Deutscher Bundestag Drucksache 19/8031 19. Wahlperiode 25.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Till Mansmann, Alexander Graf Lambsdorff, Olaf in der Beek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7326 – Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan Vorbemerkung der Fragesteller Seit mehr als vier Jahrzehnten ist Afghanistan von zahlreichen gewaltsamen, religiösen und politischen Konflikten geprägt. Internationale Streitkräfte waren und sind im Land stationiert. Von 2002 bis 2014 war die Internationale Sicher heitsunterstützungsgruppe ISAF mit zeitweise über 100 000 Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan präsent. Im Jahr 2014 übernahmen die afghanischen Sicherheitskräfte vollständig die Verantwortung für die Sicherheit im Land. Heute beteiligt sich die Bundeswehr mit einer Mandatsobergrenze von 1 300 Soldatinnen und Soldaten an der NATO-Mission Resolute Support. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Diskussionen über die Notwendig keit eines Bundeswehreinsatzes und über einen möglichen Abzug der deutschen Soldatinnen und Soldaten. Unbestritten ist, dass neben einer Unterstützung auf militärischer Ebene eine enge und nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit (EZ) stehen muss, damit Afghanistan in Zukunft selbstständig ohne internatio nale militärische Unterstützung auskommen kann, ohne erneut im Chaos zu ver sinken. Afghanistan ist Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Jährlich investiert Deutschland 250 Mio. Euro für die Entwicklung des Landes und 180 Mio. Euro für die Stabilisierung. In dem Positionspapier „Afghanische Verantwortung stärken“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam menarbeit und Entwicklung von Juli 2018 heißt es, Afghanistan habe seit 2001 bedeutende Fortschritte gemacht, brauche aber weiterhin eine nachhaltige wirt schaftliche und soziale Entwicklungspolitik. Es wird allerdings auch darauf ver wiesen, dass obwohl internationale Streitkräfte, auch aus Deutschland, weiter im Land stationiert seien und die afghanischen Sicherheitskräfte ausbilden und beraten, hätten die Taliban und andere bewaffnete Oppositionsgruppen ihren Machtbereich seit 2014 ausbauen können. Zudem habe die wirtschaftliche Dynamik in dem Land eingebüßt (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/ reihen/strategiepapiere/Strategiepapier450_05_2018.pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/8031 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Ausmaß an Gewalt ist nach wie vor hoch in Afghanistan. Allein im Zeitraum von Januar bis September 2018 wurden laut Berichten der UN 2 798 Zivilisten aufgrund des Konfliktes getötet. Das ist seit 2014 wieder die höchste Anzahl an Toten im vergleichbaren Jahreszeitraum (https://unama. unmissions.org/sites/default/files/unama_protection_of_civilians_in_armed_ conflict_3rd_quarter_report_2018_10_oct.pdf). Zudem wird von 30 bis 40 ge töteten afghanischen Sicherheitskräften pro Tag berichtet (www.nytimes.com/ 2018/09/21/world/asia/afghanistan-security-casualties-taliban.html). Zusätz lich hat die afghanische Regierung Schwierigkeiten Nachwuchs zu rekrutieren. Das hat zur Folge, dass es zunehmend schwieriger für die afghanische Regie rung wird, die ländlichen Regionen des Landes zu schützen und unter ihrer Kon trolle zu halten. Am 20. Juli 2019 sollen Präsidentschaftswahlen in Afghanistan stattfinden. Ob diese terminmäßig durchgeführt werden können, ist fraglich. Hoffnung setzt die Internationale Gemeinschaft auf Friedensverhandlungen mit den Taliban. Die Reduzierung von Gewalt, z. B. durch Waffenstillstandsabkommen, ist entschei dend, damit Entwicklungen und Reformen, gerade auch in der Wirtschaftsent wicklung, nachhaltig wirken können. Die nächste Geberkonferenz findet 2020 statt. Bis dahin muss die afghanische Regierung, auch