Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/17759 Ressortname Name der Bundesbehörde Ort für Quartal /Jahr VZÄ- VZÄ-IST (Abk.) bzw. Einrichtung (geplante) für (geplante) SOLL (besetzte Ansiedlung / Ansiedlung / (neu) VZÄ) Aufwuchs Aufwuchs 31.12.2019 BKM Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Bad Honnef Q1/2020 4 0 Haus und Berlin BKM Stiftung Preußische Schlösser und Potsdam Q1/2020 14 0 Gärten BKM Stiftung Preußischer Kulturbesitz Berlin Q1/2020 9 0 BKM Stiftung zur Aufarbeitung der Berlin Q1/2020 6 0 SED-Diktatur BKM Topographie des Terrors Berlin Q1/2020 1 0 BMEL Bundesamt für Verbraucherschutz Berlin Q1/2020 8 0 und Lebensmittelsicherheit BMEL Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin Q1/2020 54 0 BMFSFJ, Deutsche Stiftung für Engagement Neustrelitz Q1/2020 75 0 BMI, BMEL und Ehrenamt BMI Bundesamt für Sicherheit in der Freital Q1/2020 100 0 Informationstechnik BMJV Bundesgerichtshof Leipzig Q1/2020 7 0 BMU Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Cottbus Q1/2020 16 0 BMWi Bundesamt für Wirtschaft und Weißwasser Q1/2020 100 0 Ausfuhrkontrolle BMWi Bundesnetzagentur Neubranden- Q1/2020 6 6 burg BMI Beschaffungsamt des BMI Erfurt Q2/2020 75 0 BMVI Bundesamt für Güterverkehr Bautzen Q2/2020 1 0 BMVI Bundesamt für Güterverkehr Cottbus Q2/2020 1 0 BMVI Bundesamt für Güterverkehr Görlitz Q2/2020 1 0 BMVI Bundesamt für Güterverkehr Leipzig Q2/2020 1 0 BMAS Deutsche Rentenversicherung Cottbus Q3/2020 142 0 Knappschaft-Bahn-See BMF Generalzolldirektion / HZA Ort Dänholm Q3/2020 ca. 20 12 (RSA Mecklenburg-Vorpommern) Betreiber: HZA Stralsund BMI Bundesamt für Kartographie und Stadt Leipzig Q3/2020 6 0 Geodäsie BMI Bundesamt für Kartographie Wettzell Q3/2020 9 0 und Geodäsie BMI / BMVg Agentur für Innovation in der Leipzig/Halle Q2/Q3/2020 bis zu 40 0 Cybersicherheit (Saale) BMWi Bundesanstalt für Geowissen- Cottbus Q3/2020 34 0 schaften und Rohstoffe BMVg Kommando Hubschrauber Bückeburg Q3/2020 17 0 (Aufstellungsstab) BMI Bundesverwaltungsamt Magdeburg Q4/2020 offen 0 BMU Bundesamt für Naturschutz (BfN) Leipzig Q4/2020 30 0 BMU Zukunft – Umwelt – Gesellschaft Cottbus Q4/2020 20 5,72 (ZUG) gGmbH BMU Zukunft – Umwelt – Gesellschaft Berlin Q4/2020 167,42 135,64 (ZUG) gGmbH BMWi Bundesnetzagentur Cottbus Q4/2020 25 7 BMVg Logistikbataillon 163 Delmenhorst Q4/2020 273 0 BMVg Logistikregiment 1 Burg Q4/2020 165 0 (Stab und Stabskompanie)
Drucksache 19/17759 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressortname Name der Bundesbehörde Ort für Quartal /Jahr VZÄ- VZÄ-IST (Abk.) bzw. Einrichtung (geplante) für (geplante) SOLL (besetzte Ansiedlung / Ansiedlung / (neu) VZÄ) Aufwuchs Aufwuchs 31.12.2019 BMU Bundesamt für Naturschutz (BfN) Leipzig Q1/2021 offen 0 BMVI Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg Q1/2021 24 0 BMI Bundesverwaltungsamt Magdeburg Q4/2021 offen 0 BMVg ABC Abwehrregiment 1 Strausberg Ab 2022 350 0 BMEL Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems noch offen 11 0 BMEL Thünen-Institut noch offen noch offen 12 0 BMG Robert-Koch-Institut Wildau noch offen 101 0 9. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen und welche sind in Planung, um eine Öffnung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für die ländliche Entwicklung umzusetzen? In der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- schutzes“ (GAK) wurde zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen ein Son- derrahmenplan Ländliche Entwicklung (SRPLE) durch den Planungsausschuss Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossen. Für das Haushalts- jahr 2019 wurden dafür Bundesmittel in Höhe von 150 Mio. Euro, für das Haushaltsjahr 2020 200 