Deutscher Bundestag Drucksache 19/17759 19. Wahlperiode 10.03.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Markus Tressel, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/17349 – Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse Vorbemerkung der Fragesteller Am 10. Juli 2019 hat die Regierungskommission „Gleichwertige Lebensver- hältnisse“ unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Hei- mat Horst Seehofer ihre Arbeit beendet (https://www.bundesregierung.de/bre g-de/aktuelles/ein-plan-fuer-deutschland-1646864). In insgesamt sechs Fach- arbeitsgruppen wurden Lösungen diskutiert, die zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland beitragen sollen. Die vorgelegten zwölf Handlungsempfehlungen wurden zur Umsetzung den jeweiligen Bundes- ministerien sowie die Steuerung einem Staatssekretärsausschuss übertragen. Solange gleichwertige Lebensverhältnisse nicht hergestellt sind, bedeutet es nach Ansicht der Fragesteller, dass die Lebensbedingungen und Chancen von Menschen davon abhängen, in welcher Region sie arbeiten und wohnen. Sol- che regionalen Unterschiede widersprechen dem Verfassungsauftrag, gleich- wertige Lebensverhältnisse herzustellen. Die Bundesregierung lässt aber bis- lang effektive Maßnahmen vermissen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Familie, Seni- oren, Frauen und Jugend haben den sogenannten Plan für Deutschland als „Paradigmenwechsel“ und „großen Modernisierungsplan“ präsentiert (u. a. https://www.tagesspiegel.de/politik/dicke-wortewatte-was-vom-plan-fuer-deut schland-zu-erwarten-ist-und-was-nicht/24580058.html). Die Fragestellerinnen und Fragesteller fragen daher nach, welche konkreten Schritte die Bundes- regierung unternommen hat, um die Handlungsempfehlungen in die Praxis umzusetzen. Wichtig ist den Fragestellerinnen und Fragestellern auch, wie die Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände weiterhin in die Umset- zungsschritte eingebunden sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. März 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/17759 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Die von den Fragestellern in Bezug genommenen Punkte des „Plans für Deutschland“ (z. B. in Frage 1, 10 bis 13) beziehen sich offenkundig auf die laufende Nummerierung der zwölf Maßnahmen der Bundesregierung zur Um- setzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ (Kabinettbeschluss vom 10. Juli 2019), abrufbar unter https://www.bmi.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integratio n/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/kom-gl-massnahmen.pdf?__blob=publicati onFile&v=4. Vorbemerkung zu den Fragen 20 und 21: Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) werden nach der Zuordnung von Stellen bzw. Planstellen zu Organisationseinheiten in diesen Organisationseinheiten entsprechende Funktionen eingerichtet. Fragen zu Per- sonalstellen werden deshalb nachfolgend auf Basis der Funktionenausstattung, welche mit Planstellen (für Beamte) und Stellen (für Tarifbeschäftigte) unter- legt ist, beantwortet. Hinsichtlich der Besetzung der Funktionen wird darauf hingewiesen, dass Va- kanzen i.d.R. durch übliche Fluktuationen entstehen (z. B. durch Wechsel in an- dere Abteilungen oder Behörden, aufgrund Personalentwicklung oder Personal- abgänge durch Ausscheiden aufgrund Erreichen der Altersgrenze, Elternzeit/ Beurlaubungen). Für diese Stellen werden standardmäßig Personalgewinnungs- maßnahmen angestoßen. 