Deutscher Bundestag Drucksache 19/7009 (neu) 19. Wahlperiode 14.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6498 – Die Arbeit der Stiftung Anerkennung und Hilfe Vorbemerkung der Fragesteller Hunderttausende Kinder und Jugendliche, die zwischen 1949 und 1975 in west deutschen Heimen bzw. zwischen 1949 bis 1990 in DDR-Heimen lebten, wur den dort Opfer grausamer körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt. Man che wurden für Medikamentenversuche missbraucht. Die meisten mussten zu dem in Heimen, in der Landwirtschaft und in Firmen unbezahlte Zwangsarbeit leisten. Doch als Bund, Länder und Kirchen 2012 die Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der DDR“ errichteten, blieb eine Gruppe außen vor: Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Behinderteneinrichtungen o der Kinder- und Jugendpsychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, waren nicht antragsberechtigt. Dabei nennt der vom Deutschen Bundestag im Juli 2011 gefasste Beschluss „Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimer ziehung wirksam helfen“ (Bundestagsdrucksache 17/6143) ausdrücklich auch diese Gruppe und fordert für sie ebenfalls entsprechende Regelungen. Erst 2016, nach langen und schwierigen Verhandlungen, einigten sich Bund, Ländern und Kirchen darauf, auch ein Hilfesystem für die Kinder und Jugend lichen zu errichten, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Kinder- und Jugendpsychiatrien untergebracht waren: die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, deren Geschäftsstelle beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist. Die Stiftung hat im Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen und soll folgende Aufgaben erfüllen: öffentliche Anerkennung und wissenschaftliche Aufarbei tung der Leid- und Unrechtserfahrungen sowie die Unterstützung der Betroffe nen durch finanzielle Hilfe. Diese finanzielle Unterstützung liegt allerdings im Einzelfall deutlich unter den Zahlungen der Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der DDR“. So erhalten ehemalige Heimkinder aus Behin derteneinrichtungen und Psychiatrien für die in den Einrichtungen einst geleis tete Zwangsarbeit lediglich Rentenersatzleistungen in Höhe von maximal 5 000 Euro (www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Infos-fuer-Betroffene/ Wie-unterstuetzt-die-Stiftung/wie-unterstuetzt-die-stiftung.html). Dagegen ha ben ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für die während ihres Heimaufenthalts geleistete Arbeit Rentenersatzleistungen von Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/7009 (neu) –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 300 Euro pro Monat erhalten. Im Einzelfall waren das nach Berechnungen der Fragesteller bis zu 25 000 Euro. Diese Ungleichbehandlung diskriminiert die Betroffenen aus Sicht der Fragesteller erneut. Doch die Arbeit und die Leistungen der Stiftung sind bisher offensichtlich kaum bekannt: Bis Ende April 2018 hatten sich nur etwa 6 400 ehemalige Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien an die Stiftung gewandt und nur gut 2 200 Anträge auf Unterstützungsleistungen wurden bewilligt (siehe Bun destagsdrucksache 19/2766, Antwort der Bundesregierung zu Frage 91 der Ab geordneten Corinna Rüffer). Das sind verschwindend wenige angesichts von schätzungsweise 97 000 Berechtigten, von denen die „Machbarkeitsstudie“ (BMAS-Forschungsbericht 466) ausgeht. Ein Grund dafür könnte nach Auffas sung der Fragesteller sein, dass die allermeisten Betroffenen bis heute in Ein richtungen leben und über die üblichen Informationskampagnen (Internet, Presse, Flyer) nicht erreichbar sind. Außerdem ist es für viele Menschen aus dieser Personengruppe ohne umfassende Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld oder von Seiten der Einrichtung nicht möglich, einen Antrag zu stellen. Auch haben einige Länder die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen nicht wie geplant bis zum 31. März 2017 eingerichtet, sondern erst im Herbst 2017. So wichtig und überfällig es auch war, mit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ eine Lösung für die Menschen zu finden, die in Behinderteneinrichtun gen und Psychiatrien misshandelt wurden: Viele Betroffene haben den Ein druck, dass die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ intransparent arbeitet und „ins Leere läuft“. Die Träger der Einrichtungen, aber auch wir als Gesellschaft sind allen Opfern der