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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache   V/2481 5. Wahlperiode Der Bundesminister der Verteidigung                                         Bonn, den 17. Januar 1968 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:   Sowjetisches Manöver „Dnjepr" Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslau- tern), Stahlberg, Rommerskirchen, Dr. Klepsch und Ge- nossen — Drucksache V/2401 — Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit den Herren Bundesministern des Auswärtigen und des Innern wie folgt: 1. Welche Bedeutung hatte das umfassende Manöver sowjetischer Streitkräfte „Unternehmen Dnjepr" im Rahmen der militärstra- tegischen und militärpolitischen Planungen der Sowjetunion 2. Wie war dieses Manöver angelegt, wie wurde es durchgeführt, was waren seine Ziele ? 3. Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Manöver hinsichtlich Stärke, Ausbildungsstand, militärische Führungskunst, Einsatz und Kampfkraft der sowjetischen Einheiten, auch im Hinblick auf die gegenwärtige Situation im Warschauer Pakt ? 4. Welches Lagebild ergibt sich — vor allem bezüglich der gegen- wärtigen sowjetischen Militärdoktrin — aus den gewonnenen Erkenntnissen ? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die sowjetischen Streitkräfte im Herbst 1967 das Manöver „Dnjepr" veranstaltet haben. Die sowjetische Presse hat über diese Übung ausführ- lich berichtet. Die Bundesregierung bedauert es, daß die so- wjetische Presse ihre Berichterstattung über die Übung zum An- laß genommen hat, ungerechtfertigte Angriffe gegen die Bundes- republik Deutschland zu richten. Die Bundesregierung hält es dennoch nicht für zweckmäßig, sich öffentlich zum Ablauf der Übung, die auf sowjetischem Territorium stattfand und an der ausschließlich sowjetische Streitkräfte beteiligt waren, und zu den daraus gewonnenen militärischen Erkenntnissen zu äußern.
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Drucksache V /2481                 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Die Bundesregierung ist jedoch bereit, nach Auswertung aller verfügbaren Unterlagen den Verteidigungsausschuß des Deut- schen Bundestages über die Erkenntnisse aus dem Manöver „Dnjepr" zu unterrichten. Die Bundesregierung sieht mit Sorge die Entwicklung des so- wjetischen militärischen Potentials, das die für Verteidigungs- zwecke notwendige Stärke weit übersteigt. 5. Weiche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Er- kenntnissen für Bundeswehr, NATO und Planung der Zivil- verteidigung ? Die Bundesregierung sieht im sowjetischen Manöver „Dnjepr" eine Bestätigung der bisherigen Beurteilung der Kampfkraft sowjetischer Verbände. Es zeigt die laufende Modernisierung und Verstärkung der Kampfbefähigung des potentiellen Geg- ners. Erkenntnisse, die zu unmittelbaren Folgerungen inner- halb der NATO, der Bundeswehr oder der zivilen Verteidi- gung führen müßten, wurden nicht gewonnen. Das Manöver „Dnjepr" hat vielmehr erneut bewiesen, daß die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nur durch ein politisch geschlossenes und militärisch starkes Nordatlan- tisches Bündnis gewährleistet werden kann. Zwei Ziele deutscher Sicherheitspolitik — die Wahrung unserer Sicherheit im Zusammenwirken mit unseren Bündnispartnern und eine aktive Rüstungskontrollpolitik — sind nur erreich- bar, wenn das bestehende militärische Kräfteverhältnis nicht einseitig zum Nachteil des Westens geändert wird. Die Art der Bedrohung, wie sie im Manöver „Dnjepr" deut- lich wurde, erfordert also einerseits die Stationierung aus- reichend starker alliierter Verbände auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland zur Stärkung der Kampfkraft in Mitteleuropa, aber auch zur Demonstration der Geschlossenheit des Bündnisses. Andererseits verlangen Befähigung, Ausbildungsstand und Be- waffnung der sowjetischen Streitkräfte eine ausreichende Stärke der Bundeswehr, ihre moderne Ausrüstung und Bewaffnung sowie ihre Befähigung zur beweglich geführten Abwehr unter atomaren und nichtatomaren Bedingungen. Besondere Bedeutung kommt der zivilen Verteidigung und einer engen militärisch-zivilen Zusammenarbeit zu. Die Bun- desrepublik Deutschland würde in einem militärischen Kon- flikt mit größter Wahrscheinlichkeit in ihrer ganzen Ausdeh- nung vom Kriegsgeschehen betroffen. Nur wenn die Staatsge- walt aufrechterhalten werden kann und Sicherheit und Ordnung
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode                     Drucksache V12481 im Inneren herrschen, ist ein ausreichendes Maß an Operati- onsfreiheit als Voraussetzung für eine erfolgreiche Gesamt- verteidigung gegeben. Auch zum Schutz von Leben und Ge- sundheit der Bevölkerung selbst sind Vorkehrungen, wie das sowjetische Manöver bestätigt hat, nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll möglich. 6. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um ihre Erkennt- nisse der deutschen Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugäng- lich zu machen ? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß eine über die Re- gierungserklärung für die Verteidigungsdebatte des Deutschen Bundestages am 6. Dezember 1967 hinausgehende Unterrich- tung der Öffentlichkeit über Art einer möglichen sowjetis ch en Bedrohung und Folgerungen für die eigenen Verteidigungs- anstrengungen nicht notwendig ist, weil das Manöver „Dnjepr" nur die Bestätigung bereits bekannter und berücksichtigter Er- kenntnisse brachte. Schröder
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