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Deutscher Bundestag 2. Wahlperiode Drucksache     764 1953 Der Bundesminister der Finanzen Bonn, den 15. Juli 1954 II B - F 7203 - 81/54 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr. :   Deutsche Werke Kiel AG. Bezug: Kleine Anfrage 83 der Fraktion der DP - Drucksache 636 - Die Kleine Anfrage 83 der Fraktion der DP beantworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft wie folgt: Das Gebiet Kiel ist durch Kriegsschäden und Nachkriegsmaßnahmen wie kaum ein anderes Gebiet der Bundesrepublik betroffen worden. Hier galt es in besonderem Maße unverzüglich Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Im Zuge dieser Hilfsmaßnahmen wurden die Werks- anlagen der Deutsche Werke Kiel AG., die durch Krieg und Demon- tage fast völlig zerstört worden sind, nach 1950 teilweise wieder aufgebaut. Der Wiederaufbau erfolgte nicht aus erwerbswirtschaft- lichen Gründen, sondern wurde durch sozialpolitische und arbeits- marktpolitische Erwägungen veranlaßt. Bei der Einleitung dieser Maßnahmen bestand auch noch insofern eine besondere Zwangslage, als auf Grund der Vorschriften der Besatzungsmächte nur leichte Industrien angesiedelt werden konnten. Für diese Zwecke konnten nur von Fall zu Fall Geldmittel beschafft werden, so daß es unmöglich war, einen Generalplan aufzustellen. Es ist vorgesehen, dem Haushaltsausschuß und dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Bundestages einen ausführlichen Bericht über alle durch den Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung aufgeworfenen Fragen zu erstatten. Zu Frage 1: Die Deutsche Werke Kiel AG. hat seit der Währungs- umstellung vom Bund einen Kredit von 5 Mio DM erhalten (Bundeshaushalt 1951 Epl. XXIII Kap. 11 Tit. 9). Ferner wurde vom Lande Schleswig-Holstein ein Kredit von 5,3 Mio DM zur Verfügung gestellt. Diese Kredite sind nicht gefährdet. Darüber hinaus hat die Industrieverwaltungsgesellschaft mbH. im September 1953 kurzfristig einen Barkredit von 2,6 Mio DM gegeben und einen Kreditauftrag über 3,4 Mio DM erteilt.
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Zu Frage 2: Die Bilanz der Deutsche Werke Kiel AG. zum 30. September 1953 schließt mit einem Verlustvortrag von 106839,43 DM ab. Der in der Bilanz der Gesellschaft zum 1. Oktober 1952 ausgewiesene Verlustvortrag von rd. 3,9 Mio DM wurde durch Gewinn vom 1. Oktober 1952 bis zum 30. September 1953 in Höhe von rd. 3,8 Mio DM weitgehend ausgeglichen. Dieses Ergebnis konnte durch Auflösung stiller Reserven, insbesondere durch die Veräußerung von Vermögenswerten, die von der Gesell- schaft nicht mehr benötigt werden, erzielt werden. In diesem Bilanzergebnis sind die Verluste enthalten, die durch die Wiederaufbaumaßnahmen seit der Währungsreform entstanden sind und nach den bisherigen Feststellungen rd. 10 Mio DM betragen dürften. Ob und in welchem Umfange hierin enthaltene Anlauf- verluste in späteren Jahren noch ausgeglichen werden können, läßt sich vorläufig nicht abschließend beurteilen. Zu Frage 3: Eine Übertragung von Vermögenswerten weit über dem Marktwert von einer Firma auf eine andere Firma, wenn beide Firmen im Eigentum des Bundes stehen, halte ich für unzulässig. Gegen diesen Grundsatz haben die Deutsche Werke Kiel AG. auch nicht verstoßen. Die von der Deutsche Werke Kiel AG. vorge- nommenen Veräußerungen haben nach den eingeholten Gutachten und Berechnungen dem Marktwert entsprochen. Zu Frage 4: Für die Geschäftsführung der Deutsche Werke Kiel AG. sind der Vorstand, der sich gegenwärtig aus zwei Mitgliedern zu- sammensetzt, und der Aufsichtsrat - dem Vertreter des Bundes, des Landes Schleswig-Holstein, der Stadt Kiel und der Arbeitnehmer angehören - verantwortlich.. Zu Frage 5: Der Bundesrechnungshof Ist über die Lage im allge meinen unterrichtet. Die erforderlichen Prüfungen sind oder werden noch durchgeführt. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Die Deutsche Werke Kiel AG. hat irgendwelche Veräußerungen an die Howaldtwerke Hamburg AG. und die Industrieverwaltungs- gesellschaft mbH. Bad Godesberg nicht vorgenommen. Veräußert wurde eine Trockendockanlage zum Marktwert an die Kieler Howaldt- werke AG. Zu diesem Kaufvertrag wurde eine Zustimmung des Bundesrechnungshofs nicht eingeholt, weil die Einholung seiner Zu- stimmung nach dem Gesetz in derartigen Fällen nicht erforderlich ist und auch den Gepflogenheiten -     nicht entspricht. Schiffer
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