WD 9 - 074/14 Zur Diskussion über unerwünschte Nebenwirkungen von Schutzimpfungen
Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen, Jugend
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 11 WD 9 - 3000 – 074/14 träge liege im Mittel jährlich bei 207, darunter die der Anerkennung von Impfschäden bei 34. Sowohl Antragsstellungen als auch Anerkennungen hätten dabei in diesem Zeitraum tendenziell eher zugenommen. Die Zahlen müssten vor dem Hintergrund gesehen werden, dass beispielswei- se im Jahr 2008 fast 45 Mio. Impfdosen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abge- rechnet und verimpft worden seien. 4.2.1.2. Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KIGGS) Im Rahmen des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KIGGS) erhob das RKI zwischen Mai 14 2003 bis Mai 2006 unter anderem Daten zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu Schutzimpfungen. Insgesamt nahmen 17.641 Kinder und Jugendliche (8656 Mädchen, 8985 15 Jungen) im Alter von 0 bis 17 Jahren sowie deren Eltern an der Studie teil. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Angaben des RKI nach dem Zufallsprinzip ausgewählt worden. Für 15.958 Kinder und Jugendliche (90,5% aller Untersuchten) seien auch die Fragen nach Impfne- benwirkungen beantwortet worden. Eltern von 332 Kindern und Jugendlichen hätten angegeben, dass bei einer oder mehreren Impfungen Unverträglichkeiten aufgetreten seien. Die am häufigs- ten mit Nebenwirkungen in Verbindung gebrachte Impfung sei mit 15,2% eine Kombinations- impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) gewesen. Am zweithäufigsten seien mit 11,5% eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)-Impfung als schlecht vertragen angegeben worden. Häufigstes Symptom einer von Eltern berichteten Impfnebenwirkung sei Fieber gewe- sen, dies am häufigsten nach einer MMR-Impfung. Berücksichtigte man alle Mono- und Kombi- nationsimpfungen gegen Masern, werde Fieber nach 0,11% aller dokumentierten Masernimpfun- gen genannt. Das Auftreten von Impfmasern sei mit einer Häufigkeit von 0,04% berichtet wor- den. Würden alle nach einer Masernimpfung aufgetretenen Urtikarien und Hautausschläge als schwer von Impfmasern abgrenzbare Symptome mit berücksichtigt, träten mögliche Impfmasern in 0,08% der Fälle auf. Fieberkrämpfe seien nach fünf Masernimpfungen und damit mit einer Häufigkeit von 0,02% aufgetreten. Nach MedDRA -Kodierung entspreche dies einem „seltenen 16 Auftreten“. Bezogen auf alle dokumentierten Pertussis-(Keuchhusten)-impfungen wurde bei 0,007% der Impfungen von einem Fieberkrampf berichtet. Bei zwei Kindern mit Impfnebenwir- kungen waren diese nach Elternangaben amtlich als Impfschaden anerkannt worden. In beiden Fällen war nach einer BCG-Impfung ein Abszess an der Vakzinationsstelle aufgetreten. Keine der von den Eltern beschriebenen Nebenwirkungen deutete darauf hin, dass es sich bei ihnen um schwere, aber sehr seltene Nebenwirkungen wie idiopathische thrombozytopenische Purpura oder eine hypotone-hyporesponsive Episode gehandelt haben könnte. 14 Der KiGGS wurde von vom Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt. Ziel des Befragungs- und Untersuchungs- surveys war es, umfassende und bundesweit repräsentative Daten zum Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen zu erheben. Insgesamt nahmen 17.641 Kinder und Jugendliche (8656 Mädchen, 8985 Jungen) im Alter von 0 bis 17 Jahren sowie deren Eltern an der Studie teil. 15 Die Ergebnisse sind zusammengefasst dargestellt auf: Poethko-Müller C. u.a., Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, Fachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit, Prävention, Robert Koch-Institut, Ber- lin, Impfnebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen. Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssur- veys, Teil 1: Deskriptive Analysen, Bundesgesundheitsblatt 2011, Ausg. 54:357–364, und Teil II: Einflussfakto- ren auf elterliche Berichte über Impfungen, Bundesgesundheitsblatt 2011, Ausg. 54:365–371, Online publiziert am 23. Februar 2011 und in der Anlage 3 beigefügt. 16 MeDRA (Medical Dictionary for Regulatory http://www.meddra.org/how-to-use/support-documentation/german
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 12 WD 9 - 3000 – 074/14 In der Auswertung der Ergebnisse kommt das RKI zu dem Ergebnis, dass Angaben über Impfne- benwirken vor allem für in den alten Bundesländern lebende Kinder, für Kinder mit einem ho- hen sozioökonomischen Status, für Kinder ohne Migrationshintergrund und auffällig häufig bei Kindern, deren Eltern es für besser hielten, dass Kinder bestimmte Erkrankungen durchmachten, erkennbar sei. Weiter weist das RKI darauf hin, dass im Hinblick auf die Beurteilung der 17 Nebenwirkungshäufigkeit von Impfungen beachtet werden müsse, dass eine zeitliche Assoziation zwischen beobachtetem Symptom und Impfung nicht automatisch gleichzusetzen sei mit einem kausalen Zusammenhang. Insgesamt habe die KIGGS im Hinblick auf einen möglichen Zusam- menhang zwischen Schutzimpfungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen Bezug auf die Anzahl der verabreichten Impfdosen ermöglicht, da eine große, repräsentative Gruppe von Kindern und Jugendlichen standardisiert abgefragt worden sei. Jedoch stünden der Berechnung absoluter Nebenwirkungshäufigkeiten methodische Gründe entgegen. Der Wert von Nebenwir- kungsberichten durch die Patienten sieht das RKI darin, dass ein hoher Anteil an neuen, bislang unbekannten Nebenwirkungen erfasst werden könne. Allerdings hätten die als Impfnebenwir- kungen berichteten Symptome aber weitgehend dem bekannten Nebenwirkungsspektrum ent- sprochen und hätte keinen Anlass für eine veränderte Bewertung des Risikoprofils von Schutz- impfungen gegeben. 4.2.2. Positionen zu Gefährdungspotentialen Da die Diskussionen Kontroversen zu Fragen des Nutzens und der Gefahrenpotentiale von Schutzimpfungen sowohl generell als auch im Hinblick auf jede einzelne Schutzimpfungen kont- rovers geführt wird und jeweils mit Meinungen oder spezifischen Untersuchungen belegt wird, sprengte die Darstellung dieser Positionen den Rahmen dieses Sachstandes. Daher werden im Folgenden – um einen Überblick zu bieten – die Positionen ausgewählter Institutionen und Or- ganisationen zur Schutzimpfung im Allgemeinen und zu bestimmten Schutzimpfungen im Spe- ziellen exemplarisch vorgestellt. Einen Überblick zu möglichen Komplikationen bietet das Epidemologische Bulletin des RKI, Ausgabe 22. Juni 2007, N5. 25. Hierin sind – nach Art der Impfung geordnet – mögliche uner- wünschte Nebenwirkungen einer Schutzimpfung jeweils nach den folgenden Kriterien darge- stellt: Lokal- und Allgemeinreaktionen Komplikationen und Krankheiten / Krankheitserscheinungen in ungeklärtem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung Das Bulletin ist in der Anlage 4 beigefügt. 17 Poethko,-Müller, C., Teil II, S. 367
