/ 12
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag                                                      Drucksache 7/4839 7. Wahlperiode 09.03.76 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Sprung, Frau Berger (Berlin), Haase (Kassel), Dr. Waigel, Schmitz (Baesweiler), Schröder (Lüneburg), Picard, Frau Pieser, Müller (Berlin) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 7/4779 — betr. Zahlungen an die DDR und die anderen Ostblockstaaten sowie Warenaustausch mit der DDR und den anderen Ostblockstaaten in den Jahren 1970 bis 1975 einschließlich Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 5. März 1976 die o. g. Kleine Anfrage im Ein- vernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesmini- ster für Wirtschaft namens der Bundesregierung wie folgt be- antwortet: I.     DDR I. 1. Welche Geldzahlungen sind in den einzelnen Jahren 1970 bis 1975 einschließlich an die DDR erfolgt L 1.1 zu Lasten des Bundeshaushalts (unmittelbar oder — durch Erstattungen — mittelbar), In den Jahren 1970 bis 1975 sind im Sinne der Anfrage folgende Zahlungen zugunsten der DDR (in Mio DM bzw. VE) geleistet worden: unmittelbare Leistungen Pauschalsumme gemäß Artikel 18 des Transitabkommens vom 17. Dezember 1971 1970 —            — 1971     —        — 1972     —     234,9 1973     —     234,9 1974     —     234,9 1975     —     234,9 Mittelbare Leistungen Erstattung der Steuerausgleichsabgaben im Verkehr mit Berlin (West) 1 ) und mit der DDR 1970     —       52,3 1971     —       57,5 1) bis zum 31. Dezember 1971
1

Drucksache 7/4839                        Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 1972     —       1,4 1973     —       0,2 1974     —       0,4 1975     —       0,3 Erstattung von Visagebühren bei Reisen von und nach Berlin (West) 2 ) und von Westdeutschen in die DDR 1970     —     45,4 1971     —     48,6 1972     —      16,8 1973     —     14,8 3) 1974     —       4,0 1975     —       7,5 Mit der DDR abgerechnete Einreisegenehmigungsgebühren für Reisen von Westberlinern in die DDR und nach Berlin (Ost) 1970 —           — 1971     —       — 1972     —     20,3 1973     —     30,1 4) 1974     —      12,0 1975     —      18,0 Außerdem ist im Haushaltsjahr 1971 ein einmaliger Betrag von 250,0 als Pauschalbetrag gemäß Ziffer 2 des Protokolls vom 30. September 1971 (Mehrleistungen der DDR-Post bis 1966) gezahlt worden. I.  1.2 aus dem Haushalt des Landes Berlin, Zuschüsse für den Güterferntransport zum Ersatz von Straßen- benutzungsgebühren 1970     —     39,2 1971     —     40,5 1972    —        1,6 1973 —          — 1974 —          — 1975 —          — Für Dienstleistungen der DDR aufgrund vertraglicher Ab- machungen des Landes , Berlin bzw. seiner Eigenbetriebe wer- den folgenden Zahlungen geleistet (die Mittel dafür werden von den Eigenbetrieben und nur teilweise aus dem Haushalt des Landes aufgebracht) : 2) bis zum 31. Dezember 1971 3) seit 1. Juli 1973 Erstattung nur noch an Personen über 60 Jahre 4) einschließlich Vorauszahlung
2

Deutscher Bundestag — 7.Wahl periode Drucksache 7/4839 Abnahme von Bauschutt, Bodenaushub und festen Siedlungs- abfällen 1970    –       0,04 1971    –       0,06 1972    –       0,9 1973    –       8,1 1974    –     11,4 1975    –     13,8 Abnahme und Beseitigung von Abfallstoffen (Berliner Stadt- reinigung) 1970 –          – 1971    –       – 1972    –       2,0 1973    –       0,9 1974    –       0,4 1975    –      11,3 Abnahme und Behandlung von Abwässern – Saldenverrech- nung – (Berliner Entwässerungswerke) 1970    –       9,4 1971    –       9,1 1972    –       8,9 1973    –       8,7 1974    –       8,2 1975    –     10,9 Nutzungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten der durch Ber- lin (Ost) führenden Tunnelstrecken der U-Bahn (BVG) 1970    –       2,2 1971    –       3,0 1972    –       3,0 1973    –       2,6 1974    –       3,0 1975    –       3,0 Aus dem Haushalt des Landes Berlin ist im Jahre 1972 außer- dem einmalig eine Zahlung von 35,0 als Wertausgleich auf- grund des Gebietsaustausches gemäß Vereinbarung vom 20. De- zember 1971 geleistet worden. Zwischenfinanzierung der mit der DDR abgerechneten Kosten für die medizinische und gesundheitliche Betreuung sowie für Krankentransporte von Westberlinern (durchlaufende Posten im Haushalt des Landes) 1970 –         – 1971    –      – 1972    –       0,25 1973    –       0,3 1974 –         0,2 1975    –      0,3
3

