Arbeitsweise und Schwerpunkte des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18417 19. Wahlperiode 06.04.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Arbeitsweise und Schwerpunkte des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) ge- hört zu einer Reihe von Plattformen, auf denen sich Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern mit geheimdienstlicher und polizeilicher Befugnis austau- schen. Das GETZ ist hierbei der „Bekämpfung des Rechts-, Links- und Ausländerextremismus/-terrorismus sowie der Spionageabwehr einschließlich proliferationsrelevanter Aspekte“ gewidmet (www.verfassungsschutz.de). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist vor allem die institutionali- sierte Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Geheimdiensten hochproble- matisch, weil sie die verfassungsrechtlich gebotene Trennung dieser Behörden unterminiert. Eine eigene Rechtsgrundlage für derlei Gemeinsame Zentren gibt es nicht, und damit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch keine normierten Kontrollmöglichkeiten für Öffentlichkeit und Parlamente. Zur praktischen Arbeit dieser Behörden gibt es nach Auffassung der Fragestel- lerinnen und Fragesteller kaum Informationen. Es gibt keinen regelmäßigen Tä- tigkeitsbericht. Somit gibt es auch keine belastbaren Hinweise auf die Effizienz dieser Zentren. In Bezug auf das GETZ ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu konstatieren, dass es die rechtsextremen Terroranschläge der letzten Monate offensichtlich nicht verhindert hat. Ohnehin halten sie es für problematisch, in einem einzigen Zentrum gleicher- maßen praktisch alle sogenannten Extremismusphänome bzw. Terrorismusphä- nome zu behandeln. Dies halten sie für einen Ausdruck eines unwissenschaftli- chen, ja schädlichen, „Extremismus“-Ansatzes, der Neofaschismus und Rassis- mus mit radikal linken Gesellschaftsentwürfen auf eine Stufe stellen will. Davon abgesehen können die Fragestellerinnen und Fragesteller nicht ansatz- weise eine „linksterroristische“ Gefährdung in Deutschland feststellen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/17240 hervorgeht, hat sich das GETZ stattdessen unter anderem mit kritischer Plakatkunst beschäftigt, in Form eines sogenannten Adbustings, das Bundeswehrplakate kritisch umgestaltet. Die Ka- pazitäten der Sicherheitsbehörden wären aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller besser für den Kampf gegen Neonazis verwendet. Sofern jene Fragen, die sich auf das Jahr 2019 beziehen, mangels vollständiger Statistiken nicht fristgerecht beantwortet werden können, wird darum gebeten,
Drucksache 19/18417 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Antworten auf den Zeitraum der letzten zwölf ausgewerteten Monate zu be- ziehen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie wird der Doppelbegriff „Linksextremismus/-terrorismus“ bei der Ar- beit des GETZ definiert? Ist er so zu verstehen, dass nur solche „extremistischen“ Bestrebungen ge- meint sind, bei denen von Seiten aller, oder einzelner, Sicherheitsbehörden angenommen wird, sie drückten sich auch in Form von Terrorismus aus? 2. Ist, sofern auch nichtgewaltförmige bzw. nichtgewaltorientierte Bestrebun- gen eine Rolle im GETZ spielen, ihre Behandlung im GETZ auf solche, die für „extremistisch“ gehalten werden, beschränkt, oder kann sie sich auch auf nichtextremistische beziehen, und wenn letzteres, warum? 3. Wie ist es zu verstehen, dass die Bundesregierung von einem „GETZ-L“ spricht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/17240)? Stellt dieses eine eigenständige Struktur innerhalb des GETZ dar, und wenn ja, gibt es auch ein GETZ-R, GETZ-A und GETZ S/P? 4. