kontrollbericht_geschwaerzt.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Kolb's Biergarten, Worms“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Landkreis Alzey-Worms De Kreisverwaltung Alzey-Worms = Postfach PerPostzustellunbsununge 13 60 = 55221 Alzey Kreisverwaltung Abteilung: Zuständig: Telefon: Mail: Gebäude: Zimmer: ██████████████ ██████████████ ████ ██████ █████████████ ███ ██████████████ ██████████████████████████ █ ██ ███████████ █ Postadresse: Ernst-Ludwig-Straße 36 Internet: kreis-alzey-worms.de Öffnungszeiten sieheHomepage Datum und ZeichenIhresSchreibens UnserZeichen (beiAntwortbitte angeben) Datum 24.04.2019 Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes(VIG); Anfrage zur Betriebsstätte: |Kolb's Biergarten, Am Rhein1,67547Worms 1.Ihrem Antrag vom 15.01.2019 auf Informationenüber amtlichelebensmittelrechtliche Kontrollen bzgl.des o.a.Lebensmittelunternehmens wird hiermit nach $ 5 Abs. 3 VIG stattgegeben. Die Informationenumfassen dieTermine der letztenbeiden amtlichenlebensmiittelrechtlichen Kontrol- lendes BetriebessowieeineRechtsauskunft, ob im Rahmendieser Kontrollen etwaigeunzulässige Abweichungen von lebensmiittelrechtlichen Bestimmungenfestgestelltwurden. Die Informationen werdenIhnen frühestens 14 Tage nach Bekanntgabedieses Bescheides gegenüber dem Lebensmit- telunternehmer per Post zugänglichgemacht. Im Übrigen wird IhrAntrag abgelehnt. 2.Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Begründung: i.Am15:01.2019.haben-Sie-per-Email-einen-Antrag.nachdem.Verbraucherinformationsgesetz(VIG) über die Internetplattform „Topf Secret“versandt,welche unter https://fragdenstaat.de/kampagnen/leb... erreichbar ist.DiePlattform ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, im Internet mitwenigen Klicks standardisierte AnträgeaufInformationsgewährung nach dem VIG zu stellen. InIhrerEmail lautetes auszugsweise: „SehrgeehrteDamen und Herren, ich beantragedieHerausgabe folgenderInformationen: 1.Wann habendie beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungenim folgenden Be- triebstattgefunden:Kolb'sBiergarten, Am Rhein 1, 67547 Worms. 2.Kam es hierbei zu Beanstandungen? Fallsja,beantrageichhiermit dieHerausgabe des entspre- chenden Kontrollberichts an mich. (...)Ichbitte um eineAntwortinelektronischer Form (E-Mail). IhrAntragistbeiuns infolge erforderlicher RückfragenbezüglichIhresWiderspruchsgem.Art. 21 DSGVOerst am 28.02.2019vollständig und vorbehaltslos eingegangen. Hinweis Dierechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist lediglich überdieunterwww.kreis-alzey-worms.de/kontakt erläuterten Verfahren möglich. Dieim Briefkopf genannteMail-Adresse istnurfürformfreie Kommunikation vorgesehen. Bankverbindungen SparkasseWorms-Alzey-Ried IBAN:DE93 5535 001000001000 16 VolksbankAlzey-Worms eG IBAN:DE97 550912000020555505 Rh ein h essen
Auf der besagten Internetplattform finden sich u. A. folgende Hinweise: <Helfen Sie uns, die Aktenschränke der Kontrollbehörden zu öffnen! (...) Bekommen Verbraucherin- nen und Verbraucher eine Antwort auf ihre Anfrage, sollten sie diese auf Topf Secret hochladen, so- dass sie dann für alle sichtbar sind. (...) Was mache ich mit der Antwort der Behörde? Wenn Ihnen das Amt antwortet, veröffentlichen Sie diese Antwort bitte bei Topf Secret, damit auch andere sie se- hen können! (...) Je mehr Menschen das tun, desto mehr Informationen finden alle bei Topf Secret. (...) Dürfen die Dokumente veröffentlicht werden? Ja. Dokumente, die zugeschickt werden, dürfen auch (ggf. gescannt oder abfotografiert) und veröffentlicht werden. In der Vergangenheit wurden auf der Plattform schon zahlreiche Korrespondenzen mit den für die Informationsgewährung zuständigen Behörden veröffentlicht>. Il. Der Erlass des Bescheidesist auf Grundlage des o.a. dargelegten Sachverhaltes in dem eingangs tenorierten Umfang rechtmäßig. 