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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     – 11 –                       Drucksache 19/8031 21.    Wie generiert das Risk Management Office seine Lageeinschätzungen? Werden dabei auch Informationen von Mitarbeitern oder Partnerorganisati­ onen aus dem Feld miteinbezogen? Das Risk Management Office generiert seine Lageeinschätzungen aus Informati­ onen der Regional- und Provinzbüros des Risk Management Office, in denen na­ tionale und internationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten. In die Lage­ einschätzung werden Analysen zu Sicherheitsvorfällen, Informationen von nati­ onalen und internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, öf­ fentliche Quellen, Medienberichte sowie wissenschaftliche Analysen einbezogen. 22.    Wie oft haben die GIZ-Mitarbeiter die Möglichkeit, den geschützten Com­ pound zu verlassen und ihre Partnerorganisationen zu treffen? Zur Häufigkeit der Möglichkeit, den geschützten Compound zu verlassen, kön­ nen keine allgemeine Aussagen gemacht werden, da diese von der Sicherheitslage und der Anzahl der in Afghanistan anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ abhängt und deshalb stark variiert. Treffen mit Partnerorganisationen sind in den jeweiligen Standorten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder aber an sicheren dritten Orten jederzeit möglich, soweit die Sicherheitslage dies zulässt. 23.    Welche Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten sind hinsichtlich Strategie und Erfolg der Taliban zu erkennen? Welcher Einfluss resultiert daraus für die Durchführbarkeit von Entwick­ lungsprojekten? Derzeit kontrollieren bzw. beeinflussen die Taliban weniger als die Hälfte des Landes. Diese Gebiete befinden sich fast ausschließlich im ländlichen Raum. Durch die Konzentration der afghanischen Sicherheitskräfte auf städtische Ge­ biete ist es den Taliban bisher nur begrenzt gelungen, hier an Einfluss zu gewin­ nen. Derzeit steht keine Provinzhauptstadt unter Kontrolle der Taliban. Um ihre Ziele zu erreichen, bedienen sich die Taliban aller Mittel des militanten Kampfes. Im ländlichen Raum setzen sie dafür überwiegend auf nadelstichartige Angriffe gegen die afghanischen Sicherheitskräfte. Komplexe Anschläge gegen soge­ nannte Hochwertziele (z. B. internationale Einrichtungen, Hauptquartiere der af­ ghanischen Sicherheitskräfte) werden hauptsächlich in urbanen Räumen (z. B. Kabul, Jalalabad) verübt. In urbanen Zentren sind Einrichtungen internationaler Organisationen mit ent­ sprechender Nähe zu Sicherheitskräften oder staatlichen Organen bei Anschlägen stärker gefährdet. Ein sicheres Umfeld ist eine entscheidende Voraussetzung für die Durchführbar­ keit von zivilen Maßnahmen sowie deren langfristigen Erfolg. Entwicklungszu­ sammenarbeit und Stabilisierung brauchen ein Mindestmaß an Sicherheit, um Wirkungen entfalten zu können. Die Bundesregierung konzentriert ihre Maßnah­ men auf Gebiete in den Fokusprovinzen im Norden von Afghanistan sowie Ka­ bul.
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Drucksache 19/8031                                       – 12 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24.   Wie steht die Bundesregierung dazu, in Distrikten, die unter Einfluss oder Kontrolle der Taliban stehen, direkt oder indirekt über einheimische Organi­ sationen mit Projekten tätig zu werden? Es werden von der Bundesregierung derzeit keine Maßnahmen gezielt in von Ta­ liban kontrolliertem Gebiet umgesetzt. Aufgrund wechselnder Gebietskontrolle und Loyalitäten kann es vorkommen, dass Projektgebiete unter temporären oder dauerhaften Einfluss oder Kontrolle der Taliban geraten. Im konkreten Einzelfall wird die Fortsetzung oder der Abbruch der Maßnahmen mit Blick auf den erwar­ teten Stabilisierungs- oder Entwicklungsnutzen bzw. -schaden für die zivile Be­ völkerung sowie mögliche Reputationsrisiken überprüft. Die Entscheidung hängt nicht zuletzt auch vom Unruhegrad, dem möglichen Konfliktpotential, der erwar­ teten Lageentwicklung sowie dem möglichen Zugang für nationale und internati­ onale Kräfte in die entsprechenden Distrikte und den daraus resultierenden Risi­ ken ab. 25.   