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine reale Terrorgefahr von links? 5. Hat sich der Tagungsrhythmus der verschiedenen Arbeitsgruppen im GETZ gegenüber der Darstellung in der Antwort zu Frage 10 auf Bundes- tagsdrucksache 17/14830 verändert (falls ja, bitte darstellen)? 6. Womit befassen sich die einzelnen Arbeitsgruppen des GETZ, was ist Ge- genstand ihrer Arbeit, und wer hat den Vorsitz bzw. leitet die Geschäfts- führung (bitte für jede Arbeitsgruppe einzeln darstellen)? 7. Wer hat Zugriff auf die bei den AG-Sitzungen erstellten Protokolle? Werden diese in Dateiform abgespeichert, sodass sie nach Stichworten ausgelesen werden können? Inwiefern haben Datenschutzbeauftragte bzw. parlamentarische Kontroll- gremien in Bund und Ländern Einsichtsrechte in die Protokolle? 8. Welche Punkte standen im Jahr 2019 jeweils auf den Tagesordnungen der Lagebesprechungen zu den jeweiligen Phänomenbereichen? a) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Lagebesprechung im Schnitt (bitte nach Phänomenbereich aufgliedern)? b) Inwiefern nehmen an den Lagebesprechungen, die sich mit Vorgängen oder Sachverhalten aus dem Phänomenbereich „Linksextremismus/- terrorismus“ beschäftigen, dieselben Behördenmitarbeiter teil, die sich auch mit Sachverhalten aus anderen Phänomenbereichen beschäftigen, bzw. inwiefern werden jeweils unterschiedliche Mitarbeiter mit den un- terschiedlichen Phänomenbereichen betraut? 9. Wie oft und an welchen Daten kam die AG Gefährdungsbewertung im Jahr 2019 zusammen (bitte jeweils den Anlass nennen)? a) Werden die unterschiedlichen Phänomenbereiche jeweils in getrennten Sitzungen der AG Gefährdungsbewertung behandelt, oder in einer ge- meinsamen Sitzung, und sind für die unterschiedlichen Phänomenbe- reiche je unterschiedliche oder dieselben Behördenmitarbeiter zustän- dig? Wie viele AG-Sitzungen widmeten sich jeweils welchen Phänomenbe- reichen (bitte mit Datumsangabe)?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/18417 b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG im Schnitt (bitte ggf. nach un- terschiedlichen Phänomenbereichen bzw. Lagebildern darstellen)? c) Wie viele Gefährdungsbewertungen aus den unterschiedlichen Phäno- menbereichen wurden dabei erstellt bzw. fortgeschrieben? 10. Wie oft, und an welchen Daten, kam die AG Operativer Informationsaus- tausch im Jahr 2019 zusammen (bitte jeweils den Anlass nennen)? a) Werden die unterschiedlichen Phänomenbereiche jeweils in getrennten Sitzungen der AG Operativer Informationsaustausch behandelt oder in einer gemeinsamen Sitzung, und sind für die unterschiedlichen Phäno- menbereiche je unterschiedliche oder dieselben Behördenmitarbeiter zuständig? Wie viele AG-Sitzungen widmeten sich jeweils welchen Phänomenbe- reichen (bitte mit Datumsangabe)? b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG im Schnitt, und welche Punkte wurden 2019 besprochen (bitte nach unterschiedlichen Phänomenberei- chen darstellen)? c) Wie viele operative Maßnahmen wurden dabei abgestimmt (bitte nach Phänomenbereichen gliedern)? 11. Wie oft, und an welchen Daten kam die AG Fallanalyse im Jahr 2019 zu- sammen (bitte den jeweiligen Anlass nennen)? a) Wie viele fallbezogene Einzelfragen und Analysen wurden dabei be- handelt, erstellt bzw. abgestimmt (bitte nach Phänomenbereichen glie- dern)? b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG im Schnitt (bitte ggf. nach un- terschiedlichen Phänomenbereichen darstellen)? 