Mio. Euro bereitgestellt. Nach der derzeitigen Finanz- planung sind für den SRPLE für die Jahre 2021 bis 2023 jeweils 200 Mio. Euro veranschlagt. Darüber hinaus wurde im Juli 2019 gemeinsam mit den Ländern mit sofortiger Gültigkeit beschlossen, finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände bei Maßnahmen der ländlichen Entwicklung mit einem um 20 Prozentpunkte höheren Fördersatz (bis maximal 90 Prozent) zu fördern. Der Eigenanteil der betroffenen Kommunen ist entsprechend reduziert; sie können folglich Investi- tionen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bevölkerung durchführen, zu denen sie ansonsten finanziell nicht in der Lage wären. Dies hat bereits in ländlichen Regionen deutlich positive Wirkungen entfaltet. Im PLANAK wurde im Dezember 2019 für den Rahmenplan 2020 bis 2023 be- schlossen, die Zweckbestimmung des GAK-Förderbereichs Integrierte Ländli- che Entwicklung um die Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensver- hältnisse, insbesondere der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und le- bendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, zu ergänzen. Zusätzlich förderfähig sind ab 2020 auch sozialbezogene dörfliche Infrastruktu- reinrichtungen und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen. Wei- tere Schritte sind in der Abstimmung mit den Ländern. 10. Wie ist der aktuelle Stand im Hinblick auf die Etablierung einer Mobil- funkinfrastrukturgesellschaft (Punkt 3 „Plan für Deutschland)? Gibt es von Seiten der Bundesregierung einen konkreten Zeitplan? Bei ihrer Digitalklausur auf Schloss Meseberg am 18. November 2019 hat die Bundesregierung eine Mobilfunkstrategie beschlossen. Eine Kernmaßnahme der Strategie ist die Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), die den Mobilfunkausbau aktiv unterstützt und beschleunigen wird. Nach der Mobilfunkstrategie wird ein operativer Start der MIG im dritten Quartal 2020 angestrebt. Bereits in der Mobilfunkstrategie wurde festgelegt, dass die MIG als Tochtergesellschaft der Toll Collect GmbH gegründet wird. Derzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung der MIG geschaffen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/17759 11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Sin- ne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“ eine bundesweite Vertaktung und Vernetzung des Mobilitätsangebots herzustellen? Eine bessere Vertaktung des Angebots im Schienenpersonenverkehr setzt die Verfügbarkeit eines geeigneten Schienennetzes voraus. Die dafür erforderlichen Aus-und Neubaumaßnahmen werden derzeit im Zuge der laufenden Planungen zum Deutschlandtakt entwickelt. Der dritte und finale Gutachterentwurf des Zielfahrplans soll einschließlich einer ersten Infrastrukturliste im ersten Halb- jahr 2020 vorliegen. Anschließend erfolgt die wirtschaftliche Bewertung der Infrastrukturmaßnahmen nach der geltenden Bundesverkehrswegeplan- Methodik. Erst im Zuge dieser Bewertung können belastbare Aussagen zu kon- kreten Maßnahmen, Finanzierungsbedarf sowie zur Verankerung dieser Maß- nahmen im Bundesschienenwegeausbaugesetz getroffen werden. Der Deut- schenlandtakt soll in Etappen umgesetzt werden, sodass Angebotsverbesserun- gen frühzeitig zum Tragen kommen. 12. An welchen Stellen öffnet die Bundesregierung den Rechtsrahmen für neue Angebote im Sinne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“? Welche Angebote können dies sein? Gibt es von Seiten der Bundesregierung einen konkreten Zeitplan? Ziel der geplanten Novellierung des Personenbeförderungsrechts ist es unter anderem, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von digitalen Mobilität- splattformen zu verbessern und dabei einen Rechtsrahmen zu schaffen, der In- novatives ermöglicht und zugleich Bewährtes erhält. Eine Findungskommissi- on unter Leitung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer berät derzeit über gemeinsame Lösungsvorschläge. Die Beratungen dauern an. 13. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit im Sinne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“ „künftig die Entwick- lungsplanungen von Bund und Ländern deutlich stärker regionale Mobi- litätskonzepte mit lokal angepassten, flexiblen und bedarfsgerechten Lö- sungen berücksichtigen“ können? 14. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Sin- ne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“ Möglichkeiten für den Bund zu schaffen, aus strukturpolitischen Gründen „Verbindungen zwischen Wachstumszentren und ihrem auch dünner besiedelten Umland sowie in und zwischen dünner besiedelten Regionen“ zu verstärken? Die Fragen 13 und 14 werden zusammenfassend beantwortet. In der Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und in ausgewo- genen Stadt-Land-Beziehungen liegt eine Schwerpunktaufgabe für die komm- enden Jahre. Insbesondere in ländlichen Räumen haben die Klein- und Mittelstädte als wirt- schaftliche Anker sowie mit ihren Versorgungsleistungen im Rahmen des Zentrale-Orte-Systems als Grund- und Mittelzentren eine tragende und auch künftig unverzichtbare stabilisierende Rolle, auch für die Sicherung der Da- seinsvorsorge mit Infrastrukturangeboten. Dabei ist Mobilität ist der Schlüssel, um Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Arbeitsorte zu erreichen und am so- zialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Kleine Kommunen mit Verflechtun- gen in die nächstgrößeren (zentralen) Orte sind dabei besonders herausgefor- dert.
Drucksache 19/17759 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Grundsätzlich sind die Länder und Kommunen für die Gestaltung des Ver- kehrsangebotes selbst vor Ort verantwortlich. Der Bund unterstützt die Länder gleichwohl bei ihrer Aufgabe, ein attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen, unter anderem mit Mitteln nach dem Regionalisie- rungsgesetz und dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Die hierfür bereitgestellten Mittel wurden zum 1. Januar 2020 erhöht und die Fördermöglichkeiten zum Teil erweitert. Dadurch haben die Länder größere Möglichkeiten, das Verkehrsangebot weiter zu verbessern. Darüber hinaus er- halten die Länder ab sofort einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen für die am Ende des vergangenen Jahres ausgelaufenen Entflechtungsmittel. Jetzt ist es Aufgabe der Länder, diese Mittel auch tatsächlich zu Gunsten des ÖPNV einzusetzen. Förderprogramme des Bundes und der Länder ermöglichen, zumindest zeitwei- se neue Mobilitätsformen und -konzepte als Ergänzung zum konventionellen ÖPNV auszuprobieren (z. B. durch „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“). Die Bundesregierung hat darüber hinaus unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ein Projekt aufgesetzt, um Kommunen bei der Suche nach geeigneten Mobilitätskonzepten zu helfen. Ziel ist hierbei der Aufbau von Mobilitätsnetzwerken in den Bundesländern und länderüber- greifend. Konkrete Mobilitätsmaßnahmen, Umsetzungshinweise und Praxisbei- spiele werden darüber hinaus in einem Mobilitätsportal strukturiert dargestellt. Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen. 15. Wird der Bund einen mit den Ländern und Kommunen abgestimmten Zeit- und Maßnahmenplan für die Umsetzung der Handlungsempfehlun- gen in „Unser Plan für Deutschland“ vorlegen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung setzt den Austausch mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden zu den Ergebnissen der Kommissionsarbeit und den Schluss- folgerungen der drei (co-)vorsitzführenden Minister und Ministerinnen zur Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ bzw. den 12 prioritären Maß- nahmen der Bundesregierung zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse fort. Dazu fanden jeweils bereits mehrere Treffen auf höchster Ebene statt. Zur unmittelbaren Einbindung der kommunalen Ebene wurde zudem ein Forum „Kommunalpolitik für gleichwertige Lebensverhältnisse“ gegründet, das schon mehrfach tagte. Die Erarbeitung eines mit den Ländern und Kommunen abgestimmten Zeit- und Maßnahmenplans für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen in „Un- ser Plan für Deutschland“ ist derzeit nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen ist eine Querschnittsaufgabe, die alle staatlichen Ebe- nen gleichermaßen betrifft. Sie betreffen auch Bereiche, die in die Zuständig- keit von Ländern und Kommunen fallen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/17759 16. Plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Bun- desländer sowie die kommunalen Spitzenverbände in den Staatssekre- tärsausschuss einzubeziehen? a) Wenn ja, in welcher Form, und zu welchen Vorhaben? b) Wenn nein, warum nicht? Als neues Gesprächsformat im Folgeprozess der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde das Forum „Kommunalpolitik für gleichwertige Le- bensverhältnisse“ eingerichtet. In diesem Rahmen findet ein Austausch sowohl mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch mit kommunalen Praktikern zu konkreten Themenpunkten statt. Ständige Teilnehmer seitens des Bundes sind neben dem BMI auch das Bundesministerium für Ernährung und Land- wirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie die für die jeweiligen Tagesordnungspunkte zu- ständigen Ressorts. Ein direkter Informationsaustausch zwischen dem Staatsse- kretärsausschuss und dem Forum „Kommunalpolitik für gleichwertige Lebens- verhältnisse“ wird angestrebt. Es ist daher möglich, dass zukünftig auch Reprä- sentanten und Repräsentantinnen der kommunalen Spitzenverbände direkt zum Staatssekretärsausschuss eingeladen werden. Eine gemeinsame Sitzung mit den Bundesländern hat im November vergangenen Jahres stattgefunden, weitere Sitzungen sind im Folgeprozess in Aussicht genommen, aber noch nicht termi- niert. 17. Wie gedenkt die Bundesregierung über die neu gegründete Bundesstif- tung zur Förderung von Engagement und Ehrenamt gleichwertige Le- bensverhältnisse zu erreichen? Die Rahmenbedingungen und Strukturen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind in Deutschland unterschiedlich stark ausgeprägt. Mit einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts z. B. über Serviceangebote und finanzielle Förderungen, insbesondere in struktur- schwachen und ländlichen Regionen, sollen diese Unterschiede ausgeglichen und gleichwertige Lebensverhältnisse befördert werden. Daneben trägt die An- siedlung der Stiftung im strukturschwachen ländlichen Raum (Neustrelitz) zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei. 18. Warum wurde das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ im Bundespro- gramm für Ländliche Entwicklung (BULE) Anfang 2020 gestartet und nicht im Rahmen der Stiftung umgesetzt, obwohl die Stiftung per Sat- zung die „Stärkung von Strukturen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts in strukturschwachen und ländlichen Räumen“ zum Ziel hat? Wie gedenkt die Bundesregierung, solche sich nach Ansicht der Frage- steller doppelnden Vorhaben künftig zu vermeiden bzw. Stiftungstätig- keit und Bundesprogramme