Deutscher Bundestag Drucksache 19/19467 19. Wahlperiode 03.04.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/17776 – Polizei und Zolleinsätze im Ausland (Stand: viertes Quartal 2019) Vorbemerkung der Fragesteller Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichti- ges Mittel deutscher und EUAußenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrate- gie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständig- keiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu ver- schwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs und Kri- sengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kom- men. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespo- lizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentari- sche Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht ein- mal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle ent- zogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs und Krisengebieten stets vor- handenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespoli- zeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bila- teraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 3. April 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/19467 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorbemerkung der Bunderegierung Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundes- tagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundes- tagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdruck- sache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundes- tagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdruck- sache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bun- destagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Ja- nuar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestags- drucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. No- vember 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017 (Bun- destagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3. No- vember 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018 (Bundestags- drucksache 19/01912), vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577), vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) vom 6. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 6. August 2019 (Bundestagsdrucksache 19/12163) sowie vom 18. Dezember 2019 (Bundestagsdrucksache 19/161000). Stichtag für die Beantwortung ist der 31. Dezember 2019. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bun- destagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. Novem- ber 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestags- drucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdruck- sache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestags- drucksache 18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014 (Bun-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/19467 destagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundes- tagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. No- vember 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundes- tagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6. No- vember 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521), vom 23. Mai 2019 (Bundes- tagsdrucksache 19/9873), vom 21. August 2019 (Bundestagsdrucksache 19/12554) sowie vom 17. Januar 2020 (Bundestagsdrucksache 19/161000) ver- wiesen. 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zuge- hörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – auf- gliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres zivi- les Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespo- lizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Die Antwort zu den Fragen 1, 1a*, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. * Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind („contracted“).
Mission Gesamtstärke Kräfte davon BPOL davon BKA davon Zoll (Ein- davon LaPo (Ein- Mandatende DEU ge- (Einsatzort) (Einsatzort) satzort) satzort) samt UNMIK Kosovo 19 3 0 0 0 3 offen Pristina UNAMID 11.105 2 0 0 0 2 31. Oktober 2020 Darfur/Sudan El Fasher, Tawilla MINUSMA Mali 13.912 13 2 0 0 11 Bamako, Gao, 30. Juni 2020 Bamako Mopti Drucksache 19/19467 UNSOM Somalia 597 4 1 Mogadischu 0 0 2 Mogadischu, 31. März 2020 1 Garowe EUCAP Sahel 117 4 1 Niamey 0 0 3 Niamey, 30. September 2020 Niger Agadez EUBAM 50 5 2 0 3 0 30. November 2020 Moldau/Ukraine Otaci Odessa Giurgiulesti Chisinau, Podilsk, EUAM Ukraine 153 4 0 0 0 4 Kiew, Odessa 31. Mai 2021 EULEX Kosovo 280 10 0 0 0 10 Pristina, 14. Juni 2020 EUMM Georgien 212 10 0 0 0 10 14. Dezember 2020 –4– Gori, Mtskheta, Zugdidi EUAM 55 0 0 0 0 0 17. April 2020 Irak EUBAM Rafah 8 0 0 0 0 0 30. Juni 2020 EUCAP Somalia 100 1 0 0 0 1 31. Dezember 2020 Mogadischu Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/19467 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekom- men (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missi- onsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Im Berichtszeitraum ist es zu einer erneuten deutschen Beteiligung an der zivi- len EU-Mission EUCAP Somalia (vormals EUCAP Nestor) gekommen. Die Mission wurde mit Beschluss 2012/389/GASP des Rates im Juli 2012 unter dem Namen EUCAP Nestor als Mission zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika etabliert und konzentrierte ihre Tätigkeit in der Folge ausschließlich auf Somalia. Im aktuellen Mandatszeitraum (bis 31. Dezember 2020) unterstützt EUCAP Somalia den Aufbau der Hafenpolizei, den Aufbau der Küstenwache sowie den allgemeinen Polizeiaufbau in Somalia. Von den vorgesehenen 130 Planstellen in der Mission sind aktuell 100 besetzt. Die Grundlage für die deutsche Beteiligung bildet der Kabinettsbeschluss vom 15. August 2012. f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hin- sichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nen- nen)? Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationa- len Polizeimissionen und beabsichtigt, dieses auszubauen. 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA auf- gliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres zivi- les Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespo- lizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekom- men, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle ent- nommen werden.
