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Deutscher Bundestag                                                                       Drucksache     VI/2845 6. Wahlperiode Sachgebiet 230 Der Bundesminister des Innern                                                            Bonn, den 15. November 1971 R 10 — 139 300 — 2/2 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:   Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gemein- den des deutsch-niederländischen Grenzraumes zwi- schen Rhein, Ems und Yssel Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Unland, Becker (Nienberge), Buschfort, van Delden, Gerlach (Emsland), Köster, Rawe, Dr. Ritz, Seiters, Tönjes, Wolf und Genos- sen — Drucksache VI/2669 — lm Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Herrn Bun- desminister für Wirtschaft und Finanzen sowie dem Herrn Bun- desminister für Jugend, Familie und Gesundheit beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Empfeh- lung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 26. September 1966 (Doc. 2109) über die kommunale Zusammen- arbeit über Staatsgrenzen hinaus bis heute nicht angenommen? Nach Artikel 22 des Europarat-Status sind die Empfehlungen der Beratenden Versammlung nicht an die Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern an das Ministerkomitee gerichtet. Dieses hat im Jahre 1968 die in der Empfehlung vorgeschlagene Konvention über die europäische Zusammenarbeit zwischen Gemeinden behandelt; für eine Aufnahme der Konvention in das Arbeitsprogramm des Europarates 1969/1970 fand sich aber nicht die notwendige Mehrheit (Doc. 2550). Das Ministerkomitee hat jedoch mit Entschließung (70) 31 vom 24. Oktober 1970 be- schlossen, einen Ausschuß für Zusammenarbeit in lokalen und regionalen Angelegenheiten beim Europarat einzurichten, der die Behandlung der Empfehlung zusammen mit der Entschlie- ßung 472 der Beratenden Versammlung wieder aufgenommen
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Drucksache VI/2845               Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode hat. Noch auf der diesjährigen Tagung im November 1971 wird dem Ausschuß ein Vorbericht vorgelegt werden. Die endgültige Studie über die Probleme grenzüberschreitender kommunaler Zusammenarbeit dürfte im Laufe des Jahres 1972 abgeschlossen werden. Die Beratende Versammlung des Europarates hat am 22. Januar 1971 empfohlen (Entschließung 472), im Jahr 1972 ein europäisches Symposium über die Zusammenarbeit in den Grenzregionen durchzuführen. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt diesen Vorschlag. Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren um eine inten- sive Förderung der grenzüberschreitenden Raumordnung. Diese positive Haltung ist in verschiedenen bilateralen Vereinbarun- gen und durch die Einsetzung von diesbezüglichen Kommissio- nen zum Ausdruck gekommen. 2. Ist die Bundesregierung bereit, a) die Einbindung der grenzüberschreitenden kommunalen Initiativen in bilaterale Abkommen und Institutionen z. B. Deutsch-Niederländisches Kulturabkommen, Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission, Deutsch-Niederländische Grenzgewässerkommission, b) die Anpassung der Arbeitsgebiete der staatlichen Kommis- sion an die Aktionsräume der kommunalen Initiativen zur Grenzüberwindung zu vertreten? Zu a) Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, die grenzüber- schreitenden kommunalen Initiativen im Rahmen der bilate- ralen Abkommen angemessen zu berücksichtigen und sich deren Sachverstand zunutze zu machen. Sie weist jedoch darauf hin, daß die Mitgliedschaft in den Kommissionen in der Regel ver- traglich festgelegt und auf Regierungsmitglieder beschränkt ist. Dies schließt eine Zusammenarbeit mit Vertretern der Kom- munen und deren Mitwirkung in Arbeitskreisen und Unter- kommissionen jedoch nicht aus, wie dies beispielsweise in der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission bereits praktiziert wird. So gehören der Unterkommission Süd der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission der Direk- tor des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und der Unterkom- mission Nord der Geschäftsführer des niedersächsischen Land- kreistages als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände als ständige Mitglieder an. Auch der Geschäftsführer der KG Rhein-Ems e. V. arbeitet in der Unterkommission Süd regel- mäßig als Sachverständiger mit und hat somit die Möglichkeit, in den Kommissionssitzungen die Interessen der EUREGIO zu vertreten. Auf niederländischer Seite wirken Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in beiden Unterkommissionen der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission mit. Ähnliche Regelungen der Zusammenarbeit werden in der Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission prakti- ziert.