12. Wie oft, und an welchen Daten kam die AG Analyse im Jahr 2019 zusam- men (bitte jeweils den Anlass nennen)? a) Wie viele Grundlagenprojekte sowie phänomenspezifische Workshops wurden 2019 geplant bzw. durchgeführt (bitte jeweils Thema nennen und nach Phänomenbereichen darstellen)? b) Was waren die Ergebnisse der Projekte bzw. Workshops, und inwiefern sind diese öffentlich zugänglich? 13. Wie oft, und an welchen Daten kam die AG Organisationsverbote im Jahr 2019 zusammen (bitte jeweils Anlass nennen)? a) Welche Rolle spielte diese AG bei der Vorbereitung der im Jahr 2019 und der ersten Monate 2020 ausgesprochenen Organisationsverbote ge- gen rechtsextreme Organisationen (bitte nach verbotenen Organisatio- nen aufgliedern und angeben, seit wann sich die AG mit den jeweiligen Vorgängen beschäftigte)? b) Zu wie vielen Organisationen wurden Informationen zur Vorbereitung bzw. Durchführung von Verbotsmaßnahmen zusammengeführt (bitte nach Phänomenbereichen aufgliedern), und zu wie vielen regionalen Organisationen gab es Beratungen der zuständigen Landesbehörden? 14. Wie oft, und an welchen Daten kam die AG Personenpotenziale im Jahr 2019 zusammen (bitte jeweils den Anlass nennen)? Über wie viele Personen bzw. Strukturen aus den je unterschiedlichen Phä- nomenbereichen wurden hierbei Informationen ausgetauscht?
Drucksache 19/18417 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Behörden nehmen grundsätzlich an allen Sitzungen der diversen AGs teil (bitte pro AG aufgliedern)? 16. An wie vielen und welchen Sitzungen der AGs haben die Bundesanwalt- schaft, der BND, Europol und das Zollkriminalamt teilgenommen? 17. Wie lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der zeitliche und perso- nelle Arbeitsaufwand, den a) das GETZ und b) die Bundesbehörden im GETZ für Personen, Organisationen oder Sachverhalte der je unterschiedlichen Phänomenbereiche aufwenden, bilanzieren? 18. Welche Funktion hat die Präsenz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im GETZ, und inwiefern leistet das BAMF Beiträge zur Bekämpfung der je unterschiedlichen Phänomenbereiche? Wie viele Asylsuchende hat das BAMF in der Vergangenheit als (ver- meintliche) Extremisten oder Terrorverdächtige im GETZ besprechen las- sen (bitte den unterschiedlichen Phänomenbereichen zuordnen)? Wie viele Fälle hat das BAMF-Sicherheitsreferat 2018, 2019 mit Bezug auf die Phänomenbereiche R, L, A, S/P jeweils gemeldet? 19. Welche Sachverhalte der Aktionsform Adbusting (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/16887) wurden im GETZ-L eingebracht (bitte jeweils Anlass, Inhalt, Ort und Datum des Sachverhalts benennen)? a) Welche Behörde hatte den Sachverhalt eingebracht? b) Welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen? c) Wurde die Aktionsform als Linksextremismus oder Linksterrorismus gewertet, und wenn ja, warum, wenn nein, warum wird dann im GETZ über das Verändern bzw. Kleben von Plakaten gesprochen? 20. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Amtsgericht Berlin (https://ta z.de/Gerichtsverfahren-in-Berlin/!5628524/) ein Verfahren wegen Adbus- ting in der Vergangenheit eingestellt hat, und wenn ja, teilt sie die Auffas- sung der Fragesteller, dass es angesichts der realen neofaschistischen Be- drohung nicht angemessen ist, wenn im GETZ über gewaltfreie, linksmoti- vierte Plakatkunst diskutiert wird (bitte begründen)? 21. Will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Tätigkeit der Ge- meinsamen Zentren transparenter gestaltet wird, etwa in Form von Tätig- keitsberichten und der Verbesserung parlamentarischer Kontrollmöglich- keiten, und wenn ja, inwiefern will sie zumindest die Tätigkeit der Bun- desbehörden in diesen Zentren transparenter und kontrollierbarer gestal- ten? Berlin, den 24. März 2020 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333