Drucksache 19/19467 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode davon davon davon davon davon Einsatz Gesamtstärke BPOL BKA Zoll LaPo Andere GPPT 34 19 0 0 15 Afghanistan Funktionen: Sicherheit, Ad- ministration, Stab, Akademie, Flughafen, Civilian Police Advisor, Gender Advisor (Standorte: Kabul, Mazar-e- Sharif) Bilaterales Projekt 3 PVB – Funktion: Projektlei- 4 0 0 0 0 Saudi tung und Administration Arabien (Standort: Riad) Bilaterales Projekt 3 3 0 0 0 0 Tunesien Funktion: Projektleitung und Administration* (Standort: Projektbüro BPOL in Tunis) 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheits- relevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten so- wie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Vorfälle im Sinne der Fragestellung vor. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Ge- fährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen)? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiter- hin als niedrig eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist im Osten der Ukraine volatil. Mit den Minsker Verein- barungen und Folgeformaten konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und andere inter- nationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu reformieren. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiter- hin als niedrig eingeschätzt. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die in Teilen des Landes seit Ende der ISAF-Mission zu beobachtende Ver- schärfung der Bedrohungslage bezieht sich vor allem auf afghanische administ- rative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes. Angriffe auf internatio- nale Kräfte sind nach Abschluss des Abkommens zwischen den USA und den * Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Liby- en und Niger.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/19467 Taliban am 29. Februar 2020 signifikant zurückgegangen. Das Warnaufkom- men gegen westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtun- gen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen, ist allerdings weiter hoch. Die Anzahl ziviler Opfer bleibt auf hohem Niveau. Hauptverantwortlich blei- ben regierungsfeindliche Kräfte, vornehmlich die Taliban. Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) sind in der Lage, die urbanen Zentren und wichtige Verkehrswege überwiegend zu kontrollieren. Weiterhin versuchen die Taliban ihre Kontrolle und Bewegungsfreiheit, auch über ihre traditionellen, ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen hinaus, in einzelnen Landesteilen auszudehnen. Signifikante Zugewinne waren im letz- ten Quartal jedoch nicht zu verzeichnen. Der regionale Ableger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstüt- zung internationaler Kräfte, sowie dem Vorgehen der Taliban gegen den IS zu- rückgedrängt werden. Hunderte Kämpfer mit ihren Familien haben sich erge- ben. Der IS ist jedoch weiter in der Lage, medienwirksame Anschläge, insbesondere in Kabul zu verüben. Das gilt auch für die Taliban. Für westliche Staatsangehö- rige, internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staat- lichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist sta- bil, bleibt aber angespannt. Vereinzelt kommt es zu Beschuss von saudischem Territorium durch die jemenitischen Huthi-Rebellen. Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt insge- samt hoch. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Bedrohungslage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich niedrig und wird für den Norden des Kosovo als mittel eingeschätzt. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewähr- leisten. UNAMID (Sudan) Ende Oktober 2019 verlängerte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 2495 (2019) das UNAMID Mandat bis zum 31. Oktober 2020. Gleichzeitig beschloss der Sicherheitsrat, bis Ende März 2020 über einen wei- teren Missionsabbau und über eine UNAMID-Nachfolgemission zu entschei- den. Im Berichtszeitraum (1. Oktober bis 31. Dezember 2019) hat sich die Si- cherheitslage in Darfur nicht grundsätzlich verschlechtert. In El-Jeneina, der Hauptstadt von West-Darfur kam es jedoch über den Jahreswechsel 2019/2020 zu gewaltsamen Zusammenstößen mit dutzenden Todesopfern, einer Vielzahl an Verletzten und zehntausenden Vertriebenen. Auch in der Dschebel-Marra- Region kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Die Sicherheitslage bleibt volatil, die humanitäre Lage und die Menschenrechtssitu- ation ist angespannt; die rechtsstaatlichen Institutionen sind schwach. In Folge der jahrzehntelangen Plünderung des Landes unter dem Regime von Umar al-
