Deutscher Bundestag Drucksache 19/29113 19. Wahlperiode 29.04.2021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/28157 – CO2−Effektivität von Förderprogrammen im Energiebereich Vorbemerkung der Fragesteller Die Bundesregierung stellt eine Vielzahl an Förderprogrammen bereit. Beson- ders der Einzelplan 09 (Wirtschaft und Energie), der Einzelplan 16 (Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) und das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ des Finanzhaushalts fördern zahlreiche Projekte zur Energiewen- de oder mit dem indirekt übergeordneten Ziel, CO2-Emissionen zu reduzieren (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestags- drucksache 19/25508). Demnach sind beispielsweise im Förderwettbewerb „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Energie festgelegte Teilnahmekriterien definiert (https://www.wettbewerb-energieeffizi-enz.de/WENEFF/Navigation/DE/Foer derwettbewerb/Foerderbedingungen/foerderbedingungen.html). Neben der Projektlaufzeit und der Nutzungsdauer zählen dazu auch die energiekostenbe- zogene Amortisationszeit und die Fördereffizienz (je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr). 1. Welche Förderprogramme aus dem aktuellen Haushalt im Einzelplan 09, 16 und im Energie- und Klimafonds enthalten konkrete Zielmarken zur CO2-Einsparung: Die relevanten Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukle- are Sicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Ernährung und Land- wirtschaft (BMEL) sind in den folgenden Übersichten dargestellt: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. April 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/29113 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) in der 19. Wahlperiode beendete Förderprogramme, Förderprogramm zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen BMWi EKF Unternehmen Förderprogramm: Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: BMWi EKF Stromeffizienzpotentiale nutzen (STEP up!) HZO – Förderprogramm Heizungsoptimierung BMWi EKF CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Nichtwohngebäude), durchgeführt als BMWi EKF „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS) CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Wohngebäude), durchgeführt als BMWi EKF „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS) 1) Marktanreizprogramm (MAP) BMWi EKF NKI: Kleinserien-Richtlinie BMU EKF 1) Mit dem „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) wurden die CO2-Gebäudesa- nierungsprogramme 2014 aufgestockt. Nur für diese zusätzlichen Mittel existiert eine CO2- Zielmarke. b) in der 19. Wahlperiode gestartete Förderprogramme? Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) BMWi EKF Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb BMWi EKF Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit BMWi EKF Nationale Klimaschutzinitiative: Förderaufruf für investive Kommunale BMU EKF Klimaschutz-Modellprojekte Nationale Klimaschutzinitiative: Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr BMU EKF Nationale Klimaschutzinitiative: Kälte-Klima-Richtlinie BMU EKF Nationale Klimaschutzinitiative: Kommunalrichtlinie (nur investive Förderung) BMU EKF Nationale Klimaschutzinitiative: Mikro-Depot-Richtlinie BMU EKF Nationale Klimaschutzinitiative: E-Lastenrad-Richtlinie BMU EKF Förderprogramm: Dekarbonisierung der Industrie BMU EKF Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in BMEL EKF Landwirtschaft und Gartenbau 2)Das erste BMEL-Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau startete am 1. Januar 2016 und endete am 28. Februar 2020. Das Programm wur- de vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019 aus dem Einzelplan 10 finanziert. Die noch in der Abwicklung befindlichen Förderfälle werden erst seit dem 1. Januar 2020 aus dem Energie- und Klimafonds im Einzelplan 60 finanziert. Das neue, in der Tabelle aufgeführte Bundespro- gramm startete im Oktober 2020. 