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Deutscher Bundestag                                                                           Drucksache    V/3224 5. Wahlperiode Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten                                               Bonn, den 19. August 1968 III A 6 (d) — 3546. 1 — An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:   Steinobsternte 1968 Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Mauk, Reichmann, Sander und der Fraktion der FDP - Drucksache V/3179 - Die vorgenannte Kleine Anfrage beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt: I. Ist der Bundesregierung bekannt, a) daß in der Bundesrepublik, die neben Jugoslawien und Rumänien die größte Zwetschenerzeugung Europas aufweist, in diesem Jahr eine überdurchschnittliche Zwetschenernte erwartet wird; b) daß nach den vorliegenden Ernteschätzungen die Ernte- mengen in der Bundesrepublik bei Zwetschen mit 4,55 Mio/dz das Ergebnis des Vorjahres um mindestens 50 % und den langjährigen Durchschnitt um mindestens 16 % übersteigen werden; c) daß bei Mirabellen und Renekloden eine um 28 % höhere Erntemenge als im langjährigen Durchschnitt erwartet wird; d) daß nun befürchtet werden muß, daß nach den schweren Absatzkrisen, wie sie in der letzten Saison für Tafeläpfel bestanden und in diesem Jahr bei Süßkirschen und bei Früh- äpfeln auftreten, auch noch Absatzschwierigkeiten bei Zwet- schen hinzukommen, wodurch gerade die sozial schwachen Betriebe, die sich mit dem Anbau von Steinobst und frühem Kernobst befassen, erneut hart getroffen würden? Es trifft zu, daß die Bundesrepublik zu den größten Pflaumen- und Zwetschenerzeugern in Europa gehört. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Hälfte der deutschen Ernte in Haus- und Kleingärten anfällt. Dieser beachtliche Anteil ist nicht für
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Drucksache Y/3224           Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode den Verkauf bestimmt; er dient der Selbstversorgung. Auf den Frischmarkt gelangen erfahrungsgemäß nur etwa 30 v. H. der Ernte, 20 v. H. werden der Verwertungsindustrie zugeführt. In diesem Jahr wird die Ernte auf 485 000 t geschätzt. Diese Menge liegt nur unbedeutend, und zwar um etwa 5 % über den Ernten im Durchschnitt der Jahre 1961/66 (460 700 t). Die Vor- jahresernte mit nur 304 000 t gehörte zu den schlechtesten Ern- ten, die in den letzten Jahren eingebracht wurden; sie sollte zu Vergleichszwecken nicht herangezogen werden. Dasselbe gilt für Mirabellen und Reineclauden. Dem 5-Jahres- Durchschnitt von 38 100 t stehen in diesem Jahr Ernteerwar- tungen von 42 300 t gegenüber. Die Schwierigkeiten beim Absatz der Rekordapfelernte des letzten Jahres waren im wesentlichen eine Folge der Zufalls- erträge des Streuanbaues und Nebenerwerbs. Diese Feststel- lung wurde auch vom Bundesausschuß Obst und Gemüse beim Deutschen Bauernverband bestätigt. Bei Süßkirschen wurde örtlichen Schwierigkeiten damit begeg- net, daß die Exportländer veranlaßt wurden, ihre Lieferungen vorübergehend einzustellen. Über die Schwierigkeiten beim Absatz der heimischen Früh- äpfel wurde ich erst unterrichtet, als größere Mengen nicht mehr verkauft werden konnten. Bis heute ist mir nicht bekannt, in welchem Maße der Anbau dieser Früchte ausgeweitet wurde. Um eine Vorverlegung des letzten Tages bei der Einfuhr von Überseeäpfeln werde ich mich bemühen. Mit der Gefahr von Absatzkrisen muß beim Steinobst auch in Jahren mit normalen Ernten gerechnet werden, insbesondere, wenn infolge von Witterungseinflüssen die Ernten massiert anfallen. Mit welchen Maßnahmen ich versucht habe, Absatz- schwierigkeiten bei Pflaumen und Zwetschen vorzubeugen, bitte ich meinen Antworten zu 2. und 3. zu entnehmen. 2. Hat die Bundesregierung auf Grund der in den Vorjahren gemachten Erfahrungen, daß jeweils erst nach Eintreten einer Krisensituation Überlegungen zur Abhilfe angestellt wurden, rechtzeitig geeignete Vorkehrungen getroffen, um einer auf- tretenden Absatzkrise entgegenzuwirken? Ist insbesondere sichergestellt, a) daß der Zwetschenmarkt bei einer auftretenden Absatzkrise nicht zusätzlich durch Einfuhren aus Drittländern belastet wird, b) daß speziell der für eine Einfuhrsperre gegenüber bestimm- ten Drittländern erforderliche Antrag auf Entliberalisierung bei GATT in Genf gestellt wurde, c) daß bei Einfuhr eine strikte Durchführung der Qualitäts- kontrolle erfolgt, d) daß eine lückenlose Ermittlung der Vergleichspreise gewähr- leistet ist, damit gegebenenfalls das Referenzpreissystem gemäß der EWG-Verordnung Nr. 23 Artikel 11 zur Anwen- dung gelangen kann?
