformationsdienst Steuer ELFE                 Einheitliche länderübergreifende Festsetzung BIENE                Bundeseinheitliches, integriertes, evolutionär, neuentwi- ckeltes Erhebungsverfahren ELSTER               Elektronische Steuererklärung PD-A                 Prüfungsdienste (außen) SESAM                Steuererklärungen scannen, archivieren und maschinell bearbeiten RMS                  Risiko-Management-System KDialog              KONSENS-Dialog BuStra/Steufa        Bußgeld-Strafsachen / Steuerfahndung DAME                 Data Warehouse Auswertungen und Business Intelligence Methoden GDA                  Gesamtdokumenten- und Datenablage StundE               Stundung / Erlass Vollstreckung        Vollstreckung KapESt               Kapitalertragsteuer Anmeldungen ZANS                 Zentrale Stelle für Arbeitnehmer-Sparzulage und Woh- nungsbauprämie MÜSt                 Maschinelle Überwachung der Steuerfälle GeCo                 Gesamtfalladministration / VGP-COntroller InKA                 Informations- und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland Bezüglich der Frage nach der Harmonisierung und Vereinheitlichung der offe- nen Punkte wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
5

Drucksache 19/14484                                        –6–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie sieht die derzeitige Prioritätenliste bei der Abarbeitung der IT- Vorhaben im Rahmen des KONSENS-Prozesses aus, und wie sieht der konkret Zeitplan für die Finalisierung einzelner Teilprojekte aus? Mit Priorität werden die Aufgaben zur Umsetzung gesetzlicher Aufträge ver- folgt. Die derzeitigen Planungsschwerpunkte im Bereich der Entwicklung und des Einsatzes der einheitlichen Software liegen bei den Arbeiten zur Ablösung der bestehenden sog. Kernverfahren und deren Datenhaltung durch die Verein- heitlichung und technische Modernisierung der Kernverfahren Grundinformati- onsdienst (GINSTER), Festsetzung (ELFE) und Erhebung (BIENE). Die weite- re Umsetzung der IT-Aufgaben zu den Maßnahmen für die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gehört ebenfalls zu den Planungsschwerpunkten. Die derzeitigen Planungen für die Arbeiten im Bereich der Softwareentwick- lung zur Ablösung der Kernverfahren reichen bis in das Jahr 2025. Im Grundin- formationsdienst ist ein wesentlicher Baustein die Einführung von GINSTER als führende Datenhaltung in der die Verarbeitung und Pflege der Grundinfor- mationsdaten erfolgt (GINSTER als Master). Die grundlegenden entwicklungs- technischen Arbeiten sind erledigt. Aktuell laufen die finalen, den Einsatz in den Ländern vorbereitenden Arbeiten. Derzeit ist vorgesehen, dass GINSTER als Master bis zum 30. Juni 2020 in allen Ländern im Einsatz ist. Im Verfahren ELFE liegt ein Schwerpunkt in der Vereinheitlichung und Weiterentwicklung (Rechtsänderungen) der Programme zur Festsetzung der Einkommensteuer. Diese Arbeiten sollen nach aktueller Planung zum Ende des Jahres 2022 zum Abschluss gebracht werden. Parallel werden die bereits vereinheitlichten Pro- gramme sukzessive auf die Betriebsplattform LINUX (damit einhergehend: Verlagerung des Betriebs weg vom Großrechner) umgestellt. Die aktuell lau- fenden Umstellungsarbeiten für die Steuerarten Grunderwerbsteuer und Anmel- dungssteuern sollen im Jahr 2020 abgeschlossen sein. Im Verfahren BIENE werden zunächst die Kernfunktionalitäten entwickelt die benötigt werden, um die bestehenden Erhebungsverfahren ablösen zu können. Derzeit ist die sog. erste Hauptstufe in Arbeit. Ziel der ersten Hauptstufe BIENE ist es, dass die Umstellung des Erhebungsverfahrens in Bayern und Niedersachsen beginnen kann sowie gleichzeitig die Voraussetzungen für die Umstellung in Nordrhein- Westfalen geschaffen sind. Die Planung für die erste Hauptstufe wird aktuell überarbeitet (Bereitstellung war bislang für Mitte 2021 vorgesehen). Im Zusam- menhang mit der Ablösung der Kernverfahren sind derzeit 79 sog. Portfolio- produkte beauftragt bzw. in Arbeit. Der weitere Ausbau der elektronischen Kommunikation mit den am Steuerver- fahren Beteiligten ist