Drucksache 7/4839                       Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode I. 1.3 aus den Haushalten von Bundespost und Bundesbahn, Bundespost Pauschalzahlung gemäß § 2 der              Vereinbarung vom 29. April 1970 1970      -      68,0 5) 1971      -      30,0 1972      -      30,0 1973 -           30,0 1974      -      30,0 1975 -           30,0 Achskilometervergütung für Postzugbeförderung im Berlinver- verkehr 1970      -        5,5 1971      -        5,6 1972 -             5,3 1973      -        4,7 1974 -             4,3 1975      -        4,1 Im Jahre 1972 ist außerdem ein einmaliger Investitionskosten- beitrag für Telefonleitungen in Berlin in Höhe von 3,0 gezahlt worden. Bundesbahn Saldenausgleich der Deutschen Bundesbahn an die Deutsche Reichsbahn (für Güter- und Personenverkehr, Miete, für Güter- wagen und Paletten, Zugdienste, Schadenersatz usw.) 1970      -       15,6 1971      -       12,8 1972      -      24,6 1973      -        _6) 1974      -        _6) 1975      -        _6) I. 1.4 von Stellen der Wirtschaft und von Privaten (z. B. Ver- kehrsabgaben, Transitgebühren), Wie bereits in der Drucksache 7/1554 ausgeführt, kommen im Gesamtzusammenhang der Anfrage hier keine Zahlungen in Be- tracht, für die Gegenleistungen - Dienstleistungen oder Waren- lieferungen - an Unternehmen oder Privatpersonen im Bundes- gebiet und in Berlin (West) erbracht werden, wie z. B. im Eisen- bahngüter- und Personenverkehr, im Genex-Geschenkdienst, für Leistungen von Reisebüros usw. 5) rückwirkende Zahlung für die Jahre 1967 bis 1969 unter Anrechnung von vorher geleisteten 22,0 6) seit 1973 hat die Bundesbahn einen Aktivsaldo und zwar 11,8 (1973), 117,3 (1974) und 112 (1975; vorläufig)
4

Druc ks ache 7 /4839 Deutscher Bundestag - 7 Wahlperiode Gebühreneinnahmen der DDR dürften in folgender Größen- ordnung angefallen sein: Visagebühren, die nicht erstattet werden (siehe dazu oben 1.1) 1970     -     17,7 1971     -     14,0 1972     -     10,5 1973 -        20,81 1974     -    22,5 1975 -        39,5 Straßenbenutzungsgebühren 1970     -    20,9 1971     -    23,4 1972     -      6,2 1973    -      12,4 1974    -      11,0 1975    -     20,0 Die vorstehend genannten Zahlen sind aufgrund der vorliegen- den Reise- und Verkehrszahlen geschätzt worden. Über weitere Abgaben, wie z. B. Zahlungen von Genehmi- gungsgebühren, Ordnungsstrafen u. ä. lassen sich mangels statistischer Anhaltspunkte keine Angaben machen. Die Grö- ßenordnung dieser Zahlungen dürfte jedoch nicht erheblich sein. I. 1.5 von den Rentenversicherungsträgern der Bundesrepublik Deutschland an Bewohner der DDR? Von den Rentenversicherungsträgern der Bundesrepublik Deutschland werden an Bewohner der DDR grundsätzlich keine Geldzahlungen geleistet. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Zusatzrenten an Berliner Grenzgänger gemäß Artikel 2 § 53 a ArVNG. Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig. I.  2. Welche Beträge hat die DDR in den einzelnen Jahren von 1970 bis 1975 vereinnahmt aufgrund des Zwangsumtausches von DM-Westbeträgen in DM-Ostbeträge im Besuchsreise- verkehr? Die Deviseneinnahmen der DDR aus dem sogenannten Mindest- umtausch lassen sich nur mit großen Schwierigkeiten schätzen, weil nicht bekannt ist — der Anteil der vom Umtausch befreiten Jugendlichen und Rentner an der Gesamtzahl der Besucher, die Aufenthaltsdauer der Reisenden in der DDR, — die genaue Verteilung der Reisenden auf Berlin (Ost) und die DDR. 7) seit 1. Juli 1973 Erstattung nur noch an Personen über 60 Jahre
5

