WD 2 - 034/19 Die Militärgeistlichkeit in der Bundeswehr Grundlagen, Organisation und die Einbeziehung der Militärrabbiner sowie Geistlicher anderer Religionen
Auswärtiges, Völkerrecht, Verteidigung, Menschenrechte
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Die Militärgeistlichkeit in der Bundeswehr Grundlagen, Organisation und die Einbeziehung der Militärrabbiner sowie Geistlicher anderer Religionen © 2019 Deutscher Bundestag WD 2 – 3000 – 034/19
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 2 - 3000 - 034/19 Die Militärgeistlichkeit in der Bundeswehr Grundlagen, Organisation und die Einbeziehung der Militärrabbiner sowie Geistlicher anderer Religionen Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 034/19 Abschluss der Arbeit: 20. März 2019 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 2 - 3000 - 034/19 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Historischer Abriss 6 3. Die christlichen Kirchen 9 3.1 Die evangelische Militärseelsorge 9 3.2 Die katholische Militärseelsorge 10 4. Deutsche jüdische Soldatinnen und Soldaten 10 5. Deutsche muslimische Soldatinnen und Soldaten 14 6. Der Blick über den nationalen Tellerrand 19
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 4 WD 2 - 3000 - 034/19 1. Einleitung Ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht, wird bereits seit vielen Jahren kontrovers disku- tiert. Dass das Judentum zu Deutschland gehört, ist hingegen unstrittig, außerdem angesichts der Shoa ein hochsensibles Thema. Gleichwohl dienen in der Bundeswehr sowohl jüdische als auch muslimische Soldatinnen und Soldaten. Wie viele genau, ist allerdings ungewiss: Die Angabe der Religions- oder Konfessionszugehörigkeit ist freiwillig. Insofern existieren keine verlässli- chen Zahlen dazu, Schätzungen zufolge dienen derzeit zwischen 1.200 und 2.000 muslimische und zwischen 200 und 300 jüdische Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr. Die katholi- schen und evangelischen Kameradinnen und Kameraden sind weit in der Überzahl. Sie werden von 74 katholischen und 92 evangelischen Militärgeistlichen betreut, eine jüdische und muslimi- sche Militärseelsorge existiert hingegen nicht, steht aber seit vielen Jahren in der Diskussion. 1 Im Februar 2019 hat sich der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schus- ter, erneut für die Einsetzung eines Militärrabbiners in der Bundeswehr ausgesprochen. Damit sprang er dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags, Hans-Peter Bartels, zur Seite, der bereits im Monat zuvor das Verteidigungsministerium aufgefordert hatte, nach sieben Jahren der Prüfung in dieser Frage endlich zu einem Ergebnis zu kommen, wie Seelsorge für muslimische und jüdische Soldaten sichergestellt werden könne. Auch der evangelische Militärbischof Sigurd Rink sprach sich dafür aus, organisatorische Hürden für den Einsatz von muslimischen und jüdischen Militärseelsorgern abzubauen: Das Recht auf freie Religionsausübung stehe auch 2 in den Streitkräften außer Frage. Militärimame und Militärrabbiner einzusetzen, wäre seiner 3 Meinung nach außerdem „ein wichtiges Zeichen, das die Pluralität in der Bundeswehr wider- spiegelt“. 4 Bartels hatte in seinem 59. Jahresbericht 2018 festgestellt, dass „sich nach mehr als sechs Jahren des ergebnislosen Prüfens langsam Ernüchterung breit macht“ hinsichtlich der „Einrichtung einer muslimischen Betreuungsorganisation in der Bun- deswehr“. Er schlug daher eine ehrenamtliche Lösung bei der Seelsorge für Muslime in der Bundeswehr vor. Unterstützt wurde er dabei vom Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland, 1 Christian Dewitz, Migration, Religion und Integration, in: Bundeswehr-Journal, 30.1.2014; http://www.bundes- wehr-journal.de/2014/migration-religion-und-integration/#more-2689 [letzter Zugriff: 14.3.2019]. 2 Zentralrat wünscht sich Militärrabbiner in der Bundeswehr, in: Domradio.de, 21.2.2019; https://www.domra- dio.de/themen/soldaten-und-kirche/2019-02-21/zentralrat-wuenscht-sich-militaerrabbiner-der-bundeswehr [letzter Zugriff: 13.3.2019], Zentralrat der Juden spricht sich für Militärrabbiner aus, in: Zeit online, 21.2.2019; https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-02/josef-schuster-militaerrabbiner-bundeswehr [letzter Zugriff: 13.3.2019]. 3 Evangelischer Militärbischof begrüßt Forderung nach Militärrabbiner, in: idea, 24.2.2019; https://www.idea.de/frei-kirchen/detail/evangelischer-militaerbischof-begruesst-forderung-nach-militaerrabbi- ner-108252.html [letzter Zugriff: 13.3.2019]. 4 Militärbischof: Hürden für Militärimame abbauen – „Pluralität in der Bundeswehr spiegeln“, in: Domradio.de, 28.1.2019; https://www.domradio.de/themen/soldaten-und-kirche/2019-01-28/militaerbischof-huerden-fuer- militaerimame-abbauen [letzter Zugriff: 13.3.2019].
