Deutscher Bundestag Drucksache 19/8071 19. Wahlperiode 28.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7686 – Nachhaltigkeit von Tragetaschen Vorbemerkung der Fragesteller In der öffentlichen Debatte stehen Plastiktüten symbolisch für die Umweltver schmutzung mit Kunststoffgegenständen. Bei vielen ist das Thema verknüpft mit Plastikmüllstrudeln in den Ozeanen. Der Verbraucher, der sich ökologisch und verantwortungsbewusst verhalten möchte, greift seit Mitte 2016 durch die freiwillige Selbstverpflichtung vieler Supermärkte zur Papiertüte. Für 15 Cent erkauft sich der Bürger ein Ökobe wusstsein. So erhält man zum Beispiel im Rewe Supermarkt Papiertüten mit dem Aufdruck „Hallo Umwelt!“. Doch verringert der Verbraucher durch seine Entscheidung an der Supermarktkasse die Umweltverschmutzung nicht. Für die Produktion von Papiertüten ist der Materialaufwand höher als bei Kunst stofftragetaschen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/plastiktueten-deutschland- 1.4005705). Das liegt zum Beispiel daran, dass die Papiertüte, um die gleiche Reißfestigkeit zu gewährleisten, dicker ist als die Kunststofftüte. Es ist erwie sen, dass Papiertüten mehrfach verwendet werden müssen, um ökobilanziell gleichwertig mit der einmaligen Nutzung einer Kunststofftüte zu sein (www. sueddeutsche.de/wirtschaft/recycling-die-groessten-muell-mythen-des-alltags- 1.3490012). Auch beim Transport der Papiertüten ist der CO2-Ausstoß durch das höhere Gewicht größer. In der globalen Betrachtung muss darauf geachtet werden, welchem Verwertungsweg die Tragetasche nach ihrem Verwendungs weg zugeführt wird. In manchen Entwicklungsländern macht z. B. das Verbot von Plastiktüten derzeit Sinn, da das Müllsammelsystem nicht geschlossen ist. Die Papiertüten, die in z. B. Ruanda häufig in der Umwelt landen, zersetzen sich, die Kunststofftüten tun dies nicht. Dagegen ist in Deutschland eine funk tionierende Abfallwirtschaft etabliert, die eine Sammlung und Aufbereitung des Abfalls beinhaltet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 26. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/8071 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie oft muss eine Papiertüte nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber einer Plastiktüte in Deutschland verwendet werden, um ökobilanziell „bes ser“ bewertet zu werden? Papiertragetaschen als auch leichte Kunststofftragetaschen stellen typische Ein wegprodukte dar. Ihre ökobilanzielle Bewertung hängt von unterschiedlichen va riablen Randbedingungen wie z. B. Häufigkeit der Benutzung, Herkunft der ein gesetzten Rohstoffe, Wandstärke, Rezyklatgehalt oder Taschenvolumen ab. Ent sprechend liegt ein umfassender ökobilanzieller Vergleich, welcher zur Beant 1 wortung der Frage erforderlich wäre, nicht vor. Erkenntnissen des IFEU-Instituts kann jedoch entnommen werden, dass die Produktion von Einweg-Papiertrageta schen mit Blick auf die Bilanzgrößen Klimarelevanz und kumulierter Energieauf wand tendenziell ökologische Vorteile gegenüber leichten Kunststofftrageta schen aufweist. Die Produktion leichter Kunststofftragetaschen hingegen weist im Vergleich zu Papiertragetaschen in der Tendenz ökologische Vorteile mit Blick auf die aquatische Eutrophierung sowie der Versauerung auf. 2. Wie oft muss ein Baumwollbeutel nach Kenntnis der Bundesregierung ge nutzt werden, damit er ökobilanziell nachhaltiger bewertet wird als eine Pa pier- oder Plastiktüte? Ein umfassender ökobilanzieller Vergleich von Baumwolltragetaschen mit ande ren Arten von Tragetaschen liegt nicht vor (vgl. Antwort zu Frage 1). Jedoch kann auf der Grundlage der bereits in der Antwort zu Frage 1 in Bezug genommenen Überlegungen festgestellt werden, dass die Produktion von Baumwolle z. B. auf grund des hohen Wasserverbrauchs mit einem nennenswerten „ökologischen 1 Rucksack“ einhergeht. Untersuchungen des IFEU-Instituts ergaben, dass je nach ökologischer Bilanzgröße eine Baumwolltasche zwischen rund zehn und mehr als 100 Nutzenzyklen benötigt, um ökologisch günstiger zu sein als lediglich einmal genutzte Papiertragetaschen bzw. leichte Kunststofftragetaschen. 3. Wie hoch ist der Materialeinsatz zur Herstellung einer Papiertüte nach Kenntnis der Bundesregierung verglichen mit einer Plastiktüte? 