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Deutscher Bundestag                                                                    Drucksache 19/24169 19. Wahlperiode                                                                                        09.11.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/23381 – Umsetzung von Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung durch die Länder Vorbemerkung der Fragesteller Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I 2019, S. 1307) beabsichtigte der Gesetzgeber, die Einwanderung von gut aus- gebildeten Fachkräften nach Deutschland zu steigern. Deutschlands Attrakti- vität als Ziel für legale Arbeitsmigration soll nach Auskunft der Bundes- regierung mit der neuen Rechtslage international deutlich steigen (vgl. Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz; https://www.bm i.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/fa qs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html, letzter Abruf 20. September 2020). Die Umsetzung des Gesetzes läuft bisher jedoch nur schleppend. Insbeson- dere kann eine zahlenmäßige Steigerung der Fachkräftemigration nach Deutschland durch neue Elemente wie das beschleunigte Verfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 31a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) bisher nicht festgestellt werden (vgl. Antwort der Bundesregie- rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/19553). Durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in vielen Staaten wurde zudem die Arbeit der Auslandsvertretungen erheblich eingeschränkt. Visa-Vergabeverfahren werden in der Folge erheblich verzögert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21681). Um den Bedarf an ausländischen Fachkräften in Deutschland zu decken, müs- sen nach Ansicht der Fragesteller daher auch der dauerhafte Aufenthalt und die dauerhafte Beschäftigung von bereits eingereisten Personen sichergestellt werden. Es würde nach Ansicht der Fragesteller den Bemühungen des Gesetz- gebers und der Bundesregierung, die Attraktivität Deutschlands im Ausland zu steigern, widersprechen, wenn ausländische Fachkräfte nicht in Deutsch- land integriert werden könnten. Deshalb muss nach Ansicht der Fragesteller ein besonderes Augenmerk auch auf den Verfahrensweisen in Deutschland lie- gen. Insbesondere der Erwerb einer Blauen Karte und einer Niederlassungser- laubnis sind nach Ansicht der Fragesteller wesentliche Schritte hin zum Erlan- gen der deutschen Staatsbürgerschaft für viele Migrantinnen und Migranten, die als Fachkräfte aus dem Ausland gekommen sind. Eine besondere Schwie- rigkeit ergibt sich insoweit aus dem Umstand, dass der Bund zwar nach Arti- kel 73 Absatz 1 Nummer 3 des Grundgesetzes (GG) die ausschließliche Ge- setzgebungskompetenz für die Einwanderung inne hat, dass er die Umsetzung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. November 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/24169                                        –2–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der einwanderungsrechtlichen Bestimmungen jedoch den Ländern überlässt. Insoweit ist der Bund zur Evaluierung seiner Gesetze darauf angewiesen, dass die Länder entsprechende statistische Daten zur Verfügung stellen, auch um eine bundesweit einheitliche Anwendung sicherzustellen (vgl. Begründung auf Bundestagsdrucksache 19/8285, S. 84, Nummer VII). 1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für qualifi- zierte Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bun- desgebiet und in den einzelnen Ländern in den letzten zehn Jahren ge- stellt (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? 2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Blauen Karte wurden nach Kennt- nis der Bundesregierung seit dem 1. August 2012 im Bundesgebiet und in den einzelnen Ländern gestellt (bitte nach Bundesland und Jahr auf- schlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbe- hörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Wie viele Anträge hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren im Bundesgebiet durch die jeweils zuständige Behörde positiv beschieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüs- seln)? Vorbemerkung: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht seit dem Jahr 2012 das Wanderungsmonitoring, das Informationen über den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Deutschland zum Zweck der Ausbildung und Er- werbstätigkeit enthält (Link: https://www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/Ver oeffentlichungen/BerichtsreihenMigrationIntegration/Wanderungsmonitoring/ wanderungsmonitoring-node.html). Um bei der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage eine Datenkonsis- tenz zu vorgenannten Angaben zu gewährleisten, wurden zu den Fragen 3, 4 und 12 die entsprechenden Angaben aus den AZR-Datenauswertungen zu den Jahresberichten des „Wanderungsmonitoring“ von 2012 bis einschließlich 2019 zusammengestellt. Zahlen für das Jahr 2020 werden derzeit erst erhoben und können noch nicht ausgewiesen werden. Bei den angeführten Paragrafen han- delt es sich um die Rechtslage vor Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungs- gesetzes. Bei den dargestellten Angaben handelt es sich um Gesamterteilungen für das jeweilige Berichtsjahr, die jeweils mit einem dreimonatigen Nacherfassungs- zeitraum erhoben werden. So wurden z. B. Daten für das Jahr 2012 aus den AZR-Daten zum Stichtag 31. März 2013 erhoben. Diese Zahlen beinhalten ne- ben Neuerteilungen (nach der Einreise) sowie Statuswechseln auch Verlänge- rungen, und damit auch Personen, die bereits vor dem jeweiligen Berichtsjahr nach Deutschland eingereist sind. Da es sich außerdem um Personenstatistiken handelt, ist bei Personen, die in einem Jahr mehrere Aufenthaltstitel erhalten haben, jeweils nur der letzte Titel aufgeführt (Hinweis: eine geänderte statisti- sche Auswertung, die evtl. andere Differenzierungen oder Kriterien berücksich- tigen würde, wäre nicht möglich, da die damaligen stichtagsbezogenen AZR-