Drucksache 7/4839                      Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Nach groben Schätzungen, die weithin von nicht überprüfbaren Annahmen ausgehen müssen, haben sich die Einnahmen der DDR aus dem Mindestumtausch in den Jahren von 1970 bis 1975 jeweils in Größenordnungen von 130 bis zu 230 Mio DM jährlich bewegt. I. 3.  Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanziellen Aus- wirkungen der bestehenden Umsatzsteuervergütung für Lieferungen aus der DDR in den Jahren 1970 bis 1975? Die umsatzsteuerlichen Mindereinnahmen durch den Kürzungs anspruch bei den Bezügen aus der DDR betragen: 1970 - 150 Mio DM 1971 - 215 Mio DM 1972 - 215 Mio DM                             - 1973 - 240 Mio DM 1974 - 310 Mio DM 1975 - 320 Mio DM Diese Zahlen dürfen jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Sie verringern sich um die Mehreinnahmen aus der Besteue- rung der Leistungen in die DDR (6 bzw. 3 v. H.). Per Saldo ver- bleiben folgende Steuermindereinnahmen: 1970 - 90 Mio DM 1971 -        80 Mio DM 1972 -        70 Mio DM 1973 -        90 Mio DM 1974 - 120 Mio DM 1975 - 110 Mio DM I. 4. In welcher Höhe sind der DDR innerhalb der Swing-Ver- einbarung in den einzelnen Jahren 1970 bis 1975 zinslose Bundesbankkredite eingeräumt, und inwieweit sind diese in den einzelnen Jahren ausgenutzt worden? Welche Rege- lungen sieht in diesem Zusammenhang die neue Swing- Vereinbarung mit der DDR vor? Aufgrund der mit der DDR abgeschlossenen Swing-Verein- barung vom 5. Dezember 1968 wurden in den Jahren 1970 bis 1975 folgende Swing-Höhen (in Mio VE) vereinbart: 1970    -   440 8 ) 1971 - 440 1972 - 585 1973 - 620 1974 - 660 1975 - 790 8) ab 10. Mai 1970, bis 9. Mai: 380
6

Deutscher   Bundestag — 7. Wahlperiode  Drucksache 7/4839 Die Swing-Beträge wurden im Jahresdurchschnitt wie folgt aus- genutzt: 1970     -    387,0 1971     -    412,7 1972     -    538,8 1973     -    591,9 1974 - 558,8 1975     -    714,8 Durch die am 12. Dezember 1974 mit der DDR abgeschlossene Swing-Vereinbarung wurde die frühere Vereinbarung von 1968, die Ende vergangenen Jahres auslief, mit der Maßgabe ver- längert, daß — der jährlich zu vereinbarende Swing höchstens 850 Mio VE beträgt, und — bis Mitte 1980 über die weitere Gestaltung und Rückführung des Swings für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 1981 bis 31. Dezember 1985 verhandelt wird. I. 5. Wie hat sich der Interzonenhandel in den einzelnen Jahren 1970 bis 1975 entwickelt, und wie wird er sich nach Meinung der Bundesregierung im laufenden Jahr 1976 voraussichtlich entwickeln (Summe der Lieferungen der Bundesrepublik, Summe der Bezüge der Bundesrepublik, Saldo)? Der innerdeutsche Handel hat sich seit 1970 wie folgt ent- wickelt (in Mrd. VE) : Lieferungen        Bezüge aus             Saldo zu in die DDR            der DDR         Lasten d. DDR 1970                    2,48                 2,06                  0,42 1971                    2,65                 2,58                  0,07 1972                    2,96                 2,39                  0,57 1973                    2,94                 2,69                  0,15 1974                    3,66                 3,26                  0,40 1975                    4,03                 3,39                  0,64 Der kumulierte Aktivsaldo der Bundesrepublik Deutschland erhöhte sich von 1,9 Mrd. VE in 1970 auf ca. knapp 2,4 Mrd. VE Ende 1975. Endgültige Zahlen für 1975 liegen noch nicht vor. Der kumulierte Aktivsaldo stieg in den einzelnen Jahren nicht immer um die volle Summe der jährlichen Salden zu Lasten der DDR, weil diese einen Teil ihrer Käufe in freier DM be- zahlt hat. Diese Lieferungen brauchten daher nicht mit Gegen- lieferungen verrechnet zu werden. Für 1976 erwartet die Bundesregierung eine weitere konti- nuierliche Zunahme des Handels mit der DDR. Dabei ist von großer Bedeutung, daß es der DDR gelingt, durch eine Steige- rung ihrer Leistungen die Schere zwischen den beiderseitigen Lieferungen wieder zu schließen.
7

