Deutscher Bundestag Drucksache 1885 3. Wahlperiode Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Bonn, den 25. Mai 1960 IV b 2 — 2364/60 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Novelle zum Angestelltenversicherungs-Neuregelungs- gesetz Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Spies (Emmenhausen), Kinat (Spork), Murr und Genossen — Drucksache 1842 — Die Kleine Anfrage vom 13. Mai 1960 beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt: Die Anregung, das Anget selltenversicherungs-Neuregelungs- gesetz mit dem Ziel zu ändern, daß Rente auf Antrag auch dann rückwirkend zu gewähren ist, wenn vor dem 1. Januar 1957 infolge Kriegsgefangenschaft der Antrag nicht fristgemäß gestellt werden konnte, faßt die Bundesregierung dahin auf, daß einem Kriegs- gefangenen keine Nachteile daraus entstehen sollen, daß er während der Kriegsgefangenschaft einen Rentenantrag nicht stellen konnte, daß also die Rente ausnahmsweise bereits mit einem Zeitpunkt vor Antragstellung beginnen kann. Die Bundesregierung hält es nicht für angebracht, eine Gesetzes- änderung dieses Inhalts vorzuschlagen. Eine solche Gesetzesänderung wäre eine zweischneidige Maß- nahme. Den früheren Kriegsgefangenen wird nämlich die ge- samte Zeit der Kriegsgefangenschaft rentensteigernd ange- rechnet, auch wenn der Versicherungsfall schon vor der Entlassung eingetreten ist. Nach dem System der gesetzlichen Renten- versicherungen schließen sich jedoch Rentenbezug und die Anrechnung der Zeit dieses Rentenbezuges auf die Rentenhöhe gegenseitig aus. Dem Vorteil der Nachzahlung stünde somit die Unmöglichkeit der Anrechnung mindestens eines Teils der Zeit der Kriegsgefangenschaft auf die Rente gegenüber. Wie sich das im Ergebnis auswirken würde, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Blank