unter einem neuen Präsi denten, vorweisen, dass sie reformwillig und -fähig ist. Vorbemerkung der Bundesregierung 17 Jahre nach Ende der Taliban-Herrschaft und dem Petersberger Abkommen ist Afghanistan trotz vieler Fortschritte immer noch geprägt von einer schwierigen, aber auch regional unterschiedlichen Sicherheitslage, einer nicht in allen Landes teilen handlungsfähigen Regierung, Armut in breiten Schichten der Bevölkerung sowie einem durch konkurrierende Interessen gekennzeichneten regionalen Um feld. Dies stellt das durch erhebliche zivile, polizeiliche und militärische Mittel unterlegte und mit internationalen Partnern koordinierte politische Engagement der Bundesregierung vor besondere Herausforderungen. Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen umfassenden, vernetzten An satz: Der politische Dialog und diplomatisches Engagement dienen der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung, Menschenrechten, Demo kratie, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie eines innerafghanischen Friedensprozesses. Maßnahmen der Stabilisierung dienen konkret dazu, ein si cheres Umfeld zu schaffen, kurzfristig Lebensbedingungen zu verbessern und Al ternativen zu Kriegs- und Gewaltökonomien aufzuzeigen. Den Aufbau der Poli zei unterstützt die Bundesregierung mit mehreren Programmen; namentlich trägt das bilaterale „German Police Project Team“ zur Ausbildung und Führungsqua lifizierung der afghanischen Polizei bei. Die Entwicklungszusammenarbeit verbessert die Lebensbedingungen der afgha nischen Bevölkerung und schafft dauerhafte Perspektiven jenseits von Armut, Gewalt und Flucht. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zielt darauf ab, langfristige Grundla gen für eine nachhaltige und stabile wirtschaftliche, politische und gesellschaftli che Entwicklung Afghanistans zu schaffen. Schwerpunkte der Entwicklungs- zusammenarbeit sind nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, gute Regierungs- führung, Stadtentwicklung und kommunale Infrastruktur. Die Förderung der Be lange von Frauen hat dabei besondere Priorität. Im Gestaltungsspielraum unter stützt Deutschland den Ausbau der Grund- und Sekundarbildung. Der regio-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/8031 nale Fokus liegt weiter auf den sechs „Nord-Provinzen“ Balkh, Kunduz, Takhar, Badakhshan, Baghlan und Samangan sowie Kabul. Eine Erweiterung auf andere sichere Standorte wird kontinuierlich geprüft. Militärisch beteiligt sich die Bundeswehr im Rahmen der NATO-Mission Reso lute Support an der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte, damit diese ihre Sicherheitsverantwortung nachhaltig wahrnehmen können. Die humanitäre Hilfe unterstützt besonders bedürftige Bevölkerungsgruppen nach Maßgabe des Bedarfs und auf Grundlage der humanitären Prinzipien. Die Bundesregierung hat sich zur Unterstützung Afghanistans verpflichtet: Af ghanistan ist weiterhin von internationaler Unterstützung abhängig, ohne die die Stabilität des Landes und die Entwicklungserfolge der letzten Jahre in Gefahr wä ren. Auf der Brüsseler Afghanistan-Konferenz im Oktober 2016 hat die interna tionale Gemeinschaft ihre fortdauernde zivile Unterstützung für Stabilisierung, Wiederaufbau und Entwicklung Afghanistans bekräftigt. Auch die Bundesregie rung hat sich zu einem langfristigen zivilen Engagement in Afghanistan bekannt und für den Zeitraum bis 2020 einen Beitrag von bis zu 1,7 Mrd. Euro in Aussicht gestellt. Pro Jahr sind demnach bis zu 250 Mio. Euro für Entwicklungszusam menarbeit und 180 Mio. Euro für zivile Stabilisierungsvorhaben des „Stabilitäts paktes Afghanistan“ vorgesehen. Zuletzt wurde im Rahmen der Genfer Ministerkonferenz zu Afghanistan am 27. und 28. November 2018 die politische Lage sowie der Stand der afghanischen Reformfortschritte auf internationaler Ebene diskutiert. Die