eine der wesentlichen Maßnahmen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. In der Umsetzung befinden sich derzeit u. a. der weitere Ausbau der sog. vorausgefüllten Steuererklärung (inhaltlich wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen), die elektronische Übermittlung von Nach- richten zwischen Bürger und Finanzamt, die elektronische Übermittlung von Belegen, die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden sowie das elekt- ronische Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Insgesamt sind zur Umsetzung der Maßnahmen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aktuell 44 sog. Portfolioprodukte beauftragt bzw. in Arbeit. Der Abschluss der entwicklungs- technischen Arbeiten ist derzeit bis zum Ende des Jahres 2022 vorgesehen. Die Priorisierung der Aufgaben erfolgt im Vorhaben KONSENS grundsätzlich nach einem fest definierten Katalog an Kriterien in den Dimensionen Dring- lichkeit, Modernisierung, Vereinheitlichung, Nutzen und Risiko. Davon ausge- nommen sind die aus gesetzlichen Aufträgen folgenden Aufgaben. Diese Auf- gaben genießen den Vorrang gegenüber den übrigen Aufgaben und belegen so- mit immer die vorderen Ränge in der Prioritätenliste. Das gilt grundsätzlich auch entsprechend für Ressourcenkonflikte in der Umsetzung. Insbesondere
6

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –7–                           Drucksache 19/14484 kurzfristig umzusetzende neue Anforderungen auf Grund gesetzlicher Aufträge wirken damit zu Lasten der Arbeiten zur Ablösung der Kernverfahren und füh- ren dort zu unvermeidlichen Terminverschiebungen. 15. Aus welchen Gründen weigert sich das Bundesministerium der Finanzen, der Empfehlung des Bundesrechnungshofes zu folgen, ein Evaluations- konzept mit konkreten Kennzahlen für das Vorhaben KONSENS zu er- stellen (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/ beratungsberichte/langfassungen/langfassungen2019/2019-bericht- aktueller-stand-und-fortschritte-des-zusammenwirkens-von-bund-und- laendern-im-vorhaben-konsens-pdf)? 16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofes, die vorgesehene Evaluation weise nach aktuellem Planungstand erhebli- che Defizite auf, weil keine messbaren Zielwerte vorhanden seien (vgl. Ausschussdrucksache 19(8)3380 des Haushaltsausschusses)? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Defizite bei der Schaffung einer im Rahmen der Evaluierung nutzbaren Daten- grundlage werden nicht gesehen. Für die strategische Steuerung und zur Prü- fung der Fortschritte im Vorhaben KONSENS wurden zu Beginn des Jahres 2019 entsprechende Kennzahlen festgelegt, über deren Erfüllung in regelmäßi- gen Abständen berichtet wird. Darüber hinaus wird in Steuerungsgremien das Vorhaben KONSENS sowie die Umsetzung des KONSENS Gesetzes auf der Basis der mit den Finanzministern der Länder vereinbarten Eckpunkte regelmä- ßig thematisiert. Unter Berücksichtigung der bei IT-Projekten dieser Größe rea- listischen zeitlichen Abläufe ist die Evaluierung der mit dem KONSENS- Gesetz konkret verfolgten Ziele in der jährlichen Berichterstattung an den Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen. Die Vorlage des Evaluierungskon- zepts ist zu Beginn des Jahres 2020 geplant. 17. Bis wann plant die Bundesregierung die Erstellung einer Sourcing- Strategie, um einem IT-Fachkräftemangel im Rahmen des Vorhabens „Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“ vorzu- beugen? Eine Sourcingstrategie erfordert festgelegte, zu verwendende Standards. Die zum 1. Januar 2019 eingesetzte Gesamtleitung erarbeitet derzeit die zukünfti- gen Architekturstandards. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen zur wirtschaftlichkeitsorientierten Aufteilung der im Vorhaben KONSENS zu erfüllenden Aufgaben. 18. Wie viele unbesetzte Stellen im Bundeszentralamt für Steuern gibt es ak- tuell, und wie viele dieser Stellen haben eine klare inhaltliche IT- Stellenbeschreibung (bitte beide Werte angeben)? Im Bundeszentralamt für Steuern gibt es aktuell 206 unbesetzte Stellen; davon mit klarer inhaltlicher IT-Stellenbeschreibung: 24.
