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Deutscher Bundestag                                                                      Drucksache 19/10809 19. Wahlperiode                                                                                          11.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Nicole Höchst, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10440 – Die Belastung von Familien mit Steuern und Abgaben Vorbemerkung der Fragesteller Die „WELT AM SONNTAG“ berichtete am 14. April 2019 über die Ergebnisse einer Untersuchung des Familienbundes der Katholiken (FDK) und des Deut­ schen Familienverbandes (DFV) (https://bit.ly/2P9q7nv). Die Haupterkennt­ nisse der Untersuchung (https://bit.ly/2XLlcMx) lassen sich in den folgenden zwei Punkten zusammenfassen:  Das Armutsrisiko für Familien mit drei und mehr Kindern wächst in Deutsch­ land seit Jahren. Selbst Familien mit 50 000 Euro Jahresbruttoeinkommen fallen mit mehr als drei Kindern bereits in den sogenannten roten Bereich (d. h. sie haben weniger frei verfügbares Einkommen pro Haushalt, als es das Existenzminimum vorsieht).  Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro verbleiben nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern monat­ lich 232 Euro weniger, als es das Existenzminimum vorsieht. Jährlich ergibt sich daraus ein Minus von 2 779 Euro unter dem Existenzminimum. Für Fa­ milien mit fünf Kindern summiert sich dieses Minus auf satte 17 839 Euro. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren belief sich das Jahresminus bei demselben Einkommen für Familien mit zwei Kindern auf „nur“ 807 Euro. Dies ergibt eine Steigerung von 244 Prozent. Der Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg sagte bei der Veröffent­ lichung der Studie: „Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht ver­ wunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“ (https://bit.ly/2XM6pBl). Der DFV-Präsident Klaus Zeh sieht das Problem bei den „verfassungswidrigen Sozialabgaben“ (ebd.). Er führt aus, dass Eltern die­ selben Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung einzahlen wie Men­ schen ohne Erziehungs- und Betreuungsverantwortung für Kinder (ausgenom­ men die kleine Differenz bei der Pflegeversicherung). Diese Diskrepanz habe bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2001 im sogenannten Pflege­ versicherungsurteil kritisiert und eine Verletzung des Artikels 6 Absatz 1 des Grundgesetzes festgestellt (https://bit.ly/2L0wzhY). Zeh zieht den Schluss, dass die Bundesregierung das Urteil bis heute ignoriert. Beide Verbände warten im­ mer noch darauf, dass diese Ungerechtigkeit behoben wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/10809                                      –2–                     Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Laut dem Artikel in der „WELT AM SONNTAG“ beurteilen zudem die Auf­ traggeber der Studie, dass das Existenzminimum (= Steuerfreibetrag) angesichts der von ihnen erhobenen Zahlen „zu gering“ angesetzt sei. Sie fordern, dass das Existenzminimum eines Kindes gleich hoch zu setzen sei wie das eines Erwach­ senen. Die Verbände sagen auch, dass die Familien, die im sogenannten roten Bereich leben, aufgrund der hohen Steuer- und Abgabenlast „jeden Cent drei­ mal umdrehen müssen“. Sie müssten sich an allen Ecken und Enden einschrän­ ken, so die Schlussfolgerung der Untersuchung. Die negative Einkommenssitu­ ation habe demnach zur Folge, dass Familien mit Kindern in einer schlechteren Wohnsituation leben, bei der Förderung ihrer Kinder sowie im Konsum einge­ schränkt sind und auf eine zusätzliche Altersvorsorge verzichten müssen. Im Zuge dessen wird auch Kritik an der „unechten Gutmachung“ durch das Kin­ dergeld geübt. Demnach habe der § 31 des Einkommensteuergesetzes die Auf­ gabe, die verfassungswidrige Besteuerung für Menschen mit Kindern zu korri­ gieren. Nach Ansicht der Verbände ist dies oft nicht gegeben bzw. betrifft nur jenen Anteil des Kindergeldes, der die zu viel einbehaltene Lohnsteuer über­ steigt. Diesbezüglich wird die Forderung genannt, „eine kinderzahlabhängige Entlastung von Familien bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, ohne dass dadurch die späteren Ansprüche von Eltern geschmälert werden“ um­ zusetzen. Hierzu soll ein analoger Kinderfreibetrag (wie im Steuerrecht) in der gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt werden. Dabei