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 13 WD 9 - 3000 – 074/14 4.2.2.1. Position des Robert Koch-Instituts Das RKI verneint die Möglichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Schutzimpfungen nicht und weist darauf hin, dass gemäß § 6, Abs.1 IfSG allein der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch einen behandeln- den Arzt an das zuständige Gesundheitsamt namentlich meldepflichtig sei. Die Weiterleitung 18 erfolgt anonym über die Landesgesundheitsämter an das PEI. Gleichwohl kommt das RKI zu der 19 Einschätzung, dass Impfungen zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, gehören. Moderne Impfstoffe seien gut verträglich und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen würden nur in seltenen Fällen beobachtet. Typische Beschwerden nach einer Impfung seien Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Impf- stelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein seien möglich. Diese Reaktionen seien aber Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Im- munsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen ab. Schwerwiegen- de Komplikationen nach Impfungen seien aus der Sicht des RKI sehr selten. Das RKI führt weiter aus, dass die Feststellung, ob eine im zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland sei. Falls eine impfbedingte Schädigung nach- weisbar sei, können Betroffene einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen. Dies ist in § 60 IfSG ausdrücklich geregelt. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Ver- sorgungsamtes ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich. Das Gesundheitsamt kann Hil- festellung bei der Einleitung der notwendigen Untersuchungen, die zur Klärung des Falles füh- ren, leisten und Hilfe bei der Einleitung des Entschädigungsverfahrens anbieten. Das Robert Koch-Institut ist demgegenüber eine Bundesbehörde und hat hier keine Zuständigkeit oder Be- fugnis. 4.2.2.2. Position des Paul-Ehrlich-Instituts Nach Einschätzung des PEI ist in den letzten Jahren eine wachsende Sorge über reale und ver- meintliche Risiken von Impfungen zu beobachten. Ein Grund dafür sei, dass die Mehrzahl der in früheren Zeiten häufigen und gefürchteten Infektionen in der Tat aus dem Blickfeld verschwin- det, was unter anderem ein Erfolg der Impfungen sei. So erlangten immer wieder sehr seltene oder auch hypothetische, unerwünschte Ereignisse die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Eine nachlassende Akzeptanz von Impfungen und dadurch resultierende sinkende Impfraten könnte aber die Gefahr eines erneuten Anstiegs der durch Imp- fungen vermeidbaren Erkrankungen mit sich bringen. Impfstoffe seien, wie alle anderen wirksa- men Arzneimittel auch, nicht völlig frei von Nebenwirkungen. In äußerst seltenen Fällen könn- 18 Informationen zur Position des RKI nach: http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Impfsicherheit/sicherheit_impfungen_node.html (30. Juli 2014). 19 Informationen für Ärzte, worin die Meldepflicht besteht, sind eingestellt auf: http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Impfsicherheit/Aufklaerungsbedarf.html?nn=2521092 (Stand 30. Juli 2014).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 14 WD 9 - 3000 – 074/14 ten sie zu Gesundheitsstörungen und Erkrankungen führen. An ihre Sicherheit würden aber noch höhere Anforderungen gestellt als etwa an Arzneimittel zur Behandlung schwerer Erkrankungen, denn Schutzimpfungen würden zumeist bei gesunden Personen eingesetzt. Dies stelle auch hohe Anforderungen an die Methoden der Arzneimittelsicherheit von Impfstoffen. Impfstoffe seien heute sicherer als je zuvor. Eine wichtige Aufgabe sei es, diese Botschaft der Öf- fentlichkeit kompetent nahezubringen, damit das Vertrauen in die Impfempfehlungen weiterhin gestärkt werde. 