Ist ein Zusammenhang zwischen der Nähe entwicklungspolitischer Projekte zu militärischen Stützpunkten und einem langfristigen Erfolg der jeweiligen Projekte erkennbar? Wenn ja, bitte näher erläutern. 26.   Inwieweit trägt, nach Einschätzung der Bundesregierung, die internationale militärische Präsenz im Norden, mit Deutschland als Framework Nation, dazu bei, dass in der Region zivile deutsche Mitarbeiter arbeiten und Projekte mit deutscher Finanzierung umgesetzt werden können? Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet. Die internationale militärische Präsenz trägt dazu bei, dass die afghanischen Si­ cherheitskräfte ihrer Aufgabe, Sicherheit insbesondere in den Provinzhauptstäd­ ten zu gewährleisten, nachkommen können und so die Voraussetzungen dafür schaffen, dass den Anstrengungen des zivilen Aufbaus sowie der Entwicklungs­ zusammenarbeit die nötige Zeit und der nötige Raum gegeben ist. Der Austausch von sicherheitsrelevanten Informationen sorgt bei der Entwick­ lungszusammenarbeit für ein Lagebild, welches es ermöglicht, Chancen und Ri­ siken für bestehende und neue Projekte einschätzen zu können. Darüber hinaus bietet das Camp Marmal in Masar-e Scharif eine sichere Basis und Unterkunft für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Durchführungsorgani­ sationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Der immanente Auftrag „In extremis support“ von Resolute Support (RS) und des deutschen Einsatzkon­ tingents unterstützt außerdem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Durchfüh­ rungsorganisationen in möglichen Notsituationen. Der internationale Flughafen Masar-e Scharif ist ein wichtiger Brückenkopf für die zivile logistische Unterstützung der Region, was auch der Entwicklungszu­ sammenarbeit zugutekommt. Hier unterstützt die Bundeswehr bei der Aufrecht­ erhaltung des Betriebes. 27.   In welchen Gebieten hat sich nach Kenntnissen der Regierung die wirtschaft­ liche Dynamik in der letzten Zeit vor allem nachgelassen, und welche Gründe hat dies jeweils? 28.   In welchen Gebieten hat sich die wirtschaftliche Dynamik in der letzten Zeit erhöht, welche Faktoren haben darauf Einfluss gehabt? Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 13 –                           Drucksache 19/8031 Zur wirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Provinzen in Afghanistan lie­ gen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. Es ist jedoch sichtbar, dass die wirtschaftliche Dynamik in den Städten größer ist als in ländlichen Ge­ bieten. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Infrastruktur (Straßen, Elektrizität, IT) in den Städten ist vergleichsweise besser. Internationale Gebermittel, nach wie vor der Hauptfaktor für Afghanistans wirtschaftliche Entwicklung, konzen- trieren sich auf städtische Zentren. Ballungsräume mit traditionell engen Handels­ verbindungen (z. B. Balkh, Herat) weisen eine stärkere Eigendynamik auf. Wesentliches Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung bleibt der anhaltende Konflikt im Land. Die gewaltsamen Auseinandersetzungen finden überwiegend im ländlichen Raum statt. Auch die Dürre der letzten Monate hat insbesondere ländliche Gebiete betroffen. Gleichzeitig verfügt der ländliche Raum mit dem Agrarsektor über ein erhebliches Wachstumspotential. 29.   Welche Wirtschaftszweige haben nach Einschätzung der Bundesregierung besonderes Entwicklungspotential? Und wie unterstützt die Bundesregierung die Förderung dieser Wirtschafts­ zweige? Das afghanische Wirtschaftswachstum wird vor allem vom Dienstleistungssektor angetrieben. Erhebliches Wachstumspotential besteht auch im Agrarsektor sowie im bislang wenig ausgebildeten Handwerk. Langfristig verfügt Afghanistan zu­ dem über wichtige Entwicklungsperspektiven in der Förderung seiner Boden­ schätze (unter anderem Kupfer, Eisenerz). Afghanistan hat aufgrund seiner Geo­ grafie zudem ein großes Potential zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung unterstützt die nachhaltige Entwicklung agrarbasierter Wertschöpfungsketten. Dazu