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Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache   IV/2247 Der Bundesminister für Verkehr W 4/E 4 — 106 VA 64 II                                               Bonn, den 5. Mai 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:  Planungen am Oberrhein Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wup- pertal), Bading, Margulies und Genossen - Drucksache IV/2166 - Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu 1. a) Frage: Erfolgt der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg entsprechend dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Re- publik vom 27. Oktober 1956 oder wurden irgendwelche Abweichungen vereinbart? Antwort Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg erfolgt entsprechend dem Vertrage vom 27. Oktober 1956. Abweichungen wurden nicht vereinbart. In der Strecke Brei- sach—Straßburg sind von den nach dem Vertrage von Frank- reich zu bauenden vier Staustufen die Stufen Markolsheim und Rheinau-Sundhausen fertiggestellt, die Stufe Gerstheim befindet sich im Bau, der Bau der Stufe Straßburg wird vor- bereitet. Der Gesamtausbau wird schätzungsweise im Jahre 1970 vollendet sein. Zu 1. b) Frage: Wann ist entsprechend dem einstimmigen Beschluß des Bundestages vom 5. Juni 1959 mit dem Baubeginn des zweiten Kulturwehrs zu rechnen? Antwort                                         - Der Bundestag hat am 5. Juni 1959 im Rahmen der Haushalts debatte beschlossen, daß umgehend mit den Planungsarbeiten für ein 2. Landeskulturwehr bei Breisach begonnen wird; die
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Drucksache IV/2247                   Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode Ausführung des Baues ist noch nicht beschlossen worden. Für dieses ggf. unweit der Ortschaft Hartheim zu errichtende Wehr sind vor allem wasserwirtschaftliche Vorarbeiten geleistet und Aufschlüsse des Untergrundes durchgeführt worden. Die Arbeiten für das 1. Landeskulturwehr sind seit dem Jahre 1959 im Gange; der Stau wird im Jahre 1965 errichtet wer- den können. Voraussichtlich wird das 1. Landeskulturwehr nach den vorgenommenen Berechnungen alle landwirtschaftlichen und einen Großteil der forstwirtschaftlichen Schäden verhin- dern, die durch die Auswirkungen der Haltung Vogelgrün des Rheinseitenkanals auf den Grundwasserstand in der Rhein- ebene verursacht werden. Nach der Errichtung des 1. Landeskulturwehres südlich von Breisach wird beobachtet werden müssen, wie sich der Grund- wasserstand in dem vom Stau beeinflußten Gebiet einstellen wird. Die Beobachtung muß sich, um Zufälligkeiten auszuschließen, auf mehrere Jahre erstrecken. Sollten die Beobachtungsergeb- nisse nach etwa drei Jahren zeigen, daß sich der Grundwas- serstand wider Erwarten nicht auf die vor Inbetriebnahme der Haltung Vogelgrün herrschenden Höhen wieder einstellt, so wird der Bau eines 2. Landeskulturwehres in Erwägung zu ziehen sein. Mit der endgültigen Entscheidung, ob ein 2. Landeskulturwehr gebaut werden muß, kann man vor dem Jahre 1968 nicht rechnen. Zu 2. Frage : Hat die Bundesregierung die Möglichkeiten des deutsch- französischen Vertrages vom 2. Januar 1963 genutzt, um die Verhandlungen über die Wiederherstellung des Eisenbahnverkehrs zwischen Freiburg und Colmar wieder in Gang zu bringen? Antwort Der deutsch-französische Vertrag hat keine neuen Gesichts- punkte ergeben, eine Änderung der französichen Haltung in der Frage der Wiederherstellung des Eisenbahnverkehrs zwi- schen Freiburg und Colmar herbeizuführen. Infolgedessen wur- den seitens der Bundesregierung keine neuen Schritte unter- nommen. Zu 3. a) Frage : Welche Rechtssituation besteht hinsichtlich des Aus baus des Oberrheins nördlich von Straßburg? - Antwort Die rechtliche Ausgangssituation gleicht derjenigen, die zum Abschluß des Oberrheinvertrages vom 27. Oktober 1956 ge- führt hat. Näheres wird sich aus den Verhandlungen der deutsch-französischen Kommission ergeben, die bei der Ant- wort zur Frage 3 b) erwähnt sind.
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Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode            Drucksache IV /2247 Zu 3. b) Frage : Wurden irgendwelche Verhandlungen mit französi- schen Stellen geführt? Was wurde bzw. wird ange- strebt? Antwort Frankreich hat im Jahre 1962 auf diplomatischem Wege den Wunsch geäußert, daß die Grenzstrecke Straßburg—Lauterburg ausgebaut wird. Eine deutsch-französische Kommission ist dar- aufhin im Jahre 1962 zweimal zusammengetreten. Sie hat am 14. Dezember 1962 zwei Arbeitsgruppen eingesetzt und sie beauftragt, das Regime des Rheins und seiner Nebenflüsse oberhalb von Straßburg und die hydrologischen und wirt- schaftlichen Verhältnisse der Strecke Straßburg — Lauterburg allgemein zu untersuchen. Frankreich hat inzwischen ein Vor- projekt, bestehend aus zwei Staustufen in der Grenzstrecke, unterbreitet. Es hat dabei erklärt, daß es einen gemeinsamen Ausbau anstrebt, an dem Frankreich und die Bundesrepublik zu gleichen Teilen beteiligt sein sollen. Da die zu gewinnende elektrische Energie auch für die Bundesrepublik von Interesse ist und da der künftigen schädlichen Erosion des Rheinbettes durch eine Flußkanalisierung begegnet werden kann, beabsich- tigt die Bundesrepublik, sich an der Planung des Ausbaues und später — was noch geprüft wird — an dem Ausbau selbst zu beteiligen. Zu 3. c) Frage: Bestehen irgendwelche Abmachungen oder Planungen? Antwort Außer den zu Frage 3 b) erläuterten Vereinbarungen bestehen Abmachungen zwischen der Bundesrepublik und Frankreich nicht. Wie erwähnt, liegt eine Planung bisher nur von fran- zösischer Seite in Gestalt eines Vorprojektes für die Kanali- sierung der Grenzstrecke zwischen Straßburg und Lauterburg vor. Zu 3. d) Frage: Auf was sind gewisse Beunruhigungen in den Anlie gergemeinden und -kreisen zurückzuführen? Antwort Gewisse Beunruhigungen in der Öffentlichkeit sind wohl dar- auf zurückzuführen, daß das Kanalisierungsprojekt -                 bekannt- geworden ist, ohne daß Einzelheiten (Hochwasserschutz, Be- einflussung der Fluß- und Grundwasserstände) den Anliegern mitgeteilt werden konnten.
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Drucksache I V/2247              Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode Zu 4. Frage: Ist die Bundesregierung bereit, den Bundestag zu un- terrichten, falls Änderungen in der Planung zur Bera- tung anstehen? Antwort Die Bundesregierung ist bereit, den Bundestag von Änderungen der bei 3. b) genannten Planung zu unterrichten, sobald solche zur Beratung anstehen. Seebohm
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