Heimerziehung eine umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse und eine Anerkennung des erlebten Unrechts schuldig. Deshalb ist es aus Sicht der fra gestellenden Fraktion unerlässlich, dass die Stiftung transparent arbeitet und ihre Leistungen und Aufgaben durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bei den Betroffenen bekannter macht. Zudem muss nach Auffassung der Fragesteller die Frist zur Antragstellung bei der Stiftung über den 31. Dezember 2019 hinaus verlängert und eine gründliche, umfassende Aufarbeitung vorangetrieben wer den. Vorbemerkung der Bundesregierung Viele Kinder und Jugendliche wurden in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesre publik Deutschland) bzw. von 1949 bis 1990 (DDR) in Heimen der Behinderten hilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen zwangsweise zur Arbeit her angezogen. Der Begriff der „Zwangsarbeit“ in der Vorbemerkung der Fragestel ler ist in diesem Zusammenhang aber undifferenziert. Ob Zwangsarbeit im juris tischen Sinne nach Artikel 12 des Grundgesetzes vorliegt, kann nach einer Ent scheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 102 ff) nur einzelfallbe zogen beantwortet werden. Der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ hat sich ausführlich mit dem Begriff „Zwangsarbeit“ auseinander gesetzt (siehe Abschlussbericht Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren, S. 29 ff, Punkt 1.2.5.) und an der gesellschaftspolitischen Bewertung festgehalten, dass „die Arbeit in Heimen der 50er und 60er Jahre nicht mit der auf Vernichtung angelegten oder die Vernichtung bewusst in Kauf nehmenden Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Regime gleichzusetzen ist und dass da her der historisch besetzte Begriff der „Zwangsarbeit“ in diesem Zusammenhang ungeeignet ist.“ Auch bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe wird auf den Be griff der „Zwangsarbeit“ als generalisierender Begriff verzichtet, aber anerkannt, dass Kinder und Jugendliche durch erzwungene Arbeit Leid und Unrecht erfahren haben.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/7009 (neu) Gremien und Arbeitsgrundlagen der Stiftung 1. Wer sind die Vertreter der Betroffenen im überregionalen Fachbeirat der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? 2. Sind alle Betroffenenvertreter selbst anspruchsberechtigt (§ 7 Absatz 1a der Satzung)? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der überregionale Fachbeirat besteht aus neun ehrenamtlichen Mitgliedern. Unter den Mitgliedern sind drei Betroffene, die die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Buchstabe a der Satzung erfüllen. Die Partizipation und Mitwirkung der Betroffenen, ihrer Interessensvertretungen sowie der Sachverständigen an der Umsetzung des Stiftungszwecks ist den Er richtern ein wichtiges Anliegen. Es wurde vereinbart, dass interessierte Be troffene, Betroffenen- und Interessenvertreterinnen und -vertreter sowie Sachver ständige zur Mitarbeit im überregionalen Fachbeirat der Stiftung Anerkennung und Hilfe öffentlich aufgerufen werden sollten. Am 17. Oktober 2016 wurde der Aufruf im Bundesanzeiger und über den Inter netauftritt www.stiftung-anerkennung-hilfe.de veröffentlicht; ferner erfolgte ein Aufruf an die Bund-Länder-Kirchen-Arbeitsgruppe, interessierte Betroffene und Betroffenenverbände oder Sachverständige zu melden. Aus früheren Anhörungen bekannte Betroffene, Interessenvertretungen und Sachverständige wurden eben falls kontaktiert. Zur Gewährleistung eines ausgewogenen Ernennungsverfahrens wurden für die drei Gruppen (Betroffene, Betroffenenvertreterinnen und Betroffenenvertreter, Sachverständige) folgende Auswahlkriterien für sachgerecht erachtet: Engagement für das Thema, Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs, besondere Erfahrungen/Kenntnisse im Umgang mit Betroffenen, ausgewogene Berücksichtigung der Bereiche Behindertenhilfe/Psychiatrie und Ost/ West sowie Kenntnisse und Erfahrungen in der speziellen Thematik. Für die Auswahl der Betroffenen im überregionalen Fachbeirat wurde zusätzlich darauf Wert gelegt, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Anerkennungs- und Unterstützungsleistung aus der Stiftung erhalten konnte. Bei der Auswahl der Sachverständigen wurde gefordert, dass diese sich bereits wissenschaftlich mit der Thematik auseinandergesetzt hatten. Das Vorschlags recht wurde durch die Errichter ausgeübt; die Berufung erfolgte durch die dama lige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles.