Teilnehmer der inter nationalen Konferenz sicherten der afghanischen Regierung in einer kritischen Phase des Friedensprozesses sowie seiner demokratischen Entwicklung (Parla ments-/Präsidentschaftswahlen) weitere Unterstützung zu. Schwerpunkte der Konferenz waren: 1. Frieden, 2. Reformen und Entwicklung, sowie 3. Regionale Kooperation/Konnektivität. Im Rahmen der von den Vereinten Nationen und der afghanischen Regierung gemeinsam ausgerichteten Ministerkonferenz wurden zudem konkrete Zielvereinbarungen für die Zusammenarbeit verabschiedet. Das sogenannte Geneva Mutual Accountability Framework (GMAF) bildet die Grundlage für gemeinsame Anstrengungen der afghanischen Regierung und der Staatengemeinschaft in zentralen Entwicklungsbereichen wie Armutsbekämp fung, Korruptionsbekämpfung, gute Regierungsführung, Förderung von Frauen und wirtschaftliche Entwicklung. Gleichzeitig fordert der GMAF eine stärkere Orientierung der Gebergemeinschaft an afghanischen Prioritäten. 1. Welche Bundesressorts finanzieren Vorhaben und Projekte in Afghanistan (bitte nach Ressort, Vorhaben bzw. Projekten und Förderbetrag, Durchfüh rungsorganisationen, Einzelplan, Kapitel und Titel für die Jahre 2017 und 2018 auflisten)? Es wird auf Anlage 1 verwiesen.
Drucksache 19/8031 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie wird die Kohärenz und Komplementarität der durch die Bundesregie rung geförderten Maßnahmen zwischen den Ressorts in Deutschland und vor Ort hergestellt? Das Afghanistan-Engagement der Bundesregierung ist aufgrund seiner herausge hobenen politischen Bedeutung und Komplexität Gegenstand einer kontinuierli chen Abstimmung und Bewertung zwischen den Ressorts sowie eines anhalten den Dialogs mit afghanischen und internationalen Partnern, ebenso wie mit dem Deutschen Bundestag, den Akteuren der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit. Alle Maßnahmen der Bundesregierung sind in die internationale Geberkoordinie rung eingebettet und orientieren sich an der afghanischen Reformagenda (Afghan National Peace and Development Framework – ANPDF) sowie an der Vereinba rung zwischen afghanischer Regierung und internationaler Gemeinschaft über die Reformziele (Geneva Mutual Accountability Framework – GMAF). Die Bundesregierung stimmt ihre zivilen Maßnahmen regelmäßig und anlassbe zogen ab, beispielsweise im Zuge der Staatssekretärsrunde zu Afghanistan, Refe ratsleiterrunden und weiteren Abstimmungsrunden auf Arbeitsebene. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung an der deutschen Botschaft in Kabul und dem deutschen Generalkonsulat in Masar-e Scharif. Bezüglich des ressortgemeinsamen Ansatzes wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. In welcher Höhe wurden internationale Organisationen, die wie z. B. die Weltbank in Afghanistan tätig sind, von der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 gefördert (bitte nach Organisation, Tätigkeitsbereich, Projekt bezeichnung, Höhe der Förderung aufschlüsseln)? Deutschland ist Anteilseigner multilateraler Entwicklungsbanken wie der Welt bank und der Asiatischen Entwicklungsbank (Asian Development Bank – ADB). Daneben ist Deutschland Geber bei den konzessionären Fonds der Internationalen Entwicklungsgesellschaft IDA (International Development Association, Welt bank) und dem Asiatischen Entwicklungsfonds (Asian Development Fund – ADF, ADB) für Niedrigeinkommensländer, aus denen auch Mittel zu Gunsten von Afghanistan umgesetzt werden. Deutschland hat als Mitglied der IDA sowie des ADF, die auch in Afghanistan tätig sind, zwischen 2014 und 2018 insgesamt Zuschüsse zur Wiederauffüllung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro (IDA) bzw. 197 Mio. Euro (ADF) geleistet. Die deut schen Wiederauffüllungszuschüsse zu den Fonds enthalten keine Vorgaben für eine Zuordnung nach Ländern und Regionen, auch