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Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache    19/10916 19. Wahlperiode                                                                                         14.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10176 – 50 Jahre Entwicklungshelfer-Gesetz Vorbemerkung der Fragesteller Das deutsche Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) (www.gesetze-im-internet.de/ ehfg/BJNR005490969.html) definiert seit 1969 den Begriff des Entwicklungs­ helfers als Person, „die in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht einen min­ destens einjährigen Dienst leistet, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen“ (www.bmz.de/de/service/glossar/E/ ehfg.html). Das Gesetz bestimmt die Voraussetzungen für die staatliche Aner­ kennung und Förderung der Träger des Entwicklungsdienstes. Darüber hinaus gibt es die Rahmenbedingungen für die Dienstverträge mit den Entwicklungs­ helferinnen und Entwicklungshelfern (EH) vor und regelt deren soziale Absi­ cherung. Das Gesetz steht seit Jahren in der Kritik; zum einen wegen seines Namens, der der heutigen Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) nicht mehr gerecht wird, und zum anderen aufgrund der andauernden schwierigen Integra­ tion des EH-Instruments in die Technische Zusammenarbeit (TZ). Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) hat das Instru­ ment EH in zwei konsekutiven Studien (2015 und 2016) überprüft. Vor dem Hintergrund seiner Studien räumte das DEval dem Instrument EH eine große Bedeutung ein und empfahl die Integration in der Projektplanung und -durch­ führung zu verbessern (www.deval.org/files/content/Dateien/Evaluierung/ Berichte/2015_DEval_Evaluierung%20EntwicklungshelferInnen.pdf). EH können in Deutschland nur von sieben anerkannten Organisationen entsandt werden: Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH), die Deutsche Ge­ sellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Dienste in Übersee gGmbH, Christliche Fachkräfte International (CFI), EIRENE, Weltfriedens­ dienst und das Forum Ziviler Friedensdienst (forum ZFD). Die sieben Organi­ sationen haben sich 1993 in der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD) zusammengeschlossen. Jährlich entsenden sie etwa 1 500 Personen un­ ter dem Entwicklungshelfer-Gesetz. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/10916                                    –2–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die GIZ ist seit 2010 als Nachfolgerin des Deutschen Entwicklungsdienstes der einzige staatliche Träger. Die rechtlichen Grundlagen für die Leistungen der EH in der GIZ setzen sich aus dem Entwicklungshelfer-Gesetz, Auflagen des Bun­ desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und Regelungen innerhalb der GIZ zusammen. Die Interessenvertretung der EH innerhalb der GIZ setzt sich nach den Fragestellern vorliegenden Informationen für eine Erweiterung der Leistungen ein. Dennoch unterscheiden sich die Leis­ tungspakete der EHs und der GIZ-Auslandsmitarbeiter (AMA) voneinander. EHs haben keine Möglichkeit, Eltern(teil)zeit zu nehmen und haben keinen An­ spruch auf Elterngeld. Zudem erhalten die mitausreisenden nichtverheiraten Le­ benspartner oder Lebenspartnerinnen keine Leistungen, die für verheiratete Paare vorgesehen sind. EH sollen gemäß der Wirkungslogik des Instruments unabhängige Beratung im Dienste zivilgesellschaftlicher Organisationen oder lokaler Akteure leisten. Je- doch sind integrierte EH heute oftmals primär auf die Ziele des Vorhabens ge- richtet. Das Spannungsfeld zwischen „bottum up“ und „top down“ in der staat- lichen Entwicklungszusammenarbeit wird in den DEval-Evaluationen verdeut­ licht: Die Aufgabe der EH, eng mit den lokalen Akteuren und zivilgesellschaft­ lichen Organisationen zusammenzuarbeiten, wird dadurch konterkariert, dass die Vorhaben der technischen Zusammenarbeit in der Regel regierungsnah an­ gelegt sind. Die Einbindung der EH-Stellen in die Projektziele der GIZ-Vorha­ ben erzeugt ein Gefälle zwischen den entsandten Auslandsmitarbeiterinnen und EH. Dieser Umstand führt immer wieder zu Unmut bei den EH, da sie bei glei­ cher Arbeit und