WD 9 - 051/17 Überblick über familienpolitische Leistungen in Deutschland
Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen, Jugend
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Überblick über familienpolitische Leistungen in Deutschland
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 9 - 3000 - 051/17 Überblick über familienpolitische Leistungen in Deutschland Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 051/17 Abschluss der Arbeit: 23. November 2017 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 9 - 3000 - 051/17 In Deutschland gibt es rund 150 unterschiedliche Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung Familien unterstützt. Diese Maßnahmen sind entweder als eigenständige Leistungen für Familien konzipiert oder berücksichtigen – als Komponente von allgemeinen staatlichen Leistungen – be- sonders die familiäre Lebenssituation, so etwa steuerrechtliche Maßnahmen, Geldleistungen, familienbezogene Leistungen innerhalb der Sozialversicherungen und Realtransfers. 1 All diese Maßnahmen wurden von 2009 bis 2014 einer Gesamtevaluation unterzogen . Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass denjenigen Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern, die größte Bedeutung zukommt: Sie tragen nicht nur zur wirtschaft- lichen Absicherung von Familien bei, sondern fördern auch andere familienpolitische Ziele. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht daher im Zentrum der Familienpolitik. In den ver- gangenen Jahren ist das Angebot an Leistungen und Maßnahmen weiter ausgebaut bzw. differen- 2 ziert worden . So waren Schwerpunkte der Familienpolitik in der zurückliegenden Wahlperiode: der Ausbau der Kindertagesbetreuung nach Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz auch für Kinder ab einem Jahr; die Weiterentwicklung des Elterngeldes zum „Elterngeld Plus“: Damit werden besonders Familien unterstützt, in denen beide Eltern schon während des Elterngeld-Bezuges in Teil- zeit arbeiten. Sie können den Bezug des Elterngeldes (in halber Höhe) auf den doppelten 3 Zeitraum ausdehnen und erhalten zusätzlich einen Partnerschaftsbonus ; die besondere Unterstützung (berufstätiger) Alleinerziehender durch die Reform des Unter- haltsvorschusses und die Verankerung familienfreundlicher Bedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft. 1 Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland, Endbericht, hrsg. vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 2. Juni 2014, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/blob/73850/1cea4bc07edb6697571c03c739ece52f/gesamtevaluation-endbericht-data.pdf (Stand: 23. November 2017). 2 Zum weiteren Forschungsstand vgl. Mikrosimulation ausgewählter ehe‐ und familienbezogener Leistungen im Lebenszyklus, Gutachten für die Prognos AG, Forschungsbericht hrsg. vom Zentrum für Europäische Wirt- schaftsforschung (ZEW), Mannheim, 20. Juni 2013. 3 Zum Elterngeld Plus im Einzelnen: Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und El- ternzeitgesetz, hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 19. Aufl. Juli 2017, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/dd4a363a6980abf5227f21f165e237b8/elterngeld- elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf (Stand: 23. November 2017).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 4 WD 9 - 3000 - 051/17 4 Auch nach einer aktuellen Studie der Heinrich-Böll-Stiftung leisten die zentralen familienpoliti- schen Maßnahmen einen Beitrag zur Verminderung von Einkommensungleichheit und Armutsri- siken. Allerdings profitierten an einigen Stellen obere Einkommensregionen stärker von den Zah- lungen, vor allem aufgrund steuerlicher Leistungen wie dem Ehegattensplitting und den Kinder- freibeträgen. 