besser abzustimmen? Die im Errichtungsgesetz verankerte Stärkung und Förderung von bürgerschaft- lichem Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räu- men schließt weitere Maßnahmen der Bundesministerien wie beispielsweise das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Bundesministeriums für Landwirt- schaft und Ernährung (in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag) nicht aus. Die Erkenntnisse aus diesem und anderen Bundesprojekten sollen vielmehr in die Arbeit der Stiftung einfließen. Sie wird nach dem Gesetz die Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszwecks unter Berücksichtigung bereits
Drucksache 19/17759 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bestehender Bundesgesetze und -programme und in Abstimmung mit bestehen- den Engagement- und Ehrenamtsstrukturen durchführen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. 19. Wie hoch sind die zu tragenden Kosten des Bundes für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Kommission „Gleichwertige Lebens- verhältnisse“ (bitte nach jeweils zuständigem Bundesministerium auf- schlüsseln)? Die Finanzierung der Umsetzung der Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse erfolgt in der Verantwortung der jeweiligen Ressorts. Die in diesem Zusammenhang anfallenden finanziellen Mittel werden aus dem laufenden Haushalt getragen. Dies betrifft eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die unterschiedliche Titel aus verschiedenen Hauptgruppen betreffen. Entspre- chende mit der Fragestellung in den Blick genommene Kosten lassen sich da- her nicht ermitteln. 20. Wie viele Stellen werden und wurden in dieser Legislaturperiode in der Heimatabteilung (H) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat neu geschaffen (bitte nach Referaten, Abteilungen und Unterab- teilungen aufschlüsseln)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen: Organisationseinheit Neue Funktionen Abteilung H 64 Abteilungsleitung H 2,0 Referat H I 1 3,0 Referat H I 2 3,0 Referat H I 3 2,0 Referat H I 4 6,0 Referat H I 5 1,0 Referat H I 6 2,0 Referat H I 7 1,0 Unterabteilungsleitung H II 2,0 H II 1 8,0 H II 2 5,0 H II 4 5,0 H II 5 5,0 H II 6 5,0 Unterabteilungsleitung H III 2,0 H III 1 1,0 H III 2 4,0 H III 3 2,0 H III 6 5,0 21. Wie viele Stellen sind aktuell in der Abteilung H des BMI unbesetzt? Mit Stand vom 15. Februar 2020 sind in der Abteilung H 17 Funktionen unbe- setzt. Zur Besetzung der Funktionen laufen diverse Personalgewinnungsmaß- nahmen in Form von Einzel- als auch Sammelausschreibungen und zwar für die Laufbahnen mittlerer, gehobener und höherer Dienst bzw. den entsprechen- den Entgeltgruppen nach TVöD.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/17759 22. Wie hoch sind die Kosten für die Umstrukturierung infolge der minister- ialen Neuzuweisung der Abteilung H (bitte einzeln nach Personal, Ver- waltungsaufwand, Umzüge, Anmietung von Räumlichkeiten aufschlüs- seln)? Die in diesem Zusammenhang anfallenden finanziellen Mittel werden aus dem laufenden Haushalt getragen. Dies betrifft eine Vielzahl von finanziell gering- fügigen Einzelmaßnahmen, die unterschiedliche Titel aus verschiedenen Haupt- gruppen betreffen (insb. Personal- und Sachmittel). Die Ausgabenzusammen- setzung dieser Titel wird darüber hinaus von Faktoren anderweitigen Ursprungs überlagert (zunehmende Digitalisierung der Verwaltung, Aktualisierung von Drucksachen aufgrund anderweitiger Änderungen, Synergieeffekte z. B. durch die Bündelung von Themen in einem Ministerium). Entsprechende mit der Fra- gestellung in den Blick genommene Kosten lassen sich daher nicht ermitteln.
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