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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 11 –                   Drucksache 19/23097 reits angeführt, trifft dies auch für die Flächen des Nationalen Naturerbes, die beim Bund (BImA) verblieben sind (sog. Naturerbe Bund), zu. Generelles Ziel für alle Waldflächen des NNE ist der Prozessschutz, d. h. eine natürliche Entwicklung ohne forstliche Eingriffe. In einer zeitlich begrenzten Übergangszeit können noch Waldumbaumaßnahmen erfolgen. Die Details wer- den gebietsspezifisch im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (Natur- erbeentwicklungsplan) festgelegt. Für die Etablierung von großflächigen Wildnisgebieten im Sinne der NBS sind vor allem große, ehemals militärisch genutzte Gebiete geeignet, die von der BI- mA überwiegend an die DBU übertragen wurden, bzw. beim Bund verblieben sind (Naturerbe Bund). Auf den Flächen des Naturerbe Bund wurde bisher im Rahmen der laufenden Naturerbeentwicklungsplanung für die Naturerbefläche „Lübtheener Heide“ in Mecklenburg-Vorpommern ein großflächiges Wildnis- gebiet ausgewiesen und vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit Verordnung vom 15. Juli 2019 als Kernzone des Biosphärenreservats „Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern“ festgesetzt. 11. Hat die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen zum Schutz des Wal- des, durch a) ein Zertifizierungssystem für Waldflächen, Die Zertifizierung ist aus Sicht der Bundesregierung ein Instrument des freien Marktes, um Waldbewirtschaftungsstandards, die über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehen, zu fördern. In Deutschland wird die Einhaltung der ge- setzlichen Anforderungen durch die Waldgesetze von Bund und Ländern durch hoheitliche Kontrollen sichergestellt. Aktuell sind rund 7,7 Millionen Hektar (ca. 68 Prozent der Waldfläche) nach PEFC-Kriterien und ca. 1,4 Millionen Hektar (ca. 13 Prozent der Waldfläche) nach FSC-Kriterien zertifiziert. Einige große Waldbesitzer sind von beiden Sys- temen zertifiziert. Die zertifizierte Gesamtfläche wird auf rund 8 Millionen. Hektar geschätzt. Insgesamt ist fast der gesamte Wald im Besitz von Bund und Ländern nach PEFC oder FSC, zum Teil sogar nach beiden Systemen, zertifi- ziert. Im Bundeswald sind derzeit weit über 80 Prozent der Waldflächen zertifi- ziert (überwiegend nach PEFC). Angesichts dieser hohen Verbreitung der freiwilligen Zertifizierungssysteme ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es den deutschen Waldbesitzern wei- ter freistehen sollte, über gesetzliche Vorgaben hinausgehende freiwillige Ver- pflichtungen einzugehen, zumal damit besser auf örtliche Verhältnisse einge- gangen werden kann als durch starre staatliche Vorgaben. Im Übrigen beschaffen Dienststellen des Bundes seit 2007 nur noch Holzpro- dukte aus Beständen, die nach PEFC, FSC oder vergleichbaren Systemen zerti- fiziert sind oder denen per Einzelnachweis die Erfüllung vergleichbarer Stan- dards attestiert wurde. Der Beschaffungserlass wurde 2011 aktualisiert und durch die am 25. Januar 2017 in Kraft getretene „Allgemeine Verwaltungsvor- schrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff)“ flankiert. b) ökologische Mindeststandards und Nein. Die vom SRU empfohlenen ökologischen Mindeststandards werden in der deutschen Forstwirtschaft im Wesentlichen bereits umgesetzt. Die gelten- den forst- und naturschutzrechtlichen Vorgaben des Bundes und der Länder in Verbindung mit den Vorgaben für die forstliche Förderung im Rahmen der Ge-
