WD 2 - 022/17 Die europäische Sicherheitsarchitektur im Wandel
Auswärtiges, Völkerrecht, Verteidigung, Menschenrechte
Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Die europäische Sicherheitsarchitektur im Wandel Organisatorische Maßnahmen und institutionelle Veränderungen als Reaktion auf den Ausgang der US-Präsidentschaftswahl, den „Brexit“ und insbesondere auf die Migrationsströme nach Europa © 2017 Deutscher Bundestag WD 2 – 3000 – 022/17
Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 2 WD 2 - 3000 - 022/17 Die europäische Sicherheitsarchitektur im Wandel Organisatorische Maßnahmen und institutionelle Veränderungen als Reaktion auf den Ausgang der US-Präsidentschaftswahl, den „Brexit“ und insbesondere auf die Migrationsströme nach Europa Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 022/17 Abschluss der Arbeit: 14. März 2017 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 3 WD 2 - 3000 - 022/17 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Äußere Sicherheit – Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik 5 3. Europäische Maßnahmen zur Stärkung der Inneren Sicherheit 7 3.1. Umsetzung des Schengener Grenzkodex 7 3.2. Stärkung von Europol 8 4. Sicherung der Außengrenzen der EU 9 4.1. Ausbau von FRONTEX zur Europäischen Grenz- und Küstenwache 9 4.2. Kooperation mit der NATO in der Ägäis 11 4.3. EU-Operationen im Mittelmeer 11 4.4. Hotspots, Multifunktionszentren und weitere Maßnahmen in Drittstaaten zur Verbesserung der Migrationskontrolle 12 5. Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems 14 6. Fazit 15 Anlagenverzeichnis 16
Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 4 WD 2 - 3000 - 022/17 1. Einleitung Seit dem Jahr 2014 verzeichneten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) einen rasan- ten Anstieg der Zahl an Menschen, die sich aus ihren Herkunftsländern aus verschiedenen Grün- den (bspw. Krieg, Bürgerkrieg, politische Verfolgung, eingeschränkte Freiheitsrechte, ökonomi- sche Perspektivlosigkeit) auf den Weg nach Europa gemacht haben, um hier Schutz bzw. bessere Lebensbedingungen zu finden. Dabei haben zahlreiche der weit über 2 Mio. Migranten versucht, 1 irregulär in die EU einzureisen, unter ihnen auch einige wenige, die mit der Absicht nach Europa gekommen sind, um hier terroristische Anschläge zu verüben. 2 Vor diesem Hintergrund, aber auch im Zusammenhang mit dem Ausgang der jüngsten Präsident- schaftswahl in den USA und des britischen Referendums über den Austritt aus der Europäischen Union (sogenannter „Brexit“), haben die EU und ihre Mitgliedstaaten, zum Teil in Kooperation mit der NATO, zahlreiche organisatorische Schritte und institutionelle Veränderungen zur Stär- kung der europäischen Sicherheitsarchitektur diskutiert und teilweise bereits umgesetzt. Diese Maßnahmen sollten bzw. sollen dazu dienen die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU weiter zu entwickeln und einen höheren Grad der Verteidigungsintegration zu erreichen, bspw. durch o gemeinsame Hauptquartiere, o multinationale Streitkräftestrukturen und o gemeinsame Rüstungsprojekte; die Außengrenzen zu sichern und die Anreize für irreguläre Migration zu verringern, bspw. durch o verbesserte Seeraumüberwachung in Zusammenarbeit mit der NATO (u.a. zur Rettung von Menschenleben) und o Finanzierung von Initiativen in Nordafrika, um diese Region stärker in Such- und Ret- tungsmaßnahmen einbeziehen zu können; o Aufspürung, Zerschlagung und Verfolgung krimineller Schleusernetze, o Aufstellung einer europäischen Grenzschutztruppe, o Einführung neuer Technologien zum Grenzkontrollmanagement („intelligente Grenzen“); o Vereinheitlichung der Vorgehensweise der EU-Länder bei der Rückführung und o Ausbau der Beziehungen zu Ländern außerhalb der EU, denen im Zusammenhang mit irregulärer Migration eine Schlüsselrolle zukommt; sowie 1 Connor, Phillip (2016): Illegal migration to EU rises for routes both well-worn and less-traveled. Hrsg.: Pew Rese- arch Center, 18. März 2016. Abrufbar unter: http://www.pewresearch.org/fact-tank/2016/03/18/illegal-migration-to- eu-rises-for-routes-both-well-worn-and-less-traveled/ (letzter Zugriff: 6. März 2017). 2 Reimann, Anna (2016): Terrorverdächtige unter Flüchtlingen – Ein Risiko, keine Lösung. Spiegel Online vom 11. Oktober 2016. Abrufbar unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/terrorverdaechtige-unter-fluechtlin- gen-wie-gross-ist-das-risiko-a-1115967.html (letzter Zugriff: 6. März 2017).
Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 5 WD 2 - 3000 - 022/17 das gemeinsames Asylsystem uneingeschränkt und einheitlich umzusetzen, bspw. durch o eine systematischere Identifizierung von Migranten, u.a. durch Abnahme von Finger- abdrücken; o Beurteilung der Effizienz eines einheitlichen Asylverfahrens zur Gleichbehandlung von Asylbewerbern in Europa sowie Bewertung des Dubliner Systems bis Mitte 2016; und o den Kampf gegen Migrantenschleusung und Terrorismus durch Stärkung der Zusam- menarbeit der nationalen Polizeibehörden im Rahmen von Europol. 2. Äußere Sicherheit – Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Am 12. September 2016 haben Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen und ihr französischer Amtskollege Jean-Yves Le Drian die deutsch-französische Initiative zur „Erneue- rung der GSVP hin zu einer umfassenden, realistischen und glaubwürdigen Verteidigung in der EU“ (Anlage 1) vorgestellt, mit der der Weg zu einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- 3 und Verteidigungspolitik beschleunigt werden soll. Regierungsvertreter und -vertreterinnen bei- der Länder vertreten die Auffassung, dass nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU Koope- rationen und Planungen möglich seien, die vorher so nicht möglich gewesen seien, nachdem man lange auf Großbritannien habe Rücksicht nehmen müssen. Inhaltlich basieren die Vor- schläge der gemeinsamen Initiative auf dem am 13. Juli 2016 von der Bundesregierung veröffent- lichten „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr.“ Gleichzeitig 4 bewegen sich die Empfehlungen entlang der neuen „Globalen Strategie der EU zur Außen- und Sicherheitspolitik.“ Im Einzelnen soll im Rahmen dieser Initiative ein umfassender Katalog an 5 Maßnahmen umgesetzt werden, u.a. die Schaffung eines (von Großbritannien stets abgelehnten) permanenten EU-Hauptquartiers für militärische und zivile GSVP-Missionen und -Operationen als mittelfristiges Ziel. Bei der Tagung des Rats für Auswärtige Angelegenheiten am 14. November 2016 haben die Außen- und Verteidigungsminister der Europäischen Union die deutsch-französische Verteidi- gungsinitiative zwar nicht konkret aufgegriffen, aber gemeinsam – ohne britisches Veto – einen 3 Erneuerung der GSVP – hin zu einer umfassenden, realistischen und glaubwürdigen Verteidigung in der EU. Deutsch-französische Verteidigungsinitiative zur Erneuerung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungs- politik (GSVP), 12. September 2016. Abrufbar unter: https://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUz MzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5NzQzMDMxMzkzOTY2NjcyMDIwMjAyM DIw/Initiative%20DEU%20VM%20-%20FRA%20VM%20%C3%9Cbersetzung.pdf (letzter Zugriff: 13. März 2017). 4 Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. Hrsg.: Bundesregierung, 13. Juli 2016. Abrufbar unter: https://www.bmvg.de/resource/resource/UlRvcjZYSW1RcEVHaUd4cklzQU4yNWFvejhLb- jVyYnR1OCt3ZlU1N09FVkZoYmR4Sjljb1E2UW9BdC9qQ3U1bmVEck9CbDgvcUFZaUhSL1dSSFA0alRxel- pqQ3dyK1E3LzB4N0lXQ0lhcHM9/Weissbuch2016_barrierefrei.pdf (letzter Zugriff: 6. März 2017). 5 Shared Vision, Common Action: A Stronger Europe – A Global Strategy for the European Union’s Foreign And Security Policy. Juni 2016. Abrufbar unter: http://www.iss.europa.eu/uploads/media/EUGS.pdf (letzter Zugriff: 6. März 2017).
Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 6 WD 2 - 3000 - 022/17 sogenannten „Implementation Plan on Security and Defence“ (Anlage 2) der neuen Globalen 6 Strategie der EU „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa“ erörtert, der in dieselbe Richtung wie die deutsch-französische Initiative weist. Dieser Umsetzungsplan legt für das Jahr 2017 das weitere Vorgehen in Bezug auf die künftige Sicherheits- und Verteidigungs- politik der EU fest. So sollen u. a. Optionen für eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im 7 Bereich Sicherheit und Verteidigung, Vorschläge zur Stärkung der Einsatzbereitschaft von sog. Battlegroups, zum Kapazitätsaufbau für Sicherheit und Entwicklung sowie zur Überprüfung des bisherigen Athena-Finanzierungsmechanismus vorgestellt werden. Den günstigen Augenblick am Ende des Jahres 2016, der GSVP ein neues Momentum zu ver- leihen, nutzte auch die Europäische Kommission und verabschiedete am 30. November 2016 den Europäischen Aktionsplan Verteidigung (Anlage 3). Er enthält Empfehlungen zum Aufbau ei- 8 ner starken, wettbewerbsfähigen und innovativen rüstungsindustriellen Basis sowie zur Neuaus- richtung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit. Ziel dieses Plans ist es, künftig „mit den Verteidigungsausgaben möglichst viel möglichst effizient“ zu erreichen. Der Europäische Rat unterstrich auf seiner Tagung am 15. Dezember 2016 sein Engagement für eine Verstärkung der Zusammenarbeit der EU auf dem Gebiet von Sicherheit und Verteidigung. In seinen Schlussfolgerungen (Anlage 4) billigte er die Schlussfolgerungen des Rates für Aus- 9 wärtige Angelegenheiten zur Umsetzung der Globalen Strategie der EU im Bereich der Sicherheit und begrüßte die Vorschläge der Kommission zum Europäischen Aktionsplan im Verteidigungs- bereich als wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer europäischen Sicherheits- und Verteidi- gungspolitik. Durch seine Zustimmung verschaffte der Europäische Rat den Planungen der EU-Mitgliedstaaten und den Empfehlungen der Kommission politische Legitimität. Am 6. März 2017 unterstrich der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RfAB) in seinen Schluss- folgerungen (Anlage 5) seinen Willen zur Umsetzung der Globalen Strategie im Bereich Sicher- 10 heit und Verteidigung. Inhaltlich hervorzuheben sind hier insbesondere 6 Implementation Plan on Security and Defence. Hrsg.: High Representative of the European Union for Foreign Affairs and Security Policy, Vice-President of the European Commission, and Head of the European Defence Agency. Ratsdokument Nr. 14392/16 vom 14. November 2016. Abrufbar unter: https://eeas.europa.eu/sites/eeas/ files/eugs_implementation_plan_st14392.en16_0.pdf (letzter Zugriff: 6. März 2017). 7 Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ), engl.: Permanent Structured Cooperation (PESCO:). Vgl. Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag, EUV). Fassung aufgrund des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon (Konsolidierte Fassung bekanntgemacht im ABl. EG Nr. C 115 vom 9. Mai 2008, S. 13), Artikel 42. Abrufbar unter: https://dejure.org/gesetze/EU (letzter Zugriff: 6. März 2017). 8 European Defence Action Plan – Communication from the Commission to the European Parliament, the European Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions. Hrsg.: Europäische Kommission. Kommissions-Dokument Nr. COM(2016) 950 vom 30. November 2016. Abrufbar unter: https:// eeas.europa.eu/sites/eeas/files/com_2016_950_f1_communication_from_commission_to_inst_en_v5_p1_869631.pdf (letzter Zugriff: 27. Februar 2017). 9 Tagung des Europäischen Rates – Schlussfolgerungen. Hrsg.: Generalsekretariat des Rates. Rats-Dokument Nr. EUCO 34/16. Abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2016/12/ 20161215-euco-conclusions-final_pdf/ (letzter Zugriff: 6. März 2017). 10 Council conclusions on progress in implementing the EU Global Strategy in the area of Security and Defence, Rat der Europäischen Union, 6. März 2017. Abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-relea- ses/2017/03/06-conclusions-security-defence/ (letzter Zugriff: 7. März 2017).
Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 7 WD 2 - 3000 - 022/17 das Ziel, bis Juni 2017 in Brüssel eine über „Militärische Planungs- und Führungsfähigkeit“ (Military Planning and Conduct Capability, MPCC) verfügende Zelle für GSVP-Missionen und Operationen zu schaffen, durch die zunächst Ausbildungseinsätze in Mali, Somalia und der Zentralafrikanischen Republik zentral geleitet werden sollen. Die MPCC gilt als Vorstufe für das von Großbritannien bisher abgelehnte militärische Hauptquartier; die Absicht zur Stärkung des Instruments der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“, um eine noch engere militärische Zusammenarbeit, auch im Hinblick auf anspruchsvolle GSVP-Missionen, zu erreichen; sowie der künftige „koordinierte, gemeinsame Jahresbericht in Verteidigungsfragen (Coordinated Annual Review on Defence, CARD), der über den Aufbau militärischer Fähigkeiten in den Mitgliedstaaten und mögliche Schwierigkeiten hierbei berichten soll. Hierdurch sollen mehr Transparenz, Kohärenz und politische Sichtbarkeit bei der Fähigkeitenplanung der Mitglied- staaten erzeugt werden. 3. Europäische Maßnahmen zur Stärkung der Inneren Sicherheit In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Dezember 2016 (Anlage 4) unterstrich der Europäische Rat nicht nur seinen Willen zur Stärkung der europäischen Verteidigungskooperation, sondern be- kräftigte gleichzeitig auch sein Engagement für die Durchführung der Strategie der inneren Si- cherheit der Europäischen Union 2015-2020. Die politische Einigung der beiden Gesetzgeber über die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung sei ein wichtiger Schritt, auf den die rasche 11 Annahme der Vorschläge über Schusswaffen und zur Bekämpfung der Geldwäsche und die Um- setzung der neuen Rechtsvorschriften über Fluggastdatensätze (PNR) folgen sollten. Der Euro- päische Rat fordert eine wirksame Zusammenarbeit mit Anbietern elektronischer Dienste mit Sitz innerhalb und außerhalb der EU. 3.1. Umsetzung des Schengener Grenzkodex Der Europäische Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, den überarbeiteten Schengener Grenzkodex umzusetzen. Mit diesem sollen systematische Kontrollen aller Reisenden, die die Außengrenzen des Schengen-Raums überqueren, durchge- setzt werden. Wichtigstes vorgeschlagenes Instrument im Hinblick auf den starken Zustrom an Migranten ist das Europäische Einreise- und Ausreisesystem (Entry/Exit System, EES). Der offizielle Kommis- sionsvorschlag für dieses System stammt vom 6. April 2016, die Pläne sind aber schon seit meh- reren Jahren im Gespräch und wurden durch die „Migrationskrise“ allenfalls beschleunigt. Das vorgeschlagene EES soll das Management der Außengrenzen verbessern und die ungeregelte 11 Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung: Rat bestätigt Einigung mit dem Parlament, Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union, 5. Dezember 2016, abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-relea- ses/2016/12/05-combatting-terrorism/ (letzter Zugriff: 8. März 2017).
Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 8 WD 2 - 3000 - 022/17 Zuwanderung in die EU eindämmen (indem gegen die Überschreitung der zulässigen Auf- enthaltsdauer vorgegangen wird). Gleichzeitig soll es auch einen Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerverbrechen leisten und für ein hohes Maß an innerer Sicherheit sorgen. Mit diesem System sollen Daten, z.B. Identität, Reisedokumente und biometrische Daten, er- hoben und beim Grenzübertritt die Ein- und Ausreisedaten erfasst werden. Das System betrifft alle Nicht-EU-Bürgerinnen und ‑Bürger, die für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen dürfen. 12 Derzeit wird mit den Mitgesetzgebern über diese beiden Vorschläge verhandelt. Das Europäische Parlament befasste sich zuletzt im Februar 2017 mit dem EES und will einige geringfügige Ände- rungen durchsetzen. Grundsätzlich soll das System Anfang 2020, nach einer dreijährigen Ent- wicklungsphase, in Betrieb gehen. 13 Hintergründe und Inhalte des geplanten EES erläutert der auf den 7. November 2016 datierte, als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestufte EU-Sachstand „Über- arbeiteter Vorschlag der Kommission für ein Einreise-/Ausreisesystem der EU“ (Anlage 6) des 14 Referates PE 5 des Deutschen Bundestages. Darüber hinaus – aber nicht unmittelbar mit den jüngsten irregulären Migrationen in Zusammen- hang stehend – sollen sich Europäischer Rat und Europäisches Parlament bis Ende 2017 über ein EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) nach dem Vorbild des ameri- kanischen ESTA einigen, um sicherzustellen, dass von der Visumpflicht befreite Reisende syste- matisch überprüft werden. 