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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 11 –                         Drucksache 19/21044 Lokale Akteure im Nordosten Syriens haben angekündigt, eigene Strafverfah- ren gegen ausländische IS-Kämpfer zu führen. Vor diesem Hintergrund ist eine Rückholung deutscher mutmaßlicher IS-Kämpfer aus dieser Region derzeit nicht möglich. 22. Welche generellen Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie- rung innerhalb der internationalen Anti-IS-Allianz bezüglich des Um- gangs mit den zehntausenden in Nordsyrien inhaftierten oder internierten IS-Kämpfern und deren Familienangehörigen, und welchen Umgang mit dieser Problematik befürwortet die Bundesregierung? Die internationale Anti-IS-Koalition unterhält fünf Arbeitsstränge, darunter eine Arbeitsgruppe zu sogenannten „Foreign Terrorist Fighters“, die von den Ko-Vorsitzenden Niederlande, Türkei und Kuwait geleitet wird. Zuletzt traf diese Arbeitsgruppe im Dezember 2019 in Ankara zusammen. Die Koalition erkennt gemäß der Gemeinsamen Erklärung der Außenminister der Small Group der Anti-IS-Koalition vom 4. Juni 2020 die Herausforderungen im Um- gang mit den in Nordsyrien inhaftierten oder internierten IS-Kämpfern und deren Familienangehörigen an und bemüht sich um einen umfassenden Ansatz. Die Bundesregierung engagiert sich im Bereich Deradikalisierung in IDP- Camps seit Mai 2020 über ein Pilotvorhaben in Al Hol. 23. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen zu einem internationalen Tribunal für IS-Angehörige in Nordsyrien, und wie steht die Bundesregierung zu einem solchen Vorschlag? Der Bundesregierung sind keine Überlegungen im Sinne der Fragestellung be- kannt.
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