Deutscher Bundestag Drucksache 19/24553 19. Wahlperiode 23.11.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Witt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/24113 – Ausgleichsabgabe Menschen mit Behinderung Vorbemerkung der Fragesteller Die Ausgleichsabgabe, auch als Schwerbehinderten-Abgabe oder Schwerbe- hinderten-Ausgleichsabgabe bezeichnet, müssen in Deutschland gemäß § 160 des neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) Arbeitgeber an das zuständi- ge Integrationsamt entrichten, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen (vgl. § 160 SGB IX). Arbeitsplätze sind nach dem SGB IX alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende sowie andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte wie beispielsweise Praktikanten oder Volontäre beschäftigt wer- den. Stellen von Auszubildenden zählen bei der Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und bei der Zahl der Arbeitsplätze, auf denen schwerbe- hinderte Menschen zu beschäftigen sind, jedoch nicht mit (https://www.hauf e.de/personal/entgelt/schwerbehindertenanzeige-pflichtquote-und-meldpflich t_78_437932.html). Die Ausgleichsabgabe soll einen finanziellen Ausgleich gegenüber den Ar- beitgebern schaffen, die Schwerbehinderte beschäftigen und dadurch höhere Kosten haben, etwa weil sie für den Mitarbeiter mit Handicap umbauen müs- sen oder weil diese zusätzliche gesetzliche Urlaubstage haben. Sie soll außer- dem Arbeitgeber dazu anzuhalten, ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen (https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Ausgleichsabgabe/77c350 i1p/). Weiterhin besteht für Unternehmen die Möglichkeit der Anrechnung dieser Ausgleichsabgabe. Normalerweise ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, 5 Prozent seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/werkstatt-muenchen/cont/35516). Kann dies nicht abgeleistet werden, muss eine Ausgleichsabgabe erfolgen (ebd.). Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit einer Anrechnung von 50 Prozent, wenn Unternehmen Aufträge an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung abgeben (ebd.). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. November 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/24553 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. In welchen Arbeitsbereichen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Behinderung eingestellt (bitte nach Wirtschaftszweigen mit Angabe der Beschäftigten aufschlüsseln)? Die bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehin- derten Menschen sind den verschiedenen Wirtschaftszweigen wie folgt zuzu- ordnen (Daten für 2018): Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2. Wie viele Unternehmen beschäftigen oder bilden Menschen mit Behinde- rung nach Kenntnis der Bundesregierung aus und erfüllen die Quote (vgl. § 160 SGB IX)? Insgesamt 38.812 Arbeitgeber beschäftigen auf wenigstens fünf Prozent der Ar- beitsplätze schwerbehinderte Menschen sowie ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderungen und erfüllen die gesetzliche Beschäftigungsquote. 3. Wie viele Unternehmen aus dem Mittelstand erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote (vgl. § 160 SGB IX)? In der Größenklasse 60 bis unter 250 Arbeitsplätze erfüllen 15.320 Arbeitgeber die Quote (Ist-Quote von 5 Prozent oder mehr, 2018).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/24553 4. Wie viele große Unternehmen erfüllen nach Kenntnis der Bundesregie- rung die Quote (vgl. § 160 SGB IX)? In der Größenklasse 250 und mehr Arbeitsplätze erfüllen 6.417 Arbeitgeber die Quote (Ist-Quote von 5 Prozent oder mehr, 2018). 5. Wie hat sich die Ausgleichsabgabe in den Jahren von 2010 bis 2019 ent- wickelt, bzw. wie viele Unternehmen zahlen die Abgabe (bitte Zahlen zu der Höhe der jährlichen Gesamtabgabe nennen)? Jahr Höhe der Ausgleichsabgabe in Millionen Euro Anzahl der zahlenden Arbeitgeber 2010 466,50 85.287 2011 478,98 86.950 2012 486,30 87.652 2013 531,38 89.618 2014 542,89 91.236 2015 550,14 93.893 2016 563,65 96.545 2017 642,49 99.459 2018 672,64 102.529 2019 583,30 Dazu liegen der Bundesregierung noch keine Da- ten vor. Quelle: Jahresberichte der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorge- stellen (BIH) und aus dem Anzeigeverfahren der Bundesagentur für Arbeit. 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage der Integrati- onsunternehmen seit 2012 entwickelt? Die Frage wird dahingehend verstanden, dass damit die Zahl der Inklusionsbe- triebe gemeint ist. Diese hat sich wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl der Inklusionsbetriebe 2012 726 2013 799 2014 842 2015 847 2016 879 2017 895 2018 919 2019 Dazu liegen der Bundesregierung noch kei- ne Daten vor. Quelle: Jahresberichte der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorge- stellen (BIH) 7. Wie viele Unternehmen unterlaufen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgleichsabgabe, indem sie Aufträge an Behinderteneinrichtungen abgegeben haben? § 223 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sieht vor, dass Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Men- schen (WfbM) zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beitragen, 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungs-
Drucksache 19/24553 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode betrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden können. Diese Regelung hat ih- ren Grund darin, dass auch Unternehmen, die Aufträge an WfbM vergeben, zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beitragen. Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, in welchem Umfang eine solche Anrechnung erfolgt. 8. Wie viel von der Ausgleichabgabe fließt nach Kenntnis der Bundesregie- rung von den Integrationsämtern in die begleitende Hilfe im und am Ar- beitsleben (bitte ab 2012 aufschlüsseln)? Bei der begleitenden Hilfe handelt es sich um finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen, ihre Arbeitgeber, Inklusionsbetriebe sowie um die Finanzierung der notwendigen Unterstützung schwerbehinderter Menschen und ihrer Arbeitgeber durch Integrationsfachdienste. Die Ausgaben stellen sich wie folgt dar: Jahr Betrag, der in die begleitende Hilfe im Arbeitsleben fließt, in Millionen Euro 2012 330 2013 346 2014 384 2015 400 2016 456 2017 480 2018 453 2019 Dazu liegen der Bundesregierung noch keine Daten vor. Quelle: Jahresberichte der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorge- stellen (BIH) 9. Wie viel von der Ausgleichsabgabe fließt nach Kenntnis der Bundesregie- rung durch Förderung der Integrationsämter in die Unternehmen zurück, die Menschen mit Behinderung beschäftigen (bitte ab 2012 aufschlüs- seln)? Jahr Leistungen an Arbeitgeber, in Millionen Euro 2012 252,44 2013 257,79 2014 307,01 2015 324,72 2016 324,99 2017 342,45 2018 351,44 2019 Dazu liegen der Bundesregierung noch keine Daten vor. Quelle: Jahresberichte der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorge- stellen (BIH) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333