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 5 WD 2 - 3000 - 034/19 Aiman Mazyek, der es sogar als „Schande“ bezeichnete, „dass wir in Deutschland nach so vielen Anläufen und Anstrengungen über fast sechs Jahre nicht mal einen dringend benötigten muslimi- schen Militärseelsorger installieren konnten.“ Tatsächlich hatte das Bundesverteidigungsministe- rium (BMVg) schon im Oktober 2012 zu einer ersten Gesprächs- und Beratungsrunde eingela- den. Bereits nach diesem ersten Gespräch war deutlich geworden, dass es nicht mehr um das Ob, sondern bereits um das Wie gegangen war. 5 Auch die Deutsche Islamkonferenz (DIK), bestehend aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie den Repräsentanten muslimischer Verbände hat sich in den vergangenen Jah- ren mit dem Thema befasst und im März 2017 erklärt, die Einführung der muslimischen Militär- seelsorge sei „ein mittel- bis langfristiges Ziel“. Zu dessen Erreichung empfahl sie die Einrich- tung einer beim BMVg angesiedelten Arbeitsgruppe ‚Islamische Militärseelsorge‘. 6 Innerhalb der Bundeswehr stellte hingegen ein Forschungsbericht des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr (SoWI) im Kontext des 50jährigen Bestehens der christlichen Militär- seelsorge 2008 die Vorzüge der bestehenden Militärseelsorge innerhalb der deutschen Streitkräfte fest: „Der Einzelne hat das Recht auf Religionsausübung auch in den Streitkräften – der Staat si- chert ihm durch die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur die Möglichkeit, dieses Recht auch tatsächlich in Gottesdienstbesuch und seelsorgerlichem Gespräch zu realisieren. […] Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen in ihrer zweiten Rolle als Lehrerinnen und Leh- rer die Soldatinnen und Soldaten anleiten, sich über den ethischen Minimalkonsens klar zu werden, den der Dienst in den Streitkräften ihnen abverlangt. Sie sollen persönlichkeitsbil- dend und berufsethisch prägend wirken und so dazu beitragen, dass die Soldatinnen und Sol- daten als verantwortliche Persönlichkeiten ihren Dienst tun können.“ 7 Dass die Militärseelsorge dabei in konfessioneller Unterschiedenheit stattfindet, bewertete die Studie als einen „Glücksfall“ und regte eine Ausweitung an: „Der freiheitliche Staat akzeptiert in seiner Armee konfessionelle Unterschiede zwischen den christlichen Soldaten – ein schönes Zeichen für die Anerkennung der Persönlichkeit, der auch im militärischen Alltag Bahn gebrochen wird. Dieser Gedanke ist anschlussfähig für Forderun- gen anderer Gruppen von Soldatinnen und Soldaten, die sich durch ihre religiöse Prägung von 5 Thomas R. Elßner, Militärseelsorge für Muslime in der Bundeswehr. Eine Skizze, in: CIBEDO-Beiträge 4/2018, S. 170-175, hier S. 170. 6 Dana Kim Hansen, Diskussion um islamische Militärseelsorge hält an, in: Domradio, 23.2.2018; https://www.domradio.de/themen/islam-und-kirche/2018-02-23/diskussion-um-islamische-militaerseelsorge- haelt [letzter Zugriff: 13.3.2019]. 7 Angelika Dörfler-Dierken, Zur Entstehung der Militärseelsorge und zur Aufgabe der Militärgeistlichen in der Bundeswehr, in: Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr Strausberg, Forschungsbericht 83/März 2008, S. 90.