zählen insbesondere Trockenfrüchte und Nüsse (als Produkte mit großem Exportpotential) sowie Milchprodukte, Weizen und Back­ waren, Geflügel sowie Gemüse (vorwiegend zur Importsubstitution). Dies erfolgt durch Beratung und Fortbildung von Erzeugern, Verarbeitern und Distributoren, aber auch durch die Bereitstellung beziehungsweise Sanierung von Infrastruktur (Bewässerung sowie Lagerung, Verarbeitungskapazitäten). Einkommenserwerb und Beschäftigung im Handwerk werden durch die Förderung der Berufsbildung unterstützt. Wichtige Sektoren im Bereich Berufsbildung sind unter anderem Kfz- Technik, Elektrotechnik, Bau, Holz und Bekleidung. Die Unterstützung zielt so­ wohl auf die Stärkung und Reformierung der formalen, vollschulischen Berufs­ ausbildung, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen betrifft, als auch auf die Stärkung traditioneller Berufsausbildung, von der insbesondere die in Afgha­ nistan häufigen Kleinstbetriebe profitieren. Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Stärkung des Bergbausektors zielen vor allem darauf, den rechtlich-institutionellen Rahmen zu stärken, damit Bergbauerlöse dem afghanischen Staat und seiner Bevölkerung zu Gute kommen. Zudem wird durch Maßnahmen im Hochschulbereich die langfristige Ausbildung afghanischer Bergbauexperten gefördert. Um langfristig eine gleichermaßen nachhaltige und effiziente Stromversorgung in Afghanistan zu gewährleisten, unterstützt die Bundesregierung Afghanistan beim Bau dezentraler Stromerzeugungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Ener­ gien. Zudem berät die Bundesregierung die afghanische Regierung bei der Entwick­ lung und Verbesserung der gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingun­ gen sowie Förderstrukturen für die Privatwirtschaft.
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Drucksache 19/8031                                    – 14 –                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30.  Wie hat sich die Erhöhung bzw. Reduzierung der Mandatsobergrenze der Bundeswehr seit 2001 auf die entwicklungspolitischen Ziele des Bundesmi­ nisteriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Afgha­ nistan ausgewirkt? Die Möglichkeiten Afghanistans, Entwicklungserfolge zu erreichen, sind auch abhängig von der Sicherheitslage. Die Rahmenbedingungen für das zivile Enga­ gement der Bundesregierung in Afghanistan haben sich seit dem Ende der ISAF- Mission 2014 deutlich verschlechtert. Vor diesem Hintergrund werden Portfolio und strategische Ziele des BMZ in Afghanistan kontinuierlich überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 26 verwiesen. 31.  Gibt es eine gesamtstaatliche Afghanistan-Strategie, die als Richtschnur für das deutsche militärische, diplomatische und entwicklungspolitische Enga­ gement in Afghanistan dient? Wenn ja, welches Ressort hat die Federführung für die Umsetzung, Weiter­ entwicklung und Evaluierung? Der „Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven des deutschen Af­ ghanistan-Engagements“ aus dem März 2018 beschreibt als strategisches Doku­ ment Perspektiven für die Gestaltung des deutschen Afghanistan-Engagements im internationalen Rahmen, die als Grundlage für weitere politische Entscheidun­ gen dienen sollen. Für das darin umrissene Engagement koordinieren sich die be­ troffenen Ressorts in jeweiliger Zuständigkeit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 32.  Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Reformzusagen der afghanischen Regierung in den „Bereichen gute Regierungsführung“, „Kor­ ruptionsbekämpfung“ und „wirtschaftliche Teilhabe“? Welche Fortschritte lassen sich seit 2014 feststellen (bitte detailliert erläu­ tern)? Welche Bereiche stagnieren oder sind in ihrer Entwicklung gegenläufig, und was sind mögliche Gründe dafür? Die afghanische Regierung hat zuletzt zur Genfer Ministerkonferenz zu Afgha­ nistan am 27. und 28. November 2018 einen Statusbericht zu den zwischen afghanischer Regierung und internationaler Gemeinschaft 2015 vereinbarten und 2016 angepassten Reformzielen vorgelegt (Statusbericht zum Self-Reliance through Mutual Accountability