4. Wie hoch ist der Materialeinsatz zur Herstellung eines Baumwollbeutels ver glichen mit einer Plastiktüte? Aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe werden die Fragen 3 und 4 zusammen beant wortet. Der Materialeinsatz einer Tragetasche hängt u. a. von deren Materialart, der Wandstärke, der Dichte des eingesetzten Werkstoffs oder von deren Größe ab. Entsprechend lässt sich der Materialeinsatz von Tragetaschen nicht pauschal be stimmen. Das IFEU-Institut gibt folgende Orientierungswerte für den Material einsatz für Tragetaschen mit einer Tragfähigkeit von 10 kg an: Baumwolle ca. 130 g Kunststoff (LDPE) ca. 30 g Papier ca. 30 g. 1 Detzel, Andreas: Überlegungen zur Ökobilanzierung von Tragetaschen. Vortrag am 24. Februar 2014 im Bundespresseamt, Berlin.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/8071 5. Wie häufig werden Papiertüten durchschnittlich in Deutschland nach Infor mationen der Bundesregierung wiederverwendet, und auf welche Daten grundlage bezieht sich die Bundesregierung dabei? Hierzu liegen der Bundesregierung keine konkreten Erkenntnisse vor. 6. Wie viele Plastiktüten wurden nach Informationen der Bundesregierung An fang des Jahres 2015 verkauft oder kostenlos abgegeben, und wie hat sich die Anzahl an Plastiktüten 2017 und 2018 entwickelt (bitte Anzahl pro Jahr angeben)? Der Pro-Kopf-Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen (Wandstärken zwi schen 15 und 50 µm) lag in Deutschland im Jahr 2015 und somit vor Inkrafttreten 2 der einschlägigen Europäischen Richtlinie noch bei 68 Stück. Im Jahr 2017 wur den hingegen nur noch etwa 25 leichte Kunststofftragetaschen pro Kopf und Jahr verbraucht, was bereits deutlich unter dem langfristigen Verbrauchsziel der Eu ropäischen Richtlinie von 40 Stück spätestens ab dem Jahr 2026 liegt. Der deut liche Rückgang wurde durch die Umsetzung einer freiwilligen Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit dem Handel erreicht. Bei Kunststofftragetaschen mit Wandstärken über 50 µm, welches i. d. R. Mehrwegtragetaschen sind, ging im gleichen Zeitraum der Verbrauch von ca. zehn auf ca. vier Stück pro Kopf und Jahr zurück. Der Pro-Kopf-Verbrauch besonders leichter Kunststofftragetaschen mit Wandstärken unter 15 µm, welche vom Geltungsbereich der Richtlinie aus genommen werden können, blieb von 2016 (36 Stück) bis 2017 (39 Stück) in 3 etwa konstant. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Daten vor. 7. Wie viele Papiertüten wurden nach Informationen der Bundesregierung An fang des Jahres 2016 verkauft oder kostenlos abgegeben, und wie hat sich die Anzahl an Papiertüten 2017 und 2018 entwickelt (bitte Anzahl pro Jahr angeben)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Papiertragetaschen liegen nicht im Anwendungsbereich der einschlägigen europäischen Richtlinie. Eine Datenerhebung hierzu wird nicht durchgeführt. 8. Wie oft wurde eine Papiertüte nach Informationen der Bundesregierung vor 2016 durchschnittlich wiederverwendet, und wie hat sich die Wiederverwen dung der Papiertüte in den Jahren 2017 und 2018 entwickelt? Dazu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 9. Gibt es eine verlässliche Bewertung von Baumwoll-, Papier- und Plastiktra getaschen in Form von vorgegebenen Ökobilanzen oder Leitfäden durch die Bundesregierung? Nein. 2 Richtlinie (EU) 2015/720 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG betref fend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen. 3 Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM): Verbrauch von Tragetaschen in Deutschland 2017. Mainz, 2018.
Drucksache 19/8071 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Art von Tragetasche wird von der Bundesregierung im Rahmen des Fünf-Punkte-Plans „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ am umweltfreundlichs ten bewertet? Im Rahmen des 5-Punkte-Plans des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling wird eine ganze Reihe von Maßnahmen adressiert, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette zur Vermeidung von Kunststoff abfällen, zur Stärkung des Recyclings und des Rezyklateinsatzes in der Produk tion sowie zur Reduktion des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt, insbeson dere in die Ozeane beitragen. Eine ökologische Bewertung von Tragetaschen wird darin jedoch nicht vorgenommen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333