5 Beiliegendem Auszug aus dem vom BMFSFJ herausgegebenen Familienreport 2017 kann die Entwicklung der Ausgaben ausgewählter familienbezogener Leistungen von 2006 bis 2016 ent- nommen werden Anlage 1. Die Aufwendungen für das Elterngeld nahmen danach von 1,7 Milliarden Euro im Jahr der Ein- führung 2007, auf etwas mehr als 4 Milliarden Euro im Jahr 2008 und auf schließlich knapp über 6 Milliarden Euro im Jahr 2016 zu. Auch im Bereich der Kindertagesbetreuung ist eine erhebliche Ausgabensteigerung von etwas mehr als 11 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf knapp 24,6 Milliar- den Euro im Jahr 2015 zu verzeichnen. Der Verlauf der öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbe- treuung nach Ländern und Körperschaftsgruppen für ausgewählte Jahre zwischen 2005 und 2016 und der öffentlichen Zuschüsse für Kindertagesbetreuung in freier Trägerschaft nach Ländern und Körperschaftsgruppen werden für ausgewählte Jahre zwischen 2005 und 2011 im Bildungsfi- 6 nanzbericht des Statistischen Bundesamtes Anlage 2 7 dargestellt . Hier ist zu sehen, dass in den alten Bundesländern über die letzten elf Jahre mehr als eine Verdoppelung der Ausgaben für die Kindertagesbetreuung eintrat, so z. B. in Baden-Würt- temberg von 1.229.011.000 Euro im Jahr 2005 auf 3.037.731.000 Euro im Jahr 2016, während die Ausgabensteigerung in den neuen Bundesländern knapp darunter ausfällt. Nachfolgend werden Eckdaten ausgewählter familienpolitischer Maßnahmen tabellarisch zusam- mengefasst. 4 Stichnoth, Holger, Verteilungswirkungen ehe- und familienbezogener Leistungen und Maßnahmen, Kurzexper- tise, hrsg. von der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin 17. Juni 2016, abrufbar unter: https://www.boell.de/si- tes/default/files/161005_e-paper_stichnoth_familienkomissionv102.pdf (Stand: 23. November 2017). 5 Familienreport 2017, Leistungen, Wirkungen, Trends, hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, August 2017, S. 52, abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/blob/119524/f51728a14e3c91c3d8ea657bb01bbab0/familienreport-2017-data.pdf (Stand: 23. November 2017). 6 Statistisches Bundesamt, Bildungsfinanzbericht 2016, Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und For- schung und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Wies- baden Dezember 2016, S. 137, 138, abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bil- dungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/Bildungsfinanzbericht1023206167004.pdf?__blob=publication- File (Stand: 23. November 2017). 7 Zwischen der Statistik im Familienreport 2017 betreffend die Tagesbetreuung und der Statistik im Bildungsfi- nanzbericht 2016 sind Abweichungen zu verzeichnen.
Überblick über die wichtigsten Maßnahmen zur Familienförderung (Auswahl) (Stand: 23. November 2017) Anspruchsgrund- Kostenträger Leistung Voraussetzungen Umfang Dauer lage Kindergeld Bundesregierung: Monatliche Geldleistung, Eltern, die keinen Kin- Für das erste und zweite Für Kinder bis zum Alter Familienministe- nach Zahl der Kinder ge- dergeldanspruch nach Kind 192 € mtl. von 18 Jahren (BKGG) rium staffelt. dem Einkommensteuer- Für das dritte Kind 198 € Für Kinder in Ausbildung gesetz haben. mtl. bis 25 Jahre Für jedes weitere Kind 223€ Für arbeitslose Kinder bis (EStG) mtl. 21 Jahre Finanzministerium Eltern mit Anspruch nach EStG Elterngeld Bundesregierung/ Monatliche Geldleistung Geburt nach 01.01.2007 Grundsätzlich 65-67% des max.14 Monate Familien-ministe- nicht mehr als 30 letzten Einkommens, mindes- Beliebige Aufteilung auf (BEEG) rium Std./Woche erwerbstätig tens 300€ maximal 1800 €, beide Partner Einkommen unter 500.000€ für Paare, 250.000€ für Alleiner- ziehende Geschwisterbonus Mehrkinderfamilie Geschwisterbonus von 10% oder mindestens 75 € zusätz- lich Elterngeld Plus Geburt nach 1.7.2015 wie Elterngeld, nur halber Be- Doppelte Laufzeit wie Eltern- (BEEG) Beide Eltern arbeiten bis trag für die doppelte Laufzeit geld zu 30 Std/Woche Plus Partnerschaftsbonus von 4 Monaten