soll der Kinderfrei­ betrag keine „Belohnung für das Kinderkriegen“ sein, sondern die ökonomische Bedeutung der Kindererziehung widerspiegeln. Nach Angaben der „WELT AM SONNTAG“ vom 14. April 2019 habe auch der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn seine Zustimmung zu diesem Vorhaben geäußert. Die „WELT AM SONNTAG“ zitiert Jens Spahns Beitrag in der „Stimme der Familie“, wo er schrieb: „Neben dem Ausbau von Ganztags­ betreuung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, halte ich konkrete Entlastungen für Familien mit Kindern für wichtig. […] Eine Mög­ lichkeit wäre, die Eltern bei den Sozialbeiträgen zu entlasten, denn ihre Beiträge erbringen sie sozusagen durch das Großziehen der Beitragszahler von morgen.“ Und weiter: „Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei den Sozialbeiträ­ gen nämlich keinen Freibetrag“. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind Entlastungen bei Ge­ ringverdienern bei Sozialabgaben vorgesehen (siehe dazu Rn. 385, 390-391 so­ wie 701-702 des Koalitionsvertrages). 1.   Wie bewertet die Bundesregierung die in der Untersuchung ausgewiesene negative sozioökonomische Lage von Familien mit zwei bzw. mehreren Kin­ dern und den genannten (an dem Durchschnitt orientierten) Haushaltsein­ kommen im Allgemeinen? In ihrem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht nennt die Bundesregierung fol­ gende Ursachen für das durchschnittlich niedrigere äquivalenzgewichtete Pro- Kopf Einkommen von Familien mit drei oder mehr Kindern: Neben der Famili­ engröße, beziehungsweise dem ungünstigeren Verhältnis zwischen erwerbsfähi­ gen und nicht erwerbsfähigen Haushaltsmitgliedern, spielt eine Rolle, dass die Erwerbsquote von Müttern mit drei oder mehr Kindern im Schnitt um 21 Prozent­ punkte unter der Erwerbsquote von Müttern mit einem oder zwei Kindern liegt (Datenbasis Mikrozensus 2015).
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –3–                            Drucksache 19/10809 2.  Welche Studien hat die Bundesregierung bereits in Auftrag gegeben, um sich einen Überblick über die Steuer- und Abgabenlast bei Familien mit Kindern zu verschaffen, und was waren die Erkenntnisse (bitte die betreffenden Stu­ dien aufzählen, benennen und mit Datumsangabe und kurzer Erläuterung auflisten und diese Liste als Anlage der Antwort beilegen)? Die Bunderegierung hat in der laufenden Legislaturperiode keine Studien über die Steuer- und Abgabenbelastung bei Familien in Auftrag gegeben. 3.  Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller in Re­ lation höhere Abgaben- und Steuerlast von Familien mit Kindern im Ver­ gleich zu kinderlosen Ehepaaren bzw. Ledigen (insbesondere im Lichte des Urteils des BVerfG vom 3. April 2001 – 1 BvR 1629/94 und der Aussage des DFV-Präsidenten Zeh – siehe Vorbemerkung der Fragesteller – Ab­ satz 2)? In seinem Urteil vom 3. April 2001 zum Familienlastenausgleich in der sozialen Pflegeversicherung hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufge­ geben, spätestens bis zum 31. Dezember 2004 verfassungsgemäße Neuregelun­ gen zu treffen. Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber mit der Einführung des Bei­ tragszuschlags für Kinderlose durch das Kinder-Berücksichtigungsgesetz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I 2004 S. 3448) nachgekommen. Bei den Neurege­ lungen geht es entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um ein höheres Maß an Solidarität mit den Kindererziehenden, die mit der Kinderer­ ziehung neben ihrem monetären Beitrag einen entscheidenden zusätzlichen Bei­ trag zum Erhalt des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, von dem auch die Kinderlosen profitieren. Hinsichtlich der Bedeutung des Urteils in Bezug auf die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung wird auf den Bericht der Bundesregierung vom 4. November 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4375) hingewiesen, nach dem aus systematischen Gründen keine Notwendigkeit gese­ hen wird, weitere – neben den bereits bestehenden – Regelungen zu treffen. Im Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 5, 17 und 19 verwiesen. 4.  Wie bewertet die Bundesregierung die in der Untersuchung ausgewiesene Kluft zwischen dem derzeitig definierten Existenzminimum und dem nicht ausreichend verfügbaren Nettoeinkommen (Nettoeinkommen übersteigt nicht die Grenze des definierten Existenzminimums): a) bei der Beispielfamilie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro mit zwei, drei, vier, fünf oder mehr Kindern b) bei der Beispielfamilie mit vier, fünf oder mehr Kindern und einem Jah­ resbruttoeinkommen von 50 000 Euro? 5.  