20 In einer Email erläutert das PEI zur Frage einer belastbaren Erhebung von Impfschäden, dass das RKI eine Surveillance zu dem Thema durchgeführt habe. Aber auch hier sei das Ungleichgewicht zwischen Geimpften und Ungeimpften deutlich geworden: Aufgrund des geringen Anteils Ungeimpfter in der Bevölkerung ist deren Anzahl selbst in der groß angelegten KIGGS-Studie gering, so dass statistische Auswertungen – insbesondere bei Subgruppenanalysen – auf Fall- zahlprobleme stoßen. Eine Schlussfolgerung der Studie sei dennoch, dass die Unterschiede im Auftreten allergischer Erkrankungen und der Häufigkeit von Infekten zwischen Ungeimpften und Geimpften nicht zu beobachten sei.“ 21 4.2.2.3. Position der Bundesärztekammer Nach Ansicht des Deutschen Ärztetages (die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekam- mer - BÄK) gehören Schutzimpfungen zu den wirksamsten Maßnahmen der primären Prävention gegen Infektionskrankheiten. Die rechtlichen Grundlagen seien in Deutschland mit dem Infekti- onsschutzgesetz klar geregelt. Um so erstaunlicher sei die Tatsache, dass auch ärztlicherseits in zunehmendem Maße von empfohlenen Standardimpfungen abgeraten werde, denn behandelnde Ärzte hätten die Pflicht, den Patienten auf die Notwendigkeit und Möglichkeit der Impfung gegen verschiedene Ansteckungskrankheiten aufmerksam zu machen. Entscheidend für eine Schutz- impfung müsse die vorherrschende Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen Medizin sein. Disziplinarisch und rechtlich bliebe dies zurzeit in Deutschland noch unbeachtet. In diesem Zu- sammenhang forderte beispielsweise der Deutsche Ärztetag in seiner 109. Tagung vom 23. bis 26. März 2006 die Ärztekammern auf zu prüfen, ob gegen Ärzte, die sich explizit und wiederholt gegen empfohlene Schutzimpfungen nach §20 Abs. 3 IfSG ausgesprochen haben, berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden könnten, da sie – so die Auffassung des Ärztetages – mit ihrem Ver- halten gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht verstießen. 22 20 Weißer, K., Barth, I., Keller-Stanislawski, B., Bundesinstitut für Sera und Impfstoffe (PEI), Paul-Ehrlich-Institut, Langen, Sicherheit von Impfstoffen, Bundesgesundheitsblatt 2009 · 52:1053–1064, DOI 10.1007/s00103-009- 0961-y, Online publiziert: 14. Oktober 2009, S. 1036, abrufbar auf: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Nebenwirkungen/nebenwirkungen_node.html (Stand 30. Juli 2014). 21 Das PEI übermittelte die Informationen und Einschätzungen in einer Email vom 28. Juli 2014. Die erwähnte Studie des RKI wird auf http://www.aerzteblatt.de/archiv/80866/ (Stand 6. August 2014) vorgestellt. 22 http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.3920.3977.4007.4018 (Stand 1. August 2014).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 15 WD 9 - 3000 – 074/14 4.2.2.4. Ärzte für individuellen Impfentscheid e.V. Nach eigenem Verständnis handelt es sich bei dem Verein „Ärzte für Individuelle Impfentschei- dung“ um keine Impfgegner, da Impfungen nach dessen Auffassung einen Schutz vor bedrohli- chen Erkrankungen vermitteln können. Ihr Einsatz habe weltweit zu einem besseren Gesund- heitsstatus vieler Menschen beigetragen. Impfstoffe könnten jedoch – wie alle Arzneimittel – auch schwere unerwünschte Wirkungen hervorrufen, im Einzelfall mit bleibender Beeinträchti- gung der Gesundheit. Daher sollten Impfungen – als präventive, am Gesunden vorgenommene Maßnahmen – besonders hohen Sicherheitsansprüchen genügen. Es sei in jedem Einzelfall zwi- 23 schen den Risiken der jeweiligen Erkrankung und dem mit der Impfung verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit abzuwägen. Dies gelte insbesondere auch für