1. Die Stattgabe Ihres Antrages als auch dessen teilweise Ablehnung beruhen auf $ 5 Abs. 2 und 3 VIG. Für die Entscheidung über Ihren Antrag besteht gem. $ 4 Abs. 1 Satz 4. Nr. 2 VIG i.V.m. 8 1 des Landesgesetz zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes (AGVIG) vom 22.12.2008 unse- re Zuständigkeit. Den nach $ 4 Abs. 1 VIG erforderlichen Antrag auf Information habenSiein hinrei- chend bestimmter Form gestellt. Dem Lebensmittelunternehmer wurde im Rahmendes $ 5 Abs. 1 Satz 1 VIG Gelegenheit zur Äuße- rung gegeben,da dessen rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können. Eine Außerung erfolgte nicht, insbesondere wurde kein Antrag nach $ 123 Verwaltungsge- richtsordnung (VwGO) gestellt. Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt fristgerecht. Nach 8 5 Abs. 2 Satz 1 VIG muss die Behör- de über einen Antrag auf Informationsgewährung grundsätzlich innerhalb einer einmonatigen Regel- frist entscheiden. Die Frist verlängert sich jedoch „bei Beteiligung Dritter“ nach $ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Der Begriff des Beteiligten ist hierbei über den Verweis in 8 5 Abs. 1 VIG entspre- chend der Regelung in $ 13 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auszulegen. Aufgrund der Drei- eckskonstellation sind Dritte im Sinne der Vorschrift die betroffenen Lebensmittelunternehmer, die materiell durch den Auskunftsanspruchbelastet werden, da Daten, die sie betreffen, nachgefragt werden(vgl. Heinicke in Zipfel/Rathke Lebensmiittelrecht, 171. EL Juli 2018, VIG$ 5 Rd. 7). Da der Betrieb somit als Dritter i.S.d. $ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG anzusehenist, gilt vorliegend eine zwei- monatige Frist. Die Frist beginnt mit dem Eingang des vollständigen und vorbehaltslosen Antrags. Ihr Antrag ist bei uns derart am 07.02.2019 eingegangen, d.h. dass die Entscheidungsfrist grundsätzlich am 07.04.2019 abläuft. Der Umfang dieses Bescheidesrichtet sich nach $ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 lit. a) VIG. Danachhatjeder nach Maßgabedes VIG Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen-des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusam- menhang mit den Abweichungen getroffen worden sind. Darunter fallen grundsätzlich konkrete Kon- trollmaßnahmen und mögliche Verstöße einzelner Betriebe (sog. „Verstoß-Daten“, vgl. BeckOK Info- MedienR/Rossi, 22. Ed. 1.5.2018, VIG 8 2 Rn. 32). Für Ihren Antrag bedeutetdies konkret, dass wir ihm insoweit stattgebe, als dass wir Ihnen Zugang zu Informationen überdie Termine derletzten beiden amtlichen lebensmittelrechtli- chen Kontrollen des Betriebes sowie eine Rechtsauskunft, ob im Rahmen dieser Kontrollen etwaige nicht zulässige Abweichungen vonlebensmittelrechtlichen Bestimmungen festgestellt wurden, gewähren werden. Die begehrte Herausgabe der beiden letzten Betriebs-Kontrollberichte als solche, wie im Antrag for- muliert, wird nicht gewährt, da der Kontrollbericht in der Regel auch Absprachen oder Vereinbarungen mit dem Lebensmittelunternehmerenthält, deren Zugang nicht von $ 2 Abs. 1 S. Nr. 1 VIG erfasstist.