nicht nach Maßnahmen. Eine direkte Zuordnung ist deshalb nicht möglich. Im Zeitraum 2014 bis 2018 gingen ca. 1 Prozent der IDA-Auszahlungen nach Afghanistan (2014: 240 Mio. US-Dollar, 2015: 140 Mio. US-Dollar; 2016: 110 Mio US-Dollar; 2017: 72 Mio. US-Dollar; 2018: 168 Mio. US-Dollar). Vom ADF gingen im Zeitraum 2014 bis 2018 ca. 6,6 Prozent der Auszahlungen nach Afghanistan (2014: 98,4 Mio. US-Dollar, 2015: 117,1 Mio. US-Dollar; 2016: 184,6 Mio. US-Dollar; 2017: 188,3 Mio. US-Dollar; 2018: 214,6 Mio. US-Dol lar). Im Übrigen wird auf Anlage 2 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/8031 4. Wie hat sich die Höhe der Beiträge der deutschen Entwicklungszusammen arbeit in Afghanistan im Vergleich zu denen der anderen Geberländer in den letzten zehn Jahren (seit 2008) entwickelt (bitte soweit möglich nominell und anteilig auflisten)? In der OECD-Datenbank https://stats.oecd.org/ unter Development – Flows by Provider and Recipient – Aid (ODA) disbursements to countries and regions (DAC2a) sind die gesamten ODA-anrechenbaren Leistungen der Bundesregie rung für Afghanistan veröffentlicht. Hier können die deutschen Beiträge sowohl nach ihrer Höhe als auch im Vergleich zu anderen Geberländern von 2008 bis 2017 nachvollzogen werden. ODA-Daten für 2018 liegen der Bundesregierung erst nach Veröffentlichung in der OECD-Datenbank Ende 2019 vor. 5. Wie wird die Kohärenz und Komplementarität der durch die Bundesregie rung geförderten und von internationalen Organisationen umgesetzten Maß nahmen mit der deutschen bilateralen EZ hergestellt? Die von der Weltbank und der ADB geplanten Maßnahmen in Afghanistan sowie die jeweiligen Länder- und Sektorstrategien werden der Bundesregierung über die jeweiligen deutschen Exekutivdirektorbüros zur Kommentierung und Abgabe eines Votums zur Boardbefassung vorgelegt. Darüber hinaus wird die Kohärenz und Komplementarität zwischen den von der Bundesregierung und den internati onalen Organisationen umgesetzten Maßnahmen durch die Geberabstimmung vor Ort hergestellt. 6. In welchem Umfang und mit welchen Instrumenten erfolgt die Abstimmung und Koordinierung der EZ-Maßnahmen mit anderen bilateralen Gebern und mit der Europäischen Union, die Entwicklungs- und Stabilisierungshilfe in Afghanistan leistet? Inwieweit wird die Bundesregierung in die Ausgestaltung und Implementie rung der Maßnahmen der europäischen Union einbezogen? Deutschland engagiert sich für eine effiziente Koordination der Unterstützungs maßnahmen aller internationalen Partner Afghanistans und gestaltet den Geber- dialog aktiv mit. Zu 1.: Die Bundesregierung stimmt ihre zivilen Maßnahmen regelmäßig und an lassbezogen in Abstimmungsrunden im Geberkreis über die deutsche Botschaft in Kabul ab. Zudem erfolgt eine Abstimmung über UNAMA (United Nations As sistance Mission in Afghanistan), die Unterstützungsmission der Vereinten Nati onen in Afghanistan, in ihrer Zuständigkeit für die Koordinierung der Geberzu sammenarbeit. Zunehmend nimmt die afghanische Regierung ihre Verantwor tung in der Geberkoordinierung wahr. Zu 2.: Auf europäischer Ebene erfolgt eine Abstimmung über die Programmie rung und Koordinierung u. a. im Zuge der Ausschusssitzungen des Development Cooperation Instrument (DCI) und anderen EU-Gremien, sowie in der Abstim mung der mehrjährigen bzw. jährlichen Förderprogramme der Europäischen Union (Multiannual Indicative Programme – MIP bzw. Afghanistan Annual Ac tion Programme). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Drucksache 19/8031 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Gelder haben die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusam menarbeit (GIZ) GmbH und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Jahren 2017 und 2018 in Afghanistan umgesetzt (bitte nach Jahr, Durch führungsorganisation, Auftrag gebendem Ressort bzw. internationalen Ge bern und Maßnahmen aufschlüsseln)? Es wird auf Anlage 3 verwiesen. 