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                          –3–                                 Drucksache 19/24169 Grunddaten für eine erneute Datenauswertung mit geänderten Kriterien nicht mehr zur Verfügung stehen). Angaben im Sinne der Vorbemerkung können der nachfolgenden Tabelle ent- nommen werden: Aufenthaltserlaubnisse/Aufenthaltserlaubnisse für qualifizierte Beschäftigte* 2012       2013        2014        2015        2016        2017      2018      2019 Baden-Württemberg                    8.291      6.351       6.081       6.601       7.217       8.787    10.419    12.279 Bayern                               8.279      5.538       6.326       6.174       7.776       9.846    11.389    12.390 Berlin                               2.848      2.688       2.893       3.523       4.051       5.187     6.282     7.363 Brandenburg                            382        340         355          309        395         572       670       813 Bremen                                 489        393         337          316        405         542       577       639 Hamburg                              1.757      1.515       1.458       1.442       1.617       1.836     2.062     2.502 Hessen                               6.102      4.639       5.220       5.691       6.528       7.075     7.802     8.467 Mecklenburg- Vorpommern                             227        173         179          187        213         231       283       348 Niedersachsen                        2.627      1.902       1.830       1.756       2.046       2.593     2.954     3.448 Nordrhein-Westfalen                  9.393      7.226       7.461       7.587       7.491       9.061     9.377    10.913 Rheinland-Pfalz                      1.480      1.296       1.157          995      1.287       1.637     1.804     2.158 Saarland                               382        237         208          257        300         338       390       396 Sachsen                              1.080      1.050         807          717        945       1.031     1.221     1.692 Sachsen-Anhalt                         396        323         328          303        376         499       519       628 Schleswig-Holstein                     698        508         448          420        595         770       796     1.077 Thüringen                              392        306         297          374        426         509       663       811 Gesamt                             44.823 34.485 35.385                36.652 41.668           50.514    57.208    65.924 * Berücksichtigt wurden Aufenthaltserlaubnisse nach § 18 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 (qualifi- zierte Beschäftigung) Aufenthaltsgesetz (AufenthG), nach § 20 AufenthG (Forscher), nach § 20b AufenthG (Mobile Forscher), nach § 19b AufenthG (ICT-Karte), nach § 19d AufenthG (Mobiler- ICT-Karte) und Duldungen nach § 18a AufenthG (Qualifizierte Geduldete). In dieser Auflistung nicht berücksichtigt wurden Blaue Karten EU, da diese in der Antwort auf Frage 4 gesondert aus- gewiesen werden. 4. Wie viele Blaue Karten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesgebiet und in den einzelnen Ländern seit dem 1. August 2012 er- teilt (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Angaben im Sinne der Vorbemerkung zu Frage 3 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Blaue Karten* 2012         2013        2014        2015        2016        2017      2018   2019 Baden-Württemberg                       577        1.502       1.619       2.457       2.919       3.578     4.704  5.073 Bayern                                1.099        2.857       2.772       2.918       3.478       4.697     6.078  6.635 Berlin                                  170          718       1.117       1.819       2.323       3.018     4.126  4.585 Brandenburg                              10            61        114         124          158        225       225    244 Bremen                                   49          150         139         129          186        215       254    282 Hamburg                                 313          459         458         537          660        818     1.119  1.508 Hessen                                  348          859       1.040       1.283       1.770       2.185     2.720  3.214 Mecklenburg- Vorpommern                                 9           72         92         152          144        149       173    224 Niedersachsen                           371          980         941       1.051       1.032       1.215     1.432  1.732 Nordrhein-Westfalen                     633        2.314       2.213       2.505       2.843       3.452     4.047  4.944 Rheinland-Pfalz                         133          359         375         416          493        588       706    850 Saarland                                 50          147         142         156          180        150       151    151