3.2. Stärkung von Europol Europol als das zentrale Instrument der EU zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden wurde als Reaktion auf die Krise unter anderem durch die Ein- richtung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung gestärkt. Die Europäische Kommission bekräftigte 2015 ihre Absicht, stärker mit Europol zusammenzu- arbeiten, um die Schlagkraft der Agentur bei der Terrorismusbekämpfung sowie bei ihrer Arbeit im Kampf gegen Migrantenschleusung und Cyberkriminalität weiter zu verbessern, z.B. durch die Bereitstellung zusätzlicher Finanzen. Ein weiterer Punkt ist die Verbesserung des Zugangs von Europol zu wichtigen Datenbanken. In diesem Sinne forderte die Kommission die Mitglied- 12 Schaffung eines EU-Einreise-/Ausreisesystems, Briefing: Erste Bewertung einer Folgenabschätzung der Europäi- schen Kommission, Europäisches Parlament, Mai 2016. Abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/Reg- Data/etudes/BRIE/2016/581379/EPRS_BRI(2016)581379_DE.pdf (letzter Zugriff: 8. März 2017). 13 EU borders: Civil Liberties MEPs vote to step up checks and data protection, Pressemitteilung des Europäischen Parlamentes vom 27. Februar 2017. Abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/news/en/news- room/20170227IPR64192/eu-borders-civil-liberties-meps-vote-to-step-up-checks-and-data-protection (letzter Zugriff: 8. März 2017). 14 Überarbeiteter Vorschlag der Kommission für ein Einreise-/Ausreisesystem der EU. EU-Sachstand des Referats PE 6 des Deutschen Bundestages, PE-Dok 315/2016 (VS-NfD).
Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 9 WD 2 - 3000 - 022/17 staaten auf, eine Art Informationsknotenpunkt zur Einrichtung einer Plattform zu ermöglichen, über die Behörden, die Kenntnis von Terror- oder anderen schwerwiegenden grenzübergreifen- den Sicherheitsbedrohungen haben, ihre Informationen mit Strafverfolgungsbehörden aus- tauschen könnten. 4. Sicherung der Außengrenzen der EU Die Sicherung der Außengrenzen der EU obliegt zum einen den regulären nationalen Grenzsiche- rungsbehörden, zum anderen der 2017 aus der früheren Agentur FRONTEX hervorgegangenen Behörde „Europäische Grenz- und Küstenwache“, die weiter den Namen FRONTEX tragen soll. Als Reaktion auf den seit 2015 erfolgten massiven Anstieg der Zahlen von Migranten, die irregu- lär in die EU zu gelangen versuchten, sowie als Antwort auf die sich daraus ergebenden erhebli- chen Probleme und die deutlich hervortretenden Mängel der bis dato bestehenden europäischen Systeme und Mechanismen für Migrationskontrolle und Grenzsicherung stellte die Europäische Kommission am 15. Dezember 2015 das sogenannte „Grenzpaket“ vor. Kernpunkt war der Vor- schlag, die Sicherung der EU-Außengrenzen zu reformieren und zu stärken, insbesondere die Transformation von FRONTEX zu einer personell, finanziell und technisch sehr viel besser aus- gestatteten Grenzschutzbehörde mit weitreichenderem Mandat und mehr Kompetenzen. 15 4.1. Ausbau von FRONTEX zur Europäischen Grenz- und Küstenwache Die „alte“ FRONTEX koordinierte die operative Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Be- reich des Außengrenzschutzes, unterstützte die Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von nationa- len Grenzschutzbeamten und legte unter anderem Ausbildungsnormen fest. Außerdem erstellte FRONTEX Risikoanalysen, unterstützte die Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern, und leistete die erfor- derliche Hilfe bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten. Das FRONTEX-Budget setzte sich aus Beiträgen der Schengen-Mitgliedstaaten sowie in einzelnen Jah- ren aus Beiträgen Norwegens, Islands, Irlands und dem Vereinigten Königreich zusammen. Im Jahr 2005 verfügte die Agentur über 6,2 Mio. Euro jährlich. Dieser Etat wuchs in den nächsten Jahren rapide an; eine Entwicklung, die sich in Folge der verstärkten Migration in die EU seit 2014 nochmals massiv beschleunigte: Im Jahr 2015 standen FRONTEX 143 Mio. Euro zur 15 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein europäischer Grenz- und Küsten- schutz und effiziente Sicherung der Außengrenzen und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG. Amtsblatt der Europäi- schen Union, C 303/109, 19. August 2016. Abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/ PDF/?uri=CELEX:52016AE0688&qid=1488893983658&from=EN (letzter Zugriff: 7. März 2017).
