Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/25897 22. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofs, dass „bevölkerungsweite Plakataktionen oder Werbespots […] gerade wenig geeignet (erscheinen), die vulnerablen Zielgruppen zu erreichen“ (vgl. Bundesrechnungshof, „Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Prüfung der Leistungen der BZgA zur Prävention in Lebenswelten im Auftrag der Krankenkassen“, 11. Sep- tember 2020, S. 34)? Wenn ja, wie spiegelt sich das künftig in der Aufklärungs- und Kampag- nenarbeit der BZgA wider? Wenn nein, warum nicht? Die vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Prüfung der Leistungen der BZgA zur Prävention in Lebenswelten im Auftrag der Krankenkassen getroffene Aussage bezieht sich auf „Plakataktionen oder Werbespots“, die für sich alleine und nicht im Kontext von Mehrebenenstrategien stehen, wie sie die BZgA entwi- ckelt und umsetzt. Die Aufklärungs- und Kampagnenarbeit der BZgA umfasst grundsätzlich und entsprechend dem Social Marketing-Konzept eine Mehrebe- nenstrategie, in der sowohl Massenmedien wie Plakataktionen, Kino/TV- und Radio-Spots, die sich an die breite Allgemeinbevölkerung richten, als auch In- ternetangebote wie Webportale, Social Media-Präsenzen und spezifische perso- nalkommunikative Angebote vorkommen. Mit der massenkommunikativen An- sprache wird Agenda Setting für das spezielle Kampagnen-Gesundheitsthema befördert, sodass die vertiefenden Informations- und Beratungsangebote im In- ternet und in den Lebenswelten (z. B. in Schulen, Kommunen, Freizeit, Sport etc.) ankommen. Insbesondere mit den personalkommunikativen Kampagnen- angeboten werden auch vulnerable Bevölkerungsgruppen erreicht. 23. Werden Informations- und Aufklärungskampagnen der BZgA grundsätz- lich auch von einer Wirkungsforschung begleitet? Wenn nein, warum nicht? Maßnahmen der BZgA, insbesondere Medien wie Plakate, Anzeigen, Broschü- ren, Spots u. a. werden vor ihrem Einsatz und bei jeder grundlegenden Überar- beitung sowohl auf ihre Wirksamkeitsvoraussetzungen als auch inhaltlich ge- mäß dem aktuellen Forschungsstand fortlaufend überprüft. Auch werden Ände- rungen bei Wissen, Einstellungen und Verhalten und damit verbunden auch Veränderungen in der Epidemiologie als das Ergebnis aller Maßnahmen von komplexen Interventionen anhand bundesweiter Repräsentativbefragungen der BZgA abgebildet. Komplexe Interventionen einschließlich Strukturänderungen werden durch integrierte Prozessevaluation, Evaluation von Rahmenbedingun- gen für die Umsetzung der Maßnahme und Ergebnisevaluation auf ihre Wirk- samkeit hin überprüft. Darüber hinaus werden die Nutzerzahlen und das Nut- zungsverhalten bezüglich des Internetangebotes der BZgA in allen Teilberei- chen analysiert und bei der Weiterentwicklung der Angebote berücksichtigt. In sozialen Medien erfolgt die ständige Bewertung und Anpassung des Materials durch fortlaufende Analysen des Nutzerverhaltens (sog. „live testing“). Ein quantitatives Analyseinstrument, mit dem die Bewertung der digitalen Angebo- te und von Social Media unterstützt wird, ist zurzeit in der Entwicklung. Auch die Abrufzahlen der Printmedien unterliegen einem kontinuierlichen Monito- ring und der fortlaufenden Auswertung.