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Drucksache 19/24169                                           –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Blaue Karten* Sachsen                                 139          367        352         386       514     593       717      929 Sachsen-Anhalt                            23         131        124         130       178     215       229      267 Schleswig-Holstein                        29         109        143         164       193     251       269      343 Thüringen                                 65         205        207         241       291     378       291      239 Gesamt                                4.018       11.290     11.848     14.468     17.362  21.727    27.241   31.220 * § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Beschäftigungsverordnung (BeschV) (Blaue Karte, Regelberufe) und § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buch- stabe b, § 2 Absatz 2 BeschV (Blaue Karte, Mangelberufe). 5. Gegen wie viele Ablehnungsbescheide auf Erteilung einer Aufenthalts- erlaubnis für qualifizierte Beschäftigte wurde nach Kenntnis der Bundes- regierung Widerspruch von den Betroffenen in den letzten zehn Jahren erhoben (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? 6. Wie viele Widersprüche hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung in den letzten zehn Jahren im Widerspruchsverfahren positiv be- schieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbe- hörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 7. Wie viele Klagen gegen Widerspruchsbescheide zur Erteilung einer Auf- enthaltserlaubnis für qualifizierte Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Betroffenen in den letzten zehn Jahren erhoben (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? 8. Wie viele Klagen hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren positiv entschieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Klagen gegen sol- che Widerspruchsbescheide derzeit bei a) den Verwaltungsgerichten, b) den Oberverwaltungsgerichten und c) dem Bundesverwaltungsgericht anhängig sind (bitte nach dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)? Zu den Fragen 7, 8, 9a bis 9c werden keine statistischen Daten erfasst. Der Bunderegierung liegen keine Erkenntnisse vor.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –5–                           Drucksache 19/24169 10. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer a) bei Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizier- te Beschäftigte, b) bei Widerspruchsverfahren und Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbe- hörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. c) in den Klageverfahren (bitte nach dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)? Zu der genannten Frage werden keine statistischen Daten erfasst. Der Bundes- regierung liegen keine Erkenntnisse vor. 11. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern in den letzten zehn Jahren gestellt (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüs- seln)? a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbe- hörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegenkeine Erkenntnisse vor. 12. Wie viele Anträge hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durch die jeweils zuständige Behörde positiv beschieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Angaben im Sinne der Vorbemerkung zu Frage 3 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? § 19a Abs. 6 AufenthG (Inhaber Blaue Karte EU) 2012        2013        2014     2015         2016  2017    2018    2019 Baden-Württemberg                    54          199        410      747           941 1.098   1.685  2.200 Bayern                               20          179        558 1.070           1.416  1.744   2.293  2.661 Berlin                                8           60        146      283           499   711   1.381  1.438 Brandenburg                           2            6          24      43            62    85     119    130 Bremen                                3           29          56      97            92    98     134    148 Hamburg                              22           63          92     187           249   255     330    492 Hessen                               17           67        186      328           545   674     890  1.167 Mecklenburg- Vorpommern                            1           10          24      37            47    68      71     58 Niedersachsen                        17          156        351      493           604   709     769    891
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Drucksache 19/24169                                   –6–              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode § 19a Abs. 6 AufenthG (Inhaber Blaue Karte EU) 2012        2013         2014   2015        2016    2017      2018     2019 Nordrhein-Westfalen               26         223          624 1.008        1.289   1.484     1.738    2.151 Rheinland-Pfalz                    8           65           96    154         193    283       287      404 Saarland                           3           22           39     72          90      86        94     110 Sachsen                            9           54           92    151         152    195       259      296 Sachsen-Anhalt                     1           22           40     72          77      79      118      120 Schleswig-Holstein                 0            7           22     59          64    100       129      163 Thüringen                          0           32           86     86         118    140       171      241 Gesamt                           191       1.194        2.846 4.887        6.438   7.809    10.468   12.670 