Wie beurteilt die Bundesregierung das ermittelte Jahresminus von 2 779 Euro bei Familien mit zwei Kindern bzw. 17 839 Euro Jahresminus bei Familien mit fünf Kindern (Jahresbruttoeinkommen: 35 000 Euro – siehe Vorbemerkung der Fragesteller Absatz 1 Punkt 2)? Wie bewertet die Bundesregierung die Steigerung der Kluft (siehe letzten Satz unter Absatz 1 Punkt 2 der Vorbemerkung der Fragesteller) in den letz­ ten fünf Jahren um 244 Prozent? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die in Rede stehenden Vergleichsrechnungen für Familien sind methodisch nicht nachvollziehbar und führen zu falschen Schlussfolgerungen. So wird das Netto­ einkommen für verschiedene Haushaltskonstellationen in unsachgerechter Weise
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Drucksache 19/10809                                       –4–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Summe der steuerlichen Freibeträge für das Existenzminimum von Erwach­ senen und Kindern gegenübergestellt und nur das danach als Residualgröße ver­ bleibende Einkommen als frei verfügbares bezeichnet. Dabei stellt aber das aus­ gewiesene Nettoeinkommen bereits das verfügbare Einkommen nach erfolgter Freistellung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern dar. In nahezu allen verglichenen Familienkonstellationen fällt in der Jahresbetrach­ tung letztlich gar keine Einkommensteuer an, weil das monatliche Kindergeld die Lohnsteuer überkompensiert und insofern der besonderen Förderung der Fami­ lien dient. Familien sind daher nicht stärker, sondern deutlich niedriger belastet als Kinderlose. Zudem bleiben bei den Vergleichsrechnungen weitere Leistungen des Steuer- und Transfersystems und deren Auswirkungen auf das Haushaltsnettoeinkommen gänzlich unberücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise das Wohngeld, der Kin­ derzuschlag oder mögliche ergänzende bzw. „aufstockende“ Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsu­ chende) für anspruchsberechtigte Haushalte. Hinsichtlich der Sozialabgaben ist darauf hinzuweisen, dass die Beitragszahler und -zahlerinnen durch ihre Einzahlungen in die Sozialversicherungen gesetzlich festgelegte Leistungsansprüche erwerben. Diese sind ebenfalls im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Steuer- und Abgabenbelastung einzubeziehen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 6.   Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Vorschläge zu Gesetzesänderung; Richtlinienerlasse u. Ä.) wurden in den letzten 15 Jahren von Seiten der Bun­ desregierung ergriffen, um die benannte Einkommenskluft bei Familien zu verringern bzw. zu schließen (bitte die bereits getätigten Maßnahmen in ei­ ner Tabelle auflisten und kurz erläutern bzw. beschreiben bzw. die geplanten Maßnahmen auflisten und kurz erläutern bzw. beschreiben: Welche konkre­ ten Ziele werden verfolgt, wie viel wird die Maßnahme kosten bzw. hat sie gekostet, welches Ressort ist bzw. war dafür zuständig, was ist aus der Maß­ nahme geworden oder in welchem Schritt befindet sie sich usw.; falls bereits Evaluierungen der getätigten Maßnahmen vorliegen, diese als Anlage der Antwort beifügen)? Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden auf den Internetseiten der Ressorts sukzessive veröffentlicht. Die erfolgten Maßnahmen sind daher transparent nach­ vollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, allgemein verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und an­ schaulich aufbereiten zu lassen. Exemplarisch wird auf das Familienentlastungsgesetz vom 29. November 2018 (BGBl. I 2018 S. 2210) hingewiesen, welches u. a. durch die Erhöhung von Kin­ derfreibeträgen und Kindergeld für eine angemessene steuerliche Entlastung von Familien sorgt. Entsprechende Maßnahmen haben auch in den vorhergehenden Jahren immer wieder stattgefunden.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –5–                            Drucksache 19/10809 7.  