1. Welche Schritte ergreift die Bundesregierung, um die einzelnen Maßnah- men aus „Unser Plan für Deutschland“ umzusetzen (bitte mit Zeitplan für alle zwölf Maßnahmenbereiche und Einzelmaßnahmen aus den „Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ aufgeschlüsselt ange- ben)? Die Bundesregierung hat seit dem Sommer 2019 vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung des Kabinettbeschlusses vom 10. Juli 2019 ergriffen. Zur Steuerung und zum Nachhalten der Umsetzung der dort niedergelegten Maßnahmen wur- de zudem ein Staatssekretärsausschuss beim BMI eingesetzt. Für die Umset- zung der Maßnahmen gilt, wie üblich, das Ressortprinzip. Jede der 12 Maßnahmen wird durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen um- gesetzt; zentrale Zeitpläne für die 12 Maßnahmen liegen daher nicht vor. Darü- ber hinaus wird die Bundesregierung auch die in den Schlussfolgerungen der (co-)vorsitzführenden Minister und Ministerinnen der Kommission „Gleich- wertige Lebensverhältnisse“ genannten an den Bund gerichteten Handlungs- empfehlungen weiter prüfen und im Rahmen der politischen und finanziellen Machbarkeit umsetzen. 2. Welche Änderungen wurden an den Förderkonditionen der 22 Program- me, die seit dem 1. Januar 2020 unter dem Dach des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen firmieren, vorgenommen? Nachstehende Übersicht nennt für die am Fördersystem beteiligten Programme geänderte Förderkonditionen, sofern diese in einem Zusammenhang mit der Förderung strukturschwacher Regionen stehen. Die Förderkonditionen betref- fen eine Ausweitung der Förderung auf alle strukturschwachen Regionen, die Einrichtung einer Förderpräferenz oder einen überproportionalen Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen. Bei einigen Programmen haben sich keine Än-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/17759 derungen ergeben, weil diese schon immer auf strukturschwache Regionen be- grenzt waren. Da die Programme „Engagierte Stadt“ und „Engagiertes Land“ nicht eigenständig realisiert werden können, hat sich die Anzahl der Program- me geringfügig verringert. Bei den Programmfamilien „Unternehmen Region“ und „Innovation & Strukturwandel“ handelt es sich um Rahmenprogramme, unter denen verschiedene laufende bzw. neu gestartete Programme subsum- miert sind. Förderkonditionen für struktur Änderung Förderkonditio Programm schwache Regionen geändert mit nen für strukturschwache Wirkung zum Regionen GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Keine Änderung n.z. (GRW) Unternehmensnahe Maßnahmen ERP-Regionalförderprogramm keine Änderung n.z. ermäßigter Zinssatz (0,25 Pro- ERP-Kapital für Gründung voraussichtlich Ende 2020 zent), Anpassung weiterer An- forderungen Bundesbürgschaftsprogramm 01.01.2020 n.z. keine „Förderpräferenz“, da kein Förderprogramm. Einbe- Außenwirtschaftsförderung durch Beschluss GTAI-Aufsichtsrat erfolgte ziehung weiterer struktur- GTAI im Dezember 2019 schwacher Regionen in den bestehenden Förderschwer- punkt Neue Bundesländer Forschung und Innovation Neue Programmfamilie, die „Unter- nehmen Region“ ablöst. Veröffentli- chung der Förder-BKM für die drei Programme „WIR! – Wandel durch Programmfamilie „Innovation & Innovation in der Region“ (2. Runde), n.z. Strukturwandel“ „RUBIN – Regionale unternehmer- ische Bündnisse für Innovation“ und „REGION.innovativ“ am 08.11.2019; weitere Programme sind in Vorberei- tung, daher keine Änderungen. Programmfamilie „Unternehmen Re- keine neuen Richtlinien mehr geplant n.z. gion“ Förderrichtlinie gilt noch bis Ende 2021. Bereits seit 1.1.2017 werden Die gesamten Mittel des För- Innovationskompetenz (INNO-KOM) gemeinnützige Industrieforschungs- derprogramms fließen in einrichtungen ausschließlich in GRW- strukturschwache Gebiete. Gebieten gefördert. Förderpräferenz für kleine Unternehmen aus struktur- Zentrales Innovationsprogramm Mit- Neue Förderrichtlinie Anfang 2020 schwachen Regionen i.H.v. 5 telstand (ZIM) bis 10 Prozentpunkten vorge- sehen.
Drucksache 19/17759 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Förderkonditionen für struktur Änderung Förderkonditio Programm schwache Regionen geändert mit nen für strukturschwache Wirkung zum Regionen Gezielte Ansprache der Hoch- schulleitungen in struktur- schwachen Regionen; rd. 50 Prozent der Mittel von EXIST-Potentiale gehen in GRW-Regionen. HH- EXIST- Potentiale (Modul des Pro- Anfang Dez. 2019 erfolgte Auswahl Vermerk: „Mindestens 45 Pro- gramms „Existenzgründungen aus der von 142 Projekten i.R.v. EXIST- zent der Mittel ... sind für Pro- Wissenschaft“) Potentiale jekte in strukturschwachen Regionen ... zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel kön- nen ... für Projekte in anderen Regionen verausgabt wer- den.“ Regelsatz bis 90 Prozent für Kommunen innovativ Bekanntmachung im 1. Quartal 2020 Kommunen GRW bis 100 Prozent für Kommunen Fachkräfte Regelfördersatz BMWi/ Förderung überbetrieblicher Berufsbil- BMBF = 45 Prozent, in struk- unbefristete Gültigkeit dungsstätten (ÜBS) turschwachen Gebieten bis zu 60 Prozent (unverändert) Breitbandausbau und Digitalisierung Regelfördersatz 50 Prozent, es gelten erhöhte Fördersätze des Bundes von 60 und 70 Pro- zent, Indikator ist die Abwei- chung der Steuerkraft des An- tragsstellers (Gebietskörper- in Kraft seit Dezember 2015, Novel- schaft) vom Durchschnitt; un- Breitbandförderprogramm lierung im Juli 2018, wesentliche Än- ter anderem Förderhöchstbe- derung voraussichtlich 2020 trag verdoppelt; Förderung auf Gigabitziel umgestellt; zu- künftig auch Förderung in „grauen Flecken“ (Gebiete, die zwar mit 30 Mbit/s und mehr, aber nicht gigabitfähig erschlossen sind) Um 10 Prozentpunkte erhöh- Investitionszuschuss „Digital jetzt – ter Fördersatz für Investitio- Sommer 2020 Investitionsförderung für KMU“ nen in strukturschwachen Re- gionen Gezielte Ansprache von 34 Gemeinden und 43 Landkrei- Initiative Stadt.Land.Digital ab Juni 2020 sen aus strukturschwachen Regionen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/17759 Förderkonditionen für struktur Änderung Förderkonditio Programm schwache Regionen geändert mit nen für strukturschwache Wirkung zum Regionen Infrastruktur und Daseinsvorsorge Im GAK-Förderbereich Integ- rierte Ländliche Entwicklung können öffentliche Zuwen- Förderbereich Integrierte Ländliche dungsgeber in finanzschwa- Entwicklung der Gemeinschaftsaufga- chen Kommunen von einem be „Verbesserung der Agrarstruktur ab Sommer 2019 um 20 Prozentpunkte höheren und des Küstenschutzes“ (GAK) und Fördersatz profitieren. Der Ei- im GAK-Sonderrahmenplan Ländli- genmittelanteil der finanz- che Entwicklung schwachen Kommunen geht