Framework – SMAF, Quelle: http://policymof. gov.af/home/wp-content/uploads/2018/07/SMAF-Report.pdf). Insbesondere die volatile Sicherheitslage, der stockende Friedensprozess, unzu­ reichende personelle und administrative Kapazitäten der Regierung sowie die schwierige Haushaltslage beeinträchtigen die strategische Planung und Umset­ zung von Reformvorhaben in Afghanistan. In der Umsetzung maßgeblich verzögert waren insbesondere Reformen zur Ver­ einfachung öffentlicher Dienstleistungen (z. B. Einrichtung sogenannter one- stop-shops) und Verwaltung sowie die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans der Sicherheitsratsresolution 1325 der Vereinten Nationen (UN).
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 15 –                          Drucksache 19/8031 Die afghanische Regierung hat der Korruptionsbekämpfung oberste Priorität ein­ geräumt und neben der im Statusbericht genannten Verabschiedung einer natio­ nalen Antikorruptionsstrategie weitere Anti-Korruptionsregelwerke verabschie­ det bzw. angepasst. Weitere Fortschritte gab es beispielsweise bei der Korrupti­ onsbekämpfung im staatlichen Beschaffungswesen durch die National Procure­ ment Authority (NPA). Über das eigens geschaffene Anti-Corruption Justice Center (ACJC) werden schwere Korruptionsfälle auch hochrangiger Regierungs­ mitglieder strafrechtlich verfolgt. Die Regierungsführung hat sich beispielsweise durch die Einführung transparen­ terer Verfahren zur Personalrekrutierung für die öffentliche Verwaltung verbes­ sert. Wichtige Gesetzesreformen, unter anderem am Strafgesetzbuch, konnten ab­ geschlossen werden. Die Grundlagen für eine subnationale Budgetierung und Haushaltsplanung wurden gelegt. Dennoch bleibt der afghanische Staat anfällig für informelle Einflüsse durch Klientelnetzwerke. Unter anderem mit der Einführung des Women’s Economic Empowerment Plan hat die afghanische Regierung einen wichtigen Schritt zu einer verstärkten wirt­ schaftlichen Teilhabe von Frauen unternommen. Begrüßenswert ist, dass der Frauenanteil im öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren um jeweils zwei Prozent erhöht werden soll. Insgesamt sind Frauen jedoch nach wie vor am af­ ghanischen Arbeitsmarkt deutlich unterrepräsentiert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 33.   In welchem Umfang und bei welchen Projekten konditionalisiert die Bun­ desregierung ihre Unterstützungszusagen? Sind zugesagte, fällige Tranchen aktuell ausstehend (Stand vom 15. Januar 2019)? Wenn ja, in welcher Höhe, und was sind die Gründe dafür, dass die Auszah­ lung zurückgehalten wird? Das Einfordern von politischen Reformen ist ein wesentliches Element der Zu­ sammenarbeit der Bundesregierung mit der afghanischen Regierung. Die Bun­ desregierung knüpft ihre Unterstützung für Afghanistan an die Umsetzung be­ stimmter Reformen (Konditionalisierung). Grundlage bietet die zwischen Gebergemeinschaft und afghanischer Regierung vereinbarte Reformagenda Geneva Mutual Accountability Framework (GMAF) sowie das diesem vorausgehende Self Reliance and Mutual Accountability Framework (SMAF). Aufgrund nicht erfüllter Reformfortschritte hat das BMZ bei den Regierungsverhandlungen im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 17,5 Mio. Euro einbehalten. Gleichzeitig wurden Vereinbarungen zur Konditionalisierung der geplanten Zusage 2019 getroffen. Dabei sollen erneut Mittel an Reformver­ einbarungen geknüpft werden. Darüber hinaus sollen zukünftig Infrastruktur- investitionen an den Abschluss von Betriebs- und Wartungsvereinbarungen für die laufenden Investitionen geknüpft werden. Zusätzlich hat das BMZ in der Vergangenheit Zusagen für Wasser- und Energie­ vorhaben an die Umsetzung der Vereinbarungen zur Zoll – und Steuerbefreiung gebunden. Wegen Nichterfüllung dieser Konditionen wurden im Jahr 2016 31 Mio. Euro einbehalten. 2017 wurden die Bedingungen erfüllt und die in Aus­ sicht gestellten 40 Mio. Euro konnten vollständig zugesagt werden.