Drucksache 19/25897 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Inwieweit wird bei der Weiterentwicklung der BZgA der Kritik des Bun- desrechnungshofs an der Verausgabung von Mitteln zur Gesundheitsför- derung und Prävention in den Lebenswelten durch die BZgA Rechnung getragen? Die Kritik des Bundesrechnungshofs wird bei der Weiterentwicklung der Ar- beit der Abteilung 5 (Unterstützung der Krankenkassen bei Leistungen zur Ge- sundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten) der BZgA und bei der Zu- sammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband berücksichtigt. Der GKV-Spitzen- verband und die BZgA müssen insbesondere verstärkt darauf hinwirken, dass die von der BZgA zu erbringenden Unterstützungsleistungen einen Umfang er- reichen, der zu der gesetzlich vorgesehenen Vergütung in einem angemessenen Verhältnis steht. Insbesondere die Evaluation kassenartenübergreifender Pro- jekte ist auszubauen. Der Personalbedarf der BZgA muss sich am vereinbarten Auftragsvolumen orientieren. 25. Plant die Bundesregierung, die BZgA künftig stärker mit der Vermittlung einer „kritischen Gesundheitskompetenz“ zu betrauen, um die partizipati- ve Entscheidungsfindung in Deutschland insgesamt zu verbessern (vgl. Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2018, S. 464 ff.), und wenn nein, bitte erläutern? Die Vermittlung einer kritischen Gesundheitskompetenz der Menschen in Deutschland ist bereits inhärenter Schwerpunkt der Arbeit der BZgA. Hierzu trägt die BZgA durch ihre serviceorientierte und adressatengerechte, unabhän- gige und wissenschaftlich fundierte Informationsvermittlung bei. Insbesondere sollen eigenverantwortliche Entscheidungen bezüglich einer gesundheitsförder- lichen Lebensführung in den verschiedenen Alters- und Sozialgruppen geför- dert werden. Die BZgA bringt ihre Beiträge im Rahmen der Steuerungsgruppe der im Jahr 2017 ins Leben gerufenen „Allianz für Gesundheitskompetenz“ ein. Partner der Initiative sind neben dem BMG, der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und der Patientenbeauftragten der Bundesregierung 14 Spitzenorga- nisationen der Selbstverwaltung. 26. Worin wird künftig die Rolle der BZgA für das kürzlich gestartete Natio- nale Gesundheitsportal des BMG liegen? 27. Plant die Bundesregierung, die BZgA künftig zu einer offiziellen Partne- rin des Portals zu machen? Wenn ja, welche Pläne existieren dazu? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BZgA hat sich bereits aktiv in der Machbarkeitsstudie zur Errichtung des Nationalen Gesundheitsportals eingebracht (z. B. im Rahmen von Workshops zu zwingenden Anforderungen an ein Nationales Gesundheitsportal wie etwa der Partizipation der Nutzerinnen und Nutzer). Aktuell prüft sie im Rahmen der Qualitätssicherung einzelne Beiträge des Nationalen Gesundheitsportals im Auftrag des BMG. Zudem sind viele Artikel des Nationalen Gesundheitsportals mit vertiefenden Angeboten der BZgA verlinkt. In diesem Jahr wird zudem ge- prüft, in welchen Bereichen verstärkt auf die Expertise der BZgA zurückgegrif- fen werden kann.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/25897 28. Aus welchen Gründen setzt die BZgA auch bei ihrer aktuellsten Kam- pagne mit dem Ziel der Cannabisprävention „Mach dich schlau“ (https:// www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2020-10-28-mach-dich-schlau-a uf-wwwcannabispraeventionde/) auf Appelle und Aufforderungen, ob- wohl aus der professionellen Suchthilfe immer wieder von diesem Kom- munikationsansatz abgeraten wird (vgl. https://www.condrobs.de/aktuell es/cannabispraevention)? 29. Von welchen Akteurinnen und Akteuren wurde die BZgA bei der Ent- wicklung und Umsetzung der Kampagne „Mach dich schlau“ fachlich unterstützt? Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Soziale Medien-Kampagne zur Cannabisprävention „Mach dich schlau“ gewann den bundesweiten Ideenwettbewerb zur jugendaffinen Vermittlung von Cannabisfakten und Präventionsangeboten via Sozialen Medien, den die BZgA unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung aus- richtete. Im Gegensatz zur Suchthilfe richtet sich die Suchtprävention primär an die deutlich größere Gruppe der nichtkonsumierenden Jugendlichen. Sie sind für präventive Angebote besonders gut in den digitalen Medien erreichbar, denn diese geben die Möglichkeit, mit hoher Reichweite sachliche Fakten zu vermit- teln. Ziel der Kampagne ist es, Jugendliche zu motivieren, sich fundiert zu in- formieren, eine realistische Risikobewertung vorzunehmen und eine verant- wortliche Entscheidung zu treffen. Im Sinne der Resilienzförderung bedeutet dies auch, die Jugendlichen zu stärken, auch gegen Gruppendruck „Nein“ zu sagen. Bei der Präsentation der Kampagne hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung explizit darauf hingewiesen, dass hier gerade nicht appellativ agiert wird, sondern durch sachliche Informationen, die jugendspezifisch aufbe- reitet und auf den genutzten Kanälen verbreitet werden, agiert wird. Die BZgA wurde von der Medienagentur BUZZ, dem Arbeitsstab der Drogen- beauftragten der Bundesregierung, der Fachstelle für Suchtprävention Berlin sowie dem BMG fachlich unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Mach Dich Schlau – Social-Media-Kampagne zur Can- nabisprävention“ auf Bundestagsdrucksache 19/21331 verwiesen. 