Deutscher Bundestag Drucksache 19/23069 19. Wahlperiode 05.10.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/22331 – Zweifel der Bundesregierung am EU-Freihandelsabkommen mit dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur Vorbemerkung der Fragesteller Das Mercosur-Freihandelsabkommen schafft den größten Wirtschaftsraum der Welt und ermöglicht mit dem umfassenden Nachhaltigkeitskapitel die Umset- zung der Pariser Klimaziele und anderer internationaler Verträge im Bereich Natur- und Artenschutz. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat nach einem Besuch beim französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron und nach ei- nem Gespräch mit der schwedischen Klimaaktivistin Greta Thunberg Zweifel an der Umsetzung des EU-Handelsabkommens mit dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur laut FAZ-Bericht vom 21. August 2020 geäußert (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/merkel-hat-erhebliche-zweifel-an-ums etzung-des-mercosur-abkommens-16915161.html). Ebenso die Berichterstat- tung im Handelsblatt vom 28. August 2020 (https://www.handelsblatt.com/pol itik/international/handelspakt-mercosur-abkommen-droht-der-stille-tod/26133 778.html?ticket=ST-5507334-W61TLKbUBvQJLbdYzHIZ-ap1). Die Frage- stellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass das EU-Mercosur-Frei- handelsabkommen Wohlstand schafft und einen wichtigen Beitrag zum inter- nationalen Klimaschutz erbringen kann. 1. Wurde das EU-Mercosur-Abkommen am 20. August 2020 beim Treffen zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem Staatspräsi- dent Emmanuel Macron offiziell besprochen? Wenn ja, wurde bereits im Vorfeld eine Aussprache über eine gemein- same Positionierung vereinbart? Deutschland und Frankreich stehen in regelmäßigem Austausch über gemeinsa- me Positionierungen zu vielen Themen, u. a. auch über das EU-MERCOSUR- Abkommen. Zu vertraulichen Gesprächen mit Amtsträgerinnen und Amts- trägern anderer Staaten macht die Bundesregierung grundsätzlich keine An- gaben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. Oktober 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/23069 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wird die Bundesregierung auch in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger über das EU-Mercosur-Abkommen informieren? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll dies geschehen? Die Bundesregierung wird auch in Zukunft über das EU-MERCOSUR-Abkom- men informieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesminis- terium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit informieren etwa auf ihren Internetseiten über das Abkommen und geben Antworten auf häufig ge- stellte Fragen. 3. Hat sich die grundsätzliche Zustimmung der Bundesregierung zum EU- Mercosur-Abkommen verändert? Wenn ja, welche Kapitel des Abkommens möchte die Bundesregierung nachverhandelt sehen? Die Bundesregierung unterstützt Geist und Intention des EU-MERCOSUR- Abkommens weiterhin, da es nach ihrer Ansicht aufgrund seiner politischen Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Relevanz und auch seiner verbindlichen Nachhaltigkeitsbestimmungen mit entsprechenden Überprüfungs-, Beschwer- de- und Reaktionsmechanismen – unter anderem zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, zur nachhaltigen Forstwirtschaft und zum Vor- gehen gegen illegale Entwaldung – grundsätzlich im Interesse Deutschlands und der EU ist. Die Bundesregierung wird allerdings die Rahmenbedingungen beobachten und überprüfen, ob das Abkommen wie intendiert umgesetzt werden kann. Aus heutiger Sicht stellen sich hierzu ernsthafte Fragen mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen insbesondere im Amazonas. Daher beobachtet die Bundesregie- rung die Situation im MERCOSUR und insbesondere in Brasilien genau. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit, keine Nachverhandlungen zu for- dern. Etwaige Überlegungen zu begleitenden Erklärungen wird die Bundes- regierung im Rahmen ihrer Rolle als EU-Ratspräsidentschaft mit den Mitglied- staaten diskutieren. 4. Welche rechtlichen Konsequenzen hätte eine Nachverhandlungsbitte der EU? Keine. 