Verantwortung nicht entsprechend der AMA entlohnt werden. Des Weiteren werden EH innerhalb der GIZ keine gleichen Karrierechancen geboten, da sie als externe Angestellte gelten. Die DEval-Studie zur Integration der Instrumente der Technischen Zusammen- arbeit von 2016 betrachtete die Instrumente und Dienstleistungen der Techni- schen Zusammenarbeit – darunter das Personalinstrument EH – aus der Per­ spektive ihrer Integration in den Kanon der Instrumente der staatlichen TZ und ihrer Wirksamkeit (www.deval.org/files/content/Dateien/Evaluierung/Berichte/ 2016_DEval_TZ-Bericht_final.pdf). Das Instrumentenset sei in der Theorie gut integriert, wobei dies nicht ausreichend in der Praxis umgesetzt würde. Die Stu­ die spricht Handlungsempfehlungen für das BMZ und die GIZ aus. Unter ande­ rem wird eine verbesserte Projektplatzprüfung der EH-Stellen empfohlen sowie eine erhöhte Flexibilität der Planungsstruktur und des Instrumentenmix sowie Instrumentenalternativen für die GIZ angeregt. Des Weiteren müssten die Auf­ tragsverantwortlichen (AV) der Vorhaben sowie die Partnerorganisationen (PO) besser über die Funktions- und Wirkungsweise der EHs aufgeklärt werden, denn bisher scheint die Quotierung des Instruments EH für die Schaffung von EH- Stellen ausschlaggebend zu sein. Das BMZ ging in Stellungnahmen (www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/ erfolg_und_kontrolle/BMZ-Stellungnahme_zum_DEval-Evaluierungsbericht_ Entwicklungshelferinnen_und_Entwicklungshelfer_ein_Personalinstrument_der_ deutschen_Entwicklungszusammenarbeit.pdf und www.bmz.de/de/zentrales_ downloadarchiv/erfolg_und_kontrolle/BMZ_Stellungnahme_DEval-Bericht_TZ- Integration.pdf) auf die Empfehlungen der beiden Studien ein und gab an, dass es die Empfehlungen weitestgehend zügig umsetzen werde. Der 50. Jahrestag des Entwicklungshelfer-Gesetzes ist ein guter Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz des EhfG und der Wirkung und Integration von EH.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                             Drucksache 19/10916 1.   Welches Fazit zieht die Bundesregierung nach 50 Jahren Entwicklungshel­ fer-Gesetz? a) Welche Maßnahmen bzw. Verbesserungen sind aus Sicht der Bundesre­ gierung nötig, und wann sollen diese umgesetzt werden (bitte genauen Zeitplan angeben)? b) Wie beurteilt und bewertet die Bundesregierung den EH-Einsatz aktuell vor dem Hintergrund, dass sich das Verständnis vom Begriff der „Ent­ wicklung“ und der Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen 50 Jahren bei den Entwicklungsdiensten verändert hat, und was sind aus heutiger Sicht die wichtigsten Schwerpunkte und Veränderungen dieses Instruments? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller, dass sich die Ent­ wicklungszusammenarbeit in den vergangenen 50 Jahren in vielen Bereichen grundlegend verändert hat und weist darauf hin, dass sich der Entwicklungshelfer (EH)-Einsatz seit Verabschiedung des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) im Februar 1969 durch den Deutschen Bundestag ebenfalls sehr stark verändert hat. Dies zeigt sich z. B. am Spannungsverhältnis zwischen dem im EhfG formulier­ ten Grundsatz eines Freiwilligendienstes, der nur zeitweilig und ohne Erwerbsab­ sicht geleistet wird, und der Realität eines zunehmend professionalisierten Exper­ tendienstes. Die Bundesregierung ist nichtdestotrotz der Ansicht, dass durch die fortlaufenden Reformen in den vergangenen Jahren ein an die aktuellen Herausforderungen der Entwicklungspolitik angepasstes Instrument geschaffen wurde, welches fortlau­ fend bedarfsgerecht weiterentwickelt wird. Aufbauend auf der DEval-Studie aus dem Jahr 2015 wurden die Empfehlungen bereits umgesetzt bzw. befinden sich weiterhin in der Umsetzung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 9 verwiesen.
