/ 2
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag                                                       Drucksache 7/3618 7. Wahlperiode 12.05.75 Sachgebiet 95 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sick, Dreyer, Möller (Lübeck), Baron von Wrangel, Straßmeir, Eigen, Frau Tübler, Bremer, von Hassel, Nordlohne, Lagershausen, Ey und Genossen - Drucksache 7/3514 - betr. Elbe-Lübeck-Kanal Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 9. Mai 1975 — W 1/10.00.12/1 BK 75 — die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: 1. Hat die Bundesregierung baureife Planungen erarbeitet, die sowohl die- Erhaltungsarbeiten wie auch etwaige Erweiterungs und Neutrassierungsmaßnahmen ausweisen? Die erforderlichen Planungsunterlagen für die Erhaltungsarbei- ten liegen vor. Als Entscheidungshilfe für die Fr a ge, ob und ggf. welche Erwei- terungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, wurden ver- schiedene Untersuchungen durchgeführt. 2. Wenn solche Pläne vorliegen, ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, verbindliche Termine hinsichtlich der Durch- führung und des Abschlusses solcher Maßnahmen zu nennen, u. a. auch deswegen, um die Planungsmöglichkeiten der anlie- genden Gemeinden nicht mehr zu behindern? Für alle wesentlichen Investitionsvorhaben an Binnenwasser- straßen werden z. Z. Nutzen-Kosten-Untersuchungen nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt, die Anfang 1976 ab- geschlossen werden. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen werden nach einer Dringlichkeitsreihung die erforderlichen Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzplanung ge- troffen. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage von möglichen Investitionsmaßnahmen am Elbe-Lübeck-Kanal (ELK) geprüft. Ohne dem Ergebnis dieser Untersuchungen vorgreifen zu können, zeichnet sich mit einiger Sicherheit ab, daß im Ver- gleich zu den Investitionen an Bundeswasserstraßen anderer Regionen Investitionen am ELK ein relativ ungünstiges Nutzen- Kosten-Verhältnis haben werden. Dies liegt unter anderem
1

Drucksache 7/3618                    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode darin begründet, daß die erforderlichen Aufwendungen für die Erhaltung des Verkehrswertes ein Mehrfaches des in der An frage angegebenen Betrages von 21 Mio DM betragen werden. Eine abschließende Entscheidung kann jedoch wie in allen ver- gleichbaren Fällen erst Mitte 1976 getroffen werden. 3. Kann die Bundesregierung erklären, weshalb sie bisher ent- gegen der erwähnten Begründung des BVM vom Jahre 1973 und entgegen der Aussage des BVM, die Erhaltungsarbeiten im 1. Investitionsprogramm des Jahres 1974 zu finanzieren, mit den Arbeiten bisher nicht begonnen hat? Die Erhaltungsarbeiten sind eine ständige Aufgabe. Sie kön- nen daher nicht aus zeitlich befristeten Investitionsprogrammen finanziert werden. Aus strukturpolitischen Gründen wurden einmalig im Jahr 1974 im Rahmen des 1. Investitionsprogramms die Mittel für die Erhaltungsarbeiten um 2 Mio DM aufgestockt. 4. Kann die Bundesregierung erklären, weshalb sie bisher keine Verhandlungen mit dem Land Schleswig-Holstein aufgenommen hat, obwohl das Land Schleswig-Holstein sich, ohne Anerken- nung einer rechtlichen Verpflichtung, zu Verhandlungen über eine etwaige finanzielle Beteiligung mit Gutachten vom Juli 1974 bereit erklärt hat? Die Voraussetzungen für einen Ausbau des ELK sind z. Z. nicht gegeben, insbesondere ist der nach § 7 Abs. 2 BHO notwendige Nachweis der Wirtschaftlichkeit durch bisher vorliegende Gut- achten nicht erbracht. Es bestand deshalb auch keine Veranlas- sung, mit dem Land Schleswig-Holstein Verhandlungen über eine finanzielle Beteiligung aufzunehmen. 5. Ist die Bundesregierung bereit, die notwendigen Maßnahmen sofort mit Nachdruck zu verwirklichen, und kann sie dazu ver- bindliche Termine bekannt geben? Aus der Antwort zu Frage 1 ergibt sich, daß die notwendigen Erhaltungsarbeiten gesichert sind. Aus der Antwort zu Frage 2 ergibt sich, daß eine Entscheidung über eventuell darüber hin- ausgehende Ausbaumaßnahmen erst bis Mitte 1976 getroffen werden kann. 6. Erkennt die Bundesregierung an, daß aus allen in dieser An- frage genannten Gründen eine sofortige Klärung der Verhält- nisse dringend notwendig ist, und ist sie bereit und in der Lage, dementsprechend zu handeln? Die Bundesregierung erkennt an, daß es im Interesse der be- troffenen Region liegt, eine Entscheidung sobald wie möglich zu treffen. Sie sieht es jedoch angesichts der knappen Haus- - haltsmittel als besonders vordringlich an, Investitionsentschei- dungen nur nach sorgfältiger Prüfung zu treffen. Aus den vor- genannten Gründen ergibt sich, daß diese Prüfung erst Mitte 1976 abgeschlossen sein kann.
2