Drucksache 19/7009 (neu) –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wer sind die Sachverständigen im überregionalen Fachbeirat, und nach wel chen Kriterien wurden sie ausgewählt? Bei den drei Sachverständigen handelt es sich um den Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters des Martin-Gropius Krankenhauses Eberswalde, den Direktor der Klinik für Psychi atrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald und ein früheres Vorstandsmitglied der Nieder-Ramstädter Diakonie. Zu den Kriterien wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Wer sind die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im überregio nalen Fachbeirat, wie wurden sie ausgewählt, und was ist in diesem Zusam menhang unter Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern zu verste hen? Die drei Interessenvertreterinnen bzw. Interessenvertreter (Vereins- oder Ver bandsvertreterinnen und -vertreter), die Mitglieder im überregionalen Fachbeirat der Stiftung Anerkennung und Hilfe sind, arbeiten für verschiedene Vereine (Le benshilfe e. V., Weibernetz e. V., Aktion Psychisch Kranke e. V.). Zu den Aus wahlkriterien wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Wer vertritt die Errichter der Stiftung im Lenkungsausschuss, und wer ist vom Fachbeirat benannt? Der Lenkungsausschuss der Stiftung Anerkennung und Hilfe besteht aus zwölf Mitgliedern. Er setzt sich aus drei von der Bundesregierung, drei von den Kir chen, drei von den Ländern und drei vom überregionalen Fachbeirat benannten Mitgliedern zusammen. Die Bundesregierung wird durch ein vom Bundesministerium für Arbeit und So ziales, ein vom Bundesministerium für Gesundheit und ein vom Bundesministe rium der Finanzen entsandtes Mitglied vertreten. Die Kirchen sehen eine alternierende Besetzung vor: Für die Evangelische Kirche nehmen ein Vertreter des Kirchenamts der evangelischen Kirche und Vertreter der evangelischen Fachverbände (Diakonie Deutschland, Bundesverband evan gelischer Behindertenhilfe) teil, für die Katholische Kirche ein Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und Vertreter von katholischen Fachverbänden (Deutscher Caritasverband, Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie). Als Vertretung der Länder ist ein von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder, ein von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und ein von der Finanzministerkonferenz der Länder entsandtes Mitglied im Lenkungsaus schuss. Der überregionale Fachbeirat wird durch seinen Vorsitzenden, die stellvertre tende Vorsitzende sowie ein drittes, vom Fachbeirat bestimmtes Mitglied im Len kungsausschuss vertreten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/7009 (neu) 6. Warum ist die personelle Besetzung dieser Stiftungsgremien nicht öffentlich zugänglich, insbesondere nicht auf der Stiftungs-Webseite (www.stiftung- anerkennung-und-hilfe.de)? Mitglieder des Lenkungsausschusses sind in ihrer Funktion als Vertreterinnen bzw. Vertreter der Errichter im Lenkungsausschuss; die personelle Besetzung ist nicht festgeschrieben und kann sich von Sitzung zu Sitzung ändern. Die Mitglie der des Lenkungsausschusses haben sich gegen die Veröffentlichung ihrer per sönlichen Daten ausgesprochen. Der überregionale Fachbeirat der Stiftung Anerkennung und Hilfe hat beschlos sen, dass der Vorsitzende des Fachbeirats sowie die stellvertretende Vorsitzende den Fachbeirat nach außen vertreten. Sie sind über die Mailadresse der Stiftung erreichbar. 7. In welchen Bundesländern gibt es einen regionalen Fachbeirat, und wie ist dieser jeweils zusammengesetzt (bitte aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Schleswig-Holstein einen regiona len Fachbeirat. Mitglieder sind Betroffenenvertreter, ärztliche Vertreter, Vertreter der Kirchen, Vertreter des Landessozialausschusses, ein Berater für Öffentlich keitsarbeit, ein Vertreter des Behindertenbeauftragten des Landes Schleswig-Hol stein, eine Vertreterin der Psychiatrie, Mitarbeiter des Sozialministeriums und Mitarbeiterinnen der Anlauf- und Beratungsstellen ohne Stimmrecht. Den Vorsitz hat der Sozialminister inne. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Einrichtung eines regionalen Fach beirats in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen geplant. 