Wie viele Familien mit zwei Kindern haben nach Kenntnis der Bundesregie­ rung: a) ein Bruttojahreseinkommen von weniger als 35 000 Euro bzw. b) ein verfügbares Nettoeinkommen von weniger als 33 576 Euro (Existenz­ minimum für 2 Erwachsene und 2 Kinder)? Aktuelle amtliche Daten für die statistische Betrachtung von Einkommen und Le­ bensbedingungen der Bevölkerung in Deutschland liefert die Haushaltsbefragung „Leben in Europa (EU-SILC)“ des Statistischen Bundesamtes. Für EU-SILC wer­ den jedes Jahr in Deutschland rund 14 000 Haushalte mit 23 000 Personen ab 16 Jahren auf freiwilliger Basis befragt und auf die Gesamtbevölkerung hochge­ rechnet. Stichprobenstatistiken sind grundsätzlich immer mit einem Unschärfebe­ reich behaftet (Zufallsfehler), auch wenn sie mit der größten Gründlichkeit durch­ geführt werden. Zur Beantwortung der Fragen 7 bis 11 wurde beim Statistischen Bundesamt eine Auswertung angefordert. Zu Frage 7a liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Das Statistische Bundesamt weist den Ergebniswert aufgrund der zu geringen Anzahl dieser Haus­ halte in der Stichprobe (unter 100) nicht aus. Zu Frage 7b ergibt sich aus EU-SILC 2017, dass die hochgerechnete Zahl der Haushalte mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern mit einem verfügbaren Haushalts­ nettoeinkommen von weniger als 33 576 Euro im Einkommensjahr 2016 bei 486 229 Haushalten lag. 8.  Wie viele Familien mit drei, vier, fünf oder mehr Kindern haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 50 000 Euro? Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, weil der Ergebniswert aufgrund der zu geringen Anzahl dieser Haushalte in der Stichprobe EU-SILC (unter 100) vom Statistischen Bundesamt nicht ausgewiesen wird. 9.  Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen von Familien jeweils mit zwei, drei, vier, fünf oder mehr Kindern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Tabelle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und getrennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet aufgliedern)? 10.   Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen bei kinderlosen Ehepaaren in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Tabelle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und getrennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet auf­ gliedern)? 11.   Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen von Alleinstehenden in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Ta­ belle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und ge­ trennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet aufglie­ dern)? Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet.
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Drucksache 19/10809                               –6–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vergleichbare Daten liegen erst ab dem Jahr 2007 vor. Soweit verfügbar können sie der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Für die geforderte Differen­ zierung ist der Stichprobenumfang von EU-SILC teilweise zu gering. Das betrifft auch die Angabe von differenzierten Haushaltsergebnissen für Bundesländer.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                         –7–                                   Drucksache 19/10809 12.    Wie hoch war die durchschnittliche Steuer- bzw. Abgabenlast (bitte beides jeweils nebeneinander ausweisen) in den vergangenen 20 Jahren bei einer Familie mit a) einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro, b) einem Jahresbruttoneinkomme von 50 000 Euro und c) dem jeweiligen Durchschnittsjahresbruttoeinkommen, jeweils kombiniert mit den in den Fragen 12d bis 12h aufgegliederten Fami­ lienmodellen (der Durchschnitt im Bund für das jeweilige Jahr genügt), d) einer Familie mit einem Kind, e) zwei Kindern, f) drei Kindern, g) vier Kindern, h) fünf oder mehr Kindern (bitte alle Zahlen für die vergangenen 20 Jahre in einer Tabelle ausweisen und anhand der o. g. Gliederung in einer Tabelle aufstellen)? Verfügbare Daten können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Verheiratete Arbeitnehmer mit einem Kind, Alleinverdiener (Steuerklasse III/1) Jahres-                        Soli- arbeits-     Lohnsteuer      daritäts-       Steuer       Sozialabgaben          Abgaben      Kinder-       verfügbares Jahr       lohn                      zuschlag       insgesamt        Insgesamt1)         insgesamt       geld       Einkommen €         €     vH 2)   €     vH 2)     €    vH 2)       €       vH 2)       €     vH 2)      €          €       vH 2) 1          2         3       4     5       6       7       8        9         10        11     12       13          14       15 