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 6 WD 2 - 3000 - 034/19 den christlichen unterscheiden: Muslime oder Juden etwa. Aber auch russisch-orthodoxe oder frei-kirchliche Christen mögen nach Militärgeistlichen ihrer religiösen Tradition fragen.“8 Die Vorschriftenlage innerhalb der Bundeswehr ist in dieser Frage eindeutig. Insbesondere die Zentrale Dienstvorschrift A-2600/1 legt in ihren Nr. 670 und 674 fest: „Alle Soldatinnen und Soldaten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Seelsorge und unge- störte Religionsausübung. […] In der Bundeswehr sind Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnis- freiheit für alle Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften gewährleistet.“ 9 Vor diesem Hintergrund wird Im Folgenden die Diskussion über die unterschiedlichen Vorstel- lungen dokumentiert, wie dies vor allem für Soldatinnen und Soldaten jüdischen und muslimi- schen Glaubens umgesetzt werden kann. In einem ersten Schritt wird zunächst der historische Kontext grob skizziert, in einem zweiten auf die bestehende Organisation der evangelischen und katholischen Organisation der Militärseelsorge hingewiesen, um einen entsprechenden Ver- gleichsmaßstab zu besitzen. Abschließend richtet sich der Blick auf den Umgang mit diesem Sachverhalt in den Armeen anderer Nationen. 2. Historischer Abriss Feldgeistliche und Militärseelsorger gab es schon im 19. Jahrhundert im preußischen Heer, Feld- rabbiner wurden hingegen erst mit dem Beginn des Ersten Weltkrieges eingeführt. Im Vergleich 10 dazu führten die österreichisch-ungarischen Streitkräfte das Feldrabbinat bereits 1875 ein. Die 30 deutschen Feldrabbiner trugen die damals übliche feldgraue Uniform, allerdings mit ei- ner Armbinde des Roten Kreuzes und den Davidstern an einer Halskette; sie waren zuständig für Seelsorge und liturgische Feiern. 11 Fast 100.000 jüdische Deutsche dienten während des Ersten Weltkrieges in den deutschen Streit- kräften, annähernd 77.000 kämpften an vorderster Front, 30.000 wurden mit zum Teil höchsten Auszeichnungen dekoriert und mehr als 20.000 befördert. Unter den jüdischen Soldaten in der 8 Ebd., S. 91. 9 BMVg, Zentrale Dienstvorschrift A-2600/1: Innere Führung ; https://www.bmvg.de/re- source/blob/14258/a0e22992bc053f873e402c8aaf2efa88/b-01-02-02-download-data.pdf [letzter Zugriff: 13.3.2019]. 10 Jaqueline-Ines Werkner, Soldatenseelsorge versus Militärseelsorge: evangelische Pfarrer in der Bundeswehr. Ba- den-Baden 2001 (Forum Innere Führung, 13), S. 22. 11 Michael Hollenbach, Vom Außenseiter zum Kameraden, in: Deutschlandfunk, 12.4.2014; https://www.deutsch- landfunk.de/juedische-soldaten-in-der-bundeswehr-vom-aussenseiter-zum.724.de.html?dram:article_id=282705 [letzter Zugriff: 16.3.2019] sowie grundsätzlich Sabine Hank/Uwe Hank/Hermann Simon, Feldrabbiner in den deutschen Streitkräften des Ersten Weltkrieges. Berlin 2013 (Schriften des Centrum Judaicum, 7).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 7 WD 2 - 3000 - 034/19 kaiserlichen Armee waren 3.000 Offiziere, Sanitätsoffiziere und Militärbeamte im Offiziersrang. 