Deutscher Bundestag 2. Wahlperiode Drucksache 1663 1953 Der Bundesminister des Auswärtigen Bonn, den 7. September 1955 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Subventionen Frankreichs für Weinexport Bezug: Kleine Anfrage 185 der Abgeordneten Gibbert, Lahr, Knobloch, Kemper (Trier) und Genossen - Drucksache 1535 - Auf die Kleine Anfrage antworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Da der französische Franc im Verhältnis zu den anderen Valuten zu hoch festgelegt worden ist, sieht sich die französische Regierung gezwungen, Maßnahmen zur Verbilligung fast aller Erzeugnisse zu treffen, an deren Ausfuhr sie interessiert ist. Sie tut dies auf ver- schiedene Weise und in verschiedener Höhe. Für die Ausfuhr des „Vin ordinaire" hatte die französische Re- gierung ein System der Ausfuhrförderung, das am 19. März 1955 durch die Form der offenen Subventionierung abgelöst wurde. Eine wesentliche Verstärkung der Ausfuhrförderung hat dadurch nicht stattgefunden. Im bisherigen deutschfranzösischen Handelsvertrag war die Einfuhr dieses subventionierten „Vin ordinaire" nur dem Werte nach auf 25 v.H. des Gesamteinfuhrkontingentes französischen Weines beschränkt. 75 v.H. der Einfuhr französischen Weines war Wein der sogenannten „Appellation contrôlée". Diese Beschränkung hat nicht verhindern können, daß ungewöhn- lich viel billiger französischer Wein aus Frankreich nach Deutsch- land eingeführt wurde, und zwar mengenmäßig über 50 v. H. der Gesamteinfuhr von französischem Trinkwein im Jahre 1954. Deshalb hat die Bundesregierung mit der französischen Regierung bei den am 5. August 1955 abgeschlossenen Handelsvertragsverhandlungen im Einvernehmen mit den Vertretern der deutschen Weinwirtschaft, insbesondere dem Deutschen Weinbauverband und dem Verband deutscher Weinimporteure, die Umwandlung dieses bisherigen Wert- kontingents in ein Mengenkontingent vereinbart. Innerhalb dieses Mengenkontingents ist der Anteil der Konsumweine, die als besonders störend auf dem deutschen Markt empfunden wurden, auf 40 v. H. der Menge beschränkt worden.
Gleichzeitig ist vereinbart worden, daß der Anteil des Weißweins innerhalb beider Kategorien 40 v. H. nicht übersteigen darf. Auch durch diese Maßnahme glaubt die Bundesregierung den durch die billigen französischen Weine ausgeübten Druck auf den deutschen Weinmarkt zu vermindern. Es wird erwartet, daß durch diese Regelung die alten traditionellen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich auf dem Wein- gebiet wiederhergestellt und insbesondere die Einfuhr von Quali- tätsweinen gefördert wird. Die hierdurch herbeigeführte Gesundung wird sich auf lange Sicht sowohl zum Vorteil des deutschen Wein- baues als auch zum Vorteil des französischen Weinbaues auswirken. Dr. von Brentano