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Drucksache 19/8031                                      – 16 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34.   Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse, z. B. durch eine unabhängige Evaluierung, darüber vor, ob und inwiefern sich Konditionalisierung auf eine bessere Regierungsführung auswirkt? Wenn ja, was sind die Ergebnisse? Die Wechselwirkung von Konditionalisierung der Geberunterstützung und guter Regierungsführung in den Partnerländern ist insbesondere für Vorhaben der Budgethilfe systematisch untersucht worden. Insofern wird auf die öffentlich zu­ gänglichen Studien des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusam­ menarbeit (DEval) verwiesen (www.deval.org/de/wirksamkeit-und-nachhaltigkeit- von-budgethilfe-synthese-und-exit-evaluierung.html). 35.   Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche und entwicklungspo­ litische Zusammenarbeit zwischen Afghanistan und den Nachbarstaaten Iran, Pakistan, Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan (bitte einzeln für jedes Land aufführen)? Das Ziel der afghanischen Regierung, die regionale wirtschaftliche und infra­ strukturelle Integration zu befördern, wird von der Bundesregierung nachdrück­ lich begrüßt. Hierzu existiert eine Reihe von regionalen Formaten, wie z. B. die „Regional Economic Cooperation Conference on Afghanistan“ (RECCA), an der auch die Bundesregierung teilnimmt. Iran ist für Afghanistan ein wichtiger Handelspartner und Investor; beide Seiten haben ein Interesse, die wirtschaftlichen Beziehungen weiter auszubauen. Der Handel mit Pakistan ist seit 2016 zurückgegangen. Es ist aber das erklärte Ziel beider Regierungen, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die regio­ nale Integration auszubauen. Dies wird von der Bundesregierung nachdrücklich begrüßt. Eine der im Rahmen des Afghanistan-Pakistan Action Plans for Peace and Solidarity im Mai 2018 geschaffenen Arbeitsgruppen befasst sich mit Han­ delsfragen. Die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu den drei nördlichen Nachbarn ha­ ben viel Potential, sind bislang aber noch wenig entwickelt. Großes Interesse be­ steht an gemeinsamen Infrastrukturprojekten, so z. B. in Turkmenistan am Bau der Erdgasleitung TAPI (Turkmenistan-Afghanistan-Pakistan-India Pipeline) und in Tadschikistan am Bau des Energieverbundnetzes CASA-1000, das Strom aus Kirgisistan und Tadschikistan nach Afghanistan und Pakistan transportieren soll. Im Dezember 2018 wurde mit dem sogenannten „Lapis Lazuli Korridor“ eine neue Handelsroute von Afghanistan über Turkmenistan, Aserbaidschan und Georgien in die Türkei eröffnet. Die bilateralen Beziehungen zwischen Afghanistan und Usbekistan haben unter dem neuen usbekischen Präsidenten Mirsijojew an Dynamik gewonnen, neben einem Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen ist Usbekistan auch an einem Ausbau der Eisenbahnverbindungen nach Afghanistan interessiert und för­ dert Vorhaben zur Ausbildung junger Afghanen in Usbekistan.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 17 –                          Drucksache 19/8031 36.  Werden diese Nachbarstaaten Afghanistans in der entwicklungspolitischen Strategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung systematisch miteinbezogen? Wenn ja, wie, und in welchem Umfang? Die Bundesregierung betreibt entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Pakis­ tan, Usbekistan und Tadschikistan. Im Rahmen dieser Kooperation werden auf Initiative beider Seiten auch grenzüberschreitende Themen und Maßnahmen dis­ kutiert. Tadschikistan und Usbekistan sind Schwerpunkt-Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Grundlage für die bilaterale Entwicklungszusam­ menarbeit des BMZ ist jeweils die Länderstrategie. Turkmenistan ist kein Part­ nerland der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Staatliche Ent­ wicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan erfolgt im Rahmen von TZ-Regio­ nalvorhaben mit Zentralasien. Im Rahmen der Ministerkonferenz zu Afghanistan in Genf am 27. und 28. No­ vember 2018 wurde das Potential regionaler Zusammenarbeit als Schwerpunkt­ thema diskutiert. Deutschland hat sich aktiv in die Diskussion zu Chancen regio­ naler und grenzüberschreitender Zusammenarbeit eingebracht und die Bedeutung von Frieden und Stabilität in Afghanistan für die gesamte Region hervorgehoben. 