Drucksache 7/4839                     Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode II.     Ostblockstaaten (RGW-Staaten und Jugoslawien) II. 1. Welche Leistungen sind aus dem Bundeshaushalt in den einzelnen Jahren von 1970 bis 1975, aufgegliedert nach Einzelländern - auch im Zusammenhang mit Wiedergut- machung oder Erstattungsabkommen - an die RGW-Staaten und Jugoslawien erbracht worden? Mit welchen Leistungen ist für die kommenden Jahre zu rechnen? Folgende Leistungen sind festgestellt worden: 1.1 Leistungen aufgrund von Pauschalabkommen über Für- sorgeleistungen für Opfer von Menschenversuchen nach dem Beschluß der Bundesregierung vom 26. Juli 1951 Solche Leistungen haben die CSSR (Vereinbarung vom 30. Ok- tober 1969) in Gesamthöhe von 7,5 Mio DM, Ungarn (Verein- barung vom 22. Januar 1971) in Gesamthöhe von 6,25 Mio DM und Polen (Vereinbarung vom 15. November 1972) in Gesamt- höhe von 100,0 Mio DM 9 ) erhalten. Die Zahlungen verteilen sich auf die Haushaltsjahre wie folgt: CSSR 1970   -      3,75 (Rest) 1971   -      - 1972   -      - 1973   -      - 1974   -      - 1975   -      - Ungarn 1970   -      - 1971   -       6,25 1972   -      - 1973   -      - 1974 1975   -      - Polen 1970 1971   -       - 1972   -     51,5 1973   -     51,5 1974   -       - 1975   -       - Die Ausgaben wurden aus Kap. 60 04 Tit. 686 31 des Bundes- haushalts geleistet. Für die Jahre ab 1976 sind keine weiteren Leistungen zu er- warten. 1.2 Leistungen aus Anlaß von Naturkatastrophen Solche Leistungen wurden anläßlich der Flutkatastrophen in den Jahren 1970 und 1975 als humanitäre Hilfe und als Um- schuldungshilfe für fällig werdende Raten aus vom Bund ver- bürgten Exportkrediten an Rumänien gewährt: 9) zuzüglich Ausgleich von Verwaltungskosten
8

Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4839 1.2.1 Humanitäre Hilfe Aus Anlaß der Flutkatastrophe 1970 wurden 10 Mio DM, aus Anlaß der Flutkatastrophe 1975 wurden 5,52 Mio DM an Rumänien gezahlt. 1.2.2 Umschuldungshilfe Zur Milderung der Folgen der Flutkatastrophe 1970 wur- den die von Mitte 1970 bis Ende 1971 fällig werdenden Raten aus dem vom Bund verbürgten Exportkrediten über einen Zeitraum von 8 1 /2 Jahren (davon 3 1/2 Freijahre) umgeschuldet. Hierfür wurden 1970 und 1971 insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 2,62 Mio DM aus dem Schadenstitel (Kap. 32 08 Tit. 870 01) eingesetzt. Bis heute wurden rd. 60 Mio DM getilgt, so daß noch rd. 200 Mio DM offenstehen. 1.3 Leistungen im Wege der Kapitalhilfe Solche Leistungen hat Jugoslawien erhalten: Mit Vertrag vom 20. Dezember 1972 wurden 300 Mio DM Warenhilfe zu 2,5 v. H. Zinsen, 20 Jahren Laufzeit mit 8 lei- stungsfreien Jahren, und mit Vertrag vom 10. Dezember 1974 wurden 700 Mio DM Kapitalhilfe (Projekt- und Warenhilfe) zu 2 v. H. mit 30 Jahren Laufzeit bei 10 freien Jahren gewährt. Die 300 Mio DM Warenhilfe sind sofort abgeflossen. Von dem Kapitalhilfekredit von 700 Mio DM sind in den Jahren 1974, 1975 und 1976 560 Mio DM ausgezahlt worden. 1977 werden voraussichtlich die restlichen 140 Mio DM gezahlt werden. Mit weiteren Leistungen für die kommenden Jahre ist nicht zu rechnen. 1.4 Leistungen im Wege eines Finanzkredits Solche Leistungen werden an Polen gemäß dem Abkommen über die Gewährung eines Finanzkredits vom 9. Oktober 1975 erbracht. Die einzelnen Tranchen dieses Kredits im Gesamtbe- trage von 1 Mrd. DM (1975: 340 Mio DM, 1976: 330 Mio DM, 1977: 330 Mio DM) werden auf dem Kapitalmarkt aufgenom- men und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Ver- fügung gestellt. Aus dem Bundeshaushalt werden lediglich die Zinssubventionskosten getragen. Zur Übernahme dieser Kosten der Kreditanstalt für Wieder- aufbau sind in den nächsten, von der mittelfristigen Finanz- planung erfaßten Jahren im Bundeshaushalt folgende Beträge veranschlagt: 1976 — 35 Mio DM 1977 — 45,3 Mio DM 1978 — 70 Mio DM 1979 — 70 Mio DM 1980 — 70 Mio DM In den Jahren nach 1980 werden diese Zinszuschüsse eine sinkende Tendenz aufweisen. 1.5 Leistungen zur pauschalen Abgeltung von Renten- und Unfallversicherungsansprüchen Solche Leistungen sind an Polen gemäß dem Abkommen über Renten- und Unfallversicherung vom 9. Oktober 1975 vorge-
9