5. Welche Auswirkungen haben die geäußerten Zweifel der Bundesregie- rung zum EU-Mercosur-Abkommen für den weiteren Verlauf der deut- schen EU-Ratspräsidentschaft? Gab es in den Ausschüssen des Rates bereits kritische Nachfragen ande- rer Mitgliedsländer zu den Äußerungen der Bundesregierung bezüglich des EU-Mercosur-Abkommens? Die Bundesregierung verhält sich im Rahmen ihrer Rolle als EU-Ratspräsident- schaft neutral. In den Ausschüssen des Rates sind bislang keine kritischen Nachfragen anderer Mitgliedstaaten zu Äußerungen der Bundesregierung ge- stellt worden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/23069 6. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Ratifizierung des Abkom- mens im EU-Rat und in den nationalen Parlamenten? Das Abkommen befindet sich derzeit noch in der formaljuristischen Prüfung. Daran schließt sich die Übersetzung in die EU-Amtssprachen an. Anschließend wird das Abkommen dem Rat zur Zustimmung vorgelegt. Erst danach startet der Ratifizierungsprozess. Vor dem Hintergrund der erforderlichen technischen Verfahren vermag die Bundesregierung derzeit nicht zu beurteilen, wann mit der Ratifizierung des Abkommens begonnen werden kann. 7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob andere Länder wie z. B. die USA oder China Interesse an einem Handelsabkommen mit dem Mercosur haben? MERCOSUR hat auch mit den EFTA-Ländern und Palästina Handelsabkom- men verhandelt. Abkommen (teilweise Präferenzabkommen) bestehen bereits mit Ägypten, Bolivien, Chile, Ecuador, Indien, Israel, Kolumbien, Kuba, Mexi- ko, Peru und der Zollunion des Südlichen Afrika (SACU). Verhandlungen über Handelsabkommen laufen derzeit mit Kanada, Libanon, Marokko, Singapur, Südkorea und Tunesien. Laut Medienberichten besteht ferner Interesse an Verhandlungen mit der ASEAN, China, der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), Japan und den USA. Die USA verhandeln nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nur mit Brasilien. Während des Staatsbesuchs des chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping im November 2019 in Brasilien wurde seitens des brasilianischen Wirtschafts- ministers Paulo Guedes die Möglichkeit für Verhandlungen über ein Handels- abkommen zwischen beiden Ländern aufgebracht. Auch Uruguay strebt die Unterzeichnung eines bilateralen Freihandelsabkom- mens mit China an. Umgekehrt ist China laut chinesischen Medien bestrebt, im Rahmen der Belt and Road Initiative auch die Kooperation mit lateinamerikani- schen Staaten weiter auszubauen. Der chinesische Bedarf an Importen aus Lateinamerika wird perspektivisch weiterhin wachsen (z. B. landwirtschaftliche Produkte, Rohstoffe, Rohöl). Der Ausbau von Infrastruktur und Transport- wegen spielt aus chinesischer Sicht eine wichtige Rolle, um den bilateralen Handel zu erweitern. Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklung auf- merksam. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Weg zu einer gemeinsamen werte- basierten und realistischen China-Politik der EU“ auf Bundestagsdrucksache 19/20346 verwiesen. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeitsagenda der EU im Vergleich zu anderen Ländern, die ebenfalls Freihandelsabkommen ab- schließen? Die EU verfolgt in Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ehrgeizige Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit. Moderne Freihandelsabkom- men der EU enthalten umfassende und rechtlich verbindliche Regelungen für den Bereich Nachhaltigkeit. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Umwelt, Klima und Arbeit. Die Abkommen beruhen auf der Prämisse, dass Handel nicht auf Kosten der Umwelt oder der Arbeitsbedingungen gehen, sondern im Gegenteil die nachhaltige Entwicklung fördern soll. Die Parteien vereinbaren daher, ihre Handelsbeziehungen in einer Weise zu gestalten, die zu einer nach- haltigen Entwicklung beiträgt und auf ihren multilateralen Verpflichtungen in
Drucksache 19/23069 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den Bereichen Umwelt, Klima und Arbeit aufbaut. Die Abkommen sichern die hohen europäischen Standards und tragen dazu bei, die Partnerstaaten fester an die in der EU anerkannten multilateralen Standards und Normen zu binden. Die EU gehört damit zu den Vorreitern einer nachhaltigen und zukunftsgerichteten Handelspolitik. 