8. Welche Beschlüsse haben der überregionale Fachbeirat und der Lenkungs ausschuss der Stiftung bis heute gefasst (bitte nach Gremium getrennt auf listen und Inhalt des jeweiligen Beschlusses zusammenfassen)? Aufgabe des Fachbeirats ist es insbesondere, den Lenkungsausschuss zu Einzel- und Grundsatzfragen fachlich zu beraten. Daher stehen Empfehlungen an den Lenkungsausschuss im Vordergrund. Diese erfolgten zum Anwendungsbereich, zur wissenschaftlichen Aufarbeitung, zur öffentlichen Anerkennung und zur Zu ordnung einzelner Einrichtungen. In Beschlussform wurden vom überregionalen Fachbeirat zwei Entscheidungen getroffen: Verlängerung der Anmeldefrist der Stiftung um mindestens zwölf Monate, Ersatzberufung für ausscheidendes Mitglied in den Fachbeirat. Die Beschlüsse des Lenkungsausschusses werden im jeweiligen Jahresbericht der Stiftung Anerkennung und Hilfe veröffentlicht. Im Einzelnen hat der Lenkungs ausschuss folgende Beschlüsse gefasst:
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/7009 (neu) 9. Wie lauten Adresse und Kontaktmöglichkeiten zur Geschäftsstelle der Stif tung, und warum sind diese Angaben nicht auf der Stiftungs-Webseite ver öffentlicht? Die Geschäftsstelle ist über die E-Mail-Adresse info@stiftung-anerkennung- hilfe.de erreichbar, die auf der Webseite der Stiftung aufgeführt ist. Da die Ge schäftsstelle der Stiftung nach der Satzung der Stiftung Anerkennung und Hilfe nicht die Aufgabe einer Anlauf- und Beratungsstelle hat, wurden weitere Adress- und Kontaktdaten nicht veröffentlicht. Bei allgemeinen Fragen zur Stiftung kön nen sich Betroffene und Dritte unter der auf der Internetseite veröffentlichten Ruf nummer 0800/2212218 kostenfrei an ein Infotelefon wenden, bei dem auch be sonders qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anfragen entgegenneh men. 10. Hat die Stiftung außer der Satzung weitere Geschäfts- und Arbeitsgrundla gen (z. B. Geschäftsordnung, Verwaltungsvereinbarung, Stiftungsvertrag, Leitlinien etc.)? Wenn ja, welche sind das, wie bzw. wo sind diese zugänglich, und warum sind sie nicht auf der Stiftungs-Webseite veröffentlicht? Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde auf der Grundlage einer Verwaltungs vereinbarung errichtet; sie verfügt über eine Satzung. Für den Lenkungsausschuss und den überregionalen Fachbeirat liegen jeweils Geschäftsordnungen vor. Für die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung Anerkennung und Hilfe wurden Leitlinien und für die Arbeit in der Geschäftsstelle ein Rahmen- und Re gelwerk entwickelt. Die Satzung der Stiftung ist durch Beschluss des Lenkungsausschusses auf der Webseite der Stiftung veröffentlicht. Die Verwaltungsvereinbarung wird nach Beschluss des Lenkungsausschusses nicht veröffentlicht. Zu allen anderen Ge schäfts- und Arbeitsgrundlagen ist bisher kein Beschluss des Lenkungsausschus ses zur Veröffentlichung gefasst worden. Anerkennung und Aufarbeitung 11. Welche Maßnahmen und Veranstaltungen wurden bisher bundesweit und nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern umge setzt, und was ist noch konkret geplant, um das Leid und Unrecht zu benen nen und öffentlich anzuerkennen? In Hamburg hat es im Jahr 2017 in den Alsterdorfer Anstalten eine Auftaktveran staltung mit Betroffenen gegeben. Bayern hat am 16. März 2018 unter dem Motto „Es ist Zeit, über das Leid und Unrecht zu reden“ eine Veranstaltung zur öffentlichen Anerkennung durchge führt. In Brandenburg hat am 12. Juni 2018 ein Kolloquium mit dem Titel „Einrichtun gen der Behindertenhilfe und Psychiatrie zur Unterbringung von Kindern und Ju gendlichen in der DDR“ stattgefunden. Schleswig-Holstein hat am 28./29. November 2018 ein Symposium mit dem Ti tel „Die Vergangenheit im Kopf – die Zukunft in der Hand“ durchgeführt. Weitere Veranstaltungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Mecklen burg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen in Planung.