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode                    Drucksache V/ 3224 Ich bin der Ansicht, daß auf Grund der in den Vorjahren ge- machten Erfahrungen es in erster Linie Aufgabe der Wirtschaft und ihrer Organisationen ist, rechtzeitig Überlegungen anzu- stellen und Vorkehrungen zu treffen, wie eventuell auftreten- den Schwierigkeiten begegnet werden kann. Das ist teilweise auch mit Erfolg geschehen, wo rechtzeitig Verbindung mit großen Einkaufsorganisationen aufgenommen wurde. Zu der Forderung, die Einfuhren aus dritten Ländern autonom zu untersagen und die dafür erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, ist folgendes zu bemerken: Um Diskriminierungen zu vermeiden, müßte eine solche Maßnahme gegenüber allen Dritt- ländern ausgesprochen werden. Damit aber würden sowohl die Handelsbeziehungen als auch die Exportmöglichkeiten heimi- scher Erzeugnisse erheblich beeinträchtigt. Ich habe daher mit den Ländern, die als Exportländer infrage kommen, Verhand- lungen aufgenommen, die zu dem Ergebnis geführt haben, daß auf Lieferungen von Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Reineclauden sowie Tafeläpfeln in die Bundesrepublik im Mo- nat August verzichtet werden wird. Die Besprechungen über weitere Lieferverzichte im September werden Ende August fortgeführt, weil die Marktlage erfahrungsgemäß sich schnell ändern und erst dann endgültig übersehen werden kann. Es ist sichergestellt, daß die Qualitätskontrolle, die für alle Drittlandlieferungen mit der Verordnung Nr. 80/64/EWG ver- bindlich vorgeschrieben ist, sorgfältig und gewissenhaft durch- geführt wird. Eine lückenlose Feststellung der Preise, zu denen alle aus dritten Ländern eingeführten Mengen verkauft werden, ist nicht möglich. Das gilt besonders für die Partien, die, ohne die Großmärkte zu berühren, unmittelbar Filialunternehmen usw. zugeführt werden. Trotzdem sind die an den Großmärkten ge- troffenen Feststellungen als repräsentativ anzusehen, weil der Handel, der nach wie vor seinen Bedarf an den Großmärkten deckt, erfahrungsgemäß nur Preise anlegt, die seine Wettbe- werbsfähigkeit gegenüber den Filialisten usw. nicht beein- trächtigen. Die Großmärkte sind also nach wie vor die Plätze, wo alle Provenienzen aufeinander treffen, die Preise sich bilden und festgestellt werden können. Diese Ansicht wird auch von der Kommission der EWG geteilt. Die Preisfeststellungen auf den deutschen Großmärkten werden korrekt und gewissenhaft vorgenommen. 3. Wurde eine Erleichterung der monopolrechtlichen Bestimmungen für das Brennen von Obstbranntwein vorgesehen, damit die nicht auf dem Frischmarkt unterzubringenden Mengen auf diese Weise verwertet werden können? Ja. Das Land Baden-Württemberg hatte fernschriftlich am 1. August Erleichterungen für das Abbrennen von Pflaumen,
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Drucksache V/3224           Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Zwetschen und Mirabellen beantragt. Der Antrag wurde befür- wortet und an den für Fragen des Branntweinmonopols zustän- digen Bundesminister der Finanzen weitergegeben. Der Bundes- minister der Finanzen hat dem Verlangen des Landes Baden Württemberg mit dem als -Anlage beigefügten Runderlaß vom 9. August 1968 — in dem aus diesem Runderlaß ersichtlichen Umfang — entsprochen. In Vertretung Neef