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Drucksache 19/10916                                     –4–                     Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2.  Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der EH-Entsen­ dungen in den letzten zehn Jahren quantitativ entwickelt (2009 bis 2018, Stichdatum 31. Dezember 2018; bitte sowohl nach EH-Zahl als EH-Jahren differenzieren sowie die Darstellung in Zahlen unterteilen und differenzieren für den DED bzw. GIZ sowie für Nichtregierungsorganisationen und diese Entwicklung auch in Hinblick auf Entwicklungsperspektive aus politischer Sicht erläutern und bewerten)? Jahr (Stichtag                         Deutscher Entwicklungsdienst                   Nichtregierungs­ EH-Zahlen jeweils 31.12.)                        gGmbH (DED, bis 2010)/Deutsche                 organisationen   gesamt Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ, ab 2011) 2009              Anzahl EH            958                                            513              1471 Anzahl EH-Jahre      999                                            457              1456 2010              Anzahl EH            1011                                           529              1540 Anzahl EH-Jahre      1031                                           500              1531 2011              Anzahl EH            930                                            539              1469 Anzahl EH-Jahre      996                                            527              1523 2012              Anzahl EH            814                                            511              1325 Anzahl EH-Jahre      836                                            460              1296 2013              Anzahl EH            869                                            494              1363 Anzahl EH-Jahre      783                                            420              1203 2014              Anzahl EH            785                                            505              1290 Anzahl EH-Jahre      767                                            524              1291 2015              Anzahl EH            730                                            532              1262 Anzahl EH-Jahre      711                                            496              1207 2016              Anzahl EH            643                                            539              1182 Anzahl EH-Jahre      641                                            484              1125 2017              Anzahl EH            590                                            543              1133 Anzahl EH-Jahre      545                                            490              1035 2018              Anzahl EH            577                                            551              1128 Anzahl EH-Jahre      536                                            547              1083 Die Entwicklung der EH-Entsendungen zeigt, dass das Instrument der EH-Ent­ sendungen nach wie vor ein wichtiger Baustein im Kontext der deutschen Ent­ wicklungszusammenarbeit (EZ) ist.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –5–                               Drucksache 19/10916 3.  In welchen Sektoren der Entwicklungszusammenarbeit werden EH nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt (bitte jeweils Zahlen der letzten fünf Jahre angeben)? Erhebungen für alle sieben Entsendedienste über sektorale Schwerpunkte liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Sektoren, in denen die EH der GIZ im abgefragten Zeitraum eingesetzt wa­ ren, sowie die entsprechende Anzahl der EH können der nachstehenden Tabelle entnommen werden (Stichtag: jeweils der 31. Dezember). Projekt BMZ Schwerpunkt                                                           2014 2015 2016 2017 2018 Bildung                                                                           30    46   38   31   27 Demokratie, Zivilgesellschaft, und öffentliche Verwaltung                         75    86   69   79   87 Energie                                                                           21    20   14   12   16 Friedensentwicklung und Krisenprävention                                          116   109  101  110  112 Gesundheit, Familienplanung, HIV/AIDS                                             44    40   25   26   23 Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung                                                84    79   80   68   76 Regionale Konzentration                                                           10    8    6    6    6 Sicherung der Ernährung, Landwirtschaft                                           33    37   50   60   59 Trinkwasser, Wassermanagement, Abwasser/Abfallentsorgung                          46    42   33   23   19 Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen              78    71   77   78   74 zu Schwerpunkten nicht zuordenbar: Gestaltungsspielraum                           248   192  150  97   78 Gesamtergebnis                                                                    785   730  643  590  577 4.  