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Deutscher Bundestag                                                                    Drucksache 19/19482 19. Wahlperiode                                                                                        26.05.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/18652 – GIZ-Projekte in Zusammenhang mit Grenzschutz in Afrika Vorbemerkung der Fragesteller Spätestens seit Mitte der 2000er Jahre ist in der Entwicklungspolitik der Bundesregierung auch das Ziel in den Vordergrund gerückt, Migrationsbewe- gungen aus dem globalen Süden „vorzubeugen“ und Fluchtursachen zu be- kämpfen (https://movements-journal.org/issues/07.open-call/08.gerloff--bette r-migration-management.html). Nach dem Bekanntwerden einer geplanten EU-Korporation mit ostafrikanischen Staaten wie Somalia, Sudan und Eritrea im Rahmen des Better Migration Management (BMM), stand insbesondere auch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH als wichtige Umsetzungsorganisation in der Kritik wegen der Zusammenarbeit mit den dortigen Regimen (ebd.). Die GIZ ist als „Dienstleister der internatio- nalen Zusammenarbeit“ ein gemeinnütziges Unternehmen, das sich zu 100 Prozent in staatlicher Hand befindet (https://www.giz.de/de/ueber_die_gi z/1689.html). Zunehmend spielt die GIZ bei der Sicherung von Grenzen bzw. Grenzregimen und der Verwaltung bzw. Kontrolle von irregulärer Migration eine wichtige Rolle. Seit 2014 hat sich das Auftragsvolumen zur Bekämpfung beispielsweise von sogenannter Schlepperkriminalität oder Möglichkeiten zur Rückführung durch die EU und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) deutlich erhöht (https://movements- journal.org/issues/07.open-call/08.gerloff--better-migration-managemen t.html). Dabei wirbt sie mit Titeln wie „Somalia: Für einen guten Start in ein neues Leben“ für ihre Arbeit in den sogenannten Rückführungsprogrammen für Binnenvertriebene (https://berichterstattung.giz.de/2018/unsere-arbeit-welt weit/flucht-und-migration/somalia-und-afghanistan-neu-anfangen-in-der-hei mat/). Im Bereich Flucht und Migration hat die GIZ ein für sie immer wichti- ger werdendes Feld für weiteres Wachstum gefunden (https://movements-jour nal.org/issues/07.open-call/08.gerloff--better-migration-management.html). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller kann man seit längerer Zeit eine zunehmende Verschränkung von externalisierter Migrations- und Entwicklungspolitik Deutschlands durch die Arbeit der GIZ beobachten. Da- bei geht es auch mitunter um den Aufbau von Polizei- und Sicherheitsstruktu- ren, um Menschen am Grenzübertritt zu hindern. Insbesondere erscheint die Entwicklung der GIZ unter dem Gesichtspunkt der Umsetzung von Projekten in Ländern, in denen fragwürdige Menschenrechtsstandards herrschen, nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller mehr als bedenklich. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Mai 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/19482                                         –2–              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Soweit sich die Antworten mit jenen aus der Beantwortung der Kleinen Anfra- ge der Fraktion DIE LINKE. „Grenzschutzprojekte in Afrika“ überschneidet, wird darum gebeten, ein Update der damaligen Antworten vorzunehmen. 1. Wie viele und welche Projekte zur Sicherung von Landesgrenzen in Afri- ka unterstützt bzw. setzt die Gesellschaft für Internationale Zusammen- arbeit (GIZ) GmbH auf welche Weise und mit welchen finanziellen, per- sonellen und materiellen bzw. logistischen Mitteln seit 2018 um (bitte tabellarisch pro Jahr auflisten)? 2. Wie viele, und welche Projekte im Zusammenhang mit Grenzschutz bzw. dem Ziel, die Fähigkeiten der jeweiligen für den Grenzschutz zuständigen Behörden zu verbessern, hat die GIZ seit 2018 in Afrika durchgeführt (bitte tabellarisch pro Jahr auflisten und den Verwendungszweck ange- ben)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie die Gesellschaft für Internatio- nale Zusammenarbeit (GIZ) nicht mit Projekten zur „Sicherung von Landes- grenzen“ im Sinne der Verteidigung von Außengrenzen beauftragt. Im Bereich Grenzschutz setzt die GIZ seit 2008 im Auftrag des Auswärtigen Amtes und seit 2019 auch in Kofinanzierung mit der EU zwei Vorhaben zur Verbesserung des Grenzmanagements in Afrika um. Daneben werden auch ein- zelne