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Deutscher Bundestag                                                                    Drucksache 19/11315 19. Wahlperiode                                                                                          02.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Ingrid Nestle, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10905 – Genehmigungsverfahren Kraftwerk und Tagebau Turów Vorbemerkung der Fragesteller Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen haben im Rahmen des Deutsch-Polnischen Umweltrates am 10. Oktober 2018 die Vereinbarung über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen unterzeichnet (www.bmu.de/gesetz/gesetzes entwurf-zu-der-vereinbarung-vom-10-oktober-2018-zwischen-deutschland-und- polen-ueber-umweltv/). Im Dreiländereck Polen-Tschechien-Deutschland be­ findet sich der Braunkohltagebau Turów mit angeschlossener Kraftwerksanlage in unmittelbarere Nähe zur Grenze. Tagebau und Kraftwerk gehören dem pol­ nischen Stromversorger PGE S. A. In den letzten vier Monaten wurden zwei Beteiligungsverfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Inbetriebnahme eines neuen Kraftwerksblockes sowie zur Konzessionsverlän­ gerung und Erweiterung des Braunkohletagebaus durchgeführt. Im Ergebnis der Planungen sollen der Tagebau bis 2044 und das Kraftwerk ohne Frist betrieben werden (www.saechsische.de/polnischer-tagebau-soll-erweitert-werden-5053946. html; www.saechsische.de/polen-pruefen-deutsche-einwaende-zu-turow- 5081418.html; www.saechsische.de/plus/wer-hat-einwaende-gegen-die-turow- plaene-5028894.html; www.saechsische.de/plus/turow-5061896.html). Beide Vorhaben werden nach Ansicht der Fragesteller nicht unerhebliche Auswirkun­ gen auf die Lebenssituation der Menschen im Dreiländereck haben. Zu befürch­ ten sind eine Zunahme der Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden wie auch eine Verschlechterung der Trinkwassersituation durch die geplante Vertiefung und Erweiterung des Braunkohletagebaus. Der Wasserhaushalt, insbesondere durch Grundwasserabsenkung, wird bei dem Tagebau-Erweiterungsvorhaben großflächig in Mitleidenschaft gezogen. Das kann auch auf deutscher Seite Aus­ wirkungen auf den Grundwasserstand sowie auf Bauwerke haben. Bezogen auf die Verpflichtungen der EU im Pariser Klimaschutzabkommen wirken die ak­ tuellen Planungen für die Erweiterung des Braunkohletagebaus bei Turów im Dreiländereck kontraproduktiv. Während in Deutschland Planungen zum Koh­ leausstieg in der Lausitz eine erhebliche CO2-Reduzierung bringen würden – wenn auch klimapolitisch nicht ausreichend –, werden mit der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkblocks in Turów ca. 2,8 Millionen Tonnen CO2 jährlich zusätzlich im Vergleich zum Status quo emittiert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 28. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/11315                                   –2–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Nach § 58 Absatz 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist auf deutscher Seite für grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits­ prüfungsverfahren jeweils die Behörde zuständig, die für ein gleichartiges Vor­ haben in Deutschland zuständig wäre. Das sind im Zusammenhang mit der Ge­ nehmigung eines neuen Kraftwerksblocks die Landesdirektion Sachsen und für die Ausweitung des Tagebaus in Turów das sächsische Oberbergamt. Die geplante Erweiterung des Braunkohletagebaus sowie die Errichtung und der Betrieb eines neuen Kraftwerkblocks in Turów waren bereits Gegenstand parla­ mentarischer Anfragen an den Deutschen Bundestag (Mündliche Frage 3 auf Ple­ narprotokoll 19/70 vom 12. Dezember 2018) sowie in Sachsen (Drucksache 6/ 15508 vom 28. Dezember 2018) und Brandenburg (Frage 1654 auf Plenarproto­ koll 76. Sitzung vom 11. April 2019). Insofern wird auf die entsprechenden Be­ antwortungen verwiesen. 1.   