12.000 deutsche jüdische Soldaten verloren im Krieg ihr Leben, jeder Sechste also. 12 Offiziere aber durften jüdische Deutsche erst während dieses Krieges werden. Nur wer zum Christentum konvertierte, hatte zuvor eine Chance: Von den 30.000 jüdischen Freiwilligen, die zwischen 1880 und 1910 im preußischen Heer dienten, wurde keiner zum Reserveoffizier er- nannt; von den 1.500 Soldaten, die zum Christentum konvertiert waren, wurden im gleichen Zeitraum 300 befördert. Während es in Österreich-Ungarn oder den USA wie selbstverständlich jüdische Offiziere bis in die Generalsränge hinein gab, existierte ein einziger jüdischer Stabsoffi- zier in der preußischen Armee. Wie umfassend der Antisemitismus noch im Krieg gewesen war, zeigte die vom preußischen Kriegsminister Adolf Wild von Hohenborn am 11. Oktober 1916 an- geordnete sogenannte Judenzählung. Entgegen des dahinter stehenden Vorwurfs der Drückeber- gerei ergab die Zählung, deren Ergebnisse nicht veröffentlicht wurden, dass sogar überdurch- schnittlich viele Juden an der Front kämpften. Der in der Weimarer Republik von ihnen gegrün- dete Reichsbund Jüdischer Frontsoldaten (RJF) hatte bis 1933 mehr als 50.000 Mitglieder und war damit zeitgenössisch die größte jüdische Massenorganisation. Weder ihre Tapferkeit noch ihr Patriotismus haben sie im „Dritten Reich“ vor der Entrechtung und Ermordung bewahrt – we- der sie selbst noch ihre Familien. 13 Nach diesem Menschheitsverbrechen der Shoa erhielten jüdische Deutsche Sonderrechte hin- sichtlich der Wehrpflicht in der Bundesrepublik. 14 Auf die besondere Rolle der jüdischen deutschen Soldaten im Ersten Weltkrieg wies dann 1961 das Buch „Kriegsbriefe gefallener deutscher Juden“ hin, das erstmals 1935 vom RJF in Berlin her- ausgegeben worden war. Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß hatte für die Neuauflage gesorgt und sie in der Bundeswehr verteilen lassen. Außerdem beauftragte Strauß das damalige Militärgeschichtliche Forschungsamt der Bundeswehr, die Geschichte und das Schick- sal deutscher Soldaten jüdischen Glaubens zu erforschen und darzustellen. Das Ergebnis dieser Forschungen mündete in zwei Ausstellungen, die ein großes Publikum in und außerhalb der 12 Michael Berger, Jüdische Soldaten in deutschen Armeen: Grausame Täuschung, in: Spiegel Online, 18.1.2008; http://www.spiegel.de/einestages/juedische-soldaten-in-deutschen-armeen-grausame-taeuschung-a-946547.html [letzter Zugriff: 16.3.2019] sowie grundsätzlich Ders., Eisernes Kreuz und Davidstern - Die Geschichte Jüdischer Soldaten in Deutschen Armeen. Berlin 2006, sowie Ders., Für Kaiser, Reich und Vaterland. Jüdische Soldaten. Eine Geschichte vom 19. Jahrhundert bis heute. Zürich 2016. 13 Hollenbach, Vom Außenseiter zum Kameraden [wie Anm. 11], Hans-Christian Kokalj, „Kampf um die Erinnerung“. Jüdische Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs und ihr Wi- derstand gegen die rechtspopulistische Propaganda in der Weimarer Republik, in: Tobias Arand (Hg.), Die „Ur- katastrophe“ als Erinnerung. Geschichtskultur des Ersten Weltkriegs. Münster 2006, S. 81-98. 14 Siehe im Überblick dazu Jüdische Soldaten in deutschen Armeen. Dokumentation der gleichnamigen Tagung in Zusammenarbeit mit dem Bund jüdischer Soldaten (RJF) und dem Zentralrat der Juden in Deutschland, hrsg. von Andreas Kleine-Kraneburg, St. Augustin/Berlin 2008.; https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=d6ce037e-05ec-38d0-5648-cd20c95bbdb7&grou- pId=252038 [letzter Zugriff: 16.3.2019].