Wie viele EH-Einsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Ein­ führung der Option aus Studien- und Fachkräftefonds (SFF) finanziert (bitte nach Projekt und Jahren auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung diese Veränderung? Diese Finanzierungsoption wurde im Jahr 2012 eingeführt. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl EH-Einsätze, die aus Studien- und Fachkräftefonds finanziert wurden                   321     419    373    278    227    149    97 In den Systemen der GIZ werden diese EH-Einsätze mehrheitlich unter dem Pro­ jekttitel „Studien und Fachkräftefonds“ (SFF), also ohne spezifizierte Projektbe­ zeichnung geführt. Die vorgenannten Zahlen lassen sich wegen des abweichenden Erhebungszeit­ punkts (Anzahl SFF-finanzierter EH-Einsätze bezogen auf das jeweilige Gesamt­ jahr) nicht in eine unmittelbare Relation zu den in der Antwort zu Frage 2 ge­ nannten Zahlen setzen. Die große Mehrheit der von der GIZ eingesetzten EH ist in Vorhaben integriert. Dies entspricht dem mit der Strukturreform der staatlichen TZ beabsichtigten Ziel der Instrumentenintegration.
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Drucksache 19/10916                                    –6–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5.  Inwieweit wird die Schulung zu den Spezifika der Instrumente für GIZ-Mit­ arbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung kontinu­ ierlich durchgeführt? Die Spezifika der Instrumente der GIZ werden allen Beschäftigtengruppen syste­ matisch und kontinuierlich in einer Reihe von zielgruppenspezifischen Qualifi­ zierungsmaßnahmen vermittelt, z. B. durch gezielte Schulungen für Führungs­ kräfte sowie für Projektpersonal in der Außenstruktur. 6.  Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Verfahren der Pro­ jektplatzprüfung verändert, und inwieweit werden größere Programme, hö­ here Interventionsebenen oder Netzwerke beachtet? Das BMZ hat 2017 gemeinsam mit der GIZ eine verbesserte Projektplatzprüfung eingeführt, die für alle EH-Projektplätze bei der GIZ verpflichtend ist und sowohl Aspekte einer Organisations- als auch die einer Umfeldanalyse beinhaltet. Dies entspricht der Empfehlung der Evaluierung von DEval. Größere Programme werden bei der Konzeption und Vorbereitung durch ein Be­ ratungsangebot des GIZ-Personalbereichs unterstützt. Dies zielt insbesondere auch auf die Integration der verschiedenen Instrumente in großvolumige Vorha­ ben. Auftragsverantwortliche werden dadurch bereits in einem frühen Stadium der Projektkonzeptionsphase hinsichtlich möglicher Einsätze von EH beraten. Auch bei den zivilgesellschaftlichen Trägern wurden die Verfahren überprüft und Anpassungen umgesetzt. Hervorzuheben sind vor allem ein verbessertes Quali­ tätsmanagement der Projektplatzprüfung mit ergänzenden Elementen aus einer Umfeldanalyse, der Erweiterung der Institutionenanalyse der Partnerorganisation sowie der Ermittlung von Programmstrategien zur verbesserten Wirkungsorien­ tierung. 7.  Was beinhaltet nach Kenntnis der Bundesregierung die „Rückkehrerarbeit“ aus allen Personalentsendungen bzw. -programmen, und wie wird sie von den rückkehrenden EH bewertet? Die Rückkehrarbeit erfolgt bei den jeweiligen Trägern des Entwicklungsdienstes und beim AGdD Förderungswerk. Das von den Trägern und der AGdD gestaltete Angebot umfasst i. d. R. folgende Punkte:  Aufarbeitung und Austausch zu den Erfahrungen und Ergebnissen des zurück­ liegenden EH-Einsatzes;  Empfehlungen und Anregungen an den jeweiligen Träger des Entwicklungs­ dienstes;  Orientierung, Unterstützung und persönliche Standortbestimmung für einen erfolgreichen privaten und beruflichen Wiedereinstieg im Heimatland;  Informationen und praktische Hilfestellung, wie EH die im Partnerland gewon­ nene Erfahrung in die europäische Gesellschaft einbringen und so einen wei­ teren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten können. Die Rückkehrtage leisten einen wichtigen Beitrag zum Wissensmanagement und damit zur Qualitätssicherung des EH-Einsatzes. Die Veranstaltungen werden eva­ luiert und Rückmeldungen der EH fließen in die Weiterentwicklung des Konzepts ein. Die Rückkehrtage werden von den rückkehrenden EH positiv bewertet.