2. Wie hoch war oder ist die derzeit erzielte CO2-Reduktion durch Förder- programme in Frage 1 (bitte nach Förderprogramm und Jahr aufschlüs- seln)? Die erzielten CO2-Reduktionen von BMWi-Förderprogrammen können u. a. auch dem jährlichen Monitoringbericht zu den Maßnahmen der Energiewende entnommen werden, welches das BMWi unter Einbeziehung der anderen be- troffenen Resorts jährlich erstellt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/29113 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Förderprogramme CO2-Einsparungen (in Millionen Tonnen CO2-Äquivalente kumuliert, NAPE-Logik) 2016 2017 2018 2019 Förderprogramm zur Abwärmever- meidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen 0,05 0,16 0,87 1,27 Förderprogramm: Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Aus- schreibungen: Stromeffizienzpotenti- ale nutzen (STEP up!) 0,01 0,01 0,03 0,05 HZO – Förderprogramm Heizungsop- timierung 0,01 0,05 0,08 0,09 Programm erst 2019 gestartet Wird derzeit im Rahmen einer Bundesförderung für Energieeffizienz Evaluation ermittelt (Ergebnisse in der Wirtschaft – Förderwettbewerb erwartet für Mai 2021) Bundesförderung für Energieeffizienz Programm erst 2019 gestartet Wird derzeit im Rahmen einer in der Wirtschaft – Zuschuss und Evaluation ermittelt (Ergebnisse Kredit erwartet für Mai 2021) CO2-Gebäudesanierungs-programm (Nichtwohngebäude), durchgeführt als „Energieeffizient Bauen und Sa- nieren“ (EBS) 0,27 0,34 0,42 0,43 CO2-Gebäudesanierungs-programm (Wohngebäude), durchgeführt als „Energieeffizient Bauen und Sanie- ren“ (EBS) 5,75 5,86 8,02 7,85 Marktanreizprogramm (MAP) 1,44 1,83 2,14 2,41 Bundesförderung für effiziente Programm erst 2021 gestartet Gebäude (BEG) Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung Programm erst 2020 gestartet in Landwirtschaft und Gartenbau Nationale Klimaschutzinitiative: För- noch keine deraufruf für investive Kommunale Projekte siehe Anmerkung Klimaschutz-Modellprojekte abgeschlossen Nationale Klimaschutzinitiative: noch keine Förderaufruf Klimaschutz durch Projekte siehe Anmerkung Radverkehr abgeschlossen Nationale Klimaschutzinitiative: siehe Anmerkung Kälte-Klima-Richtlinie 1,50 1,60 Nationale Klimaschutzinitiative: Kommunalrichtlinie (nur investive siehe Anmerkung Förderung) 3,56 3,96 Nationale Klimaschutzinitiative: Programm erst siehe Anmerkung Kleinserien-Richtlinie 2018 gestartet Nationale Klimaschutzinitiative: Programm erst 2021 gestartet Mikro-Depot-Richtlinie Nationale Klimaschutzinitiative: Programm erst 2021 gestartet E-Lastenrad-Richtlinie Förderprogramm: Dekarbonisierung Programm erst 2021 gestartet der Industrie Anmerkung: Die Treibhausgas-(THG-)Minderungsbeiträge der investiven Nationale Klima- schutzinitiative-(NKI-)Programme werden durch Ex-Post-Evaluierungen ermit-
Drucksache 19/29113 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. telt. Die Ergebnisse der bis zum Jahr 2017 abgeschlossenen Vorhaben sind un- ter www.klimaschutz.de/zahlen-und-fakten veröffentlicht. Zu den (in der Ant- wort zu Frage 1) dargestellten Programmen liegen für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Evaluierungsergebnisse vor; diese werden für den Sommer 2021 er- wartet. 3. Wie hoch ist die Fördereffizienz (je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr) der Förderprogramme in Frage 2 (bitte nach Förderprogramm und Jahr aufschlüsseln, bitte nach Fördereffizienz sortieren)? Eine vollständige und nach einheitlicher Methodik durchgeführte Erhebung von Fördereffizienzen der Vorhaben liegt nicht vor. In Zuständigkeiten einzel- ner Ressorts werden Fördereffizienzen nach unterschiedlichen Berechnungs- grundlagen erhoben. Generell wird darauf hingewiesen, dass die Aussagefähig- keit der berechneten Fördereffizienz stark variiert, je nachdem, welche Berech- nungsmethode und Daten zugrunde gelegt werden, welche Zielgruppe das Pro- gramm ansprechen soll, je nach Art und Größe des Programms und der jeweils identifizierten Minderungspotenziale, je nach Langfristigkeit und Tiefe der Wirkung der Effizienzmaßnahmen und je nach Zielen der Maßnahme. Ein Ver- gleich von Programmen ausschließlich anhand der Fördereffizienz ist nicht sachgerecht und führt zu einer eindimensionalen Sicht. Die Fördereffizienz der investiven Förderungen im Rahmen der NKI-Programme wird durch Ex-Post- Evaluierungen ermittelt. Die Ergebnisse der bis zum Jahr 2017 abgeschlosse- nen Vorhaben sind unter www.klimaschutz.de/zahlen-und-fakten veröffentlicht. Zu den (in der Antwort zu Frage 1) dargestellten Programmen liegen für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Evaluierungsergebnisse vor; diese werden im Sommer 2021 erwartet. 4. Welche der Förderprogramme in Frage 1 beziehen sich explizit auf För- dergebiete gemäß § 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen? 5. Welche geförderten Projekte der Förderprogramme in Frage 1 wurden bzw. werden in Fördergebieten gemäß § 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen durchgeführt? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Keines der in der Antwort zu Frage 1 genannten Förderprogramme bezieht sich explizit auf Fördergebiete gemäß § 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohlere- gionen. Da die Förderung sämtlicher in der Antwort zu Frage 1 genannten Programme bundesweit erfolgt, ist davon auszugehen, dass auch über sämtliche Programme Projekte in besagten Fördergebieten durchgeführt wurden bzw. werden. Eine Erfassung der Zuwendungen speziell in regionaler Abgrenzung der Koh- leregionen wird derzeit nicht durchgeführt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/29113 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Welche Förderprogramme im Rahmen der IPCEI (Important Project of Common European Interest) enthalten Kriterien zur CO2-Einsparung (bitte nach Land aufschlüsseln)? 7. Welche der Programme in Frage 6 befinden sich in a) Deutschland (bitte nach Bundesland aufschlüsseln), b) Fördergebieten gemäß § 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregio- nen (bitte nach Fördergebiet aufschlüsseln)? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Bei „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEIs) handelt es sich per Definition nicht um Förderprogramme, sondern um Gruppen von Ad- hoc-Einzelbeihilfen in einem thematischen Sachzusammenhang, der durch das europäische Chapeau-Dokument des jeweiligen IPCEIs definiert wird und durch die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Beihilfebewertung vor dem Hintergrund der Anforderungen der IPCEI-Mitteilung überprüft wird. Um als IPCEI beihilferechtlich genehmigt werden zu können, müssen die grup- pierten Einzelbeihilfen in Summe „zu einem oder mehreren Zielen der Union beitragen und signifikante Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU, auf das nachhaltige Wachstum, die Bewältigung gesellschaftlicher Herausfor- derungen oder die Wertschöpfung in der gesamten Union haben“ sowie „einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Union leisten“. Je nach Themenschwerpunkt des IPCEIs kann hierbei auch die CO2-Einspa- rung ein Ziel darstellen. Dies ist für die beiden Batterie-IPCEIs („Summer IPC- EI on Batteries“ und „IPCEI EuBatIn“) in Zuständigkeit des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Energie der Fall. Die Zielstellung der CO2-Reduktion ist dabei neben weiteren Umweltzielen im Chapeau-Dokument qualitativ for- muliert, da die große thematische Breite der Vorhaben unter den Batterie- IPCEIs (von Rohstoffförderung über Batteriezellfertigung bis hin zu Batterie- Recycling) kein einheitliches quantitatives Kriterium erlaubt hätte. Sie gilt prinzipiell für alle in Europa unter den IPCEIs geförderten Vorhaben gleicher- maßen. Jedes einzelne in Deutschland geförderte Batterie-IPCEI-Vorhaben wird durch verbindliche Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids zum Nachhalten der Umweltziele (darunter auch CO2-Reduktion) verpflichtet und diesbezüglich im Rahmen des Projektcontrollings kontrolliert. Hierbei kommen die Kriterien des „Eco-Management and Audit Scheme“ (EMAS) zur Anwen- dung. Zu den Controlling-Maßnahmen in anderen Ländern liegen der Bundes- regierung keine Informationen vor. Im Rahmen der Batterie-IPCEIs werden auch Vorhaben in Fördergebieten nach § 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen gefördert. Dies betrifft ein Vorhaben der BASF Schwarzheide GmbH im Landkreis Oberspreewald- Lausitz sowie zwei Vorhaben der Liofit GmbH sowie der Skeleton Technolo- gies GmbH im Landkreis Bautzen. Die Bundesregierung plant zudem im Rahmen des IPCEI Wasserstoff die För- derung von integrierten Projekten entlang der gesamten Wasserstoffwertschöp- fungskette, von „grüner“ Erzeugung über Infrastruktur bis zur Nutzung in der Industrie und für Mobilität. Das entsprechende Interessenbekundungsverfahren für deutsche Projekte lief bis zum 19. Februar 2021. Die für die Projektauswahl heranzuziehenden Kriterien wurden in der Bekanntmachung des Interessenbe- kundungsverfahrens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese beinhalten u. a. den Einsatz von „grünem“ Strom für die Wasserstoffproduktion sowie das Treibhausgas-Vermeidungspotenzial der Anwendung und den Ausschluss alter- nativer oder effizienterer Verfahren zur Vermeidung von Treibhausgasemissio-
Drucksache 19/29113 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nen. Die Verantwortung für die Vorausauswahl der Teilprojekte in weiteren EU- Ländern liegt bei den jeweiligen Mitgliedstaaten. In welchen Ländern und in welchem Umfang ein IPCEI Projekt realisiert werden kann, wird erst nach Ab- schluss des Notifizierungsverfahrens feststehen.
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Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333