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 8 WD 2 - 3000 - 034/19 Bundeswehr fanden. Die Geschichte deutscher jüdischer Soldaten wurde damit auch zu einem festen Bestandteil der Politischen Bildung in den deutschen Streitkräften. 15 Die Militärseelsorge in der Bundeswehr übernahmen die evangelische und die Katholische Kir- che nahezu von Beginn an. Beide sollten nach dem Willen der Bundesregierung sowohl seel- 16 sorgerisch tätig werden als auch die Soldaten der jungen Bundeswehr ethisch weiterbilden. Als zentrale Leitungsorgane wurden 1957 das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und das Katholische Bischofsamt (KMBA) mit Dienstsitz in Bonn (ab 2000 in Berlin) eingerichtet. Die gesetzliche Grundlage für die katholische Militärseelsorge in der Bundeswehr bildete dabei das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 zwischen dem „Dritten Reich“ und dem Vatikan, das sich ursprünglich auf die Militärseelsorge innerhalb der Reichswehr bezog. An der seinerzeit17 formulierten Trennung zwischen Staat und Kirche wurde auch später festgehalten. 18 Die evangelische Militärseelsorge regelt hingegen der Militärseelsorgevertrag vom 26. Juli 1957. Hier wird unter anderem in Kooperation aus den „beiden Souveränen Staat und Kirche“ die Not- wendigkeit der unabhängigen Kirche betont. 19 In den neuen Bundesländern gab es seit 1991 Regelungen zur Seelsorge für Soldaten. Eine ver- bindliche rechtliche Grundlage entstand allerdings erst durch den Rahmenvertrag vom 12. Juli 1996, der am 1. Januar 2004 schließlich als „Militärseelsorgevertrag“ anerkannt worden ist. 20 15 Berger, Jüdische Soldaten [wie Anm. 12]. Zu den Ausstellungen siehe http://www.mgfa.de/html/neuigkeiten_2005.php?display_va=39fef5c3a428d&PHP- SESSID=02a358024b4ea3f322f05228a4de4bbe und http://www.mgfa.de/html/zms_angebote_galerie_ein- zel.php?sam_id=56&PHPSESSID=02a358024b4ea3f322f05228a4de4bbe [letzter Zugriff: 16.3.2019]. 16 Siehe dazu Wolfgang Müller-Seedorf: Sachstand Militärseelsorge; WD 2 - 3000 - 101/14. 17 Reichskonkordat 1933, Artikel 27; http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/ archivio/documents/rc_seg-st_19330720_santa-sede-germania_ge.html [letzter Zugriff: 16.3.2019]. 18 Päpstliche Statuten 1989, Artikel 13; www.kmba.militaerseelsorge.bundeswehr.de/resource/ resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmIzNzMw NmE2Yzc0NmEyMDIwMjAyMDIw/Paepstliche_Statuten_vom_06121989.pdf [letzter Zugriff: 16.3.2019]. 19 Horst Scheffler, Die Militärseelsorge der Bundeswehr, in: Entschieden für Frieden – 50 Jahre Bundeswehr 1955- 2005. Hrsg. im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes von Klaus-Jürgen Bremm, Hans-Hubertus Mack und Martin Rink, Freiburg 2005, S. 409-424, bes. S. 412, Militärseelsorgevertrag 1957: Artikel 2/1; http://www.kirchenrecht-westfalen.de/showdocument/id/5859 [letz- ter Zugriff: 16.3.2019]. 20 Scheffler, Die Militärseelsorge [wie Anm. 19], S. 416 f.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 9 WD 2 - 3000 - 034/19 Die Souveränität und auch das Grundrecht der freien Religionsausübung werden somit von bei- den kirchlichen Institutionen gewährleistet. Seit 2003 gibt es auch einen Staatsvertrag mit dem 21 Zentralrat der Juden in Deutschland. 22 Neu an den Regelungen der 1950er Jahre war der Wille, die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Die Innere Führung mit ihrem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform basiert auf dieser Einsicht ebenso wie die Militärseelsorge. Der Staat schafft dafür den Rahmen, also zuvorderst die Organi- sation und Finanzierung der Militärseelsorge, die Kirchen stellen die Seelsorger, die für ihren Dienst in der Regel für sechs Jahre von den Kirchen freigestellt werden, und sind für die Inhalte verantwortlich. Derzeit existieren 100 evangelische und 80 katholische Militärpfarrämter – so- wohl in Deutschland als auch im Ausland. Gleichwohl war die Militärseelsorge von Anfang an 23 nicht unumstritten. 