Drucksache 19/19467 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bashir befindet sich das Land in einer tiefgreifenden Wirtschafts- und Finanz- krise. Diese wirkt sich auch auf die Versorgungslage in Darfur aus. Auf Grundlage einer Vereinbarung vom 11. September 2019 (Dschuba- Declaration) begannen im Dezember 2019 Friedensgespräche der sudanesi- schen Übergangsregierung mit bewaffneten Gruppierungen in Dschuba, Südsu- dan. Diese sollen zu einem umfassenden Friedensabkommen führen. UNSOM / EUCAP Somalia Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt, dabei hervorgehoben die Lage im Süden (Jubaland) in der Grenzregion zu Kenia. Regelmäßig kommt es zu terro- ristischen Anschlägen, unter anderem in der somalischen Hauptstadt Mogadi- schu. In den vergangenen Monaten führte die volatile politische Lage zur weit- gehenden Stagnation der Reformprozesse im politischen Bereich, während im Bereich der Sicherheitskräfte graduelle Fortschritte zu verzeichnen sind. Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der Sicherheitslage neben föderalem Staatsaufbau, Verfassungsreform und insbe- sondere die Vorbereitung der Allgemeinen Wahlen Ende 2020/ Anfang 2021 sowie die fortwährende prekäre humanitäre Lage, auch aufgrund der Heuschre- ckenplage, die drängendsten Herausforderungen für Somalia. Seit 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (Afri- can Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt. Von Ägypten und den VN vermittelte Verhandlungen über eine langfristige Waffenruhe zwischen Is- rael und der Hamas, wurden fortgeführt und resultierten, zusätzlich zu finanzi- ellen Zuwendungen aus Katar, in teilweisen humanitären und wirtschaftlichen Erleichterungen für die Bevölkerung im Gazastreifen. Insgesamt bleibt die hu- manitäre Lage jedoch sehr prekär. Während die freitäglichen Rückkehrmärsche am Grenzzaun seit Dezember 2019 ausgesetzt sind, wurden seit Mitte Januar vermehrt Brandballons aus dem Gazastreifen nach Israel abgesetzt. Im Februar reagierte der Palästinensische Islamische Dschihad auf die Tötung eines ihrer Aktivisten am Grenzzaun mit Abschuss von mehr als 100 Raketen auf Israel. Auch im Westjordanland und Ost-Jerusalem bleibt die Sicherheitslage prekär. Fast täglich kommt es zu Einsätzen israelischer Sicherheitskräfte. 2019 wurden laut Angaben der Vereinten Nationen im israelisch-palästinensischen Konflikt (Stand März 2020) 137 Palästinenser getötet und 15.491 verletzt. Zehn Israelis kamen durch Gewalt von palästinensischer Seite ums Leben, 123 wurden ver- letzt. In Reaktion auf die am 28. Januar 2020 vorgestellten US-Vorschläge für den Nahostfriedensprozess, die von der palästinensischen Bevölkerung und Partei- en abgelehnt werden, kam es im Gazastreifen und Westjordanland vereinzelt zu Protesten. EUMM (Georgien) Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt ange- spannt, aber ruhig. Weiterhin ungelöst ist die seit Ende August 2019 ange- spannte Lage an der Verwaltungslinie mit Südossetien, da südossetische Kräfte dort unter Bezugnahme auf eine Landkarte von 1922 weit jenseits der Verwal- tungslinie agieren und Südossetien öffentlich Gebietsansprüche stellt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/19467 Die Treffen des Incident Prevention and Response Mechanism (IPRM) an der Ver-waltungslinie zu Abchasien sind weiterhin suspendiert, an der Verwal- tungslinie mit Südossetien finden die Treffen aktuell nur auf technischer Ebene statt. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen. Die IPRM-Treffen, bei denen unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt werden sollen, unterstützen die Bemühungen, Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizini- sche Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). Aktuell sind die Treffen an beiden Verwaltungslinien suspendiert. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist offen. Die zeitweise oder dauerhafte Schließung von Übergängen an den Verwal- tungslinien sowohl mit Abchasien als auch Südossetien haben direkte Auswir- kungen auf humanitäre Fragen, etwa bei medizinischen Notfällen (in einem Fall in Südossetien mit Todesfolge). MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Die Sicherheitslage in Mali gestaltet sich weiterhin landesweit regional unter- schiedlich. Während diese im Norden des Landes trotz der Präsenz der MINUSMA-Kräfte weiterhin angespannt bleibt, hat sie sich im Zentrum des Landes, trotz der Ausweitung des MINUSMA-Mandats auf die Region, weiter verschärft. Dort ist die Situation weiter geprägt von der Ausweitung ethnischer und sozia- ler Konflikte, terroristischen Angriffen und organisierter Kriminalität. Die ma- lische Regierung ist bemüht, mehr Präsenz der Streit- und Sicherheitskräfte si- cherzustellen, um die Voraussetzungen für eine Rückkehr staatlicher Verwal- tungsstrukturen zu schaffen. Seit Anfang 2020 werden kleinere Stützpunkte zu größeren Camps zusammengefasst, was weniger Präsenz in der Fläche, aber da- für größere Sicherheit gegen Angriffe bietet. EUCAP Sahel Niger In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und Tschad im Südosten stellen Angriffe dschihadistischer Gruppen eine erhebliche Gefahr für Angehörige der Sicherheitskräfte und staatliche Bedienstete (mit über 200 getöteten Soldaten bei Großangriffen der letzten acht Wochen), aber zunehmend auch für die nigrische Bevölkerung (hier vor allem auch strategisch Dorfälteste und Angehörige), dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land ei- ne Teilreisewarnung aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten ist den in Niger tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeies- korte vorgeschrieben. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe Konzentrati- on nigrischer Sicherheitskräfte bestmöglich gesichert. Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EUCAP tragen der Sicherheitslage in Form von nächtli- chen Ausgangssperren, Charterflügen zwischen Niamey und Agadez und durch weitere Auflagen Rechnung. EUAM Irak Die gewalttätigen Massenproteste in Bagdad und den vornehmlich südlichen Provinzen Iraks hielten bis 31. Dezember 2019 an. Die Demonstranten brachten dabei ihren Ärger über schleppende Reformen zum Ausdruck und warfen der gesamten politischen Elite Korruption und Untätigkeit vor. Sie forderten Neu- wahlen und die Bestrafung korrupter Beamter. Regelmäßige Zusammenstöße mit Sicherheitskräften führten wöchentlich zu zahlreichen Toten und Verletzten unter den Demonstranten. Von den USA genutzte Liegenschaften sowie die In- ternationale Zone (IZ) von Bagdad wurden mehrfach mit Raketen angegriffen. Dabei kamen auch zahlreiche Menschen ums Leben.
Drucksache 19/19467 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach dem Rücktritt der Regierung Mahdi im Dezember 2019 gestaltet sich die Bildung einer neuen Regierung sehr schwierig. Bis jetzt ist es zwei Kandidaten nicht gelungen, weder das notwendige parlamentarische Quorum noch die Sympathie der Protestbewegung zu bekommen. Das entstehende Vakuum wie auch der iranisch-amerikanische Antagonismus in der Region begünstigt das Wiederstarken des sogenannten Islamischen Staats (IS). Im Februar 2020 konn- te der IS den ersten komplexen Angriff auf irakische Sicherheitskräfte seit Ver- lust des sogenannten Kaliphates verüben und so, Stärke und Handlungsfähig- keit demonstrieren. Bis Februar 2020 waren etwas mehr als 4,3 Millionen Bin- nenvertriebene in die von IS befreiten Gebiete zurückgekehrt. Weiterhin leben jedoch 1,4 Millionen Menschen als Vertriebene im Irak, hinzukommen ca. 270.000 syrische Flüchtlinge (Stand Februar 2020). Die Bedrohungslage im Raum Erbil wird mit mittel, innerhalb des „Taji Milita- ry Complex (TMC) sowie in Bagdad mit erheblich bewertet. Die Sicherheitslage im Raum Erbil wird mit überwiegend kontrollierbar, für den Bereich Taji sowie für die Hauptstadt Bagdad mit ausreichend kontrollier- bar bewertet. Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum vierten Quartal 2019. Für Afghanistan und Mali hat sich die Bedrohungslage im vierten Quartal 2019 verschlechtert. Zusätzlich wird bei der Bewertung der Bedrohungs- und Sicherheitslage auf die wöchentliche „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr“ durch das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen. 5. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Zum Stichtag waren 52 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespo- lizei an 33 Einsatzorten in 25 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Ein- satz. Land Einsatzort Anzahl DVB Ägypten Kairo 2 Algerien Algier 1 Äthiopien Addis Abeba 1 China Kanton 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Delhi 2 Indien Mumbai 2 Malaysia Kuala Lumpur 1 Irak Erbil 2 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 2 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1