1999      35.000      4.360 12,5     184       0,5  4.544 13,0        7.263      20,8    11.807 33,7       1.534     24.727 70,6 2000      35.000      4.022 11,5     168       0,5  4.190 12,0        7.189      20,5    11.379 32,5       1.657     25.278 72,2 2001      35.000      3.550 10,1     146       0,4  3.696 10,6        7.156      20,4    10.852 31,0       1.657     25.805 73,7 2002      35.000      3.538 10,1      24       0,1  3.562 10,2        7.226      20,6    10.788 30,8       1.848     26.060 74,5 2003      35.000      3.538 10,1      24       0,1  3.562 10,2        7.353      21,0    10.915 31,2       1.848     25.933 74,1 2004      35.000      3.012     8,6     0      0,0  3.012     8,6     7.338      21,0    10.350 29,6       1.848     26.498 75,7 2005      35.000      2.952     8,4     0      0,0  2.952     8,4     7.409      21,2    10.361 29,6       1.848     26.487 75,7 2006      35.000      2.952     8,4     0      0,0  2.952     8,4     7.495      21,4    10.447 29,8       1.848     26.401 75,4 2007      35.000      2.952     8,4     0      0,0  2.952     8,4     7.263      20,8    10.215 29,2       1.848     26.633 76,1 2008      35.000      2.952     8,4     0      0,0  2.952     8,4     7.144      20,4    10.096 28,8       1.848     26.752 76,4 2009      35.000      2.790     8,0     0      0,0  2.790     8,0     7.131      20,4     9.921 28,3       1.968     27.047 77,3 2010      35.000      2.732     7,8     0      0,0  2.732     7,8     7.078      20,2     9.810 28,0       2.208     27.398 78,3 2011      35.000      2.654     7,6     0      0,0  2.654     7,6     7.218      20,6     9.872 28,2       2.208     27.336 78,1 2012      35.000      2.626     7,5     0      0,0  2.626     7,5     7.166      20,5     9.792 28,0       2.208     27.416 78,3 2013      35.000      2.556     7,3     0      0,0  2.556     7,3     7.061      20,2     9.617 27,5       2.208     27.591 78,8 2014      35.000      2.438     7,0     0      0,0  2.438     7,0     7.061      20,2     9.499 27,1       2.208     27.709 79,2 2015      35.000      2.358     6,7     0      0,0  2.358     6,7     7.054      20,2     9.412 26,9       2.256     27.844 79,6 2016      35.000      2.216     6,3     0      0,0  2.216     6,3     7.142      20,4     9.358 26,7       2.280     27.922 79,8 2017      35.000      2.098     6,0     0      0,0  2.098     6,0     7.188      20,5     9.286 26,5       2.304     28.018 80,1 2018      35.000      1.982     5,7     0      0,0  1.982     5,7     7.156      20,4     9.138 26,1       2.328     28.190 80,5 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
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Drucksache 19/10809                                           –8–                        Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/2) Jahres-                      Soli- arbeits-    Lohnsteuer     daritäts-        Steuer       Sozialabgaben           Abgaben      Kinder-      verfügbares 1) Jahr       lohn                     zuschlag       insgesamt        Insgesamt            insgesamt      geld        Einkommen 2)           2)               2)                   2)               2)                            2) €         €    vH     €    vH          €    vH          €        vH          €     vH        €           €      vH 1          2         3      4    5       6        7       8        9         10        11      12      13          14        15 1999      35.000      4.360   12,5 95        0,3   4.455   12,7      7.263      20,8 11.718       33,5    3.068      26.350    75,3 2000      35.000      4.022   11,5 46        0,1   4.068   11,6      7.189      20,5 11.257       32,2    3.313      27.056    77,3 2001      35.000      3.550   10,1   0       0,0   3.550   10,1      7.156      20,4 10.706       30,6    3.313      27.607    78,9 2002      35.000      3.538   10,1   0       0,0   3.538   10,1      7.226      20,6 10.764       30,8    3.696      27.932    79,8 2003      35.000      3.538   10,1   0       0,0   3.538   10,1      7.353      21,0 10.891       31,1    3.696      27.805    79,4 2004      35.000      3.012     8,6  0       0,0   3.012     8,6     7.338      21,0 10.350       29,6    3.696      28.346    81,0 2005      35.000      2.952     8,4  0       0,0   2.952     8,4     7.409      21,2 10.361       29,6    3.696      28.335    81,0 2006      35.000      2.952     8,4  0       0,0   2.952     