9. Mit welchen Wohlfahrtseffekten rechnet die Bundesregierung beim In- krafttreten des EU-Mercosur-Abkommens? Die Europäische Kommission hat eine Nachhaltigkeits-Folgenabschätzung in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen eines EU-MERCOSUR-Abkommens zu bestimmen. Die Studie wurde vor Abschluss des Handelsteils des MERCOSUR-Abkommens in Auftrag gegeben. Sie geht daher von zwei ver- schiedenen Szenarien aus (konservatives und ambitioniertes Szenario). Nach Aussage der London School of Economics and Political Science, die die Studie im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt hat, entspricht die nun vor- liegende Einigung eher dem konservativen Szenario. In diesem Szenario hätte das Abkommen in der EU im Jahr 2032 einen positiven Wohlfahrtseffekt von 6,3 Mrd. Euro. In den MERCOSUR-Staaten lägen diese Effekte bei 1,5 Mrd. Euro (Argentinien), 1,4 Mrd. Euro (Brasilien), 0 Euro (Paraguay) und minus 100 Mio. Euro (Uruguay). 10. Gibt es Beispiele aus anderen Freihandelsabkommen, in denen die Kon- sultationen mit den Vertragspartnern zu den Themen im Nachhaltigkeits- kapitel erfolgreich geführt wurden? Wenn ja, welche Rolle hat in diesen Konsultationen die Zivilgesellschaft vor Ort gespielt? Nachdem die Europäische Kommission festgestellt hatte, dass die Umsetzung der arbeitsbezogenen Nachhaltigkeitsbestimmungen durch die Republik Korea nicht ausreichend ist, beantragte diese formelle Konsultationen mit der Repu- blik Korea. Diese Konsultationen führten nicht zu den gewünschten Ergebnis- sen. Deswegen beantragte die Europäische Kommission im Juli 2019 die Ein- setzung eines Sachverständigenpanels. Das Panel wurde am 30. Dezember 2019 formal eingesetzt. Wegen der COVID-19-Pandemie und dem Versterben einer der Panelisten wurde das Verfahren etwas verzögert. In der Zwischenzeit hat die koreanische Regierung noch vor der Sommerpause einen Gesetz- gebungsvorschlag zur Umsetzung arbeitsbezogener Nachhaltigkeitsbestimmun- gen in das koreanische Parlament eingebracht. Zur Rolle der Zivilgesellschaft in diesem Verfahren liegen keine Informationen vor. 11. Welche internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstüt- zen die in den Nachhaltigkeitskapiteln der EU-Freihandelsabkommen verankerte Rolle der Zivilgesellschaft in den Konsultationsverfahren? Zivilgesellschaftliche Organisationen spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels. Eine umfassende Auflistung der beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen ist auf der Internet-Seite der Europäischen Kommission zu finden (http://trade.ec.euro pa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1870).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/23069 12. Welche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sieht das EU-Handels- abkommen auch im Umweltbereich gegenüber dem Mercosur vor? Die rechtlich verbindlichen Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels unter- liegen einem abgestuften, dialogorientierten Durchsetzungsmechanismus (Arti- kel 15 bis 17). Diese Regeln gelten auch für den Umweltbereich. Dieser Mechanismus sieht Regierungskonsultationen (Artikel 16) vor, im Rah- men derer die Auslegung und Anwendung des Nachhaltigkeitskapitels auf An- trag einer Partei diskutiert werden kann. Falls multilaterale Abkommen Gegen- stand der Konsultationen sind, sollen auch Informationen von relevanten multi- lateralen Institutionen (Internationale Arbeitsorganisation oder Institutionen, die für multilaterale Umwelt- und Klimaabkommen verantwortlich sind) be- rücksichtigt werden. Ebenso sind Stellungnahmen der Zivilgesellschaft zu berücksichtigen. Für den Fall, dass die Regierungskonsultationen zu keiner für beide Seiten zu- friedenstellenden Lösung führen, kann in einem zweiten Schritt die Einsetzung eines unabhängigen Sachverständigengremiums („panel of experts“) von einer Partei beantragt werden (Artikel 17). Das Gremium untersucht den vorliegen- den Sachverhalt mit Blick auf die relevanten Regelungen des Nachhaltigkeits- kapitels und macht Empfehlungen zu dessen Lösung. Ein entsprechender Be- richt wird öffentlich zugänglich gemacht. Die Umsetzung von angemessenen Maßnahmen zur Lösung des Sachverhalts wird vom Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung unter Ein- bindung der Zivilgesellschaft überwacht. Um die Verwirklichung der Ziele des Nachhaltigkeitskapitels zu verbessern, erörtern die Vertragsparteien dessen wirksame Umsetzung, einschließlich einer etwaigen Überprüfung der Bestim- mungen (Artikel 18 Absatz 1). Der Unterausschuss Handel und Nachhaltigkeit kann Änderungen der einschlägigen Bestimmungen dieses Kapitels empfehlen (Artikel 18 Absatz 2). Zudem hat die Bundesregierung in einer Stellungnahme an die Europäische Kommission eine ergebnisoffene Prüfung („modelling exercise“) möglicher Alternativen bezüglich der Umsetzung von Nachhaltigkeitskapiteln in Freihan- delsabkommen insgesamt (u. a. auch unter Einschluss von Zwangsmaßnahmen) vorgeschlagen. 