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode                    Drucksache VI/2845 Auch bei der Durchführung des Deutsch-Niederländischen Kul- turabkommens werden kommunale Initiativen beachtet und gefördert. Zu b) Eine starre Anpassung der Arbeitsgebiete der staatlichen Kom- missionen an die Aktionsräume der kommunalen Initiativen ist nicht möglich. Dies gilt insbesondere für die Deutsch-Nie- derländische Raumordnungskommission. Bei der Abgrenzung der Gebiete der Unterkommissionen Süd und Nord waren lan- des- und regionalplanerische, d. h. überregionale und über- örtliche Erfordernisse zu berücksichtigen. Diesen Erfordernis- sen haben die kommunalen Aktionsräume Rechnung zu tragen, was ihre sinnvolle Zuordnung zu den Arbeitsgebieten im Rah- men der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission nicht ausschließt. Im Fall der EUREGIO, deren Gebiet sowohl im Bereich der Unterkommission Süd als auch der Unterkom- mission Nord liegt, wird eine Zusammenarbeit mit beiden Unterkommissionen nicht für problematisch gehalten. 3. Welche Förderungsmöglichkeiten besitzt die Bundesregierung für regionale Initiativen zur sozial-kulturellen und strukturel- len Anpassung von Grenzräumen zu europäischen Nachbar- staaten? Die Bundesregierung besitzt keine allgemeinen Förderungs- möglichkeiten für regionale Initiativen zur sozial-kulturellen und strukturellen Anpassung der Grenzräume zu europäischen Nachbarstaaten. Dennoch hat sie, in Partnerschaft mit dem Land Nordrhein-Westfalen, die EUREGIO-Initiative, die heute in der sog. Mozer-Kommission vorangetrieben wird, im Haus- haltsjahr 1971 mit 50 000 DM gefördert; sie beabsichtigt, diese Förderung in den kommenden Jahren fortzusetzen. Die Bundes- regierung steht dabei auf dem Standpunkt, daß die Kommis- sionsarbeit als Modell für die Überwindung der Grenzen auch weiterhin den Einsatz von Bundesmitteln rechtfertigt. Weiterhin leistet das Deutsch-Niederländische Gremium für regionale Strukturpolitik einen wirksamen Beitrag zur struk- turellen Anpassung von Grenzräumen. Dieses Gremium ist durch eine Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und dem niederländischen Wirtschaftsminister im Jahre 1965 ins Leben gerufen worden. Das Gremium tritt auch zusammen, um zu vermeiden, daß die nationalen Förderungsmaßnahmen im gewerblichen Bereich zu einer ökonomisch wenig sinnvollen Abwanderung von Betrieben über die Grenze führen. Deshalb wurden und werden Förderungsanträge von Firmen aus dem niederländischen Grenzgebiet, die im deutschen Grenzraum investieren wollen, und die Förderungsanträge von Firmen aus dem deutschen Grenzgebiet, die im niederländischen Grenz- gebiet investieren wollen, einem Konsultationszwang unter- worfen.
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Drucksache VI/2845              Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Schließlich seien zwei Regionalgutachten über Grenzgebiete im Bereich der Europäischen Gemeinschaften erwähnt. Es sind dies die Regionalstudien Aachen-Lüttich-Maastricht und Westmün- sterland/Grafschaft Bentheim — Twente/Oostgelderland. Sie haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen Probleme der Gebiete diesseits und jenseits der Landesgrenzen darzustellen, zu ana- lysieren und für das gesamte Grenzgebiet als ökonomische Einheit Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Das zuletzt ge- nannte Regionalgutachten diente als wissenschaftliche Unter- lage für die Aufstellung des Regionalen Aktionsprogramms „Nördliches Ruhrgebiet — Westmünsterland" . 4. Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. was ist die Bundesregierung bereit zu unternehmen zur grenzüberschreiten- den Nutzung aller sozialen Dienste? Inwieweit hat das Bundes- ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die in der Untersuchung „Die Grenze — Trennung oder Begegnung" auf Seite 78 vorgeschlagenen Anregungen weiter verfolgt? Die Bundesregierung schenkt der grenzüberschreitenden Nut- zung und Entwicklung der sozial-kulturellen Dienste besondere Aufmerksamkeit. Den auf Seite 78 der Untersuchung „Die Grenze — Trennung oder Begegnung" vorgeschlagenen Anre- gungen ist der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesund- heit dadurch gefolgt, daß er die Verhandlungen zur Bildung der bereits erwähnten Mozer-Kommission gefördert hat, die bereits Pläne für die Entwicklung eines gemeinsamen Raum- bewußtseins als Voraussetzung für die sozial-kulturelle An- passung durchführt. Außerdem befaßt sich die Arbeitsgruppe „Zentrale Orte" der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskomission u. a. mit einem Vergleich der Größenordnung, Funktion und Ausstat- tung der Zentralen Orte beiderseits der Grenze. Auf diesem Wege soll eine Abstimmung der beteiligten Planungen hinsicht- lich des weiteren Ausbaus der zentralen Einrichtungen erreicht werden. 5. Ist die Bundesregierung bereit, eine Verlängerung der Öff- nungszeiten an den Grenzübergangsstellen zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und den Niederlanden zu ermöglichen? Ist sie insbesondere im Hinblick auf den Personalmangel bereit, mit der niederländischen Regierung eine Regelung dahin gehend anzustreben, daß sich das niederländische und deutsche Perso- nal die Dienstzeiten teilen, wie das bereits an kleinen Grenz- übergängen (z. B. Sandersküper zwischen Enschede und Ahaus) der Fall ist? Die Bundesregierung ist bestrebt, die Binnengrenzen der Ge- meinschaft so durchlässig wie möglich zu machen, um den grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr noch wei- ter zu erleichtern.