37.  Finden regelmäßig Gespräche über Afghanistan mit den politischen Akteu­ ren dieser Länder statt? Wenn ja, wer nimmt daran teil, und welche Schwerpunktthemen werden be­ sprochen? Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit Iran, Pakistan, Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan auf unterschiedlichen Ebenen. Dabei ist regel­ mäßig auch die Situation in Afghanistan ein Thema, so auch beim Gespräch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem usbekischen Präsidenten Mirsijojew am 21. Januar 2019 in Berlin. 38.  Welche konkreten Projekte multilateraler Zusammenarbeit in der Region un­ terstützt die Bundesregierung? Die Bundesregierung unterstützt in der Region Projekte, die die grenzüberschrei­ tende Zusammenarbeit fördern sollen. Ein konkretes Beispiel dafür ist PATRIP (Pakistan Afghanistan Tajikistan Regional Integration Program): Die in diesem Projekt umgesetzten kleineren Infrastrukturprojekte kommen Menschen auf bei­ den Seiten der Grenze zugute und vertiefen regionale Integration und Koopera­ tion. Ein weiteres Beispiel ist AMEA (Academic Mining Education in Afghanistan), ein Programm, das die Hochschulausbildung qualifizierter Fach- und Führungs­ kräfte im afghanischen Bergbausektor verbessert und den grenzüberschreitenden Wissenstransfer mit chinesischen und iranischen Universitäten fördert. Ebenso unterstützt die Bundesregierung das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) bei der Ausbildung von Exper­ ten der zentralasiatischen Staaten (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turk­ menistan, Usbekistan) sowie Afghanistans und Pakistans.
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Drucksache 19/8031                                       – 18 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39.  In welchem Umfang engagiert sich nach Kenntnissen der Bundesregierung das Nachbarland China als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt in Afgha­ nistan (wirtschaftlich, sicherheits- und entwicklungspolitisch)? Welche Bedeutung hat Afghanistan für Chinas Initiative „Neue Seiden­ straße“? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist China für Afghanistan ein wichtiger Han­ delspartner und einer der größten Investoren im Land. Die wirtschaftliche Unter­ stützung Chinas für Afghanistan seit 2001 beläuft sich nach Angaben der chine­ sischen Regierung auf rund eine halbe Milliarde US-Dollar. Eigene Zahlen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. China und Afghanistan haben eine Reihe von Absichtserklärungen über wirtschaftliche und technische Kooperation sowie Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus unterzeichnet, in deren Rah­ men u. a. auch Ausbildungsmaßnahmen für Afghanen in China, darunter auch für Sicherheitskräfte, stattfinden. Im Jahr 2016 haben China und Afghanistan eine Absichtserklärung über Koope­ ration im Rahmen der Belt and Road Initiative (BRI) unterzeichnet. Afghanistan hat insbesondere Interesse an einer Anbindung an den in Pakistan im Rahmen der BRI implementierten „China-Pakistan Economic Corridor“ (CPEC). 40.  Besteht die Absicht, die diplomatische Präsenz von Deutschland in Afgha­ nistan in den kommenden Jahren wieder zu erhöhen? Wenn ja, welche Voraussetzung müssen dafür erfüllt sein? Die Anschläge auf das Generalkonsulat Masar-e Scharif am 10. November 2016 und vor der deutschen Botschaft Kabul am 31. Mai 2017 haben die Arbeitsfähig­ keit der deutschen diplomatischen Vertretungen in Afghanistan erheblich einge­ schränkt. Die Bundesregierung arbeitet mit Nachdruck an einer schrittweise er­ folgenden Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit beider Vertretungen. Hierzu sind umfangreiche Bau- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Ihr Ab­ schluss wird in Kabul voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. 41.  