13. Erwartet die Bundesregierung aufgrund des EU-Mercosur-Abkommens eine Erhöhung der Sojaimporte aus dem Mercosur? Das EU-MERCOSUR-Abkommen wird keine Auswirkungen auf die Zollsätze für Sojabohnen und Sojamehl haben, welche bereits jetzt bei null liegen. Daher erwartet die Bundesregierung keine Erhöhung der Sojaimporte aufgrund des EU-MERCOSUR-Abkommens. 14. Wie wirkt sich die Erhöhung des Kontingentes für Rindfleisch aus dem Mercosur auf die EU aus? Die im Abkommen festgelegte Quote für Rindfleisch liegt bei 99.000 Tonnen (reduzierter Zollsatz in Höhe von 7,5 Prozent), was 1,3 Prozent des euro- päischen Rindfleischkonsums entspricht. Diese Quote wird auf alle vier MERCOSUR-Staaten aufgeteilt. Bereits jetzt importiert die EU insgesamt ca. 200.000 Tonnen Rindfleisch pro Jahr aus dem MERCOSUR. Eine signifikante Ausweitung der Rindfleischimporte durch das Abkommen ist eher nicht zu er- warten.
Drucksache 19/23069 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Sieht die Bundesregierung einen negativen Zusammenhang zwischen den illegalen Abholzungen des Amazonas-Regenwaldes und einem Han- delsabkommen mit dem Mercosur? Laut der Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung hängen die Auswirkungen des Ab- kommens auf die Entwaldung überwiegend davon ab, in welchem Maß die MERCOSUR-Staaten und insbesondere Brasilien nationale Maßnahmen zum Waldschutz durchsetzen und Produktionssteigerungen durch eine intensivere nachhaltige Bodennutzung erzielen. Das Abkommen beruht auf der Prämisse, dass Handel die nachhaltige Entwick- lung fördern soll. Daher enthält das Abkommen ein spezielles rechtsverbind- liches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung (öffentlich einsehbar unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/html/158166.htm). Darin vereinbaren die Parteien, ihre Handelsbeziehungen in einer Weise zu gestalten, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt und auf ihren multilateralen Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt und Arbeit aufbaut. Das Nachhaltigkeitskapitel mit den darin vereinbarten Umsetzungsmechanismen ist das modernste, das die EU bislang verhandelt hat. Das Abkommen enthält neben den verbindlichen Nachhaltigkeitsbestimmun- gen entsprechende Überprüfungs-, Beschwerde- und Reaktionsmechanismen – unter anderem zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, zur nachhaltigen Forstwirtschaft und zum Vorgehen gegen illegale Entwaldung. Das Abkommen sichert die hohen europäischen Standards und trägt dazu bei, die Mitgliedstaaten des MERCOSUR fester an die in der EU anerkannten mul- tilateralen Standards und Normen zu binden. Eine enge Partnerschaft mit dem MERCOSUR ermöglicht es, gemeinsam konstruktive Lösungen für kritische Themen zu erarbeiten. Der mit dem Abkommen implementierte institutionali- sierte Dialog ist insbesondere vor dem Hintergrund der Umwelt- und Klima- debatte ein wichtiges Instrument und eine Plattform, dies zu erreichen. 16. Unterstützt die Bundesregierung die These, dass Freihandel ein Weg aus der Armut schaffen kann durch Wirtschaftswachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze für breite Teile der Bevölkerung, die den Druck auf die Abholzung des Regenwalds abmildern könnte? Ein freier, regelbasierter Welthandel mit fairen internationalen Wettbewerbsbe- dingungen gibt wichtige Impulse für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Wirtschaftliche Entwicklung sichert Arbeitsplätze und ist die Grundlage für Wohlstand. Die Bundesregierung setzt sich daher für offene Märkte, fairen internationalen Wettbewerb und für eine Handelsliberalisierung auf der Grund- lage klarer, nachhaltige Entwicklung fördernder und multilateral abgestimmter Regeln ein. Nach Auffassung der Bundesregierung sind Handelsabkommen ein wichtiges Instrument, die Wirtschaft und Lieferketten zu diversifizieren. Wirtschafts- wachstum und Beschäftigung schaffen und sichern Wohlstand. Reduzierung von Armut kann daher auch den Druck auf illegale Abholzung mittel- bis län- gerfristig abmildern. Eine wirksame Reduzierung der Abholzung des Regen- waldes kann vor allem durch nationale Maßnahmen erreicht werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333