Drucksache 19/7009 (neu) –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Am 13. Mai 2019 wird eine Veranstaltung des Bundes mit Betroffenen in Berlin stattfinden. Ziel ist es, das von Betroffenen seinerzeit in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen erlebte Leid und widerfahrene Unrecht öffentlich anzuerkennen und sichtbar zu machen. 12. Welche Forschungsvorhaben bzw. -aufträge wurden bundesweit sowie in den Ländern an wen vergeben, um die Geschehnisse wissenschaftlich aufzu arbeiten und Missstände der Vergangenheit aufzudecken, und umfassen diese die grundsätzliche Aufarbeitung ebenso wie Medikamentenversuche (bitte genaue Auflistung differenziert nach Forschungsauftrag bzw. Frage stellung, Auftragnehmer und -geber sowie Bundesland aufschlüsseln)? Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat im Oktober 2017 das Forschungsprojekt „Wissenschaftliche Aufarbeitung des Leids und Unrechts, das Kinder und Ju gendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in statio nären psychiatrischen Einrichtungen erfahren haben“ vergeben. Das Projekt wird von Prof. Dr. Heiner Fangerau, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, zusammen mit vier Kooperationspartnern durchgeführt. Neben dem Auftragnehmer sind das Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Charité Univer sitätsmedizin Berlin, der Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre der Ruhr- Universität Bochum, das Deutsche Institut für Heimerziehungsforschung gGmbH sowie das Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Ruprechts-Karl-Uni versität Heidelberg mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung befasst. Das Forschungsprojekt beinhaltet drei Arbeitspakete: Analyse des derzeitigen Er kenntnisstands, thematische Aufarbeitung und Datenerhebung sowie Öffentlich keitsarbeit. Soweit es Erkenntnisse zu Arzneimittelstudien in den betreffenden Einrichtungen gibt, sollen diese im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Stiftung Anerkennung und Hilfe als ein Teilaspekt untersucht werden. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren. Das abschließende Arbeitsergebnis hat bis zum 31. Dezember 2020 vorzuliegen. Soweit von den Ländern Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse vergeben worden sind, erfolgte dies in eigener Zuständigkeit. 13. Welche wissenschaftlichen Veranstaltungen wurden in diesem Zusammen hang bisher bundesweit sowie in den Ländern durchgeführt bzw. sind noch geplant (bitte differenziert nach Titel, Inhalt und Ziel der Veranstaltung, Ver anstalter, teilnehmende Referentinnen und Referenten, Bundesland auflis ten)? Auf der für den 13. Mai 2019 geplanten Veranstaltung des Bundes zur öffentli chen Anerkennung des seinerzeit von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtun gen ertragenen Leids und erlebten Unrechts werden unter anderem erste Ergeb nisse der bundesweiten wissenschaftlichen Aufarbeitung vorgestellt. Nach Ab schluss der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Bundes ist für Anfang 2022 eine weitere Veranstaltung vorgesehen, auf der die Ergebnisse präsentiert und disku tiert werden. Hinsichtlich der Veranstaltungen zur wissenschaftlichen Aufarbeitung auf Lan desebene wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Der Bundesregierung lie gen darüber hinaus keine Informationen über Veranstaltungen zur wissenschaft lichen Aufarbeitung in den Ländern vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/7009 (neu) 14. Welche Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie sind in die bun desweite Studie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung einbezogen, und an hand welcher Kriterien wurden diese ausgewählt? Wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Einrichtungen war die Gewährleistung einer regionalen Streuung sowie einer Verteilung der Trägerschaften, so dass sich eine exemplarische Darstellung der institutionellen Landschaft auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik ergibt. Im Laufe der Arbeit ergab sich eine Verän derung des ursprünglich angesetzten Einrichtungssamples, da einige Einrichtun gen nicht bereit waren, an der Studie mitzuwirken, andere befürchteten Daten schutzprobleme, wieder andere verfügten nicht über Aktenmaterial. Derzeit sind folgende Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie an der Studie beteiligt (Stand: Dezember 2018): Psychiatrische und Nervenklinik der Charité, Berlin-Ost, Königin-Elisabeth-Hospital/Fachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie Berlin-Lichtenberg, Berlin-Ost, Landesheilanstalt/Bezirksnervenklinik Uchtspringe, Klinik für Neurologie und Psychiatrie der Martin-Luther-Universität Halle (Saale), Kinderpsychiatrische Abteilung, Pfälzische Nervenklinik Landeck (Pfalzklini kum für Psychiatrie und Neurologie), Rheinische Landesklinik für Jugendpsychiatrie Bonn, Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren, Johannesstift Ershausen (Träger Caritas), Storkow/Hubertushöhe (Träger Lebenshilfe), Kloster Dobbertin (bis 1990 staatlich, jetzt Diakonie), Dominikus-Ringeisen-Werk, Ursberg, Vorwerke Lübeck, Haus Hall Münster. Das Forschungskonsortium, das die Studie durchführt, ist derzeit mit weiteren Einrichtungen im Gespräch über eine mögliche Beteiligung. 