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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode         – 301 –                    Drucksache 19/10481 Es handelt sich hier um eine Stiftung in der Trägerschaft eines Landes, an deren Förderung der Bund sich beteiligt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1995 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Dresden, Bautzen, Pirna-Sonnenstein, Torgau, Zeithain e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 29 IST-Personalkosten 2018: 1.772.900 EURO f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten          sonstige Sachkosten 2019 (SOLL):               242.000                     555.000 2018:                      207.300                     433.400 2017:                      190.600                     369.200 2016:                      186.100                     442.200 2015:                      212.800                     331.900 2014:                      209.700                     313.100 2013:                      206.100                     276.100 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen. Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar.
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Drucksache 19/10481                            – 302 –         Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)?
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode          – 303 –                     Drucksache 19/10481 Ressort                                    Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht?
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Drucksache 19/10481                         – 304 –          Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode          – 305 –                    Drucksache 19/10481 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.13 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Topographie des Terrors Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 2.115.000 2018: 2.018.000 2017: 1.951.000 2016: 1.452.000 2015: 1.419.000 2014: 1.419.000 2013: 1.419.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Gemäß Stiftungsgesetz besteht der Zweck der Stiftung Topographie des Terrors in der Vermittlung historischer Kenntnisse über den Nationalsozialismus und seine Verbrechen sowie der Anregung zur aktiven Auseinandersetzung mit dieser Geschichte, einschließlich ihrer Folgen nach 1945. Es handelt sich hier um eine Stiftung in der Trägerschaft eines Landes, an deren Förderung der Bund sich beteiligt. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1992
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Drucksache 19/10481                         – 306 –          Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST-Personalbesetzung 2018 laut Stellenplan: 22 IST-Personalkosten 2018: 2.139.919 EURO f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten         sonstige Sachkosten 2019 (SOLL):               1.470.644                     345.610 2018:                      1.426.526                     398.683 2017:                      1.328.512                     412.506 2016:                      1.212.107                     326.870 2015:                      1.258.351                     245.296 2014:                      1.150.150                     227.051 2013:                      1.063.188                     218.283 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Es handelt sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Berlin. Einzelheiten zur Wahl der Rechtsform waren in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Institution hat keine Mitglieder.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode          – 307 –                    Drucksache 19/10481 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? In der Kürze der Zeit nicht ermittelbar. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort                                   Vertretungsbereich
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Drucksache 19/10481                           – 308 –          Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung?
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode        – 309 –                   Drucksache 19/10481 Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein.
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Drucksache 19/10481                           – 310 –         Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 685 61, Erl.-Ziffer 1.3.2 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Verein „Erinnern für die Zukunft“ - Trägerverein des Hauses der Wannsee-Konferenz e. V. (HdWK) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.006.000 2018: 801.000 2017: 832.000 2016: 799.000 2015: 769.000 2014: 770.000 2013: 770.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Laut Satzung: Betrieb der Villa Am Großen Wannsee 56-58 (Haus der Wannsee- Konferenz) zum Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Politik des Völkermordes, zur Information über die nationalsozialistischen Verbrechen, zur Erziehung zur Demokratie und zur Verteidigung der Menschenrechte c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1990
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