damit zurück auf minimal 10 Prozent. Regelfördersatz: 1/3 jeweils Bund/Land/Kommune; 10 Prozent Kommunen in HH-Notlage und für Inter- kommunale Zusammenarbeit. Mit der Förderperiode 2020 haben Bund und Länder expli- zit vereinbart, mit den Mitteln der Städtebauförderung die Erreichung bzw. Sicherung gleichwertiger Lebensverhält- Städtebauförderung 01.01.2020 nisse zu unterstützen. Dabei sollen die Länder insbesonde- re städtische und ländliche Räume mit erhöhten struktu- rellen Schwierigkeiten för- dern. Zudem ist vorgesehen, die Verteilung der Bundesmit- tel verstärkt nach Problemin- dikatoren auszurichten, wo- durch Länder mit struktur- schwachen Regionen profitie- ren. Geplant ist eine mehrheitliche Förderung von Mehrgenerati- onenhäusern in strukturschwa- Bundesprogramm Mehrgenerationen- 01.01.2021 chen Regionen und damit ein haus (2017-2020) überproportionaler Mittelein- satz in strukturschwachen Re- gionen. Förderpräferenz zugunsten Demografiewerkstatt Kommunen 01.01.2021 strukturschwacher Regionen vorgesehen. Anhebung maximale Förder- summe um 25 Prozent pro Demokratie leben! (Teilbereich lokale Partnerschaft in allen Förder- „Partnerschaften für Demokratie“) regionen (davon 60 Prozent in strukturschwachen Regio- nen)“
Drucksache 19/17759 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Fördermittel des Bundes wurden seither aufgestockt (bitte Höhe der bereitgestellten Mittel angeben und für die einzelnen der 22 in Frage 2 genannten Programme, für das Haushaltsjahr 2020 und das Vorjahr aufschlüsseln)? Die nachfolgende Tabelle zeigt den Mittelansatz der Programme für die Haus- haltsjahre 2019 und 2020. Die Anpassungen sind nicht notwendigerweise aus- schließlich auf die Einrichtung des Förderschwerpunktes zurückzuführen, da sich eine diesbezügliche Anpassung des Mittelansatzes nicht in allen Fällen von anderen Gründen unterscheiden lässt. Mittelansatz in Mio. € Mittelansatz in Mio. € Programm (2019) (2020) GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio- 600 600 nalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Unternehmensnahe Maßnahmen geplantes Zusagevolumen: ERP-Regionalförderprogramm Kreditvolumen: 450 600 geplantes Zusagevolumen: ERP-Kapital für Gründung Kreditvolumen: 150 150 nur Bürgschaftsausfälle sind nur Bürgschaftsausfälle sind Bundesbürgschaftsprogramm haushaltsrelevant haushaltsrelevant Außenwirtschaftsförderung durch GTAI 36,91 39,12 Forschung und Innovation Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ 9,2 17,3 Programmfamilie „Unternehmen Region“ 155,1 142 Innovationskompetenz (INNO-KOM) 76,4 70,5 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 555,15 554,99 (ZIM) EXIST- Potentiale (Modul des Programms „Exis- 15,8 41,75 tenzgründungen aus der Wissenschaft“) Kommunen innovativ 4,73 2,34 Fachkräfte Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten 101, davon BMWi: 29 (un- 101, davon BMWi: 29 (ÜBS) verändert) Breitbandausbau und Digitalisierung Breitbandförderprogramm 74,6565 1.380,3916 Investitionszuschuss „Digital jetzt – Investitions- 9,3 40 förderung für KMU“ Initiative Stadt.Land.Digital 2 2,025 Infrastruktur und Daseinsvorsorge 1 Gesamte institutionelle. Zuwendung für die GTAI, nicht an Schwerpunkt gebunden. 2 Gesamte institutionelle. Zuwendung für die GTAI, nicht an Schwerpunkt gebunden. 3 festgelegt aus laufender Fördermaßnahme 4 festgelegt aus laufender Fördermaßnahme 5 inkl. Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Im Jahr 2019 erfolgte die Finanzierung im Wesentlichen aus Ausgaberesten aus Vorjahren. 6 inkl. Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/17759 Mittelansatz in Mio. € Mittelansatz in Mio. € Programm (2019) (2020) Förderbereich Integrierte Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Ag- 141,7187 131,8638 rarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) GAK-Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung 150 200 Städtebauförderung 790 790 Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 17,5 22,95 (2017-2020) Demografiewerkstatt Kommunen 0,591 0,609 Demokratie leben! (Teilbereich lokale „Partner- 29 35,6 schaften für Demokratie“) 4. In welcher Höhe wurden 2019 Fördermittel nicht abgerufen und stehen gebündelt für das gesamtdeutsche Fördersystem zur Verfügung? Es sollen nicht abgerufene Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gebündelt und für regionalpolitische Zwecke überjährig genutzt werden. Die Höhe der GRW-Ausgabereste im Haus- haltsjahr 2019 beträgt 56,8 Mio. Euro. Abzüglich der von den Ländern zur Übertragung angemeldeten Ausgabereste beträgt die Summe der nicht veraus- gabten und nicht gebundenen GRW-Mittel aus dem Haushaltsjahr 2019 42,34 Mio. Euro. Aus diesen Mitteln soll ein neuer Bundeswettbewerb finan- ziert werden, der Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems sein wird. Die Ausgestaltung dieses Wettbewerbs findet gegenwärtig statt, die Erstellung einer Förderrichtlinie ist bis Ende 2020 geplant. 5. Welche Fortschritte gibt es hinsichtlich der Entwicklung des „Gleichwertigkeits-Checks“, und ab wann rechnet die Bundesregierung damit, diesen anwenden zu können? Der Entwurf des sog. Gleichwertigkeits-Checks befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung. Angestrebt wird, den Gleichwertigkeits-Check ab Früh- jahr 2020 bei allen Gesetzesvorhaben des Bundes anzuwenden. 6. Nach welchen Kriterien erfolgt die Dezentralisierung von Bundesbehör- den im Hinblick auf die Auswahl der Regionen und Kommunen? Die Planungen zu Neu- und Ausgründung von Bundesbehörden und Ressort- forschungseinrichtungen laufen in den Ressorts unter sorgfältiger Abwägung fachlicher und strukturpolitischer Aspekte. Dies sind neben der Strukturschwäche der Regionen gemäß GRW- Fördergebietskulisse („Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) sowie der Abgrenzung der Kohleregionen und die Orts- größe (vorrangig in Klein- und Mittelstädten) insbesondere personalplaneri- sche, wirtschaftliche, technische und ggf. Sicherheitsaspekte. Daneben spielen auch die Rahmenbedingungen und Lebensverhältnisse (u. a. Angebot an Kita/ Schulen, Gesundheitsversorgung, Breitband- und Mobilfunkanbindungen) eine 7 Als Mittelansatz für die reguläre GAK wurden die Bundesmittel angegeben, die seitens der Länder für den Förderbereich der integrierten ländlichen Entwicklung angemeldet wurden. 8 Vgl. Fußnote 7.