Mit welchen diplomatischen und entwicklungspolitischen Mitteln unter­ stützt Deutschland nationale und internationale Initiativen für einen Frie­ densprozess in Afghanistan? Diplomatisch nutzt die Bundesregierung ihre Kontakte zu einem breiten Spek- trum afghanischer politischer Akteure, um die zentrale Bedeutung eines Friedens­ prozesses für Stabilität und Entwicklung des Landes sowie eine Fortsetzung der deutschen und internationalen Unterstützung deutlich zu machen und auf kon­ struktive Schritte zu drängen. Sie mahnt dabei auch an, dass Frauen sowie alle ethnischen und konfessionellen Gruppen von Anfang an in einen Verhandlungs­ prozess eingebunden werden. Die Bundesregierung fördert Projekte unter ande­ rem zur Entwicklung der Kapazitäten von Verhandlungsteams und zur Förderung von Gesprächskontakten über den Zugang für humanitäre Hilfe zu Bedürftigen. Darüber hinaus hat sich Deutschland bereit erklärt, auf Wunsch der Konfliktpar­ teien seine guten Dienste zur Ermöglichung eines Friedensprozesses zur Verfü­ gung zu stellen, beispielsweise durch die Veranstaltung einer weiteren Petersber­ ger Konferenz unter Einschluss der Taliban in einem dafür geeigneten Stadium der Verhandlungen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 19 –                          Drucksache 19/8031 Als Vorsitz der Internationalen Kontaktgruppe der Afghanistan-Sonderbeauftrag­ ten (ICG) trägt Deutschland dazu bei, den Konsens der internationalen Gemein­ schaft zur Unterstützung des Friedensprozesses zu stärken und relevante Initiati­ ven zu einer kohärenten Strategie zusammenzuführen. Als nichtständiges Mit­ glied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Zeitraum 2019/2020 wird sich Deutschland auch gemeinsam mit Indonesien als Federführer zum Afghanis­ tan-Dossier für eine aktive Rolle der Vereinten Nationen bei der Konfliktlösung und bei der Umsetzung oder Verifizierung einer Friedensvereinbarung engagie­ ren. Als Ko-Vorsitz der Informellen Expertengruppe des VN-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden, Sicherheit wird Deutschland dabei besonders auf die Stärkung der Rolle von Frauen im Friedensprozess und verstärkten Schutz vor sexualisier­ ter Gewalt hinwirken. Die fortgesetzte internationale Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte im Rahmen der Mission „Resolute Support“ bildet einen entscheidenden Faktor, um die Taliban zu ernsthaften Verhandlungen zu bewegen. Erst die durch die Mission gestärkte Fähigkeit der afghanischen Regierung, sich gegen militärische Angriffe der Taliban zu verteidigen, eröffnet ihr die Möglichkeit, in einem Frie­ densprozess Forderungen an die Taliban durchzusetzen, die auch im deutschen Interesse liegen – etwa Maßnahmen zur Bekämpfung in Afghanistan aktiver in­ ternationaler terroristischer Organisationen wie Al-Qaida oder des sogenannten Islamischen Staates in der Provinz Khorasan oder Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere von Frauen und ethnischen Minderheiten. Auch die deutsche zivile Unterstützung für Entwicklung und Stabilisierung setzt wichtige Anreize für eine Einigung und für eine Einhaltung ihrer Bestimmungen. 42.   Hat nach der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, einen Teil der US-Truppen aus Afghanistan abzuziehen (www.tagesschau.de/ausland/trump- afghanistan-117.html), eine strategische Vorausschau oder gemeinsame Ri­ sikoanalyse der relevanten Ressorts (u. a. Bundesministerium der Verteidi­ gung, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen­ arbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei­ mat) stattgefunden, um die möglichen Folgen für das deutsche Engagement nicht nur im Bereich der Resolute-Support-Mission, sondern auch im zivilen Engagement abzuschätzen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Entsprechende Pressemeldungen sind nicht bestätigt worden. Die Bundesregie­ rung steht insbesondere im Rahmen der NATO im Austausch mit der Regierung der Vereinigten Staaten. Die Bundesregierung bezieht bei der strategischen Pla­ nung ihres Engagements in Afghanistan verschiedene Szenarien ein.