eye Der Umfang der Informationserteilung beschränkt sichdaherausschließlich aufden Zugang zu Daten über „festgestellte nichtzulässigeAbweichungen...“, den Tag der Feststellungen und dieArtder Kon- trolle. Nach 8 5 Abs. 3 Satz 1 VIG sind Ort,Zeitund Artdes Informationszugangs mitzuteilen, soweit dem Antragstattgegeben wird. Wird einebestimmteArtdes Informationszugangs begehrt,so darfdieser gem. 8 6Abs. 1 Satz 2 VIG nur aus wichtigemGrund aufandere Artgewährtwerden. Siehaben in Ihrem Antrag ausdrücklichum eine Antwort inelektronischerForm (E-Mail)gebeten. Dem werden wir nichtentsprechen,da es sichbeider angegebenen E-Mailadressenichtum Ihrepersönliche sondern um eine durch „Fragdenstaat“generierteE-Mailadresse handelt. Im Übrigenbleibt es der Behörde überlassen,inwelcherForm siedieDaten übermittelt. Wir werden Ihnendieo.a.Informationen aufdem Postweg übermitteln. Zu beachtensindüberdies$ 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 VIG. Danach darf-auch wenn von derAnhörung Dritter abgesehenwird -der Informationszugang erst erfolgen, wenn dieEntscheidungdem oder der Dritten bekanntgegeben wordenist und diesem einausreichender Zeitraum zur Einlegungvon Rechtsbehelfen eingeräumt wordenist, wobei dieser Zeitraum 14 Tage nichtüberschreitensoll.Aus diesem Grund werdenIhnen die begehrten Informationenbereitsmit diesem Bescheid ge- währt (s.Anlage), da der Lebensmittelunternehmer innerhalb von 14 Tagen nach der Bekannt- gabe dieses Bescheides keinen Rechtsbehelf eingelegthat. Anderenfalls, erfolgt dieInformationsgewährungnach Abschlussdes Verwaltungsrechtsstreites. 2.Die Kostenentscheidungberuhtauf 87 Abs. 1 VIG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegendiesen Bescheid kann innerhalb einesMonats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- den. Der Widerspruch ist beider Kreisverwaltung Alzey-Worms,- Veterinäramt-,einzulegen.Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beiKreisverwaltung Alzey-Worms, Hausanschrift: Ernst- Ludwig-Straße36, 55232 Alzey oder Postanschrift: Postfach13 60,55221 Alzey oder auch zur Niederschrift, Hausanschrift: An der Hexenbleiche34 (neuesVerwaltungsgebäude), 55232 Alzeyoder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischerSignatur’an: Signatur@Alzey-Worms.de eingelegt werden. Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen diese Entscheidung entfällt gem. $ 5 Abs. 4 Satz 1 VIG. Die Frist wirdauch durch Einlegungdes Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt. Fußnote "vgl.Artikel-3-Nr. 12.derVerordnung(EU)-Nr.9310/2014des EuropäischenParlaments-und-des-Rates-vom 23duliaia über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste fürelektronische Transaktionenim Binnenmarktund zurAufhe- bung der Richtlinie 1999/93/EG(ABI.EU Nr.L 257 S. 73). /) Mitfreundlichen Grüßen Im Auftrag// öö
Anhang - Kolb's Biergarten, Am Rhein 1, 67547 Worms 1. Kontrolle (Plankontrolle) am 11.01.2018 Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal 1. Der Boiler unter dem Handwaschbecken war defekt. 2. Der Boden an der Edelstahlverkleidung unter dem Grill war an der Kante schadhaft. Hier hatte sich ein Stück Fugenmaterial herausgelöst und Schmutz angesammelt. 3. In der Kühlung 3 (Viessmann) im Außenbereich war beim Öffnen ein saurer-muffiger Geruch wahr- nehmbar. Des Weiteren wurden in der mittleren Kühlung Torten mit nicht durcherhitzten Füllung in unmittelbarer Nähe von unreine Lebensmitteln, wie z. b. Champignonsgelagert. 4. Im Trockenlager wurden verschiedene angebrochene Lebensmittelverpackungen ohne Verschluss gelagert. Betriebliche Eigenkontrollen: 5. Temperaturaufzeichnungenkonntennicht vorgelegt werden. 2. Kontrolle (Nachkontrolle) am 01.02.2018 Keine Abweichungen