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Deutscher Bundestag                                                                  Drucksache 19/13898 19. Wahlperiode                                                                                    10.10.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Oliver Luksic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13377 – Zwei Jahre nach der Tunnelhavarie von Rastatt Vorbemerkung der Fragesteller Die Tunnelhavarie von Rastatt-Niederbühl sorgte ab dem 12. August 2017 für turbulente Wochen bei Logistikunternehmen in Europa. Denn rund 8200 Gü- terzüge konnten auf dieser für den europäischen Schienengüterverkehr bedeu- tenden Strecke in den folgenden 51 Tagen der Streckensperrung nicht fahren. Das Krisenmanagement der Deutschen Bahn sowie der Bundesregierung war aufgrund fehlender Vorbereitung wirkungslos. Der nationale und internationa- le Schienenpersonenverkehr musste daraufhin zwischen Karlsruhe/Rastatt und Baden-Baden/Offenburg unterbrochen werden. Zeitweise gab es chaotische Zustände an den jeweiligen Bahnhöfen. Tausende auf Züge und Stadtbahnen angewiesene Menschen in der Region Mittlerer Oberrhein und darüber hinaus mussten auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Der wirtschaftliche Schaden belief sich auf mindestens 2 Mrd. Euro (Netzwerk Europäischer Eisenbahnen: Studie: Rastatt-Unterbruch verursachte Schäden von über zwei Mrd. Euro). 1. Welche Strecken sollen einen Ausfall der Rheintalbahn kompensieren und als Redundanzen dienen? Sind diese bereits einsetzbar, und wenn nein, warum nicht? 3. Wie begründet die Bundesregierung das Fehlen von funktionierenden Aus- weichstrecken auch zwei Jahre nach der Tunnelhavarie von Rastatt- Niederbühl? 4. Auf welchen Strecken muss es zu baulichen Optimierungsmaßnahmen und Elektrifizierungen kommen, damit diese überhaupt als Ausweichstrecken genutzt werden können? Die Fragen 1, 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/13898                                       –2–             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das bundesdeutsche Schienennetz weist bereits heute eine hohe Resilienz auf. So stehen nach Auskunft der DB AG folgende Strecken für einen eventuellen Ausfall der Rheintalbahn als Umleitungsstrecken zur Verfügung: • Plochingen–Tübingen–Horb–Singen–Schaffhausen, • Stuttgart–Horb–Singen–Schaffhausen, • Ulm–Friedrichshafen–Singen–Schaffhausen (einschl. Alternative Konstanz– Winthertur), • Aschaffenburg–Würzburg/Mannheim–Stuttgart–München–Kufstein, • Aschaffenburg–Würzburg/Mannheim–Stuttgart–München–Salzburg, • Rotterdam–Antwerpen–Metz–Basel, • Mannheim–Kaiserlautern–Forbach–Metz–Basel, • Mannheim–Schifferstadt–Wörth–Lauterbourg–Strasbourg/Basel, • Koblenz–Trier–Saarbrücken–Forbach–Metz–Basel. Über die Nutzung vorhandener Umleitungsstrecken ist in jedem Einzelfall durch die Beteiligten zu entscheiden. Für nicht elektrifizierte Streckenabschnit- te ist Dieselvorspann zu leisten. Bezogen auf den Korridor Karlsruhe–Basel dient insbesondere die Elektrifizie- rung der ABS Ulm–Lindau (Südbahn) sowie der geplante Ausbau der ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH (Gäubahn) der Stärkung redundanter Fahrmög- lichkeiten auf dem Korridor. Diese haben folgenden Planungsstand: Südbahn: Am 23. März 2018 fand bei Niederbiegen der Spatenstich für die Elektrifizierung der Südbahn statt. Die Bauarbeiten werden in vier Bauab- schnitten durchgeführt und voraussichtlich 2021 abgeschlossen. Gäubahn: Der zweigleisige Ausbau Horb–Neckarhausen soll 2021 beginnen. Mit der DB Netz AG wurde vereinbart, dass die Planungen der KV-Profile P/C 410 zur Güterverkehrstauglichkeit der Strecke sowie der Ausbau der Singener Kurve als Erleichterung für den Güterverkehr zeitnah geplant werden. Derzeit wird ein Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“ erarbeitet. Es befinden sich die gemeldeten Vorschläge in der gutachterlichen Bewertung. Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9039 verwiesen. 2. Welche offiziellen Gespräche gab es vonseiten der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission, mit Frankreich, der Schweiz und mit Ös- terreich, um funktionierende Ausweichstrecken wie die Verbindung Lud- wigshafen–Wörth–Berg–Hagenau–Straßburg zu reaktivieren, zweigleisig auszubauen und in Teilen zu elektrifizieren? Die Nutzbarkeit als potentielle Umleitungsstrecke ist im Gespräch mit der fran- zösischen Regierung in der gemeinsamen Hochrangigen Eisenbahnarbeitsgrup- pe sowie im Rahmen der Konsultationen der Exekutivräte der Güterverkehrs- korridore Rhein–Alpen und Nordsee–Mittelmeer unter Einschluss der Europä- ischen Kommission angesprochen worden.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –3–                          Drucksache 19/13898 5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass allein ein internationales Hand- buch zum Notfallmanagement (vgl. www.bahn-manager.de/rastatt-unter bruch-verursachte-schäden-von-über-zwei-milliarden-euro/) Unglücke und Folgeschäden in dieser Dimension zukünftig verhindern kann, und wenn ja, welche Argumente liegen dieser Ansicht zugrunde? Das von den europäischen Betreibern der Schienenwege unter maßgeblicher Beteiligung der DB Netz AG gemeinsam erstellte Handbuch für das internatio- nale Notfallmanagement auf den Korridoren für den wettbewerbsfähigen Schie- nengüterverkehr gemäß Verordnung (EU) Nr. 913/2010 befasst sich mit der Or- ganisation der grenzüberschreitenden Schienengüterverkehre auf diesen Korri- doren im Falle einer Großstörung, wie sie mit den Vorfall von Rastatt gegeben war. Eine Verhinderung von Unglücken oder Abwendung von Folgeschäden ist nicht Gegenstand des Handbuchs und kann auch nicht in diesem Rahmen ge- leistet werden. 6. Gibt es mittlerweile für Streckensperrungen und das Abschleppen von Zü- gen eine strategische Lokreserve bzw. Lokführer der Deutschen Bahn bzw. DB Netz? Wenn ja, um welche Lokomotiven handelt es sich genau, und wie viele Lokführer stehen für derartige Notfälle und Umleitungsfahrten auch über Frankreich zur Verfügung? Nach Auskunft der DB AG führt sie eine bedarfsgerechte Personalplanung in der Mittelfristplanung (Fünf-Jahre-Zeitraum) durch. Dieser Prozess erfolgt in allen Geschäftsfeldern. Ein Bestandteil dieser Personalplanung ist ein ge- schäftsfeldspezifischer Vertreterbedarf, um den betrieblich notwendigen Bedarf zu decken. Insbesondere für den stark umworbenen Fachberuf des Lokführers wurde zusätzlich ein geschäftsfeldübergreifender Austausch etabliert, um sich im Bedarfsfall kurzfristig gegenseitig unterstützen zu können. Darüber hinaus sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) der DB AG im Havariefall in der Lage, kurzfristig ihre Lokressourcen so umzuplanen, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. 7. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Unternehmen, welche wirtschaftlich von der Tunnelhavarie betroffen waren, Kompensationszah- lungen erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Ob und inwieweit den von der infolge der Tunnelhavarie erfolgten Sperrung der Rheintalbahn betroffenen EVU ein Anspruch auf Schadenersatz zustehen kann, hängt maßgeblich von den Ursachen der Havarie ab. Diese werden der- zeit in einem Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren geklärt. 8. Wie hoch beläuft sich der gesamtwirtschaftliche Schaden der Tunnelhava- rie und der Sperrung der Rheintalbahn 2017, inklusive der Bauverzögerun- gen am Tunnelbauwerk? Der gesamtwirtschaftliche Schaden ist nicht bekannt und kann derzeit auch von der DB AG hinsichtlich eingetretener Bauverzögerungen am Tunnelbauwerk nicht beziffert werden.
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