Wissenschaftliche Dienste Dokumentation Seite 10 WD 2 - 3000 - 022/17 Verfügung , für 2017 beläuft sich der Etat auf 302 Millionen Euro. Ein Teil davon floss in die 16 17 Finanzierung der EU-Missionen Poseidon, Triton, Hera, Minerva und Indalo zur Rettung von Menschen im Mittelmeer. Einen Überblick über diese Missionen verschafft das entsprechende 18 Informationsblatt der Europäischen Kommission vom 7. Oktober 2016 (Anlage 7). 19 Zeitgleich zum rasanten Anstieg der zur Verfügung stehenden Mittel betrieb die EU den Umbau der Agentur, der im Laufe des Jahres 2017 abgeschlossen sein soll. In einem Informationsblatt der Europäischen Kommission (Anlage 8) werden unter anderem 20 die Inhalte des Mandates, die Organisation und die neuen Kompetenzen dieser Behörde, der Agentur für die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) beschrieben. Dazu gehören z.B. die Eigeninitiative bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber oder illegaler Migranten, verstärkter Zugriff auf und Sammlung von Informationen, eine Verdopplung der Personalzahlen, der selbstständige Erwerb von Fahrzeugen und Ausrüstung und die Kooperation mit Drittstaaten. Noch detaillierter werden die Kompetenzen der neuen Behörde in einem 2016 in der Zeitschrift für Rechtspolitik veröffentlichten Beitrag (Anlage 9) von Dr. Ole Schröder, MdB, Parlamentari- 21 scher Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, und Polizeidirektor Dr. Lars Gerdes, stell- vertretendes Mitglied im Verwaltungsrat von FRONTEX, erläutert. Hier wird insbesondere ausge- führt, dass die „neue“ FRONTEX unter Umständen auch ohne Ersuchen eines Mitgliedstaates tätig werden kann. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache nahm ihren Dienst am 6. Oktober 2016 auf; bis Ende März 2017 soll sie erste Gefährdungsanalysen vor- legen. 22 16 Amended Budget 2015 N3, FRONTEX. Abrufbar unter: http://frontex.europa.eu/assets/About_Frontex/Gover- nance_documents/Budget/Budget_2015_N3.pdf (letzter Zugriff: 6. März 2017). 17 Budget 2017, FRONTEX. Abrufbar unter: http://frontex.europa.eu/assets/About_Frontex/Gover- nance_documents/Budget/Budget_2017.pdf (letzter Zugriff: 6. März 2017). 18 EU-Operationen im Mittelmeer. Informationsblatt der Europäischen Kommission vom 4. Oktober 2016. Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/securing-eu-borders/fact- sheets/docs/20161006/eu_operations_in_the_mediterranean_sea_de.pdf (letzter Zugriff: 8. März 2017). 19 Ebd. 20 Eine europäische Grenz- und Küstenwache. Hrsg.: Europäische Kommission 2016. Abrufbar unter: https://ec.eu- ropa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/securing-eu-borders/fact-sheets/docs/ 20161006/a_european_border_and_coast_guard_de.pdf (letzter Zugriff: 9. März 2017). 21 Schröder, Ole; Gerdes, Lars (2016): Neue Europäische Grenz- und Küstenwache. In: Zeitschrift für Rechtspolitik, 238/2016. 22 Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache nimmt ihre Arbeit auf, Europäische Kommission am 6. Oktober 2016. Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/germany/news/europ%C3%A4ische-agentur-f%C3%BCr-die- grenz-und-k%C3%BCstenwache-nimmt-ihre-arbeit-auf_de (letzter Zugriff: 9. März 2017).