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode                    Drucksache VI/2845 Aus diesem Grunde sind bereits jetzt alle bedeutenden Grenz- übergangsstellen an der deutsch-niederländischen Grenze für den Personenverkehr durchgehend Tag und Nacht geöffnet. Lediglich für kleinere Grenzübergangsstellen sind Öffnungs- zeiten festgesetzt, die dem jeweiligen Verkehrsbedürfnis an- gepaßt werden. Darüber hinaus können Grenzbewohner auf- grund des deutsch-niederländischen Abkommens über den kleinen Grenzverkehr die Erlaubnis erhalten, die Grenze auch außerhalb der Öffnungszeiten zu passieren. Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs sind zahlreiche Verfahrensvereinfachungen zugelassen worden, die es ermöglichen, auch die Abfertigungszeiten für den Güter- verkehr immer mehr zu erweitern. Die Autobahnübergänge sowie eine Reihe bedeutender anderer Übergänge sind bereits jetzt für den Warendurchgangsverkehr rund um die Uhr geöff- net. Die Öffnungszeiten der übrigen Ämter sind dem jeweiligen Verkehrsbedürfnis angepaßt. Um die Abfertigung zu beschleunigen, ist bei einer Reihe von Grenzübergängen an der deutsch-niederländischen Grenze (z. B. auch in Sandersküper) die Grenzabfertigung aufgrund des deutsch-niederländischen Abkommens vom 30. Mai 1958 zusam- mengelegt worden. Bei diesen Dienststellen verrichten die Beamten beider Staaten ihren Dienst nebeneinander, wobei jeweils deutsche und niederländische Beamte für ihren Staat abfertigen. Eine Teilung der Dienstzeiten mit der Folge, daß die Zollbeamten des einen Staates auch die Aufgaben der Zoll- beamten des Nachbarstaates wahrnehmen, findet nicht statt. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben deutscher Zollbeamter auf Bedienstete eines fremden Staates wäre nach deutschem Recht auch nicht zulässig. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Suderwick und der Gemeinde Dinxperlo über die gemeinschaftliche Regelung kommunaler Fragen zur Ausfüh- rung des am 8. April 1960 abgeschlossenen Grenzvertrags (Arti- kel 2 des Schlußprotokolls) zwischen dem Königreich der Nie- derlande und der Bundesrepublik Deutschland? Teilt die Bundes- regierung unsere Ansicht, daß die Regelung in Suderwick ein Musterfall ist für das Prinzip, Einrichtungen der Infrastruktur über die Grenze hinaus komplementär zu gestalten und zu einer höheren Effektivität der eingesetzten Infrastrukturmittel zu kommen? Die Bundesregierung begrüßt die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Suderwick und der Gemeinde Dinxperlo über die gemeinschaftliche Regelung kommunaler Fragen. Diese Ver- einbarung kann als guter Ansatzpunkt für eine grenzüber- schreitende kommunale Zusammenarbeit angesehen werden. Es muß jedoch bemerkt werden, daß die Regelungen in den Artikeln 1 bis 3 auf die speziellen örtlichen Gegebenheiten zuge- schnitten sind und es deshalb fraglich erscheint, ob die Rege- lung als Musterbeispiel bezeichnet werden kann. Immerhin dürfte es sich insgesamt um ein nachahmenswertes Beispiel dafür handeln, wie die örtlichen Interessen von Grenzgemein- den sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.
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Drucksache VI/2845               Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 7. Teilt die Bundesregierung allgemein unsere Auffassung, daß die interkommunale Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg vermehrter Förderung bedarf, und was beabsichtigt sie gege- benenfalls in dieser Hinsicht zu tun? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die interkom- munale Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg jede För- derung verdient. Sie wird sich wie bisher für Fortschritte in die- ser Frage einsetzen und hofft, daß es dem Ausschuß für Zusam- menarbeit in lokalen und regionalen Fragen beim Europarat ge- lingen wird, ein von allen Mitgliedstaaten akzeptiertes Modell zu erarbeiten. Um diese Bemühungen zu fördern, hat die deut- sche Delegation dem Ausschuß ein Memorandum vorgelegt, in dem über die Zusammenarbeit zwischen deutschen und auslän- dischen Grenzgemeinden berichtet wird (Dokument CE/LOC (70) 7) . 8. Ist die Bundesregierung bereit, in ihrem nächsten Raumord- nungsbericht den gesamten, mit dieser Kleinen Anfrage ange- sprochenen Problembereich intensiv zu erörtern? Die Bundesregierung wird auch in ihrem nächsten Raumord- nungsbericht zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf bilateraler und europäischer Ebene ausführlich Stellung neh- men. Sie sieht sich dazu in der Lage, da seit dem letzten Raum- ordnungsbericht bemerkenswerte Fortschritte in der grenzüber- schreitenden Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten erzielt wer- den konnten. Genscher
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