b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? § 19 AufenthG (Hochqualifizierte) 2012      2013         2014   2015        2016    2017       2018     2019 Baden-Württemberg                  81         20           18     20           29     44        27       28 Bayern                            230         22           31     13           17     26        21       27 Berlin                             52         21           20     22            8     20        16       15 Brandenburg                          5          1           3       2           1      1          3       1 Bremen                             10           1           2       0           0      1          5       0 Hamburg                            35         17           11       8          12     11        11        7 Hessen                            132         11            6     13            7     21        24       17 Mecklenburg- Vorpommern                           0          3           1       0           1      0          3       0 Niedersachsen                      27           5           5     11            8     12        14        7 Nordrhein-Westfalen               185         41           43     41           46     42        71       59 Rheinland-Pfalz                    23           1           2       1           0      4          2       6 Saarland                             4          3           0       0           1      1          2       2 Sachsen                            76         34           18     24            6     11          9      13 Sachsen-Anhalt                       8          4           5       4           4      5          2       5 Schleswig-Holstein                   7          1           1       0           2      0          5       4 Thüringen                          10           2           2       6           3      2          2       3 Gesamt                            885        187         168     165         145    201        217      194 § 18b AufenthG (Absolventen deutscher Hochschulen) 2012         2013       2014    2015         2016   2017       2018    2019 Baden-Württemberg                245          560         593    408          390     353        452    475 Bayern                           161          827         763    386          399     479        556    727 Berlin                            25          127         200    194          228     360        469    633 Brandenburg                         4           18         16      16           17     27         43     65 Bremen                            16            45         47      45           34     32         59     63 Hamburg                           53          141         126    131          150     172        213    281 Hessen                            87          324         321    248          318     343        395    513 Mecklenburg- Vorpommern                          7             9          9     10           13     13         16     15 Niedersachsen                     32          140         165    149          121     168        174    211 Nordrhein-Westfalen              125          461         517    382          450     589        647    818 Rheinland-Pfalz                   23            70         68      61           56     70        106     88 Saarland                            2           24         22      15           11     25         24     31 Sachsen                           28           117         89      63           84     91        136    158 Sachsen-Anhalt                      4           24         19      30           32     50         63     71 Schleswig-Holstein                  4           25         35      37           36     49         57     62 Thüringen                         10            27         29      32           36     44         53     72 Gesamt                           826        2.939       3.019  2.207        2.375   2.865      3.463  4.283
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –7–                           Drucksache 19/24169 13. Gegen wie viele Ablehnungsbescheide auf Erteilung einer Niederlas- sungserlaubnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Widerspruch von den Betroffenen in den letzten zehn Jahren erhoben (bitte nach Bun- desland und Jahr aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? 14. Wie viele Widersprüche hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung in den letzten zehn Jahren im Widerspruchsverfahren positiv be- schieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbe- hörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 15. Wie viele Klagen gegen Widerspruchsbescheide zur Erteilung einer Nie- derlassungserlaubnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Betroffenen in den letzten zehn Jahren erhoben (bitte nach Bundes- land und Jahr aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Es werden keine statistischen Daten erhoben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 16. Wie viele Klagen hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren positiv entschieden? a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Es werden keine statistischen Daten erhoben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