30. Welche Informationen stellt die BZgA für Menschen in psychischen Kri- sen und zur Vorbeugung seelischer Erkrankungen bereit, und weshalb verzichtet die BZgA auf eine entsprechende Kategorie auf ihrer Homepa- ge unter „Programme und Aktivitäten“? Das Thema psychische Gesundheit wird auf der Homepage der BZgA als Quer- schnittsthema für unterschiedliche Zielgruppen bzw. Lebensphasen umfassend aufbereitet. Der Schwerpunkt liegt dabei entsprechend der Zielsetzung der BZgA auf Informationen zur Förderung psychischer Gesundheit und Vorbeu- gung seelischer Erkrankungen. Beispielsweise werden Eltern durch das quali- tätsgesicherte, interessenneutrale Informationsangebot der BZgA im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit (https://www.bzga.de/programme-und-aktivi taeten/kinder-und-jugendgesundheit/) dabei unterstützt, die gesunde körperli- che, psychische und soziale Entwicklung ihrer Kinder von Anfang an zu för- dern. Auch die zielgruppenspezifischen Themenmodule der BZgA für ältere Men- schen, Frauen und Männer enthalten umfangreiche und vielfältige Informatio-
Drucksache 19/25897 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nen zur Förderung der psychischen Gesundheit und darüber hinaus auch zu psychischen Erkrankungen, beispielsweise zur Erkrankung Depression (http:// www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/; www.frauengesundheitsportal.de/theme n/psychische-gesundheit/; www.maennergesundheitsportal.de/themen/psychisc he-gesundheit/). Zur Prävention von Suchterkrankungen hat die BZgA vielfältige themen- und zielgruppenspezifische Informationsmaterialien und Internetangebote entwi- ckelt, u. a. zur Förderung des Nichtrauchens, zur Alkoholholprävention und zur Prävention des Missbrauchs illegaler Drogen sowie Verhaltenssüchte. Ange- sprochen werden Kinder und Jugendliche, Erwachsene sowie Multiplikatoren. Im Themenbereich „Ernährung – Bewegung – Stressregulation“ bietet die BZgA neben Informationen zu gesunder Ernährung, Bewegung und Stressbe- wältigung auch qualitätsgesicherte Informationen zur Beratung, Prävention und Therapie von Essstörungen sowie zur Prävention und Therapie von Adipositas bei Kindern und Jugendlichen an. Mit Blick auf die mit der Corona-Pandemie einhergehenden psychischen Be- lastungen wurden die o. g. zielgruppenspezifischen Informationsangebote der BZgA um Informationen und praktische Anregungen erweitert, wie mit diesen Belastungen umgegangen werden kann und welche Unterstützungsangebote im Bedarfsfall genutzt werden können. Dabei wird auch aufgezeigt, welche An- laufstellen im Falle einer akuten psychischen Krise weiterhelfen können. Darü- ber hinaus hat die BZgA ein webbasiertes niedrigschwelliges und qualitätsgesi- chertes Unterstützungsangebot „Psychisch stabil bleiben“ zur Prävention und Bewältigung psychischer Belastungen mit Wegweiserfunktion aufgebaut. Es ist aufrufbar über die Internetseite der Kampagne „Zusammen gegen Corona“ (https://www.zusammengegencorona.de/informieren/psychisch-stabil-bleiben/) und bietet Informationen für Eltern von minderjährigen Kindern, Erwachsene, Seniorinnen und Senioren sowie medizinisches und pflegerisches Personal an. 31. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die BZgA aus der „Bundes- konferenz Frauengesundheit“ (https://www.frauengesundheitsportal.de/k onferenzen/bundeskonferenz-frauengesundheit-2020/programm/), und wie wird Frauengesundheit als Querschnittsthema in verschiedenen Be- reichen, wie zum Beispiel der Suchtprävention, berücksichtigt? Themen der Frauengesundheit werden auch im Frauengesundheitsportal adres- siert und regelmäßig aktualisiert. Neben dem Angebot der Bundeskonferenzen Frauengesundheit und des Frauengesundheitsportals werden geschlechtsspezifi- sche Besonderheiten in der BZgA seit vielen Jahren als übergreifende Quer- schnittsaufgabe berücksichtigt. Auch im Rahmen der Suchtprävention orientiert sich die BZgA an der Erhebung und Bewertung der Konsumprävalenzen nach geschlechtsspezifischen Unterschieden und achtet auf die geschlechtergerechte Ausgestaltung der Angebote. Die Frauengesundheit wird im Kontext der Sucht- prävention beispielsweise in Bezug auf die gezielte Prävention des Medika- menten- und Alkoholmissbrauchs berücksichtigt. Dies schließt auch vorgeburt- liche Schädigungen durch den Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Sub- stanzen während der Schwangerschaft mit ein.
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