Maßnahmen im Rahmen des Polizeiprogramms Afrika sowie des Pro- gramms Integriertes Management von Grenzräumen in Burkina Faso durch die GIZ zur Stärkung der lokalen Grenzpolizeien beziehungsweise der für den Grenzschutz zuständigen Behörden durchgeführt. Die GIZ führt Projekte zur Unterstützung der Sicherheit und des Grenzmanage- ments in Mali sowie zur Stärkung der Kapazitäten der Institutionen der G5- Sahel durch, die aus dem EU Treuhandfonds (EUTF) für Afrika finanziert wer- den, und zwar sowohl im direkten Auftrag der EU (GIZ International Services/ InS) wie auch als Kooperationspartner von anderen europäischen Durchfüh- rungsorganisationen. In diesen Vorhaben werden auch Maßnahmen im Zusam- menhang mit Grenzschutz im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Einzel- heiten sind der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zu entnehmen. Für Maßnahmen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung wird auf die Information des Deutschen Bundestages im Schreiben des Aus- wärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung an die Vorsitzen- den des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses vom 16. Mai 2018 verwiesen. 3. Welche finanziellen Mittel stellen nach Kenntnis der Bundesregierung welche Drittgeber wie die EU der GIZ seit 2018 zur Verwirklichung von Grenzschutz in Afrika, und welche weiteren Geldgeber für Grenzschutz gibt es? 4. Wie viele, und welche Projekte führt die GIZ seit 2018 in welchen afrika- nischen Ländern zum Fähigkeitsaufbau bzw. zur materiellen Ausstattung der dortigen Polizei durch (bitte pro Jahr auflisten)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Einzelheiten sind der als Anlage 2 beigefügten Übersicht zu entnehmen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      –3–                           Drucksache 19/19482 5. Wurden im Jahr 2019 Evaluationen bezüglich laufender Projekte der GIZ in Afrika durchgeführt, falls ja, welchen Tenor hatten diese (bitte ggf. Fundstelle angeben), und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen; falls nein, warum nicht? Im Jahr 2019 wurde die dritte Phase (2016-2019) des Vorhabens „Grenz- management in Afrika from Barriers to Bridges – Support to the African Union Border Programme (AUBP)” von einem externen Evaluationsteam bewertet. Der Evaluationsbericht vom 21. Juni 2019 stellt fest, dass das Vorhaben einen Beitrag zu Konfliktprävention sowie zu friedlichen Lösungen von Grenzkon- flikten leistet. Das Vorhaben ist grundsätzlich von hoher Bedeutung und ent- spricht mit seinen Prioritäten der einvernehmlichen Grenzmarkierung sowie der Kapazitätsstärkung von Grenzkommissionspersonal dem Stabilisierungsver- ständnis der Bundesregierung. Kriterien zur Auswahl der Länder und Aktivitä- ten wurden unter Berücksichtigung von Krisenpräventionsaspekten und der Beibehaltung der Flexibilität des Vorhabens für die Umsetzung der 4. Phase (Beginn: 1. Januar 2020) abgestimmt. In der jetzt laufenden Phase 4 wird zu- dem eine systematischere Einbeziehung von Gender- und konfliktsensiblen Aspekten umgesetzt. Die externe Evaluierung stellte weiterhin fest, dass die Partnerländer einen hohen Nutzen in den Programmmaßnahmen sehen. Durch das Vorhaben wür- den grenzübergreifende Kooperationen sowohl auf nationaler als auch auf kom- munaler Ebene gefördert und in zahlreichen beteiligten Mitgliedsländern der Afrikanischen Union institutionelle Kapazitäten des Grenzmanagements aufge- baut oder gestärkt sowie planerische und technische Fähigkeiten bei Partnern verbessert. Die Empfehlungen zur Ausweitung von Schulungskapazitäten und Wissensmanagement wurden ebenfalls in die Programmkonzeption und -umset- zung für die 4. Phase des Vorhabens aufgenommen. 6. Welche neuen Projekte im Zusammenhang mit Grenzschutz und Fähig- keitsaufbau von Polizeikräften mit welchen konkreten Zielen wird die GIZ in afrikanischen Staaten nach derzeitigem Stand künftig durchführen (bitte mit Kostenvolumen angeben)? Zu künftigen Projekten und damit einhergehenden Planungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
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Drucksache 19/19482 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/19482
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Drucksache 19/19482 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/19482
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