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Drucksache 19/24169                                       –8–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie viele Klagen gegen solche Widerspruchsbescheide sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei a) den Verwaltungsgerichten, b) den Oberverwaltungsgerichten und c) dem Bundesverwaltungsgericht anhängig (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? d) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? e) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Die Fragen 17a bis 17e werden gemeinsam beantwortet. Es werden keine statistischen Daten erhoben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 18. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer a) bei Anträgen auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, b) bei diesbezüglichen Widerspruchsverfahren und c) in den diesbezüglichen Klageverfahren (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? d) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? e) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Betreffend der Fragen 18a, 18b, 18d und 18e obliegt die Anwendung und die Umsetzung des Aufenthaltsrechts den Ausländerbehörden und liegt damit in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im AZR ge- speichert. Daten zu Frage 18c werden nicht statistisch erfasst. Damit liegen der Bundes- regierung zu den Fragen insgesamt keine Erkenntnisse vor. 19. Trifft die Bundesregierung Vorkehrungen, um die Umsetzung der aus- länderrechtlichen Gesetze durch die Länder zu vereinheitlichen? Wenn ja, welche statistischen Erfassungen der Behördenentscheidungen der Länder und der Rechtsschutzverfahren erfolgen insoweit? Die Anwendung des Aufenthaltsrechts fällt aufgrund der verfassungsrechtli- chen Kompetenzverteilung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Ausländerbe- hörden der Länder. Nach diesem föderalen Prinzip steht es den Bundesbehör- den nicht zu, den Ausländerbehörden Weisungen zu erteilen. Um dennoch eine auch im Interesse der Bundesregierung liegende möglichst bundeseinheitliche Ausführung des Aufenthaltsrechts zu gewährleisten, steht den Ländern die All- gemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz zur Verfügung. Zudem findet ein regelmäßiger Austausch im Rahmen bestehender Bund-Länder- Konsultationen statt. Schließlich stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Ländern anlassbezogen Auslegungshilfen und Anwen- dungshinweise zur Verfügung. Zu statistischen Erfassungen der Behördenent-
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –9–                          Drucksache 19/24169 scheidungen der Länder und der Rechtsschutzverfahren liegen der Bundes- regierung keine Erkenntnisse vor. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes? a) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Anstieg von Visaanträgen seit Inkrafttreten der Regelungen? Wenn ja, wie hoch fällt dieser Anstieg aus? Welche Auslandsvertretungen sind hiervon besonders betroffen? Die Fragen 20 und 20a werden gemeinsam beantwortet. Vom 1. Januar bis 30. September 2020 wurden 26.309 Visa für Fachkräfte und sonstige qualifizierte Beschäftigte erteilt. Davon entfielen 7.489 Visa für Fachkräfte und sonstige Qualifizierte auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 29. Februar 2020. Im Zeitraum 1. März bis 30. Sep- tember 2020 wurden 18.820 Visa für Fachkräfte und sonstige Qualifizierte er- teilt. Vom 1. Januar bis 30. September 2019 wurden 30.176 Visa erteilt. Ein Vergleich der Zahlen aus den beiden Jahren ist nur bedingt aussagekräftig, weil die Visa für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 29. Februar 2020 teilweise auf Basis anderer Rechtsgrundlagen erteilt wurden, vor allem aber weil die Visa- erteilung im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit ver- bundenen Einreisebeschränkungen, insbesondere zwischen Mitte März und Ende Juni, teils erheblich eingeschränkt war bzw. nur im Notbetrieb erfolgte. Die meisten Visa für Fachkräfte und sonstige Qualifizierte wurden seit Inkraft- treten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes an den Visastellen in Bangalore, Belgrad, Chennai, Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt, Istanbul, Kiew, London, Manila, Minsk, Moskau, Mumbai, Neu Delhi, New York, Paris, Pristina, Sarajewo, São Paulo, Tirana und Tunis erteilt. b) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Anstieg bei An- erkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse seit Inkrafttreten der Regelungen? Wenn ja, wie hoch fällt dieser Anstieg aus? Welche Berufsgruppen sind hiervon besonders betroffen? Der Bundesregierung liegen noch keine Daten über die Anerkennungsverfahren im Jahr 2020 vor. Als Datengrundlage für die umfassende Beobachtung des bundesweiten Anerkennungsgeschehens im Kammervollzug sowie im Vollzug der Länderbehörden dient die amtliche Statistik nach § 17 des Berufsqualifika- tionsfeststellungsgesetzes (BQFG) des Bundes bzw. nach den Fachgesetzen mit Verweis auf das BQFG. Die Daten werden nach § 17 BQFG jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr durch das Statistische Bundesamt und die Statis- tischen Landesämter erhoben. Angaben zur Anzahl der im Jahr 2020 anerkann- ten ausländischen Berufsabschlüsse werden demnach anhand der amtlichen Statistik im Jahr 2021 möglich sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl von Anerkennungsverfahren 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie niedriger ausfallen wird als es ohne das Infektionsgeschehen der Fall gewesen wäre. Eine verlässliche Bewertung der Auswirkungen des Fachkräfteeinwande- rungsgesetzes auf die Anerkennungsverfahren ist daher derzeit nicht möglich. Es wird auch auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7a bis 7d der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21681 verwiesen.
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