7

Drucksache 19/14484                                       –8–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie hat sich die Anzahl offener Stellen beim Bundeszentralamt für Steu- ern seit 2013 in Bezug auf die in Frage 11 erfragten Positionen entwickelt (bitte pro Jahr angeben)? Eine automatisierte Überprüfung von Einkommensteuererklärungen durch den Einsatz von Risikofiltern erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern nicht. 20. Welche Altersstruktur hat die Belegschaft des Bundeszentralamts für Steuern (bitte Altersgruppen unter 30, unter 45, unter 55 Jahren und über 55 Jahre angeben)? Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Altersgruppe unter 30     702 Altersgruppe unter 45     629 Altersgruppe unter 55     511 Altersgruppe ab 55        433 (einschließlich 55-Jährige) 21. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die bundesweit offenen Stellen in den Finanzämtern, und wenn ja, wie hat sich die Anzahl der offenen Stellen seit 2013 entwickelt? Der Bundesregierung liegen dazu folgende Informationen vor: Kalenderjahr          Planstellen            Haushalts-Ist           Differenz 2013                110.472                106.558                 3.914 2014                110.026                105.716                 4.310 2015                109.604                104.852                 4.752 2016                108.995                104.194                 4.801 2017                109.060                103.693                 5.367 2018                108.807                103.193                 5.614 22. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofes, dass bei einem Ausbleiben der Beschleunigungseffekte bei der Verfah- rensentwicklung und dem Verfahrenseinsatz das gesamte KONSENS- Verfahren auf den Prüfstand gestellt werden muss (www.bundesrech nungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/langfas sungen/langfassungen-2018/2018-bericht-aktueller-stand-und-fortschrit te-des-zusammenwirkens-von-bund-und-laendern-nach-20-absatz-2- finanzverwaltungsgesetz-fortfuehrung-pdf)? Die zur Umsetzung des KONSENS-Gesetzes gemeinsam mit den Ländern erar- beiteten neuen Organisationsstrukturen und Abstimmungsregeln werden im Hinblick auf die beabsichtigte Beschleunigung der Entwicklung sowie des Ein- satzes der Software und IT-Verfahren im Rahmen einer Evaluierung einer er- gebnisoffenen Erfolgskontrolle unterzogen. Sollte keine Beschleunigung eintre- ten, werden die Ursachen und möglichen Gegenmaßnahmen ebenfalls ergebni- soffen untersucht. 23. Wie viele digitale Schnittstellen müssen Unternehmen für steuerliche und staatliche Prüfprozesse verpflichtend vorhalten? Die Bundesregierung versteht unter Prüfprozessen steuerliche Außenprüfungen und Nachschauen.
8

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –9–                           Drucksache 19/14484 Für die Lohnsteuer-Außenprüfung besteht ein verbindlicher, bundesweit ein- heitlicher Standarddatensatz als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle – DLS). Für den Bereich der elektronischen Aufzeichnungssysteme besteht die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K). Diese ist jedoch erst ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend. Soweit in elektronischen Aufzeichnungssystemen zertifizierte technische Si- cherheitseinrichtungen eingesetzt werden, haben diese eine digitale Schnittstel- le nach der technischen Richtlinie BSI-TR-03153 vorzuweisen. In den Geschäftsbereichen Verbrauchsteuern und Prüfungsdienst der General- zolldirektion müssen Unternehmen insgesamt zwei digitale Schnittstellen ver- pflichtend vorhalten. 24. Sind diese Schnittstellen einheitlich über alle Bundesländer ausgestaltet, und wenn nein, bei welchen Schnittstellen gibt es in welchen Bundeslän- dern abweichende Ausgestaltungen? Die digitalen Schnittstellen sind alle bundeseinheitlich. 25. Welche elektronischen Verfahren mit steuerlichem Bezug sind in laufen- den Gesetzgebungsprozessen und in anderen Regierungsentwürfen zu Verordnungen vorgesehen? Durch Gesetzgebungsvorhaben (einschließlich der Verfahren zum Erlass bzw. zur Änderung von Verordnungen) werden regelmäßig Änderungen von IT- Verfahren (in unterschiedlichem Ausmaß) erforderlich. Aus den aktuellen Gesetzgebungsvorhaben ist in diesem Zusammenhang der Gesetzentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreiten- der Steuergestaltungen hervorzuheben. Aus diesem resultiert die vollständige Neuentwicklung eines IT-Verfahrens zur Entgegennahme und Auswertung der entsprechenden Mitteilungen. 26. Mit welchem Ergebnis ist die finale Abstimmung über die aktive Teilnah- me am TNA-Verfahren (TNA = Transaction Network Analysis Tool) mit den Ländern erfolgt (vgl. Antwort zu Frage 11 und 12 auf Bundestags- drucksache 19/11067)? Die Länder haben sich im Juni 2019 mehrheitlich für eine aktive Teilnahme an TNA ausgesprochen. a) Sollte die Prüfung eine Teilnahme zur Folge haben, und wann wird die Bundesrepublik Deutschland frühestens technisch in der Lage sein, aktiv am TNA-Verfahren teilzunehmen? b) Sollte eine Teilnahme abgelehnt worden sein, was sind die Gründe? Die Fragen 26a und 26b werden gemeinsam beantwortet. Seit dem 1. Juli 2019 nimmt Deutschland aktiv an dem entsprechenden Ar- beitsbereich in Eurofisc teil. Für den Zugang zu TNA durch die Eurofisc- Verbindungsbeamten bedarf es keiner technischen Umsetzung. Für die Bereit- stellung von Daten durch Deutschland an TNA laufen die entsprechenden Ab- stimmungen mit dem IT-Dienstleister des Bundes; ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht benannt werden.