8,4     7.495      21,4 10.447       29,8    3.696      28.249    80,7 2007      35.000      2.952     8,4  0       0,0   2.952     8,4     7.263      20,8 10.215       29,2    3.696      28.481    81,4 2008      35.000      2.952     8,4  0       0,0   2.952     8,4     7.144      20,4 10.096       28,8    3.696      28.600    81,7 2009      35.000      2.790     8,0  0       0,0   2.790     8,0     7.131      20,4     9.921    28,3    3.936      29.015    82,9 2010      35.000      2.732     7,8  0       0,0   2.732     7,8     7.078      20,2     9.810    28,0    4.416      29.606    84,6 2011      35.000      2.654     7,6  0       0,0   2.654     7,6     7.218      20,6     9.872    28,2    4.416      29.544    84,4 2012      35.000      2.626     7,5  0       0,0   2.626     7,5     7.166      20,5     9.792    28,0    4.416      29.624    84,6 2013      35.000      2.556     7,3  0       0,0   2.556     7,3     7.061      20,2     9.617    27,5    4.416      29.799    85,1 2014      35.000      2.438     7,0  0       0,0   2.438     7,0     7.061      20,2     9.499    27,1    4.416      29.917    85,5 2015      35.000      2.358     6,7  0       0,0   2.358     6,7     7.054      20,2     9.412    26,9    4.512      30.100    86,0 2016      35.000      2.216     6,3  0       0,0   2.216     6,3     7.142      20,4     9.358    26,7    4.560      30.202    86,3 2017      35.000      2.098     6,0  0       0,0   2.098     6,0     7.188      20,5     9.286    26,5    4.608      30.322    86,6 2018      35.000      1.982     5,7  0       0,0   1.982     5,7     7.156      20,4     9.138    26,1    4.656      30.518    87,2 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                          –9–                                   Drucksache 19/10809 Verheiratete Arbeitnehmer mit drei Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/3) Jahres-                     Soli- arbeits-    Lohnsteuer      daritäts-       Steuer       Sozialabgaben           Abgaben      Kinder-      verfügbares 1) Jahr       lohn                     zuschlag       insgesamt        Insgesamt            insgesamt      geld        Einkommen 2)          2)               2)                   2)              2)                             2) €         €    vH      €   vH          €    vH          €       vH           €     vH        €           €       vH 1          2         3       4    5     6         7       8        9         10        11      12      13          14        15 1999      35.000     4.360   12,5 0        0,0   4.360    12,5      7.263      20,8 11.623       33,2    4.908      28.285     80,8 2000      35.000     4.022   11,5 0        0,0   4.022    11,5      7.189      20,5 11.211       32,0    5.154      28.943     82,7 2001      35.000     3.550   10,1 0        0,0   3.550    10,1      7.156      20,4 10.706       30,6    5.154      29.448     84,1 2002      35.000     3.538   10,1 0        0,0   3.538    10,1      7.226      20,6 10.764       30,8    5.544      29.780     85,1 2003      35.000     3.538   10,1 0        0,0   3.538    10,1      7.353      21,0 10.891       31,1    5.544      29.653     84,7 2004      35.000     3.012     8,6 0       0,0   3.012      8,6     7.338      21,0 10.350       29,6    5.544      30.194     86,3 2005      35.000     2.952     8,4 0       0,0   2.952      8,4     7.409      21,2 10.361       29,6    5.544      30.183     86,2 2006      35.000     2.952     8,4 0       0,0   2.952      8,4     7.495      21,4 10.447       29,8    5.544      30.097     86,0 2007      35.000     2.952     8,4 0       0,0   2.952      8,4     7.263      20,8 10.215       29,2    5.544      30.329     86,7 2008      35.000     2.952     8,4 0       0,0   2.952      8,4     7.144      20,4 10.096       28,8    5.544      30.448     87,0 2009      35.000     2.790     8,0 0       0,0   2.790      8,0     7.131      20,4     9.921    28,3    5.976      31.055     88,7 2010      35.000     2.732     7,8 0       0,0   2.732      7,8     7.078      20,2     9.810    28,0    6.696      31.886     91,1 2011      35.000     2.654     7,6 0       0,0   2.654      7,6     7.218      20,6     9.872    28,2    6.696      31.824     90,9 2012      35.000     2.626     7,5 0       0,0   2.626      7,5     7.166      20,5     9.792    28,0    6.696      31.904     91,2 2013      35.000     2.556     7,3 0       0,0   2.556      7,3     7.061      