Deutscher Bundestag Drucksache 19/19821 19. Wahlperiode 08.06.2020 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/19473 – Hintergründe zur Rückholaktion deutscher Reisender durch die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie Vorbemerkung der Fragesteller Als die Corona-Pandemie ausbrach waren tausende deutsche Reisende im Ausland. Von Mitte März 2020 bis zum Osterwochenende wurden inzwischen mehr als 225 000 Deutsche vom Auswärtigen Amt zurück in ihr Heimatland gebracht. Damit handelt es sich um die größte Rückholaktion in der deutschen Geschichte. Nachdem eine mittlere vierstellige Zahl Reisender auch aus Süd- afrika, Argentinien und Peru ausgeflogen wurden, wird die Aktion beendet sein. Dann werden sich die Botschaften nur noch um Einzelfälle kümmern (https://www.sueddeutsche.de/reise/coronavirus-urlauber-rueckholaktion-hei mreise-1.4848700). Die Rückholaktion wurde gestartet, nachdem es aus knapp 60 Ländern keine regulären Rückflüge mehr gab. Mit den 50 Mio. Euro der Bundesregierung wurden Flugzeuge gechartert, um die Festsitzenden nach Hause zu fliegen. Das Rückholprogramm ist vorrangig für Deutsche und ihre Familienangehöri- gen in den besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen ge- dacht, die sich dort vorübergehend aufhalten. Individualreisende müssen aller- dings weiterhin versuchen, sofern ihr Land nicht auf der Rückholliste steht, selbst eine Ausreise zu organisieren. Laut Auswärtigem Amt orientieren sich die Preise an einem vergleichbaren Flugticket der Econmyklasse. „Es muss niemand in Vorleistung treten. Aller- dings werden die Betroffenen einen im Konsulargesetz festgeschriebenen An- teil der Kosten tragen müssen.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUn dSicherheit/-/2320116?openAccordionId=item-2321454-13-panel). Vorbemerkung der Bundesregierung Ziel der am 17. März 2020 begonnenen Rückholaktion des Auswärtigen Amtes war, deutschen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, die sich vorübergehend in besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen im Ausland aufhielten, die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen, wenn eine selbstorganisierte Rückreise nach Deutschland nicht durchführbar war. Be- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Juni 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/19821 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. rücksichtigt wurden auch Angehörige von Drittstaaten mit ständigem Aufent- haltsrecht in Deutschland. Die Rückreise dieser Personen erfolgte teilweise durch noch verfügbare Linienflüge und Flüge von Reiseveranstaltern in enger Kooperation mit dem Auswärtigen Amt, das hierfür in vielen Fällen Überflug- und Landegenehmigungen erwirkt und die Flüge teilweise mitfinanziert hat. Außerdem hat die Bundesregierung Sonderflüge gechartert, zu denen detaillier- te Daten vorliegen. 1. Wie viele deutsche Reisende hat die Bundesregierung im Zuge der Rück- holaktion aus dem Ausland zurückgebracht? 2. Wie viele Flüge hat die Bundesregierung für die Rückholaktion benötigt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Auf den von der Bundes- regierung im Rahmen der Rückholaktion gecharterten Sonderflügen konnten 55.649 deutsche Staatsangehörige nach Deutschland zurückgebracht werden (Stand der Auswertung: 28. Mai 2020). Auf diesen Flügen konnten auch 7.619 EU-Bürger und 3.653 weitere Angehörige von Drittstaaten mitgenommen wer- den. Von insgesamt 260 vollständig und zwölf teilweise von der Bundesregie- rung gecharterten Flügen konnten bisher (Stand 28. Mai 2020) 268 statistisch ausgewertet werden. Zu den noch fehlenden vier Flügen liegen dem Auswärti- gen Amt bislang noch keine Passagierlisten vor. Einschließlich der von Reise- veranstaltern gecharterten und kommerziellen Flüge beträgt die Zahl der aus dem Ausland zurückgekehrten deutschen Staatsangehörigen rund 236.000. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob dabei einzelne Flugzeuge mehrfach zum Einsatz kamen. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD in Bundestagsdrucksache 19/19122 „Rückholaktion des Auswärtigen Amts für im Ausland gestrandete Deutsche“ vom 12. Mai 2020 wird verwiesen. 3. Wie viel hat die Rückholaktion der Bundesregierung bisher gekostet? Die Abrechnung der Rückholaktion ist noch nicht abgeschlossen, noch liegen nicht alle Rechnungen vor. Nach aktuellem Stand (28. Mai 2020) muss der Bund für die Rückholaktion Kosten in Höhe von 93,8 Millionen Euro veraus- lagen. Bislang sind davon 57,5 Millionen Euro tatsächlich verausgabt worden. 4. Wie hoch ist der Anteil der Reisenden an der Rückholaktion insgesamt? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Frage auf den Anteil von vorü- bergehend ins Ausland gereisten deutschen Staatsangehörigen an der Gesamt- zahl der zurückgeholten Personen abzielt. Es wird auf die Definition der Ziel- gruppe der Rückholaktion des Auswärtigen Amtes in der Vorbemerkung ver- wiesen. Zu dieser gehören in der Mehrzahl Touristen, teilweise aber auch deut- sche Staatsangehörige, die sich aus anderen Gründen vorübergehend im Aus- land aufhielten, wie beispielsweise Personen, die auf Geschäftsreise waren oder einen Freiwilligendienst im Ausland ableisteten. Der exakte Anteil von touris- tisch Reisenden an der Gesamtzahl der im Rahmen der Rückholaktion zurück- gekehrten Personen lässt sich mangels zentraler Erfassung nicht beziffern.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/19821 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Mit welchen Fluggesellschaften hat die Bundesregierung Charter-Verträge für die Rückholaktion abgeschlossen? Aus Gründen des Datenschutzes kann diese Frage nicht offen beantwortet wer- den und wird daher als Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch (VS- NfD)“ eingestuft und separat übermittelt. 6. Zu welchen Konditionen wurden die Charter-Verträge abgeschlossen? Für jeden im Rahmen des Rückholprogramms durch die Bundesregierung ge- charterten Sonderflug wurde ein Vertrag zwischen der Bundesregierung und der durchführenden Fluggesellschaft geschlossen, der sich innerhalb eines bran- chenüblichen Rahmens bewegt. 7. Wie viele Flugzeuge hat die Bundesregierung für die Rückholaktion ge- chartert? 8. Wie viele Flüge wurden mit den gecharterten Flugzeugen im Zuge der Rückholaktion absolviert? Zu den Fragen 7 und 8 wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 ver- wiesen. 9. Wie viele Sitzplätze für die Rückholaktion hat die Bundesregierung bei Fluggesellschaften außerhalb von Charter-Verträgen gebucht? 10. Was haben diese Sitzplätze insgesamt gekostet? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Außerhalb von Charter- Verträgen sind Plätze für 990 Passagiere auf regulären Flügen gebucht worden, die insgesamt mit 821.128,60 Euro berechnet wurden. 11. Wie berechnet sich der Anteil, den die Bürger für ihren eigenen Rückflug zahlen müssen? Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung erfolgen die Rückforderungen in Höhe von pauschal von der Bundesregierung festgesetzten Beiträgen, die nach Ziel- regionen gestaffelt wurden. Die Tarifstufen orientieren sich an durchschnitt- lichen Ticketpreisen sowie an den von anderen EU-Mitgliedstaaten erhobenen Kosten für vergleichbare Rückholflüge. 12. Wie viele Individualreisende sind nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch im Ausland? Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich in vielen Ländern der Welt noch deutsche Staatsangehörige, die aufgrund der COVID-19-Pandemie derzeit nicht nach Deutschland zurückkehren können und aus verschiedenen Gründen entweder nicht an der Rückholaktion teilnehmen konnten oder die Angebote bewusst nicht wahrgenommen haben – zum Beispiel aufgrund von fehlenden Transportmöglichkeiten, Bewegungseinschränkungen, Quarantänemaßnahmen oder auch, weil sie sich erst nach Beendigung der Rückholaktion der Bundes- regierung zu einer Ausreise entschlossen haben.
Drucksache 19/19821 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Dabei handelt es sich meist um Einzelpersonen oder kleine Gruppen von Deut- schen im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich. Darunter sind auch viele Deutsche, die dauerhaft oder saisonweise im Ausland leben. Auch handelt es sich häufig um Reisende mit familiären Bindungen in das Aufenthaltsland. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeord- neten Norbert Müller (DIE LINKE), in Bundestagsdrucksache 19/19651 vom 26. Mai 2020 wird verwiesen. 13. In welcher Höhe wurden durch die europäische Zusammenarbeit bei der Rückholaktion Kosten eingespart? Für durch die Bundesregierung gecharterte Flüge, auf denen auch weitere Staatsangehörige der Europäischen Union mitgenommen wurden, kann eine Ko-Finanzierung durch den EU-Zivilschutzmechanismus („EU Civil Protection Mechanism“) beantragt werden. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Anträge für 252 Flüge eingereicht, bislang jedoch noch keine Entscheidung über mögliche Zuschüsse erhalten. Die Kostenersparnis kann daher aktuell nicht beziffert werden. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion AfD in Bundestagsdrucksache 19/19122 vom 12. Mai 2020 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333