8. Wie gehen die deutschen Durchführungsorganisationen mit dem Risiko um, angesichts der sicherheitspolitischen Lage in Afghanistan die eingeplanten EZ-Mittel nicht verausgaben zu können? Wie wird dieses Risiko bei der Planung und Implementierung der Maßnah men berücksichtigt? Werden diese Mittel umgeschichtet bzw. anderwärtig von den Durchfüh rungsorganisationen verausgabt (bitte für die Jahre 2017 und 2018 die Summe der nicht verausgabten Mittel, mit Begründung und Angaben zur al ternativen Verwendung, wenn zutreffend, angeben)? Die Bundesregierung gestaltet ihre zivilen Vorhaben für Entwicklung in der Weise, dass sie trotz des schwierigen Umfelds umsetzbar bleiben und schnell an eine veränderte Sicherheitslage angepasst werden können. Mittel wurden nicht umgeschichtet oder anderweitig verausgabt. Die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen geschieht zum Beispiel durch die Stärkung nationaler Fachkräfte bei der Projektumsetzung, ein offenes und fle xibles Projektdesign oder auch eine stärkere Anbindung an Programme der af ghanischen Regierung und die Konzentration auf sichere und zugängliche Regi onen. Die Durchführungsorganisationen erstellen zur Umsetzung der Vorhaben einen umfassenden Projekt- bzw. Operationsplan, im Rahmen dessen Herausforderun gen und Umsetzungskapazitäten realistisch eingeschätzt werden müssen. Die Vorhaben sind meist mehrjährig, Auszahlungen erfolgen nach Projektfortschritt. 9. Anhand welcher Indikatoren bemisst und bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von Mitteleinsatz und Wirksamkeit ihres Engagements in Afgha nistan? Das Verhältnis von Mitteleinsatz und Wirksamkeit im Sinne von Effektivität und Effizienz ist Teil der Evaluierungskriterien des Development Assistance Com mittee (DAC) der OECD. Effizienz wird anhand der Angemessenheit der von einer Entwicklungsmaßnahme eingesetzten Ressourcen in Hinblick auf die er reichten Leistungen und Ziele bewertet. Effektivität wird betrachtet als das Aus maß, in dem Maßnahmen dazu beitragen, dass Ziele erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen. Anga ben zu Maßnahmen zur Fluchtursachenminderung in den genannten Antworten gelten entsprechend für die in diesem Dokument aufgeführten Maßnahmen. 10. In welchen Bereichen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind be sondere Fortschritte zu erkennen? Besondere Fortschritte sind in den Sektoren berufliche Bildung, Straßenbau, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, in Teilen des Energiesektors sowie gute Regierungsführung zu verzeichnen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/8031 11. Welche internen und welche unabhängigen Erfolgsmessungen wurden bzw. werden durch wen und in welchem Turnus durchgeführt? Erfolgsmessung wird hier verstanden als Erfolgskontrolle im Sinne der Bundes haushaltsordnung. Für eine Darstellung, in welcher Form und in welchem Turnus interne und unabhängige Erfolgskontrolle erfolgt, wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 12 der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen. Für eine Liste der zu Afghanistan durchgeführten einzelnen Evaluierungen (Maß nahmen der letzten zehn Jahre) wird auf Anlage 4 verwiesen. 12. Welche Erfolgsfaktoren lassen sich für die jeweiligen Entwicklungsbereiche ermitteln? Zu den Erfolgsfaktoren gehören die Reform- und Leistungsbereitschaft der Part nerorganisationen und nachgeordneten Behörden sowie deren Leistungsfähigkeit (administrative und technische Kapazitäten der Projektimplementierung). Des Weiteren sind die personelle Stabilität der Institutionen zu nennen sowie insbe sondere eine stabile Stellung des Partnerministeriums im Gefüge der afghani schen Ressorts, ein politisch verlässlicher Stellenwert des Sektors innerhalb der afghanischen Regierung sowie die Prioritätensetzung des afghanischen Präsiden ten und die relative Abwesenheit von Korruption. 