Kinder hinsichtlich ihrer immunologischen und neurologischen Reifung. Eine Entscheidung setze eine umfassende Kenntnis der kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Impfstoffen und Impfprogram- men voraus. Derzeit fehlten derartige Untersuchungen fast vollständig. Nur eine differenzierte, ärztliche Aufklärung über alle bekannten individuellen und epidemiologischen Aspekte jeder einzelnen Schutzimpfung oder jedes Impfprogramms könne Eltern bei einer verantwortlichen Entscheidungsfindung helfen. Vor diesem Hintergrund fordert der Verein: Erhalt der freien, individuellen Impfentscheidung nach differenzierter, umfassender und ergebnisoffener ärztlicher Beratung, umfassende und unabhängige Untersuchungen zu Sicherheit, Auswirkungen und Nach- haltigkeit von Schutzimpfungen und Impfprogrammen, freie, öffentliche und vorurteilsfreie Diskussion dieser Erkenntnisse. Eine Impfpflicht wird von dem Verein abgelehnt. In diesem Zusammenhang hebt er kritisch her- vor, dass die Empfehlungen der STIKO zunehmend den Charakter medizinischer Standards an- nähmen. Weiterhin wird unterstrichen, dass eine wichtige Voraussetzung für die Glaubwürdig- keit der STIKO eine völlige Unabhängigkeit jedes einzelnen Mitgliedes von Unternehmen der Pharmaindustrie sei. Finanzielle oder sonstigen Verflechtung konterkarierten Sinn, Aufgabe und Autorität der STIKO. Diese Ziele und Forderungen fanden ihren Niederschlag in dem so genannten Wuppertaler Mani- fest, das auf einer Konferenz, die vom 01. bis 02. Oktober 2010 in Wuppertal stattfand, verab- schiedet wurde. 24 Der Verein warnt insbesondere vor Schutzimpfungen, die nicht nur unmittelbare negative, son- dern auch langfristige schwerwiegende unerwünschte gesundheitliche Folgen für einen Schutz- geimpften nach sich zögen. Als Beispiel wird in diesem Zusammenhang die Schutzimpfung ge- gen Windpocken angeführt. Unter Berufung auf namhafte Epidemiologen wird befürchtet, dass durch den Wegfall von Wildwindpockeninfektionen mittelfristig eine Zunahme an Herpes Zos- 23 Folgende Ausführungen siehe: http://www.individuelle-impfentscheidung.de/index.php/er-uns-mainmenu-4 (Stand 30. Juli 2014). 24 Das so genannte „Wuppertaler Manifest“ ist in der Anlage 5 beigefügt.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 16 WD 9 - 3000 – 074/14 ter-Fällen (Gürtelrose) zu verzeichnen sein werde, wobei pessimistische Prognosen sogar davon ausgingen, dass bis zu 50% der Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen nach einer solchen Imp- fung hiervon betroffen sein könnten Weiterhin wird ausgeführt, dass die im Kindesalter durch- 25 lebten Windpocken mit einer Reihe positiver Effekte für das spätere Leben verbunden seien. So verringere sich das Risiko, an Diabetes mellitus, Knochen- und Hirntumoren und möglicherweise auch an anderen Krebsarten zu erkranken. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob eine generelle Empfehlung für eine Windpockenschutzimpfung sinnvoll sei. 4.2.2.5. Einschätzungen aus anthroposophischer Sicht Beispielhaft seien hier zwei Organisationen praktizierender Ärzte vorgestellt, die in einer anth- roposophischen Tradition stehen und eine kritische Position zu Schutzimpfungen vertreten. Er- kenntnisse zu anderen ärztlichen Organisationen von Medizinern in Deutschland, die sich aus weltanschaulichen Gründen kritisch mit dem Thema Impfung auseinandersetzen wurden, liegen nicht vor. 4.2.2.5.1. Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland Anthroposophisch orientierte Ärzte richten nach Darstellung der Gesellschaft Anthroposophi- scher Ärzte in Deutschland (GAÄD) ihre Aufmerksamkeit nicht nur auf eine Diagnose und die Entwicklung einer Therapie sondern auch auf die menschliche Fähigkeit des Lernens und dessen Bedeutung beispielsweise für die Entwicklung des Immunsystems (Umgang mit Infektionen, Autoagressionskrankheiten, Tumorimmunologie). Sie betrachten den Menschen als ein „offenes System“, dessen Ressourcen voll nur entwickelt werden könnten, wenn er als Patient sich als Lernender und nicht nur als Leistungsempfänger der Medizin verstehe. Nach dieser Auffassung besitze jeder Mensch vier so genannte „Organisationsebenen“ (Körper, Leben, Seele, Geist). Da diese bei jedem Menschen unterschiedlich ausgeprägt seien, müsste ein solcher ganzheitlicher Ansatz in einer stark individualisierten Therapie ihren Ausdruck finden. Dies gelte auch für Schutzimpfungen. 26 4.2.2.5.2. Dachverband anthroposophische Medizin in Deutschland Nach Ansicht des Dachverbandes Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) stellt eine Impfung einen Eingriff in das bestehende Immunsystem dar. Gerade bei Neugeborenen und Säuglingen, bei denen das Immunsystem noch nicht ausgereift ist, könne nach dem jetzigen Wis- sensstand aber noch nicht abschließend definiert werden, welche Konsequenzen dieser Eingriff langfristig für das Immunsystem habe. Untersuchungen über langfristige Impfauswirkungen und die Nachhaltigkeit von Impfprogrammen fehlten weiterhin fast vollständig. Auch die toxikologi- 25 Nach http://www.individuelle-impfentscheidung.de/index.php/stellungnahmen-mainmenu-13/28- stellungnahme-zur-windpockenimpfung (Stand 4. August 2014). Die Quellen für diese Position sind auf der ge- nannten Website aufgeführt. 26 Anthroposophische Medizin, eingestellt auf: http://www.gaed.de/gaaed/was-ist-anthroposophische- medizin.html (Stand 31. Juli 2014). Die anthroposophisch orientierte Ärzte Gesellschaft (GAÄD) ist ein Dach- verband anthroposophisch orientierter Ärzte in Deutschland.
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 17 WD 9 - 3000 – 074/14 schen Aspekte von Impfstoffen und möglichen Nebenwirkungen auf die neurologische Entwick- lung seien nicht in allen Punkten geklärt. 4.2.2.6. Einschätzungen aus homöopathischer Sicht 4.2.2.6.1. Deutsche Homöopathische Union Die Deutsche Homöopathische Union weist darauf hin, dass ein direkter Ersatz einer Impfung durch homöopathische Arzneimittel nicht möglich sei. Wohl aber sei eine Behandlung von Impf- komplikationen mit homöopathischen Methoden angezeigt. Zu unerwünschten Impfreaktionen aus Sicht der Deutschen Homöopathischen Union zählen: Örtliche Reaktion/Entzündung der Impfstelle: blasse Schwellung, Hitze, stechender Schmerz oder hochrote Schwellung mit pochenden oder brennenden Schmerzen, Bläs- chenbildung, Abszessbildung oder Eiterung an der Impfstelle, Verschiedenste Hautausschläge mit intensivem Juckreiz, Haut trocken und schuppig so- wie Ausschläge, fleckig oder mit Bläschen, juckend, brennend, Unruhezustände, Hohes Fieber, Unruhe trockene Haut, großer Durst, Als Spätreaktion: Infektanfälligkeit, vor allem chronische Mittelohrentzündungen. 27 Allerdings gibt es im Spektrum der Homöopathie auch Positionen, die eine Impfung von Kindern grundsätzlich ablehnen, da Kinderkrankheiten eine wichtige Funktion bei der Stabilisierung des Immunsystems und der Stabilisierung gegen den Ausbruch erblich bedingter Krankheiten hät- ten.28 4.2.2.6.2. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhA) Der DZVhA weist auf einen nach seiner Wahrnehmung bestehenden Zielkonflikt im Zusammen- hang mit Schutzimpfungen hin. So sei im öffentlichen Gesundheitsdienst die Verhinderung von Ansteckung oberstes Ziel, dem eine möglichst hohe Impfrate diene. Für den einzelnen Menschen sei dagegen die Förderung und Erhaltung der eigenen Gesundheit der höchste medizinische An- spruch. Nicht immer ließen sich beide Forderungen gleichzeitig erfüllen. In der individuellen Medizin sei jeder Fall ein besonderer Einzelfall. Eine Impfempfehlung könne daher nur eine Leit- linie sein, die gemäß der individuellen Besonderheiten dem Einzelfall angepasst werden müsse. Dabei müssten Konstitution, Vorerkrankungen, bestehende Krankheiten, aber auch persönliche Einstellungen berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit unerwünschten Nebenwirkungen auf eine Schutzimpfung fordert der DZVhA eine vorurteilsfreie Dokumentation durch den jeweils verantwortlichen Arzt für die Arz- neimittelkommission der deutschen Ärzteschaft oder für das PEI. 27 Nach: http://www.dhu.de/seiten/gesundheit/allgemein/impfungen.htm (Stand 4. August 2014). 28 Ein Beispiel hierzu auf: http://www.homoeopathie-luzern.ch/homoeopathie- luzern/de/hom/dossiers/impfen/homoeo_impfen.htm (Stand 4. August 2014).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 18 WD 9 - 3000 – 074/14 Eine vorschnelle Einstufung einer im Zusammenhang mit einer Schutzimpfung auftretenden Er- krankung als zufälliges Aufeinandertreffen verhindere eine aussagekräftige Erfassung möglicher unerwünschter Arzneiwirkungen und eine sofortige sinnvolle Therapie auch leichterer Impffol- gen. Die Behandlung von unerwünschten Schutzimpfungsfolgen durch Homöopathie sei mit zahlreichen guten Erfahrungen belegt. Auch der DZVhA unterstreicht, dass es kei- ne„homöopathischen Impfungen“ gebe. 29 5. Schlussbemerkung Die Einschätzungen des RKI und die des PEI zu den möglichen Folgeschäden einer Schutzimp- fung, die sich im Wesentlichen mit denen der WHO decken, einerseits und die von Impfgeg- 30 nern oder –kritikern andererseits gehen weit auseinander. Eine Verifizierung der einen oder an- deren Position aufgrund von belastbaren empirischen Daten ist bisher nicht erfolgt und erscheint auch methodisch schwierig, da eine entsprechende Fragestellung beispielsweise darauf zielen müsste, ob Krankheiten bei geimpften und ungeimpften Personen in unterschiedlicher Ausprä- gung und Intensität zu Tage treten. In diesem Zusammenhang weist beispielsweise das PEI da- rauf hin, dass es eine verschwindend kleine Population von Kindern gebe, die nicht geimpft sei. Dies sei keine gute Grundlage für epidemiologische Studien. Es sei aber auch nicht möglich, eine doppelblinde placebo-kontrollierte Studie durchzuführen, wie Impfkritiker es manchmal forder- ten. Das bedeute, dass man eine Gruppe Kinder mit Impfstoffen und eine andere mit Placebos impfte, wobei der Arzt nicht wisse, welche Kinder wie behandelt worden seien. Das sei aber ethisch nicht vertretbar. Auch unterscheiden sich das handlungsleitende Interesse beider Positionen in einem wesentli- chen Punkt: Während sich Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens – auch qua Auftrag – mit der Frage auseinandersetzen, wie die Allgemeinheit vor Epidemien zu schützen ist, befassen sich beispielsweise anthroposophisch orientierte Mediziner in einem weitaus stärkeren Maße mit der Frage, welche Wirkung in einem ganzheitlichen Sinne eine bestimmte Impfung im Einzelfall haben kann. 29 Gemäß einer Pressemitteilung des DZVHAE eingestellt auf: https://www.dzvhae.de/homoeopathie- presse/pressemitteilungen/-1-563.html 30 Siehe hierzu http://www.who.int/features/qa/84/en/ (Stand 6. August 2014). Die WHO setzt sich an dieser Stel- le kritisch mit Argumenten von Impfkritikern auseinander.