Drucksache 19/17759 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rolle; diese sind z. B. wichtig, um qualifizierte Beschäftigte gewinnen zu kön- nen. 7. Welche Bundeseinrichtungen wurden seither geschaffen und verlagert, an welchem Standort, mit wie vielen Stellen, und welche weiteren sind geplant (bitte nach Bundeseinrichtung, Standort, Anzahl der Stellen, Zeitpunkt der Einrichtung auflisten)? Seit 2019 wurde die Errichtung folgender Bundeseinrichtungen beschlossen bzw. wird derzeit geplant. Ressortname Name der Bundesbehörde Ort für Quartal/Jahr VZÄ- VZÄ-IST (Abk.) bzw. Einrichtung geplante für geplante SOLL (besetzte Ansiedlung / Ansiedlung / (neu) VZÄ) Aufwuchs Aufwuchs 31.12.2019 BMBF, BMWi Agentur für Sprunginnovatio- Leipzig Q4/2019 35-50 (bis 0 nen (SprinD GmbH) Q4/2021) BMFSFJ, Deutsche Stiftung für Neustrelitz Q1/2020 75 0 BMI, BMEL Engagement und Ehrenamt BMI, BMVg Agentur für Innovation in der Leipzig/Halle Q2/Q3/2020 bis zu 40 0 Cybersicherheit (Saale) AA Bundesamt für Auswärtige Brandenburg an Ab 1.1.2021 In Auspla- 0 Angelegenheiten der Havel und nung Berlin 8. Wie ist der Stand der Planungen zur Dezentralisierung von Bundesein- richtungen in den kommenden Jahren (bitte nach Anzahl, Stellen sowie Ort und Bundeseinrichtung aufschlüsseln)? Ziel der Bundesregierung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen vorrangig in strukturschwachen und vom Strukturwandel betroffenen Regionen, eine Über- sicht der diesbezüglich bereits erfolgten Schaffung und weiteren Planungen für neue Arbeitsplätze in strukturschwachen und den vom Strukturwandel betroffe- nen Braunkohleregionen seit 2019 (VZÄ-SOLL (neu geplant) und IST zum 31. Dezember 2019) in den kommenden Jahren ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Ressortname Name der Bundesbehörde Ort für Quartal /Jahr VZÄ- VZÄ-IST (Abk.) bzw. Einrichtung (geplante) für (geplante) SOLL (besetzte Ansiedlung / Ansiedlung / (neu) VZÄ) Aufwuchs Aufwuchs 31.12.2019 BKM Bayerische KZ-Gedenkstätten/ Flossenbürg Q1/2019 2 0* Flossenbürg und Dachau und Dachau BKM Brandenburgische Gedenkstätten Brandenburg Q1/2019 4 0* und Leistikowstraße BKM Der Bundesbeauftragte für die Un- Berlin Q1/2019 27 0* terlagen des Staatssicherheitsdiens- tes der ehemaligen DDR BKM Deutsch-Deutsches Museum Töpen Q1/2019 1 0* Mödlareuth BKM Deutsches Historisches Museum Berlin Q1/2019 11 0* * Hinweis zu BKM: Für 2019 kann keine Angabe zu dem VZÄ-IST erfolgen, weil diese nicht systematisch erfasst wur- den.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/17759 Ressortname Name der Bundesbehörde Ort für Quartal /Jahr VZÄ- VZÄ-IST (Abk.) bzw. Einrichtung (geplante) für (geplante) SOLL (besetzte Ansiedlung / Ansiedlung / (neu) VZÄ) Aufwuchs Aufwuchs 31.12.2019 BKM Deutsches Zentrum Kulturgut- Magdeburg und Q1/2019 4 0* verluste Berlin BKM Gedenkstätte Deutsche Teilung Harbke Q1/2019 1 0* Marienborn BKM Internationaler Suchdienst Bad Bad Arolsen Q1/2019 3 0 Arolsen BKM Gedenkstätte Geschlossener Torgau Q1/2019 1 0* Jugendwerkhof Torgau BKM Gedenkstätte Hohenschönhausen Berlin Q1/2019 1 0* BKM Historische Stätte Karlshorst Berlin Q1/2019 1 0* BKM Humboldt Forum Berlin Q1/2019 93 0* BKM Jüdisches Museum Berlin Q1/2019 12 0* BKM Klassik Stiftung Weimar Weimar Q1/2019 2 0* BKM Kulturveranstaltung des Bundes in Berlin Q1/2019 18 0* Berlin GmbH BKM Niedersächsische KZ- Lohheide Q1/2019 2 0* Gedenkstätten/Bergen Belsen BKM Sächsische Gedenkstätten Dresden Q1/2019 1 0* BKM Stiftung Bauhaus Dessau Dessau Q1/2019 4 0* BKM Stiftung Berliner Mauer Berlin Q1/2019 4 0* BKM Stiftung Denkmal für die ermorde- Berlin Q1/2019 1 0* ten Juden Europas BKM Stiftung Deutsche Kinemathek Berlin Q1/2019 3 0* BKM Stiftung Gedenkstätten Buchenwald Weimar und Q1/2019 2 0* und Mittelbau-Dora Nordhausen BKM