9

Drucksache 19/14484                                     – 10 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wie viele Unternehmen nutzen das Mini-One-Stop-Shop(MOSS)- Verfahren bei der Umsatzsteuer (bitte Entwicklung seit 2015 angeben)? Zahl der Unternehmen und Entwicklung seit 2015: Stichtag                     Für MOSS registrierte Unternehmer 31.12.2015                                  11.522 31.12.2016                                  13.395 31.12.2017                                  14.067 31.12.2018                                  13.973 30.09.2019                                  12.926 28. Wie hoch sind die von den teilnehmenden Unternehmen an das Bundes- zentralamt für Steuern abgeführten Steuern auf den Umsatz insgesamt, und wie schlüsselt sich die Summe auf die Empfangsstaaten in der EU auf (bitte Werte ab 2015 angeben)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Anfrage auf den MOSS ins- gesamt, d. h. auf die EU-Regelung und die Nicht-EU-Regelung bezieht. Da- nach liegen der Bundesregierung folgende Daten vor: Im Verfahren MOSS an Deutschland als Registrierungsstaat gezahlte Steuern Mitgliedstaat                                                    Jahr 2015                  2016                  2017                 2018 AT-Österreich                     10.801.262,25         18.214.797,12          21.806.341,87       26.697.251,95 BE-Belgien                         3.761.563,23          5.625.612,39           5.893.849,90        7.120.856,35 BG-Bulgarien                         178.507,67            253.061,31              323.540,15         829.522,83 CY-Zypern                            143.808,39            240.716,61              262.273,54         423.362,78 CZ-Tschechien                      1.425.033,31          2.085.538,12           2.491.338,62        3.080.477,37 DK-Dänemark                        2.215.090,20          3.401.545,07           3.759.213,69        4.542.353,42 EE-Estland                             89.267,42           159.661,87              185.252,14         322.225,11 EL-Griechenland                      821.062,19            871.157,58           1.306.082,23        1.833.719,84 ES-Spanien                         5.271.580,28          7.874.781,06           8.457.898,01       11.609.624,27 FI-Finnland                        2.451.325,98          3.515.253,33           3.893.365,64        4.512.907,74 FR-Frankreich                     14.963.654,96         21.171.262,89          22.536.882,89       31.386.352,70 GB-Großbritannien                 12.215.081,72         17.619.914,09          18.538.260,99       21.631.672,83 HR-Kroatien                          278.672,02            423.530,55              435.459,46         543.201,65 HU-Ungarn                          1.139.933,82          1.607.610,17           2.396.859,12        2.973.589,88 IE-Irland                            907.748,45          1.386.968,30           1.610.416,07        2.572.536,68 IT-Italien                         6.204.528,57         10.380.960,98           9.198.427,25       12.528.882,66 LT-Litauen                           106.463,19            145.342,29              336.458,16         700.872,98 LU-Luxemburg                         387.376,72            657.537,98              776.779,23         928.383,18 LV-Lettland                            89.081,38           164.626,13              179.504,92         427.101,93 MT-Malta                               83.827,28           108.673,42              114.821,45         183.995,33 NL-Niederlande                     5.437.632,84          8.267.372,33           8.873.083,42       11.016.676,09 PL-Polen                           2.510.922,30          3.577.436,89           4.666.521,30        5.717.445,45 PT-Portugal                          854.616,19          1.219.806,66           1.293.199,67        1.843.694,05 RO-Rumänien                          734.146,10            914.577,50           1.071.885,24        1.490.879,17 SE-Schweden                        3.540.324,09          5.420.296,27           5.503.527,19        6.354.244,79 SI-Slowenien                         138.909,08            230.128,25              252.320,02         349.871,24 SK-Slowakei                          480.170,26            707.773,75              799.432,26         953.072,52 DE-Deutschland                     2.988.446,07          3.234.639,58           5.032.881,07        5.299.775,26 Summe:                            80.220.035,96        119.480.582,49         131.995.875,49      167.874.550,06
10

Zur nächsten Seite