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                              Drucksache 19/10916 Ferner gibt es Strukturen der Alumni Arbeit, zum Beispiel im Rückkehreraus­ schuss von Brot für die Welt sowie Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engage­ ments, z. B. in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit oder auch als Vereins­ mitglied (z. B. EIRENE und Weltfriedensdienst). Die Angebote des Förderungswerks sind nicht verpflichtend, werden aber inten­ siv genutzt und auch als Wertschätzung des geleisteten Dienstes erfahren. 8.  Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang vorgege­ bene quantitative Zielvereinbarung mit der GIZ zur systemischen Einbin­ dung von EH im Auftragsverfahren zur Verbesserung der Wirksamkeit im „Mehrebenen-Ansatz“ von Programmen durch qualitative Zielvereinbarung bereits ersetzt? Beginnend mit den Zielvereinbarungen mit dem Vorstand der GIZ für das Jahr 2016 wurden ausschließlich qualitative Ziele für den Einsatz der TZ-Instrumente (umfasst EH) formuliert. Dies entspricht der Empfehlung von DEval. 9.  Inwieweit werden die durch die Evaluierungen gelieferten Hinweise auf ei­ nen Zielkonflikt zwischen den Anforderungen des TZ-Programms, in das ein EH im Rahmen des Auftragsverfahrens integriert ist, sowie den Bedarfen der EH-Partnerorganisation im Entwicklungsland nach Kenntnis der Bundesre­ gierung in den Programmplanungen berücksichtigt? Auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse hat die GIZ im Jahr 2016 Maßnahmen zur besseren Berücksichtigung der Bedarfe der EH-Partnerorganisation in Pro­ grammplanung und -durchführung sowie zur Stärkung der Partnerorientierung abgeleitet und umgesetzt. So werden bereits in der Vorbereitung von Projekten mögliche EH-Partnerorga­ nisationen identifiziert und deren Bedarfe berücksichtigt. Im Anschluss erfolgt obligatorisch eine EH-Stellenprüfung. Mit ihr werden alle notwendigen Einzel­ heiten für den späteren EH-Einsatz und den erwarteten Wirkungserfolg in einem standardisierten Verfahren geprüft. Im Rahmen der internen Qualitätssicherung werden die Möglichkeit und die Plau­ sibilität des EH-Instrumenteneinsatzes (Bedarf, Voraussetzungen für einen EH- Einsatz) geprüft. Mit der/den Partnerorganisation/-en wird eine gemeinsame Vereinbarung zum EH-Einsatz verfasst, in der das intendierte Ziel des EH-Einsatzes, die Kernauf­ gabe und Rolle des/der EH sowie der Beitrag von GIZ und Partnerorganisation definiert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 10.  Wie wurden die AV und Partnerorganisationen nach Kenntnis der Bundes­ regierung seit der DEval-Studie 2016 über das EH-Instrument aufgeklärt, und inwieweit hat sich diese Aufklärung auf die Schaffung von neuen EH- Stellen ausgewirkt? Die Hinweise aus der DEval Studie wurden von der GIZ aufgenommen. Maßnah­ men zur zielgerichteten Information von Auftragsverantwortlichen und Partner­ organisationen wurden ergriffen und umgesetzt. Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 9 wird verwiesen.
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Drucksache 19/10916                                      –8–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11.  Wie wurde die Vorgabe bei der Fusion von DED, GTZ und InWEnt 2010, dass die von diesen Organisationen angewandten Instrumente nicht nur bei­ behalten, sondern auch ausgebaut werden sollen, in Hinblick auf die EH- Entsendung von der GIZ eingehalten und vom BMZ nachgehalten? a) Wie, und warum wurden diese Vorgaben bei der GIZ nicht eingehalten? b) Was sind aktuell die politischen Vorgaben des BMZ zur EH-Entsendung an die GIZ? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Ein wesentliches Ziel der Strukturreform von 2011 bestand darin, die Vielfalt der Instrumente der staatlichen TZ zu erhalten, deren Wirtschaftlichkeit zu erhöhen und die Instrumente der bilateralen TZ zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Dabei sollten die Instrumente in erster Linie integriert, d. h. in TZ-Programmen verbunden und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet, eingesetzt werden. Zur Um­ setzung dieser Zielsetzung hat die GIZ unter anderem  den Einsatz von EH und Integrierten Fachkräften in alle Angebotsprozesse sys­ tematisch integriert;  verschiedene EH-Einsatzmodelle weiterentwickelt;  umfangreichende fortlaufende Qualifizierung geleistet;  den systematischen Einsatz von EH und Integrierten Fachkräften kontinuier­ lich durch das Management nachgehalten. Die Entwicklung der instrumentenspezifischen Fallzahlen und Auftragswerte wurde und wird regelmäßig durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zu­ sammenarbeit und Entwicklung (BMZ) überwacht. Die Bundesregierung bewertet die Umsetzung der Vorgaben für die Fusion als gelungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen. 12.  Was ist die erwünschte Entwicklung der EH-Zahlen, insbesondere für die Entsendung innerhalb der GIZ, in den nächsten Jahren aus Sicht des BMZ vor dem Hintergrund der bereits erwähnten DEval-Evaluierung, in der es heißt, dass EH in der staatlichen EZ ihr höheres Wirkungspotential nur ein­ geschränkt realisieren können („In der veränderten Konstellation nach der Fusion von GTZ, DED und InWEnt bewegen sie sich im Spannungsverhält­ nis zwischen den Ansprüchen des Programms, in das sie formal und inhalt­ lich integriert sind, und dem Bedarf ihrer jeweiligen Partnerorganisation.“)? Im Sinne eines bedarfsgerechten und wirksamen Einsatzes der Instrumente sieht die Bundesregierung quantitative Vorgaben nicht als zielführend an. Diese Auf­ fassung wird durch die Empfehlungen der DEval-Evaluierung zu EH aus dem Jahr 2015 bestätigt. 13.  Was sind aus Sicht des BMZ die Gründe dafür, dass die GIZ ein geeigneter Träger für den spezifischen Einsatz von EH ist? Die Regelungen des EhFG zielen darauf ab, dass die Träger des Entwicklungs­ dienstes die erforderliche fachliche Erfahrung bei der Vorbereitung, Entsendung und Betreuung von EH sicherstellen können. Die GIZ verfügt über die entspre­ chenden und weitreichenden Erfahrungen und Kompetenzen in den genannten Bereichen. Zudem kann die Arbeit von EH auf Mikro- und Mesoebene im Rah­ men von Vorhaben der TZ dazu beitragen, breitere Wirkungen zu erzielen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –9–                              Drucksache 19/10916 14.   Wie kann die EH-Entsendung im Rahmen der staatlichen EZ künftig besser finanziert werden, angesichts der Tatsache, dass die EH-Entsendung in den Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ) integriert werden soll, aber häufig nicht entsprechend im Finanzrahmen der Vorhaben berücksich­ tigt wird? a) Sind separate Finanzierungsmöglichkeiten für die EH-Entsendung denk­ bar? b) Werden sie angewandt? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Der integrierte Einsatz von Personalinstrumenten und deren Einbettung in das Wirkungsgefüge und Budget von Vorhaben der TZ gehört zu den Grundsätzen der Vorhaben- bzw. Modulgestaltung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen flankierende oder eigenständige EH-Einsätze aus Mitteln des Studien- und Fachkräftefonds zu fi­ nanzieren. 15.   Wie verlief a) die zahlenmäßige Entwicklung der Entsendung von integrierten Experten über die Arbeitsgemeinschaft CIM und b) die praxisorientierte Langzeitfortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern in Deutschland, die International Leadership Trainings (ILT) (früher über die Carl Duisberg Gesellschaft und der Deut­ schen Stiftung für internationale Entwicklung, später durch InWEnt) in den letzten zehn Jahren (2009 bis 2018) (bitte separate Zahlen für Inte­ grierte Experten und für Fach- und Führungskräfte aus Entwicklungslän­ dern in Deutschland angeben)? c) Wie beurteilt und bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen? Jahr               Anzahl ver­        Anzahl von Fach- und Führungskräften (Stichtag          mittelter          aus Entwicklungsländern, die an der jeweils 31.12.) Integrierter          Langzeitfortbildung „International Fachkräfte         Leadership Training“ teilgenommen haben (Anzahl der Teilnehmer-Einreisen pro Jahr bis 2012) 2009               751                364 2010               693                309 2011               599                297 2012               542                137 2013               545                 - 2014               527                 - 2015               485                 - 2016               413                 - 2017               385                 - 2018               317                 - Nach Auffassung der Bundesregierung werden Integrierte Fachkräfte (IF) trotz der in den letzten Jahren gesunken Einsatzzahlen weiterhin in relevantem Umfang eingesetzt.
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Drucksache 19/10916                                      – 10 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Sinne der mit der Strukturreform von 2011 verfolgten Zielsetzungen finden auch die Maßnahmen zur Förderung von individuellen Handlungskompetenzen (human capacity development, HCD), also z. B. Fortbildungen, projekt-/pro­ grammbezogen statt. Das heißt, entsprechende Maßnahmen sind in Vorhaben in­ tegriert und werden in der Regel in den Partnerländern durchgeführt, aber nicht in Form von eigenständigen Programmen. 16.   Beabsichtigt die Bundesregierung, Instrumente wie bei berufspraktischen Aufenthalten von Fach- und Führungskräften auch aus Entwicklungslän­ dern, wie sie seinerzeit durch die ILTs realisiert wurden, wieder zu beleben und entsprechend neue Programme als Möglichkeit für Praxisaufenthalte in Deutschland aufzunehmen? Nein. 17.   Treffen den Fragestellern vorliegende Informationen zu, dass das BMZ seit 2018 ohne vorherige Vorankündigung die EH-Entsendungen in Rahmen der Vorhaben der Organisationen EIRENE und WFD abgelehnt hat? Nein, dies trifft nicht zu. Die beiden genannten Organisationen entsenden EH vor allem über das Programm „Ziviler Friedensdienst“ (ZFD). 18.   Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, und was plant sie zu­ künftig, um wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom Februar 2018 vereinbart „zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und Austauschprogramme weiter auszubauen“? Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen unternommen, um zivilgesell­ schaftliches Engagement zu stärken und Austauschprogramme im Bereich der Entwicklungspolitik weiter auszubauen. Die nachfolgende Darstellung ist ein exemplarischer Auszug:  Das Eine-Welt-Promotorprogramm ist das größte vom BMZ finanzierte, zi- vilgesellschaftlich getragene entwicklungspolitische Bildungsprogramm in Deutschland. Alle 16 Bundesländer unterstützen das Programm mit eigenen Mitteln. Das Programm wird von einem Konsortium, bestehend aus der Ar­ beitsgemeinschaft der Eine-Welt-Landesnetzwerke in Deutschland (agl) e. V. und der Stiftung Nord-Süd-Brücken (SNSB), umgesetzt.  Die Beratungskapazitäten der Mitmachzentrale der Engagement Global gGmbH (EG) als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um entwicklungspoli­ tisches Engagement im In- und Ausland, wurden erhöht. Auf diese Weise konnten mehr Erstkontakte (Einzelpersonen, Organisationen) aus der Zivilge­ sellschaft zu entwicklungspolitischen Förder- und Freiwilligenprogrammen sowie fachlicher Vernetzung beraten werden. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 8 700 Erstberatungen durchgeführt. Die Gesamtzahl der realisierten Kontakte hat damit im Vergleich zum Vorjahr um 7,67 Prozent zugenommen (absolute Zahl 2017: 8 079 Erstberatungen). Um einer breiteren Gruppe an Interessierten Zugang zu dem Beratungsangebot der Mitmachzentrale zu ermöglichen, star­ tete diese im Jahr 2019 bspw. als Pilotprojekt eine Webinarreihe zu Engage­ mentförderung mit unterschiedlichen Themen.  Schwerpunkte beim Ausbau der entwicklungspolitischen Austausch- und Ent­ sendedienste sind 2018 und 2019 insbesondere die Süd-Nord-Komponente des Freiwilligendienstes weltwärts, die 2016 gestartete Komponente weltwärts –
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