Drucksache 7/4839                       Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode sehen. Die drei Tranchen der in diesem Abkommen insgesamt vorgesehenen Pauschale von 1,3 Mrd. DM (1976: 440 Mio DM, 1977: 430 Mio DM, 1978: 430 Mio DM) werden nur zum Teil aus dem Bundeshaushalt über die Defizithaftung des Bundes für die knappschaftliche Rentenversicherung und für den Bund als Unfallversicherungsträger getragen. Nach Inkrafttreten des deutsch-polnischen Rentenabkommens sind in den drei Jahren 1976, 1977 und 1978 insgesamt Zahlun- gen im Betrage von 650 Mio DM aus dem Bundeshaushalt zu erwarten, und zwar — 643,5 Mio DM aus der Defizithaftung des Bundes für die knappschaftliche Rentenversicherung und —     6,5 Mio DM für den Bund als Unfallversicherungsträger. In welcher Weise der Betrag von 650 Mio DM auf die einzelnen Jahre verteilt werden wird, steht noch nicht fest. II. 2. Wie hat sich der Handel in den Jahren 1970 bis 1975 mit den RGW-Staaten entwickelt (Summe der Einfuhren, Summe der Ausfuhren, Saldo; jeweils aufgegliedert nach den ein- zelnen Ländern)? Die Entwicklung des Warenverkehrs ergibt sich aus der An- lage 1. II. 3. Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, konkrete, even- tuell geschätzte Angaben über die Verschuldung der RGW- Länder oder Institutionen dieser Länder (wie Banken, Be- triebe etc.) gegenüber — ihren westlichen Handelspartnern, — der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Forde- rungen, für die der Bund eine Bürgschaft übernommen hat) zu machen? Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, konkrete Angaben über die Verpflichtungen der Staatshandelsländer gegenüber ihren westlichen Handelspartnern zu machen, da es – mit Aus- nahme für bundesverbürgte Kredite – darüber keine Statistik gibt. Selbst eine Schätzung der Verschuldung der Staatshandels- länder in harten Währungen ist außerordentlich schwierig, weil keine gesicherten Unterlagen vorhanden sind. Viele und nam- hafte Experten versuchen sich auf diesem Gebiet und gelangen zu weit auseinanderliegenden Ergebnissen. Die Gesamtverschuldung der Staatshandelsländer könnte sehr grob auf einen zwischen 20 und 30 Mrd. US- 8 , möglicherweise etwas näher bei 30 Mrd. US-$ liegenden Betrag geschätzt wer- den. Bemerkenswert ist hierbei, daß seit 1974 die Handelsbilanz- defizite der Staatshandelsländer in zunehmendem Maße durch Kredite der von jeglicher staatlichen Beeinflussung und Hilfe- stellung freien Euro-Kapitalmärkte abgedeckt worden sind.
10

Zur nächsten Seite