Stiftung Preußische Schlösser und Potsdam Q1/2019 3 0* Gärten BKM Stiftung Preußischer Kulturbesitz Berlin Q1/2019 5 0* BKM Topographie des Terrors Berlin Q1/2019 3 0* BKM Verein „Erinnern für die Zukunft“ Berlin Q1/2019 3 0* Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz e.V. BMEL Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin Q1/2019 63 0 BMEL Fachagentur für nachwachsende Gülzow Q1/2019 8 0 Rohstoffe e.V. BMEL Julius Kühn-Institut Kleinmachnow/ Q1/2019 3 0 Darmstadt/ Dossenheim BMI Bundesverwaltungsamt Berlin Q1/2019 29 22 BMI Bundesverwaltungsamt Friedland Q1/2019 9 8 BMI Bundesverwaltungsamt Hamm Q1/2019 26 26 BMI Bundesverwaltungsamt Kiel Q1/2019 6 2 BMI Bundesverwaltungsamt Neubranden- Q1/2019 2 2 burg BMI Bundesverwaltungsamt Strausberg Q1/2019 7 5 BMJV Deutsches Patentamt- und Jena Q1/2019 2 1 Markenamt BMI Bundesverwaltungsamt Kiel Q2/2019 2 0 * Hinweis zu BKM: Für 2019 kann keine Angabe zu dem VZÄ-IST erfolgen, weil diese nicht systematisch erfasst wur- den.
Drucksache 19/17759 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressortname Name der Bundesbehörde Ort für Quartal /Jahr VZÄ- VZÄ-IST (Abk.) bzw. Einrichtung (geplante) für (geplante) SOLL (besetzte Ansiedlung / Ansiedlung / (neu) VZÄ) Aufwuchs Aufwuchs 31.12.2019 BMF Generalzolldirektion GZD Standort Q3/2019 79 79 (AuF-Standorte) Leipzig (Groß- raum Ost) BMI Bundesamt für Kartographie und Stadt Leipzig Q3/2019 2 2 Geodäsie BMI Bundesamt für Kartographie und Wettzell Q3/2019 1 1 Geodäsie BMI Bundesverwaltungsamt Berlin Q3/2019 1 1 BMI Bundesverwaltungsamt Hamm Q3/2019 6 5 BMI Bundesamt für Sicherheit in der Freital Q4/2019 100 2 Informationstechnik BMVI Bundesamt für Güterverkehr Hermsdorf Q4/2019 2 0 BMVI Bundesamt für Güterverkehr Jena Q4/2019 1 0 BMVI Bundesamt für Güterverkehr Landsberg Q4/2019 2 0 BMVI Bundesamt für Güterverkehr Magdeburg Q4/2019 2 0 BMVI Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg Q4/2019 133 133 BMVI Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin Q4/2019 6 6 BMVI Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg- Q4/2019 2 2 Meiderich BMVI Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg- Q4/2019 9 9 Rhein BMVI Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lauenburg Q4/2019 4 4 BMVI Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven Q4/2019 54 54 BMVI Wasserstraßenneubauamt Berlin Q4/2019 6 6 BMVI Wasserstraßenneubauamt Datteln Q4/2019 7 7 BMVI Wasserstraßenneubauamt Magdeburg Q4/2019 4 4 BMVg Waffenschule der Luftwaffe Laage Q4/2019 9 8 BKM Akademie der Künste Berlin Q1/2020 4 0 BKM Barenboim-Said Akademie Berlin Q1/2020 4 0 BKM Bundesinstitut für Kultur und Ge- Oldenburg Q1/2020 1 0 schichte der Deutschen im östlichen Europa BKM Bundeskanzler-Willy-Brandt- Berlin, Lübeck Q1/2020 7 0 Stiftung und Unkel BKM Der Bundesbeauftragte für die Berlin Q1/2020 28 0 Unterlagen des Staatssicherheits- dienstes der ehemaligen DDR BKM Deutsche Welle Berlin Q1/2020 100 0 BKM Deutsches Zentrum Kulturgut- Magdeburg und Q1/2020 2 0 verluste Berlin BKM Gedenkstätte Hohenschönhausen Berlin Q1/2020 1 0 BKM Internationaler Suchdienst Bad Bad Arolsen Q1/2020 2 0 Arolsen BKM Jüdisches Museum Berlin Q1/2020 4 0 BKM Kulturstiftung des Bundes Halle an der Q1/2020 18 0 Saale und Ber- lin BKM Kulturveranstaltung des Bundes in Berlin Q1/2020 6 0 Berlin GmbH BKM Stiftung Berliner Mauer Berlin Q1/2020 1 0