Deutscher Bundestag Drucksache 7/4608 7. Wahlperiode 21.01.76 Sachgebiet 811 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, Maucher, Braun, Geisenhofer, Frau Pieser, Pfeffermann, Weber (Heidelberg), Frau Hürland, Milz, Lenzer, Zink, Dr. Jenninger und Genossen — Drucksache 7/4538 — betr. wachsende Sorge um schwerbehinderte Arbeitnehmer Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 19. Januar 1976 — VR 1 — 42 — namens der Bundesregierung die oben ange- führte Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: I. Allgemeines Die Bundesregierung hat sich bereits seit langem der beson- deren Situation der behinderten Mitbürger zugewandt. Sie weiß, daß für viele von ihnen eine berufliche Tätigkeit gleich- bedeutend ist mit der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und daß die berufliche Eingliederung wesentlich zur Überwin- dung der Nachteile beiträgt, die sich im Alltag aus einer Behin- derung ergeben können. Der Eingliederung von Schwerbehinderten in Arbeit und Beruf hat die Bundesregierung daher nicht erst in Zeiten zunehmen- der Arbeitslosigkeit große Aufmerksamkeit geschenkt. Sie hat bereits in der Regierungserklärung von 1969 verstärkte Maß- nahmen angekündigt, um den Behinderten in Beruf- und Ge- sellschaft Chancen zu eröffnen, wo immer dies möglich ist. Vor allem mit der Vorlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts hat sie 1973 das Erforderliche getan, um den nach früherem Recht grundsätzlich nicht geschütz- ten Zivilbehinderten ebenfalls wirksame Hilfen zur Erlangung eines angemessenen Arbeitsplatzes und Schutz vor Kündigun- gen zu geben. Ohne das neue Schwerbehindertengesetz wäre heute ein großer Teil der Schwerbehinderten ohne diesen besonderen Schutz. Die Bundesregierung hat außerdem mit dem Rehabilitations- angleichungsgesetz von 1974 und dem von ihr finanziell geför- derten Netz von beruflichen Rehabilitationseinrichtungen (Berufsförderungswerke, Berufsbildungswerke) die Grundlage für eine qualifizierte und an den Anforderungen des Arbeits- marktes ausgerichtete berufliche Bildung der Behinderten ge- schaffen.
Drucksache 7/4608 Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode Die Bundesregierung verfolgt nicht ohne Besorgnis die derzei- tige Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei den Schwerbehinder- ten. Zwar ergibt sich nach den Unterlagen der Bundesanstalt für Arbeit statistisch eine überproportionale Steigerung der Arbeitslosigkeit bei den Schwerbehinderten im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosigkeit. Die nachstehende Tabelle zeigt dies im einzelnen. Monat 1974/1975 Arbeitslose Quote arbeitslose Anteil an Schwer allgemeiner behinderte Arbeits losigkeit Januar 620 494 2,8 10 090 1,6 April 517 365 2,4 10 421 2,0 Juli 490 894 2,2 11 536 2,3 Oktober 672 312 3,0 15 130 2,6 Dezember 945 916 4,2 17 256 1,8 Januar 1 154 295 5,1 20 283 1,8 Februar 1 183 501 5,2 20 602 1,7 März 1 114 048 4,7 20 692 1,9 - April 1 087 078 4,9 22 368 2,1 Mai 1 017 716 4,4 21 865 2,1 Juni 1 002 135 4,4 23 178 2,3 Juli 1 035 235 4,5 25 044 2,4 August 1 031 122 4,5 25 996 2,5 September 1 005 495 4,4 26 858 2,7 Oktober 1 061 128 4,6 29 211 2,8 November 1 114 190 4,9 30124 2,7 Dezember 1 223 396 5,3 31 938 2,6 Bei der Auswertung dieser Statistik muß jedoch berücksichtigt werden, daß die Zahl der nach dem Schwerbehindertengesetz neu anerkannten Schwerbehinderten ständig steigt. Nach den Berichten der für die Versorgungsverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden ist zwischen dem 1. Mai 1974 und dem 30. Juni 1975 im Bundesgebiet und im Land Berlin in 180 005 