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Deutscher Bundestag 1. Wahlperiode Drucksache     Nr. 2012 1949 Der Bundesminister für Verkehr Bonn, den 6. März 1951 E 54. 543 Tpej An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Anfrage Nr. 162 der Abgeordneten Strauß, Kemmer, Dr. Jaeger und Genossen - Nr. 1943 der Drucksachen - Vergünstigung für die im Ring der politischen Jugend zusammengeschlossenen parteilichen Jugendgruppen. Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Bundesbahn begünstigt gemeinsame Fahrten Jugendlicher durch die Fahrpreisermäßigung für Jugendpflege. Der ermäßigte Fahrpreis beträgt 50 % und ist mindestens für 5 Jugendliche und einen Leiter zu zahlen. Die Vergünstigung ist den Vereinen für Jugendpflege vorbehalten, soweit diese behördlich anerkannt und der Eisenbahn namhaft gemacht sind. Die Jugendlichen dürfen das 21. Lebensjahr nicht überschritten haben. Da die Angehörigen der im Ring der politischen Jugend zusammengeschlossenenparteilichenJugendgruppen mit wenigen Ausnahmen über 21 fahre alt sind, erkennen die Landesbehörden diese Gruppen nicht als Jugendpflegevereine an. Aber selbst bei Aner- kennung würden diese Gruppen die Vergünstigung wegen des zu hohen Lebensalters ihrer Angehö- rigen nicht ausnutzen können. Eine tarifliche Gleichstellung der politischen Jugendgruppen würde daher praktisch ohne Bedeutung sein. Zu Frage 2 : Um dem genannten Kreis die Fahrpreisermälligung für Jugendpflege zugänglich zu machen, müßte die im Tarif vorgesehene Altersgrenze von 21 Jahren wesentlich heraufgesetzt werden. Eine solche Aus- weitung würde aber voraussetzen, daß alle Jugend- organisationen entsprechend berücksichtigt werden,
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da eine unterschiedliche Berücksichtigung zu unab- weisbaren Berufungen führen müßte, zumal da die Vergünstigung darauf abgestellt ist, die Er- ziehung und Ertüchtigung der Jugend allgemein zu fördern. Die jetzige Abgrenzung nach dem Lebensalter ist aber auch insofern gerechtfertigt, als die Vergünstigung bei Volljährigkeit wegfällt und damit im allgemeinen nur diejenigen erfaßt, die noch ohne oder ohne nennenswerten Verdienst sind, denen die Aufbringung der Fahrkosten also mehr Schwierigkeiten bereitet als den Angehörigen der älteren Jahrgänge, die wirtschaftlich meist schon günstiger gestellt sind. Vor allem aber würde die Ausweitung für die Bundesbahn ganz erhebliche Ausfälle zur Folge haben, die sie ohne Ausgleichsmöglichkeit nicht tragen kann. Eine Möglichkeit, die Fahrten der politischen Jugendgruppen dennoch zu erleichtern, bietet jedoch die bestehende Fahrpreisermäßigung für Gesellschaftsfahrten, die gemeinsame Reisen bei Bezahlung für 12 Personen um 33 1 / 3 % und für 25 Personen um 50 % verbilligt. Soweit darüber hinaus geholfen werden soll, würde dies nur durch Bereitstellung von Mitteln zu diesem Zweck möglich sein. In Vertretung Dr.-Ing. Frohne
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