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 6 WD 9 - 3000 - 051/17 Mutterschaftsgeld Gesetzliche Kran- Geldleistung: GKV-versichert und Abhängig vom Einkommen: 6 Wochen vor und 8 Wochen kenkassen Tagessatz von der GKV bestehendes Arbeitsver- GKV zahlt bis zu 13 € täglich nach der Geburt eines Kindes Fall 1: /BMG hältnis (ggf. Ergänzung durch Arbeit- §§ 3,6 und 13 geber) MuSchG Fall 2: Einmalige Zahlung nach Bundesversiche- Nicht in GKV pflichtversi- MuSchG rungsamt (BVA) Einmalige Geldleistung chert, sondern in GKV fa- Betrag vom BVA einmalig einmalig milien- bzw. freiwillig ver- 210€ sichert oder privat versi- chert Kinderzuschlag Bundesregierung: Geldleistung, Zuschlag Kinder leben im elterli- Zuschlag von max. 170 € je während des Bezugs von Kin- Familienministe- für einkommens-schwa- chen Haushalt und Kin- Kind dergeld §6a BKGG rium che Familien dergeld wird bezogen monatliche Einnahmen mindestens 900 € (Al- leinerziehende 600 €), die eine Maximalgrenze nicht übersteigen. kein Anspruch auf AL- GII/Sozialgeld Leistungen für Länder/Kommunen Geld oder Sachleistungen Bezug von Kinderzuschlag Zuschläge für Schulbedarf Bildung und Teil- auf Antrag oder Wohngeld, Arbeitslo- (bis 100 € jährlich); Kosten- habe sen- oder Sozialhilfe übernahme für Schul-oder Kitaausflüge, für Beförderung § 6b BKGG, zur Schule und für Lernförde- SGB II rung Steuerliche Ent- Bundesregierung: Entlastungs- und Freibe- variabel nach Vorschrift Kinderfreibetrag 2017 bei Ehe- lastungen Finanzministerium träge gatten: 7356 Euro (einschl. Freibeträge für Betreuung, Er- (EStG) ziehung und Ausbildung) Kindergeld (s.o.) Entlastungsbetrag für Alleiner- ziehende u.a.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 7 WD 9 - 3000 - 051/17 Unterhaltsvor- Bund 40 Prozent, Geldleistung Kinder bis zum 12. Lebens- Kinder unter 6 Jahren Max.72 Monate schuss Länder 60 Prozent Mindestunterhalt abzgl. jahr ohne zeitliche Ein- 150 €/Monat (Länder können die des für das erste Kind zu schränkung; Kinder im Al- Kinder von 6 bis 11 Jahren § 7 UhVorschG Kommunen an der zahlenden Kindergeldes ter von 12 Jahren bis zum 201 €/Monat Finanzierung betei- 18. Lebensjahr, wenn sie Kinder von 12 bis 17 Jahren ligen.) nicht auf Leistungen nach 268 €/Monat dem SGB II angewiesen sind oder der alleinerzie- hende Elternteil im SGB II Bezug mindestens 600 € verdient bei einem alleinerzie- henden Elternteil lebend kein regelmäßiger Unter- halt oder Mindestunter- halt i.S.v. § 1612a BGB durch den anderen El- ternteil keine Einkommens- grenze SGB VIII Bund, Länder und Kinderbetreuung in Ta- Rechtsanspruch auf Be- nach Vorschriften in Landes- i.d.R. bis zum Ende des Kommunen geseinrichtungen und Ta- treuungsplatz für Kinder gesetzgebung Grundschulalters gespflege ab einem Jahr SGB V GKV Mitversicherung von Kindern in der gesetzli- chen Krankenversiche- rung; Krankengeld bei kranken Kindern u.a. SGB II, zusätzliche Leistungen SGB XII für Empfänger von Ar- beitslosen- und Sozial- hilfe mit Kindern Abkürzungen: BKGG: Bundeskindergeldgesetz; BEEG: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; EStG: Einkommensteuergesetz; GKV: Gesetzliche Kranken- versicherung; MuSchG: Mutterschutzgesetz; SGB: Sozialgesetzbuch; UhVorschG: Unterhaltsvorschussgesetz