13. Wie viele und welche der entwicklungspolitischen Vorhaben bzw. Projekte, die durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in den letzten zehn Jahren (seit 2008) gefördert wurden, waren nicht nachhaltig, stagnieren oder können als gescheitert bewertet werden? Auf Grundlage der vorliegenden Evaluierungen wurden im genannten Zeitraum 42 von 45 evaluierten Vorhaben als erfolgreich und drei als nicht nachhaltig bzw. nicht erfolgreich bewertet: Offener Politikberatungsfonds (Technische Zusammenarbeit – TZ) Förderung subnationaler Regierungsstrukturen (TZ) Grundbildungsprogramm (Finanzielle Zusammenarbeit – FZ). 14. Welche Faktoren haben dazu beigetragen, dass die Vorhaben bzw. Projekte nicht nachhaltig waren, stagnieren oder gescheitert sind? Faktoren für die Verzögerung von Vorhaben oder Herausforderungen in Hinblick auf deren Nachhaltigkeit ergeben sich häufig aus den äußeren Rahmenbedingun gen: Häufiger Personalwechsel von Entscheidungsträgern und Ansprechpartnern in Partnerministerien; häufig wechselnde politische Prioritäten des Partners; langsam vorangehende Prozesse, die zu Verzögerungen beispielsweise in den Arbeitsplänen von Nationalen Prioritätenprogrammen oder ähnlichen Schlüs seldokumenten der afghanischen Regierung führen; verschlechterte Sicherheitslage, z. B. in Provinzen, in denen die Implementie rung zeitlich verzögert oder an anderen Standorten durchgeführt werden muss; Korruptionsrisiken.
Drucksache 19/8031 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Spezifische Faktoren zu den in Frage 13 aufgeführten Vorhaben: Offener Politikberatungsfonds: Das Vorhaben wurde hinsichtlich Relevanz, Ef fektivität, Effizienz und Impact als sehr bis eher erfolgreich, jedoch hinsichtlich Nachhaltigkeit als „eher unbefriedigend“ bewertet. Ursache hierfür ist, dass die intendierte Begleitung und Weiterverfolgung der Prozesse und der damit verbun dene Aufbau institutioneller Kapazitäten sich nicht wie erwartet einstellte. Seit Januar 2019 achtet der Offene Politikberatungsfonds bei den Anfragen der poli tischen Partner daher verstärkt darauf, dass in der jeweilig angefragten Maß nahme dargestellt wird, wie die Nachhaltigkeit sichergestellt werden kann. Ge schieht dies nicht, wird die Maßnahme nicht gefördert. Förderung subnationaler Regierungsstrukturen: Das Vorhaben wurde mit „eher unbefriedigend“ im Hinblick auf Nachhaltigkeit bewertet. Dies resultierte daraus, dass aufgrund von politischen Veränderungen und sich verändernden Partnerpri oritäten die Transformation von anerkannten Verfahren der Provinzebene auf die nationale Ebene nur eingeschränkt stattfinden konnte. Grundbildungsprogramm: Dem Vorhaben wurde hohe Relevanz, eine zufrieden stellende Effektivität und Effizienz und gerade noch zufriedenstellende Nachhal tigkeit attestiert. Zwar konnten die Ausbildungsstätten relativ gute infrastruktu relle Voraussetzungen bieten, die Absolventinnen und Absolventen blieben aber nach Abschluss arbeitslos oder wurden aus anderen Gründen nicht im Primar schulbereich tätig. Die Evaluierung nennt zwei Hauptgründe: Die Anschlussmög lichkeiten auf dem afghanischen Arbeitsmarkt entsprachen aufgrund fehlender Beschäftigungsmöglichkeiten nicht den hohen Erwartungen; zudem strebten viele Absolventinnen und Absolventen ein weiteres Studium an. 15. Welche Maßnahmen stehen bei der entwicklungspolitischen Zusammenar beit Deutschlands zur Förderung von Frauen und Mädchen in Afghanistan im Fokus? Die Förderung von Frauen und Mädchen wird in Afghanistan als Querschnitts thema in allen Vorhaben berücksichtigt. Folgende Maßnahmen stehen dabei im Fokus: Frauen werden in ihrer unternehmerischen Tätigkeit gestärkt: Frauen werden zum Thema Unternehmensgründung geschult und Geschäftsfrauennetzwerke in Kooperation mit den Provinzhandelskammern gegründet. Im Rahmen der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung werden insbesondere Wertschöpfungs ketten gefördert, in denen Frauen bereits aktiv sind, z. B. in der Landwirtschaft. Die Selbstständigkeit der Frauen wird über Berufsausbildung im kaufmänni schen Bereich gestärkt. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit berät die afghanische Regierung dabei, wie mehr jungen Frauen ein Zugang zu Berufs schulen ermöglicht werden kann, z. B. durch die Einrichtung wohnortnaher Berufsschulen in den Distrikten und Ausbildungen in Berufen, die in den ge sellschaftlichen und kulturellen Kontexten für Frauen interessant sind (z. B. Schneiderei, Textiltechnik). Stärkung der Rechtsberatung für Frauen in ländlichen Gegenden. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt sogenannte Gender Focal Points – Frauen, die ehrenamtlich einfache Rechtsberatung anbieten. Für das Justizmi nisterium werden Fortbildungen zur Stärkung von Frauenrechten angeboten. Das afghanische Religionsministerium hat – unterstützt durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit – ein Handbuch zum Thema Frauen- und Mäd chenrechte in der afghanischen Verfassung und im Islam erarbeitet.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/8031 Sensibilisierung für Mädchen- und Frauenrechte in der Schule: Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das afghanische Bildungsministe rium bei der Erstellung von Gender-Lehrmaterialen. 2019 wird ein Wahlfach „Gender- und Menschenrechte“ in die offizielle Lehrkräfteausbildung aufge nommen. 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Förderung von Frauen und Mädchen hinsichtlich möglicher Reibungspunkte mit religiösen Praktiken und Werten? Hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter spielt Religion eine besondere Rolle, da zugewiesene Geschlechterrollen häufig von religiösen Überzeugungen beeinflusst werden. Religiöse Praktiken und Werte stehen der Förderung von Gleichberechtigung aber nicht grundsätzlich entgegen. Sie können sowohl Motor als auch Hemmnis sein. Frauenfördernde Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind an die kulturellen und religiösen Normen Afghanistans angepasst. Dies geschieht bereits bei der Planung, u. a. durch die Einbeziehung afghanischer Partner. Trai nings zu gendersensiblen Themen und Herausforderungen werden durch lokale Expertinnen und Experten durchgeführt. Wo Diskriminierung im Namen der Re ligion erfolgt, sucht die Bundesregierung verstärkt den Dialog mit religiösen Au toritäten. 17. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie die afghanische Bevölkerung der Förde rung von Frauen und Mädchen gegenübersteht, bzw. gab es in letzter Zeit vermehrt Vorfälle, bei denen aufgrund solcher Maßnahmen die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Durchführung von Projekten oder gegenüber internationalen Fachkräften beeinträchtigt wurde? Für die Zeit von 2007 bis 2013 liegen Erkenntnisse dazu vor, dass Veränderungen zugunsten von Mädchen und Frauen, für die sich v.a. westliche Geber einsetzen, befürwortet wurden, wenn auch mit leicht abnehmender Tendenz (www.bmz.de/ de/ministerium/evaluierung/ergebnisse/wirkungsmessungen/index.html). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine aktuellen wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse zur Bewertung der Förderung von Frauen und Mädchen durch die Bevölkerung vor. 18. Wie kann die Bundesregierung die Umsetzung und Wirksamkeit von Maß nahmen unter den aufgrund der Sicherheitslage gegebenen Bewegungsein schränkungen gewährleisten? Die Umsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Stabilisierungs maßnahmen in Afghanistan erfordert aufgrund der fragilen Sicherheitslage ein besonders hohes Maß an Sensibilität, um gleichermaßen die Sicherheit der natio nalen und internationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Wirksamkeit der Projekte zu gewährleisten. Hierzu passen die Durchführungsorganisationen und andere Implementierungspartner in Rücksprache mit der Bundesregierung kontinuierlich ihre Arbeitsweise an die Bedingungen vor Ort an. Insbesondere setzt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf eine Stärkung nationaler Fachkräfte bei der Projektumsetzung oder ein robustes und flexibles Projektde sign. Es werden zudem kontinuierlich alternative Ansätze der Umsetzung (multi laterale Fonds; Zivilgesellschaft) überprüft und einbezogen.
Drucksache 19/8031 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ergänzend führt seit November 2008 die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amtes (AA) ein Projekt im Bereich Risikomanagement durch (Risk Management Office, RMO) durch. Neben der GIZ und der KfW sind weitere deutsche Organisationen Teil des Sicherheitssystems (u. a. die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Konrad- Adenauer-Stiftung). Das RMO unterstützt die Organisationen und Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan bei der Bewertung und Minderung ihrer Sicherheitsrisiken sowie bei der Umsetzung von friedens- und konfliktbezogenen Standards. Damit trägt das RMO zur Konfliktsensibilität der Vorhaben bei und verbessert deren Wirksamkeit und friedensfördernde Wirkun gen. 19. Wie werden Maßnahmen, wie z. B. Baufortschritte, in entlegenen oder unsi cheren Gebieten kontrolliert und evaluiert? Ein detailliertes Monitoring der Umsetzung und der Wirkungen ist Teil jedes Pro jekts der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wie auch der Stabilisierungs maßnahmen der Bundesregierung. Infrastrukturmaßnahmen werden durch Bau consultants überwacht. Ihnen obliegt, in enger Rücksprache mit der Durchfüh rungsorganisation und dem Partner, die Umsetzung und Fertigstellung der Infra strukturmaßnahme nach den vorgegebenen technischen Qualitätsstandards zu überwachen und ggf. Auflagen zur Nachbesserung gegenüber dem Baudurchfüh rer zu erwirken. Sind Vorortbesuche in entlegenen oder unsicheren Gebieten nicht möglich, kann die Bauüberwachung durch verschiedene Optionen dennoch sichergestellt wer den: 1) Nationale Mitarbeiter des internationalen Bauconsultants sammeln vor Ort die erforderlichen Daten. Der Baufortschritt wird durch afghanische Mitar beiter mittels Fotos mit unveränderbaren Ortskoordinaten und Zeitangaben doku mentiert und später durch einen technischen Sachverständigen ausgewertet. 2) Falls erforderlich, werden afghanischen Bauconsultants unter Vertrag genom men. 3) Es findet eine Fernüberwachung durch Foto- und Videomaterial und ggf. auch Satellitenüberwachung statt. 4) Eine wichtige ergänzende Rolle spielt die verstärkte Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, die sich im Lande bewegen und die Umsetzung an den Projektstandorten kontrollieren und doku mentieren können. 20. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für das Risikomanagement, wie das Risk Management Office und Bau- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, nominell und im Verhältnis zu den Kosten, die insgesamt für die Umsetzung der Vorhaben bzw. Projekte veranschlagt sind? Die Ausgaben für das Risk Management Office, das Dienstleistungen für GIZ und KfW sowie politische Stiftungen und deutsche Nichtregierungsorganisatio nen in Afghanistan erbringt, betrugen im Jahr 2018 18 398 997 Euro und im Jahr zuvor 16 022 891 Euro. Pro Jahr sind bis zu 430 Mio. Euro für Entwicklungszusammenarbeit mit Afgha nistan und zivile Stabilisierungsvorhaben des „Stabilitätspaktes Afghanistan“ vorgesehen. Dementsprechend betrug der Anteil der Ausgaben für das Risk Ma nagement Office im Jahr 2017 3,73 Prozent und im Jahr 2018 4,28 Prozent.