Fällen, zwischen dem 1. Juli und 30. September 1975 in 78 001 Fällen. die Schwerbehinderteneigenschaft neu festgestellt wor- den. Nach einer im Bereich des Landesarbeitsamtes Hessen gefertigten „Analyse der Schwerbehindertenarbeitslosigkeit" wurde bei 23 v. H. aller arbeitslosen Schwerbehinderten die Schwerbehinderteneigenschaft erst nach Eintritt der Arbeits- losigkeit festgestellt. Hieraus kann geschlossen werden, daß die Zunahme der Arbeitslosenzahlen bei den Schwerbehinderten zu einem gewis- sen Teil dadurch zu erklären ist, daß arbeitslose Schwerbehin- derte erst nach Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit als solche von der Bundesanstalt für Arbeit registriert worden sind. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Zahlen standen im Jahre 1975 etwa 830 000 Schwerbehinderte im Erwerbsleben. Ausgehend von dieser Zahl beträgt die Arbeitslosenquote bei den Schwerbehinderten Ende Dezember 3,8 v. H. Der Vergleich mit der zu diesem Stichtag festgestellten allgemeinen Arbeits- losenquote von 5,3 v. H. zeigt, daß die Arbeitslosigkeit prozen-
Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4608 tuai deutlich unter der allgemeinen Arbeitslosigkeit liegt. Ohne das neue Schwerbehindertengesetz läge die Arbeitslosenquote bei den Schwerbehinderten wahrscheinlich über der allgemeinen Arbeitslosenquote. II. Zu den einzelnen Fragen 1. Ist die Bundesregierung bereit festzustellen, welche eingliede- rungshemmenden Faktoren die Rehabilitation ganz allgemein, verstärkt aber noch durch Auswirkungen der wirtschaftlich un- güntigen Lage, erschweren? Die Ermittlung der Ursachen für die Arbeitslosigkeit bei den Schwerbehinderten ist der erste Schritt, um wirksame Maßnah- men zu ihrem Abbau einzuleiten. Die Bundesregierung hat daher in der Vergangenheit alles Notwendige getan, um die zur Arbeitslosigkeit bei den Schwerbehinderten führenden Faktoren festzustellen. Sie ist selbstverständlich bereit, auch - künftig die entsprechenden Feststellungen zu treffen. 2. Wenn ja, ist die Bundesregierung ferner bereit, die notwendi- gen Maßnahmen einzuleiten, um diese eingliederungshemmen- den Faktoren auszuräumen oder in ihrer Wirkung abzubauen? a) Aufgrund der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozial- ordnung eingeholten Zahlen über die Praxis der Hauptfür- sorgestellen im Kündigungsschutzverfahren konnte im Laufe des Jahres 1975 festgestellt werden, daß die Hauptfürsorge stellen bei Zustimmungen zu beabsichtigten Kündigungen von Schwerbehinderten noch strengere Maßstäbe hätten anlegen können. Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung haben insbesondere die Arbeits- gemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen hierauf schon frühzeitig hingewiesen. Die von der Bundesanstalt für Arbeit gemeldeten Zahlen über die Vermittlung arbeitsloser Schwerbehinderter auf Dauerarbeitsplätze sowie über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehin- dertengesetz durch die Arbeitgeber zeigen, daß manche Arbeitgeber nicht voll der ihnen gesetzlich obliegenden Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbehinderten nachkom- men, sondern auf die Zahlung der Ausgleichsabgabe auswei- chen. Diese Zusammenhänge sind auf Initiative des Bundesmini- steriums für Arbeit und Sozialordnung im Beirat für die Rehabilitation der Behinderten in seiner Sitzung am 2. De- zember 1975 erörtert worden. Dieses Gremium, in dem ins- besondere die Tarifpartner, die großen Behindertenverbände und die Bundesländer vertreten sind, hat folgenden Beschluß gefaßt: „Mit großer Sorge nimmt der Beirat für die Rehabilitation der Behinderten davon Kenntnis, daß die Arbeitslosigkeit