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Anlage 1 Vorhaben und Projekte der Bundesressorts (2017) Durchführungsorganisation/Private Ressort                                   Bezeichnung                                                                        Haushaltstitel   Förderbetrag Träger/Politische Stiftungen Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         EZ-Sicherheitssystem                                                                                              2301 896 03       25.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale Drucksache 19/8031 BMZ         EZ-Sicherheitssystem II                                                                                           2301 896 03         8.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Förderung der Beruflichen Bildung                                                                                 2301 896 03       16.700.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Förderung der Grund- und Sekundarbildung                                                                          2301 896 03         7.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Förderung der Rechtsstaatlichkeit                                                                                 2301 896 03         3.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Förderung guter Regierungsführung im Rohstoffsektor Afghanistans                                                  2301 896 03         1.060.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Institutionenförderung für Energie                                                                                2301 896 03         2.800.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Monitoring, Evaluation und Kommunikation                                                                          2301 896 03          700.000,00 €    – 20 – Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung                                                    2301 896 03       11.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung                                                    2301 896 03         2.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Offener Politikberatungsfonds                                                                                     2301 896 03         1.400.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Programm zur Verbesserung der Wasserversorgung                                                                    2301 896 03         4.500.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Provinzberater Nordafghanistan                                                                                    2301 896 03          900.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ         Programm Migration für Entwicklung                                                                                2301 896 03         1.994.451,00 € Zusammenarbeit (GIZ) BMZ         Afghan Reconstruction Trust Fund (ARTF XVII)                           Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)       2301 896 11        80.000.000,00 € BMZ         Distriktentwicklungsfonds, Phase II                                    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)       2301 896 11        20.000.000,00 € BMZ         Distriktentwicklungsfonds, Phase III                                   Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)       2301 896 11         4.000.000,00 € BMZ         Entwicklung wirtschaftlicher Infrastruktur Afghanistan, Phase III      Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)       2301 896 11        10.000.000,00 € BMZ         Integration von Rückkehrenden und Binnenvertriebenen                   Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)       2301 896 11        10.000.000,00 € BMZ         Regionaler Infrastrukturentwicklungsfonds, Phase VIII                  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)       2301 896 11        10.000.000,00 € BMZ         Regionaler Infrastrukturentwicklungsfonds, Phase VII                   Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)       2301 896 11        10.000.000,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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