24 3. Die christlichen Kirchen 3.1 Die evangelische Militärseelsorge Zuständig für die evangelische Militärseelsorge ist das Evangelische Kirchenamt für die Bundes- wehr (EKA), dem ein Militärgeneraldekan vorsteht. Ihm unmittelbar nachgeordnet sind die vier evangelischen Militärdekanate Berlin, Kiel, Köln und München. Sie führen die Aufsicht über die Evangelischen Militärpfarrämter, an denen insgesamt etwa 100 Militärpfarrer tätig sind. Die Evangelischen Militärpfarrämter an den Auslandsstandorten der Bundeswehr in den USA und bei den NATO-Stäben werden unmittelbar durch das Evangelische Kirchenamt geführt. Jenes ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMVg, untersteht in Angelegenheiten der Mili- tärseelsorge jedoch dem Evangelischen Militärbischof, der wiederum nicht dem Evangelischen Kirchenamt angehört. Gleichwohl wird er in kirchlichen Angelegenheiten vom Militärgeneralde- kan vertreten, obwohl dieser wiederum Bundesbeamter (auf Lebenszeit) ist. 25 21 Grundgesetz, Artikel 4 (2). 22 Maja Bächler, Die Militärseelsorge: Brücke zwischen Kirche, Staat und Militär, in: Bundeswehr.de, 22.2.2017; https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/soziales/milseelsorge/!ut/p/z1/hU69DoIwGHwWB9Z- tURBN5BFgwkGjNDFFKgFUygpFXx8MUwmGm-73xxQSIG2bKgFM7VqmZx4RtdX3w2TkGwISa- JdgPdH2_eXJ0Jw5MDlX4BONv4BD0Nccsim- DefXRnB2IAYK9M4G9kSd0kZyg1jxfghZxdpS8kgV3iwcgAqp8vm61-a2K4BqfuOaa_TQk1wZ0_VbC1t4HEck- lBKSo0I1Fv5WqVRvIP1MQtekI7ZXcgi9xQsAHRtl/dz/d5/L2dBI- SEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TPCD0IM3BB1Q22DU7 [letzter Zugriff: 14.3.2019]. 23 Ebd. 24 Siehe z.B. Wolfram Beyer (Hg.), Militärseelsorge abschaffen. Humanistische, christliche und pazifistische Argu- mente. Berlin 2013. 25 Siehe dazu ausführlich Jörg Ennuschat, Militärseelsorge: verfassungs- und beamtenrechtliche Fragen der Koope- ration von Staat und Kirche. Berlin 1996 (Staatskirchenrechtliche Abhandlungen Bd. 27).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 10 WD 2 - 3000 - 034/19 3.2 Die katholische Militärseelsorge Für die katholische Militärseelsorge ist das Katholische Militärbischofsamt zuständig. Ihm nach- geordnet sind ebenfalls vier Militärdekanate in Berlin, Kiel, Köln und München. Die beamten- rechtlichen Regelungen sind identisch mit denen in der evangelischen Militärseelsorge, das Mili- tärbischofsamt wird allerdings durch einen Militärgeneralvikar geführt. Auch er vertritt aller- dings in kirchlichen Angelegenheit den Militärbischof. Einen eigens ernannten Militärbischof, bislang stets ein deutscher Diozesanbischof, gibt es seit dem Erlass der Apostolischen Konstitu- tion „Spirituali militum curae“ durch Papst Johannes Paul II. am 21. April 1986. Bis dahin war lediglich ein Stellvertreter eingesetzt, Träger der bischöflichen Rechte war der Papst. 26 4. Deutsche jüdische Soldatinnen und Soldaten Angesichts der von Deutschen oder in deutschem Namen während des „Dritten Reiches“ began- genen Verbrechen an den Juden Europas wurden jüdische Wehrpflichtige trotz der geltenden Wehrpflicht von Anfang an nicht gegen ihren Willen eingezogen, wenn die Eltern oder Großeltern zu den Verfolgten des Naziregimes zählen. Gegenüber Soldaten jüdischen Glaubens respektiert die Bundeswehr jüdische Feiertage ebenso wie den Schabbat. An den Feiertagen können jüdische Soldaten in der Regel Ur- laub nehmen, an Samstagen werden sie nicht zum Dienst eingeteilt. Auch auf die Speisegesetze wird Rücksicht genommen, selbst im Einsatz wird koscheres Essen angeboten. 27 26 Markus Seemann, 60 Jahre „Kirche unter Soldaten“. Militärseelsorge in der Bundeswehr; https://www.katholi- sche-militaerseelsorge.de/geschichte/militaerseelsorge-in-der-bundeswehr/ [letzter Zugriff: 14.3.2019], Katholisches Militärbischofsamt Berlin (Hg.), Kirche unter Soldaten. 50 Jahre Katholische Militärseelsorge in der Deutschen Bundeswehr. Heiligenstadt 2006, Andreas M. Rauch, 50 Jahre katholische Militärseelsorge, in: Die Neue Ordnung 6/2005, S. 448-461. 27 Bernhard Fischer/Jonathan Walter, Sollten Juden in der Bundeswehr dienen?, in: Jüdische Allgemeine, 20.5.2009; https://www.juedische-allgemeine.de/allgemein/sollten-juden-in-der-bundeswehr-dienen/ [letzter Zugriff: 16.3.2019] sowie grundsätzlich Zwischen Tradition und Gegenwart. Juden in der Bundeswehr, in: jüdisches-europa.net 1/2015; https://www.juedisches-europa.net/archiv-seite-3/1-2015/zwischen-tradition-und-gegenwart-juden-in-der-bun- deswehr/ [letzter Zugriff: 16.3.2019].