15. Wie ist sichergestellt, dass Menschen, die sich aufgrund von Behinderungen oder auch Traumatisierung nicht so äußern können, dass Außenstehende es verstehen, Berücksichtigung in der Forschungsarbeit finden bzw. in die wis senschaftliche Aufarbeitung eingebunden sind? Die Teilhabe und Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung Betroffener an der wissen schaftlichen Aufarbeitung von Leid und Unrecht stellt eine der zentralen Säulen des Stiftungsversprechens dar und sollte öffentlich sichtbar und erlebbar sein. Die für das Forschungsprojekt zur Verfügung stehenden Ressourcen erlauben aller dings nur exemplarische Erhebungen. Es wird angestrebt, pro Einrichtung vier örtliche Zeitzeugen einzubeziehen sowie – vermittelt über die Erfahrungen der Beraterinnen und Berater in den Anlauf- und Beratungsstellen und mittels eines „Zeitzeugenportals“ – die Stimmen von Menschen zu sammeln, die sich nicht äu ßern wollen oder können. Ausgearbeitet wurde ein Online-Tool zur Erhebung von Zeitzeugenstimmen, das für die Laufzeit des Projekts auf der Internetseite der
Drucksache 19/7009 (neu) – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stiftung geschaltet und in den Anlauf- und Beratungsstellen sowie Einrichtungen durch einen Flyer beworben wird. Ein vergleichbares Online-Tool zur Erhebung von Zeitzeugenstimmen wurde in ähnlicher Form mit sehr guten Resultaten be reits in früheren Projekten zur Heimerziehung erprobt. Das Zeitzeugenportal bietet neben den Betroffenen auch Angehörigen, ehemali gem Personal und weiteren Interessierten die Möglichkeit, jenseits des Gesprächs in den Anlauf- und Beratungsstellen auch anonym am Forschungsprozess teilzu nehmen und sich einzubringen. Auch können die Einrichtungen, in denen sich viele Betroffene heute aufhalten, das Online-Tool zur Erhebung von Zeitzeugen stimmen als Gesprächsanlass nutzen, um intern eine Aufarbeitung zu beginnen. Die Beantwortung des Fragebogens im Online-Zeitzeugenportal kann und soll auch von Betroffenen gemeinsam mit Betreuerinnen und Betreuern oder Vertrau enspersonen sowie auch handschriftlich in einer ausgedruckten Version ausge füllt werden. So erhalten auch die Menschen, die sich selbst nicht äußern wollen oder können, zumindest eine vermittelte Stimme, die von Außenstehenden ver nommen werden kann. Die erhobenen Zeitzeugenstimmen fließen in die histori sche Forschung ein. 16. Welche Ergebnisse wurden bisher im Rahmen der wissenschaftlichen Auf arbeitung auf Bundesebene und in den einzelnen Bundesländern erzielt – so wohl hinsichtlich einer grundsätzlichen Aufarbeitung als auch spezifisch hinsichtlich der Medikamentenversuche? Wie viele Fälle von Medikamentenversuchen, mit welchen Medikamenten und welchen Folgen wurden bislang in welchen Einrichtungen aufgedeckt (bitte nach Ländern differenziert auflisten)? Das mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung betraute Forschungsteam wird erste Zwischenergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2019 vorlegen und diese am 13. Mai 2019 im Rahmen der Veranstaltung des Bundes zur öffentlichen Aner kennung vorstellen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Projekte zur wissenschaft lichen Aufarbeitung in den Ländern vor. 17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Betroffene in den Anlauf- und Bera tungsstellen der Bundesländer, im Rahmen der Aufarbeitung (Zeitzeugen- Interviews) oder bei Veranstaltungen von Todesfällen aufgrund von Miss handlungen oder Tötungen in den Einrichtungen berichtet haben? Wenn ja, wie viele und welche Fälle waren das, und wie wurde mit diesen Informationen weiterverfahren? Der Bundesregierung sind aktuell 19 Fälle bekannt. In acht Verdachtsfällen mit Todesfolge haben sich bislang die Hinweise so verdichtet, dass Anzeigen ergan gen sind. 18. Inwiefern werden Betroffene, die Anträge an die Stiftung stellen, ihre Leid- und Unrechtserfahrungen in den Beratungsstellen berichten und dann damit leben müssen, von der Stiftung auch langfristig bei der Aufarbeitung ihrer persönlichen Geschichte begleitet und unterstützt? Falls nein, warum nicht? Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist als befristetes Hilfesystem mit einer Lauf zeit von fünf Jahren, d. h. vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021, er richtet worden.