Drucksache 7/4608 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode der Schwerbehinderten im Jahre 1975 um etwa 12 000 auf fast 30 000 im November gestiegen ist. Er mußte sich auch davon überzeugen, daß dieser Zuwachs überwiegend auf Entlassungen beruht, denen die Hauptfür- sorgestellen im Kündigungsschutzverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz entweder zugestimmt haben oder die unter ihrer Mitwirkung im Wege der gütlichen Einigung zustande gekommen sind. Der Beirat hält zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten folgende Schritte für notwendig: — Die Hauptfürsorgestellen werden gebeten, strenge Maß- stäbe im Kündigungsschutzverfahren zugunsten der Schwerbehinderten anzulegen. — Die Bundesanstalt für Arbeit wird gebeten, nachhaltig auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht zu achten. — Von den Arbeitgebern wird erwartet, daß sie auch in einer schwierigen Beschäftigungssituation nicht auf die Ausgleichsabgabe ausweichen, sondern ihrer Beschäfti- gungspflicht nachkommen." In Übereinstimmung mit dem Beirat hält auch die Bundes- regierung die in diesem Beschluß genannten Maßnahmen für geboten. Sie ist der Auffassung, daß das neue Schwer- behindertengesetz ein wirksames Instrumentarium gerade zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten darstellt. Sie ist der Auffassung, daß die volle Ausschöpfung der in diesem Gesetz verankerten Rechte und Hilfen zugun- sten der Schwerbehinderten zum Abbau der hohen Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter führen muß. b) Die Bundesregierung ist weiterhin bemüht, insbesondere auch den Behinderten, die an einer Rehabilitationsmaßnah- me teilnehmen, die Grundlage für eine erfolgreiche beruf- liche Tätigkeit zu vermitteln. Sie wird deshalb auch in Zu- kunft die für eine fundierte und arbeitsmarktgerechte beruf- liche Bildung der Behinderten notwendigen Berufsförde- rungswerke für behinderte Erwachsene und Berufsbildungs- werke für behinderte Jugendliche mit Vorrang fördern, und zwar unter quantitativen wie auch unter qualitativen Ge- sichtspunkten. Darüber hinaus wird alles getan werden, um die Zusammenarbeit zwischen den genannten Einrichtungen und der Arbeitsverwaltung so effektiv wie möglich zu ge- stalten. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß bei dei Vermittlung Schwerstbehinderter, z. B. von Querschnittsge- lähmten, besondere Schwierigkeiten bestehen. Sie wird aber gerade hier um so mehr darauf achten, daß die Beschäfti- gungspflicht der Arbeitgeber – gegebenenfalls unter voller Ausschöpfung der Möglichkeiten des Schwerbehinderten- gesetzes, z. B. Mehrfachanrechnungen – erfüllt wird. Im übrigen hat die Bundesregierung bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drucksachen 7/3915, 7/4095) zu den Ausbildungschancen für behinderte Jugendliche Stellung genommen und darauf hingewiesen,
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Drucksache 7/4608 daß sie die in den Leistungsgesetzen vorgesehenen Hilfen für wirksam hält, um behinderte Jugendliche im möglichen Umfang in das berufliche Leben einzugliedern. Außerdem ist des Näheren dargelegt worden, daß die Bereitschaft, Arbeits- und Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche zur Verfügung zu stellen, im Bereich der öffentlichen Hand vorhanden ist. Insoweit kann auf die dortigen Ausführun- gen hingewiesen werden. c) Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß derzeit das Vorurteil gegenüber den Schwerbehinderten ge- nerell wieder in den Vordergrund tritt. Zwar ist im Protokoll