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Drucksache 19/23097                                       – 12 –          Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode meinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ sowie den Marktanreizmechanismen einer freiwilligen Zertifizierung von Waldflächen haben sich bewährt. c) den Erhalt von mindestens 50 Prozent der natürlichen Holzvorräte, umgesetzt (vgl. SRU-Umweltgutachten 2012, https://www.umweltra t.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_2016/20 12_06_04_Umweltgutachten_HD.html)? Nein. Eine derartige Vorgabe ist fachlich nicht geboten, das Ziel des SRU ist auf Bundesebene im Rahmen der Waldgesetze von Bund und Ländern und dank jahrzehntelanger Aufbauarbeit der deutschen Forstbetriebe im Wirt- schaftswald Deutschlands bereits erreicht: Ausweislich der Kohlenstoffinventur 2017 haben die Holzvorräte in Deutschland mit durchschnittlich ca. 358 m³/ha den bisher höchsten Stand seit Beginn einer geregelten Forstwirtschaft und ei- nen der höchsten in ganz Europa erreicht. d) Wenn ja, welche konkreten ökologischen Mindeststandards sollten nach Auffassung der Bundesregierung in Wäldern gelten, und wie viel der natürlichen Holzvorräte ist noch vorhanden? e) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11d bis 11e werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 11a bis 11c wird verwiesen. 12. Hat die Bundesregierung die SRU-Empfehlungen zum Schutz der Moore, durch a) Renaturierung und Wiedervernässung, Die Bundesregierung erarbeitet derzeit entsprechend dem Auftrag aus dem Ko- alitionsvertrag eine Moorschutzstrategie. Diese wird auch die Themen Renatu- rierung und Wiedervernässung verstärkt adressieren. In den letzten Jahren wurden bereits und es werden weiterhin verschiedene Vor- haben zum Schutz von Mooren umfänglich im Rahmen folgender der Program- me gefördert. – Chance Natur, – Bundesprogramm Biologische Vielfalt, – Nationalen Klimaschutzinitiative, – Aktionsprogramm Insektenschutz Zusätzlich plant das BMU, Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz durchzufüh- ren, in denen neuartige Bewirtschaftungsverfahren für vollständig wiederver- nässte Moorbodenflächen im größeren Maßstab erprobt werden sollen. b) ein Verwendungsverbot von Torf, Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, Beratungs- und Informationsmaßnahmen zur Nutzung von Torfersatzstoffen an- zustoßen, im Hobbygartenbau den Einsatz von Torf stark zu verringern und für Aufträge der Bundesverwaltung an den Garten- und Landschaftsbau Vorgaben zur Verwendung von Torfersatzstoffen zu machen. Auch im Klimaschutzpro- gramm 2030 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den Einsatz von Torf als Kultursubstrat und Bodenverbesserer soweit wie möglich zu verringern und, wo dies machbar ist, ganz auf den Einsatz von Torf zu verzichten. Im Hobbyan-
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 13 –                        Drucksache 19/23097 bau soll dies innerhalb von sechs Jahren, im Erwerbsgartenbau innerhalb von zehn bis fünfzehn Jahren erfolgen. Eine Torfminderungsstrategie, die diese Aufträge umsetzt, wird derzeit entwickelt. Zusätzlich setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern im Rahmen der Verhandlungen zur Bund-Länder-Zielvereinbarung dafür ein, dass zukünf- tig keine neuen Abbaugenehmigungen für Torf mehr erteilt werden. c) Nutzungsextensivierung und einen erhöhten Schutzstatus, umgesetzt, bzw. plant die Bundesregierung dies (vgl. SRU-Umweltgutachten 2012)? d) Wenn ja, welche Fläche an Mooren wurde in den letzten 15 Jahren wiedervernässt bzw. renaturiert, und wie hat sich der Erhaltungszu- stand der deutschen Moorflächen in den letzten 15 Jahren entwickelt? e) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12c und 12e werden gemeinsam beantwortet. Eine detaillierte Übersicht über den Umfang der bisher wiedervernässten/rena- turierten Flächen ist aktuell nicht verfügbar, da diese bisher nicht statistisch ge- sondert erfasst werden. Der Erhaltungszustand der deutschen Moorflächen wird nicht gesondert erhoben, zumal der weit überwiegende Teil der Moorböden land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird. Für die naturschutzbedeutsamen Biotope, die Bestandteil von Natura 2000 sind, liegt der Nationale Bericht 2019 nach Artikel 17 gemäß FFH-Richtlinie (FFH-Bericht) vor (https://www.bfn.de/t hemen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht/berichtsdate n.html). Die Bewertungen ergaben, dass der negative Trend bei der Entwick- lung der Moorbiotope, trotz vieler Einzelerfolge, bisher nicht gestoppt werden konnte.
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