Seit wann hat die Bundesregierung von den geplanten Vorhaben zur Inbe­ triebnahme eines neuen Kraftwerkblocks sowie der Erweiterung des Tage- baus Turów Kenntnis, und inwiefern ist sie in den Genehmigungsprozess einbezogen? Hinsichtlich der Änderung beziehungsweise Erweiterung des Kraftwerkes wurde Deutschland im Februar 2016 von der polnischen Seite notifiziert. Deutschland erklärte im März 2016 seine Beteiligung. Hierzu wurde ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren durchgeführt, das im Juni 2016 (vorläufig) abgeschlossen wurde. Im November 2018 hat Polen die deutschen Behörden darüber informiert, dass eine Überarbeitung der Antragsunterlagen für die Errichtung und den Betrieb ei­ nes neuen Kraftwerkblocks für erforderlich gehalten wurde. Die zuständige Lan­ desdirektion Sachsen hat vom 7. Januar bis zum 6. Februar 2019 zu den geänder­ ten Unterlagen eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland durchgeführt. Die Stellungnahmen der betroffenen sächsischen Behörden und der Öffentlichkeit erfolgten direkt an die polnische Generaldirektion für Umwelt­ schutz. Hinsichtlich der Erweiterung des Braunkohletagebaus hat nach Angaben des sächsischen Umweltministeriums das sächsische Oberbergamt bereits im Jahr 2015 gegenüber der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz seinen Wunsch zur Einbeziehung in ein grenzüberschreitende UVP-Verfahren geäußert. Mit Schreiben vom 12. Februar 2019 hat die polnische Generaldirektion für Um­ weltschutz dem Sächsischen Oberbergamt die Unterlagen zur Umweltverträg­ lichkeitsprüfung für das Vorhaben „Fortführung des Abbaus der Braunkohlela­ gerstätte Turów“ zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung übergeben. Zu den von der Republik Polen hierfür übermittelten Unterlagen wurde durch das zuständige Sächsische Oberbergamt vom 1. April 2019 bis 23. April 2019 eine Behörden-und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Stellungnahmen der deutschen Behörden und der Öffentlichkeit wurden an die polnische Generaldi­ rektion für Umweltschutz übersandt. Eine aktive Beteiligung der Bundesregierung an dem grenzüberschreitenden Ver­ fahren ist derzeit nicht vorgesehen. Zuständig für die Durchführung der grenz­ überschreitenden UVP-Verfahren sind auf deutscher Seite die beiden in der Vor­ bemerkung der Bundesregierung genannten sächsischen Landesbehörden. Wei­ tergehende Informationen zu den beiden Umweltverträglichkeitsprüfungen fin­ den sich auf dem UVP-Portal der Länder (www.uvp-portal.de/de/node/422).
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                            Drucksache 19/11315 2.  Welche Unterlagen, Gutachten und sonstigen Informationen liegen der Bun­ desregierung bisher in Zusammenhang mit den Genehmigungs- und Erwei­ terungsplänen bzgl. Kraftwerk und Tagebau Turów vor? 3.  Wie bewertet die Bundesregierung Genehmigungs- und Erweiterungspläne bezüglich Kraftwerk und Tagebau Turów? Gab es hierzu Gespräche (bitte auflisten wann, wo und mit sowie zwischen wem)? 4.  Wie verändert sich die Schadstoffbelastung durch Emission von Feinstaub, Stickoxiden, Schwefeldioxid und Quecksilber nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkblocks in Bezug auf die heutigen Emissionen nach Kenntnis der Bundesregierung auf deutschem Staatsgebiet? Inwiefern basieren die Einschätzungen der Bundesregierung zu dieser Frage auf wissenschaftlichen Untersuchungen und aktuellen Wetterdaten (bitte konkrete Untersuchungen und Datengrundlagen benennen)? 5.  Wie verändert sich die Lärmbelastung in der Region nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkblocks in Bezug auf die heutigen Immissionen nach Kenntnis der Bundesregierung? 6.  Welche Auswirkungen hat die Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkblocks auf die auf deutscher Seite in unmittelbarer Nähe gelegenen FFH-Gebiete (FFH = Fauna-Flora-Habitat) Neißetal und Kemmlitzbach nach Einschät­ zung der Bundesregierung? 7.  Welche Auswirkungen hat die geplante Tagebauerweiterung Turów auf die Grundwassersituation im Zittauer Becken nach Einschätzung der Bundesre­ gierung? Inwiefern basieren die Einschätzungen der Bundesregierung zu dieser Frage auf wissenschaftlichen Untersuchungen (bitte konkrete Untersuchungen be­ nennen)? 8.  Können Schäden auf deutscher Seite durch Erweiterung des Tagebaus Turów ausgeschlossen werden, und falls nein, welche konkreten Schäden und abstrakten Risiken erwartet die Bundesregierung durch die Erweiterung des Tagebaus? Die Fragen 2 bis 8 werden zusammen beantwortet. Auf deutscher Seite ist für das Verfahren nach § 58 Absatz 5 UVPG die Behörde zuständig, die für ein gleichartiges Vorhaben in Deutschland zuständig wäre. Das sind in diesem Fall die Landesdirektion bzw. die Oberbergbehörde in Sachsen. Die zuständigen Behörden führen nach Übersendung der Unterlagen eine Behör­ den- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorgaben des UVPG durch. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können deutsche Bürgerinnen und Bürger sich mit ihren Stellungnahmen innerhalb derselben Frist, die auch für die polnische Öffentlichkeit gilt, direkt an die polnische Behörde wenden. Für wei­ tere Informationen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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Drucksache 19/11315                                     –4–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9.   Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den Wi- derspruch in der Energieerzeugung im Dreiländereck Deutschland-Polen- Tschechien in Hinblick auf die Verpflichtungen der EU aus dem Pariser Kli­ maschutzabkommen aufzulösen? Die Bundesregierung unternimmt verschiedene Maßnahmen im Rahmen der energiepolitischen Kooperation und arbeitet mit anderen Staaten international und europäisch mit Blick auf die Erreichung des Übereinkommens von Paris zu­ sammen. Jeder Mitgliedstaat ist jedoch souverän, die Bedingungen für die Nut­ zung seiner Energieressourcen, seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequel­ len und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen (Arti­ kel 194 Absatz 2 AEUV). Darüber hinaus spricht die Bundesregierung das Thema bei passenden Gelegen­ heiten an. 10.   Werden auf deutscher Seite höhere CO2-Reduktionsantrengungen erforder­ lich, um auf europäischer Ebene die langfristigen Mehremissionen eines neuen polnischen Braunkohlekraftwerksblocks auszugleichen? Die Stromerzeugung aus Braunkohlekraftwerken unterliegt in Europa dem Euro­ päischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). In diesem Rahmen wird durch die Ausgabe einer begrenzten und jährlich absinkenden Menge an Zertifikaten auch die Gesamtemission aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen begrenzt. Die Be­ treiber polnischer Braunkohle-Kraftwerksblöcke sind wie alle anderen Teilneh­ mer am EU-ETS dazu verpflichtet, Emissionszertifikate für die von ihnen verur­ sachten Emissionen abzugeben. Eine höhere Nachfrage nach Emissionsrechten an einem bestimmten Standort führt daher tendenziell zu höheren Preisen für die Emissionsrechte im EU-ETS und geringeren Emissionen an anderen Standorten. 11.   Wie bewertet die Bundesregierung den Ausbau zusätzlicher Kraftwerks- kapazitäten am Standort Turów in Bezug auf die lokale Netzsituation der Grenzkuppelleitung Hagenwerder–Mikulowa und im Netzgebiet von 50 Hertz, insbesondere jedoch hinsichtlich der verpflichtenden Öffnung der Grenzkuppelleitung laut der jüngst verabschiedeten EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt? Die Handelsflüsse und in deren Folge die Auslastung der Grenzkuppelleitungen ergeben sich aus dem Handelsergebnis auf dem Strommarkt. Dabei ist ab dem 1. Januar 2020 die verpflichtende Öffnung der Grenzkuppelleitung nach den Vor­ gaben der EU-Verordnung zu berücksichtigen. Der Bundesregierung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine netztechnischen Analysen der Wirkung der zusätzlichen Kraftwerkskapazität am Standort Turów auf das Handelsergebnis und die Strom­ flüsse vor. 12.   Welche Regionen in Deutschland und Polen erhalten aus der Initiative der EU-Kommission „Kohleregionen im Übergang“ wie viel finanzielle Un­ terstützung für welche konkreten Maßnahmen (vgl. Sächsische Zeitung, 6. Mai 2019, www.saechsische.de/plus/ost-ministerpraesidenten-kaempfen- um-die-kohle-kohle-5067411.html)? Die von der Europäischen Kommission im Dezember 2017 gestartete Plattform zum Thema „Kohleregionen im Wandel“ richtet sich an nationale und regionale Behörden, sowie die Vertreter von Industrie, Zivilgesellschaft und Sozialpartner, die an einer erfolgreichen Umwandlung von Kohleregionen interessiert sind.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              –5–                          Drucksache 19/11315 Die Plattform soll den Mitgliedstaaten helfen, den Strukturwandel in den Kohle­ regionen zu bewältigen. Sie ermöglicht einen Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren über politische Rahmenbedingungen und Finanzierung sowie über die Einführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energieträger. Für die Plattform sind keine originären Förderprogramme vorgesehen, die über die bereits bestehenden EU-Förderprogramme hinausgehen.
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