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Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode               Drucksache V/3224 Abschrift Der Bundesminister der Finanzen                                        53 Bonn, den 9. August 1968 III C/2 — V 7122 — 8/68                                                    Rheindorfer Straße 108 V7108, V7111, V7133                         -                    Telefon: 300/4688 An die Oberfinanzdirektionen Frankfurt             München Freiburg              Nürnberg Karlsruhe             Saarbrücken Koblenz               Stuttgart nachrichtlich: an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 605 Offenbach/Main —Auflage: C XI f) lfd. Nrn. 3, 4, 7, 9, 11, 13-15, 17, 18 SV 2-5, 7, 8 Betr.: Monopolrechtliche Maßnahmen aus Anlaß der Pflaumen- und Zwetschenernte 1968 Wegen der überdurchschnittlichen Ernte an Pflaumen und Zwet- schen bestimme ich aus Billigkeitsgründen folgendes: 1. Landwirtschaftliche Brennereien dürfen im BetrJ. 1968/69 über die mengenmäßige Beschränkung des § 5 BO hinaus Pflaumen und Zwetschen, die 1968 im Monopolgebiet ge- erntet werden, ohne monopolrechtliche Nachteile im Zwi- schenbetrieb verarbeiten. Die Pflaumen und Zwetschen brauchen nicht selbst gewonnen zu sein. 2. Die Oberbeamten des Aufsichtsdienstes können Stoffbesit- zern, die nicht über die erforderlichen Vorratsgefäße zur Aufbewahrung der zur Branntweingewinnung bestimmten, selbstgewonnenen Obststoffe verfügen, auf Antrag aus nahmsweise genehmigen, daß selbstgewonnene Obststoffe der Ernte 1968 gemeinsam eingeschlagen und zu Branntwein verarbeitet werden. Die Genehmigung kann mit Auflagen zur Sicherung der Steuer- und Monopolbelange verbunden werden. Soweit das gemeinsame Einschlagen in Brennereien erfolgt, ist es von der Führung des Materialüberwachungs- buches und des Brennbuches abhängig zu machen. 3. Bei der Verarbeitung der Pflaumen- und Zwetschenernte des Jahres 1968 ist im kommenden Betriebsjahr mit einem er- höhten Anfall von Branntwein zu rechnen, dessen Absatz zu angemessenen Preisen eine gewisse Zeit in Anspruch neh- men wird. Es ist daher ausnahmsweise gerechtfertigt, den Branntweinaufschlag für solchen Branntwein gemäß § 127 AO zu stunden.
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Drucksache V/ 3224             Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Ich bin deshalb damit einverstanden, daß die Zollstellen im BetrJ. 1968/69 auf Antrag den Branntweinaufschlag, der nach § 79 Abs. 2 Nr. 1 BranntWMonG für Branntwein aus Pflaumen, Zwetschen oder Mirabellen festgesetzt wird, bis zur Dauer von drei Monaten zinslos und ohne Sicherheits- leistung stunden, wenn der Steuerbetrag 50,— DM über- steigt und der Anspruch durch Stundung nicht gefährdet wird. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung gilt dies auch dann, wenn Branntwein aus Pflaumen, Zwetschen oder Mirabellen zusammen mit Branntwein aus anderen Stoffen angemeldet wird. Die Stundung kann in der Abfindungs- anmeldung oder in der Anmeldung zur Branntweinabnahme beantragt werden. Die gestundeten Branntweinaufschlag- beträge sind in einem besonderen Teilband des Stundungs- überwachungsbuches anzuschreiben. Im Auftrag Schmidt
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