über die Sitzung des Stiftungssenats der Stiftung Rehabili- tation in Heidelberg vom 25. Juni 1975 folgendes ausgeführt: „Die schwer behinderten Bewerber würden von den oft linear angeordneten Personaleinschränkungen besonders betroffen. Um das vermeindliche Risiko von vornherein aus- zuschalten, gebe man ihnen häufig keine Chance mehr, trotz oft häufiger Befähigung und qualifizierter Ausbildung. Das Vorurteil gegenüber dem Schwerbehinderten trete plötzlich wieder in den Vordergrund." Wie eine Rückfrage bei der Stiftung Rehabilitation ergeben hat, beruhen diese Ausführungen jedoch nicht auf statistisch exakt erfaßbaren Daten, sondern sind Erfahrungen bei den Vermittlungsbemühungen für Umschüler mit besonders schweren Behinderungsauswirkungen. Die Hauptursache für die seit etwa einem Jahr zu beobachtenden Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Behinderten sind auch nach Auffas- sung der Stiftung Rehabilitation die Folgen allgemeiner Per- sonaleinsparungen. Auch die Bundesanstalt für Arbeit konnte in ihrer Stellung- nahme zu der Kleinen Anfrage derartige allgemeine Vor- urteile gegen die Leistungsfähigkeit der Behinderten nicht bestätigen. Aufgrund der Tatsache, daß in der Vergangen- heit in Zeiten guter Konjunktur die Rehabilitanden reibungs- los und praktisch ausnahmslos eingegliedert werden konnten, kommt die Bundesanstalt vielmehr zu dem Ergebnis, daß allein die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt maßgeben- der Grund für eine verzögerliche Eingliederung der behin- derten Umschüler sei. Die Bundesregierung hat stets dazu beigetragen, die Infor- mation der Öffentlichkeit in Fragen der Rehabilitation zu verbessern. Der Abbau von Vorurteilen gegenüber Behin- derten ist das Ziel einer im September 1975 angelaufenen Informationskampagne mit Fernsehspots, Anzeigen und Bro- schüren, die im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit von der Bundeszentrale für gesund- heitliche Aufklärung in Köln durchgeführt wird. Die Kam- pagne soll die umfangreichen Bemühungen um eine Förde- rung der Eingliederung der Behinderten in Gesellschaft, Arbeit und Beruf in den letzten Jahren ergänzen. Die Kam- pagne verfolgt außerdem das Ziel, über die Möglichkeiten
Drucksache 7/4608 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode der Prävention bzw. der Früherkennung von psychischen, geistigen und körperlichen Behinderungen sowie über sozia- le Hilfen und Möglichkeiten der Rehabilitation zu informie- ren. Die Bundesregierung sieht dabei auch in der Unterstüt- zung durch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege eine wichtige Hilfe. d) Letztlich ist die weitere Entwicklung der Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten eng mit der jeweiligen Lage am allge- gemeinen Arbeitsmarkt verbunden. Die Bundesregierung rechnet damit, daß sich die von ihr und der Deutschen Bun- desbank eingeleiteten konjunkturwirksamen Maßnahmen, die von besonderen arbeitsmarktpolitischen Hilfen flankiert wurden, im Laufe dieses Jahres günstig auf die Lage am Arbeitsmarkt auswirken. Zu berücksichtigen ist dabei, daß der Arbeitsmarkt zeitlich verzögert auf wirtschaftliche Ver- änderungen reagiert. Dies gilt gerade auch für solche Perso- nengruppen wie Schwerstbehinderte, die unabhängig von der Arbeitsmarktlage besonderer Eingliederungshilfen be- dürfen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind konjunkturelle Stabilisierungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Winter 1975/1976 ist — wie der leichte Rückgang der saisonbereinigten Arbeitslosenzahl zeigt — auf saisonale Faktoren zurückzuführen.