20,2     9.617    27,5    6.696      32.079     91,7 2014      35.000     2.438     7,0 0       0,0   2.438      7,0     7.061      20,2     9.499    27,1    6.696      32.197     92,0 2015      35.000     2.358     6,7 0       0,0   2.358      6,7     7.054      20,2     9.412    26,9    6.840      32.428     92,7 2016      35.000     2.216     6,3 0       0,0   2.216      6,3     7.142      20,4     9.358    26,7    6.912      32.554     93,0 2017      35.000     2.098     6,0 0       0,0   2.098      6,0     7.188      20,5     9.286    26,5    6.984      32.698     93,4 2018      35.000     1.982     5,7 0       0,0   1.982      5,7     7.156      20,4     9.138    26,1    7.056      32.918     94,1 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
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Drucksache 19/10809                                          – 10 –                     Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verheiratete Arbeitnehmer mit vier Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/4) Jahres-                      Soli- arbeits-    Lohnsteuer     daritäts-       Steuer       Sozialabgaben           Abgaben      Kinder-       verfügbares 1) Jahr       lohn                    zuschlag       insgesamt        Insgesamt            insgesamt       geld        Einkommen 2)          2)               2)                   2)              2)                              2) €         €    vH     €   vH          €     vH         €        vH          €     vH         €          €       vH 1          2         3      4    5      6        7       8        9         10        11      12       13         14         15 1999       35.000     4.360   12,5 0        0,0   4.360    12,5     7.263      20,8 11.623       33,2     7.056     30.433      87,0 2000       35.000     4.022   11,5 0        0,0   4.022    11,5     7.189      20,5 11.211       32,0     7.301     31.090      88,8 2001       35.000     3.550   10,1 0        0,0   3.550    10,1     7.156      20,4 10.706       30,6     7.301     31.595      90,3 2002       35.000     3.538   10,1 0        0,0   3.538    10,1     7.226      20,6 10.764       30,8     7.692     31.928      91,2 2003       35.000     3.538   10,1 0        0,0   3.538    10,1     7.353      21,0 10.891       31,1     7.692     31.801      90,9 2004       35.000     3.012     8,6 0       0,0   3.012     8,6     7.338      21,0 10.350       29,6     7.692     32.342      92,4 2005       35.000     2.952     8,4 0       0,0   2.952     8,4     7.409      21,2 10.361       29,6     7.692     32.331      92,4 2006       35.000     2.952     8,4 0       0,0   2.952     8,4     7.495      21,4 10.447       29,8     7.692     32.245      92,1 2007       35.000     2.952     8,4 0       0,0   2.952     8,4     7.263      20,8 10.215       29,2     7.692     32.477      92,8 2008       35.000     2.952     8,4 0       0,0   2.952     8,4     7.144      20,4 10.096       28,8     7.692     32.596      93,1 2009       35.000     2.790     8,0 0       0,0   2.790     8,0     7.131      20,4     9.921    28,3     8.316     33.395      95,4 2010       35.000     2.732     7,8 0       0,0   2.732     7,8     7.078      20,2     9.810    28,0     9.276     34.466      98,5 2011       35.000     2.654     7,6 0       0,0   2.654     7,6     7.218      20,6     9.872    28,2     9.276     34.404      98,3 2012       35.000     2.626     7,5 0       0,0   2.626     7,5     7.166      20,5     9.792    28,0     9.276     34.484      98,5 2013       35.000     2.556     7,3 0       0,0   2.556     7,3     7.061      20,2     9.617    27,5     9.276     34.659      99,0 2014       35.000     2.438     7,0 0       0,0   2.438     7,0     7.061      20,2     9.499    27,1     9.276     34.777      99,4 2015       35.000     2.358     6,7 0       0,0   2.358     6,7     7.054      20,2     9.412    26,9     9.480     35.068    100,2 2016       35.000     2.216     6,3 0       0,0   2.216     6,3     7.142      20,4     9.358    26,7     9.564     35.206    100,6 2017       35.000     2.098     6,0 0       0,0   2.098     6,0     7.188      20,5     9.286    26,5     9.660     35.374    101,1 2018       35.000     1.982     5,7 0       0,0   1.982     5,7     7.156      20,4     9.138    26,1     9.756     35.618    101,8 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
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