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Deutscher Bundestag                                                                        Drucksache  19/8080 19. Wahlperiode                                                                                           28.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7675 – Bilanz der globalen Waldpolitik der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Vorbemerkung der Fragesteller Die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder weltweit sowie der Wiederaufbau degradierter und zerstörter Wälder sind ein wichtiges globales Ziel und daher eine zentrale Herausforderung für die Entwicklungszusammen- arbeit der Bundesregierung. Deutschland gehört zu den größten Unterstützern oder Initiatoren aller wichtigen aktuellen Prozesse auf internationaler Ebene. Dies umfasst auch Prozesse zur Erhaltung von Wäldern, zum Wiederaufbau von Wäldern, zur Förderung von guter Regierungsführung in den Partnerländern, zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages und Holzhandels oder zur inter- nationalen Standardisierung der Grundanforderungen an eine nachhaltige Wald- bewirtschaftung. Letztere dienen gleichzeitig der Sicherung fairer Wettbe- werbsbedingungen auf dem globalen Holzmarkt. Für die Bewertung der Effek- tivität und der Effizienz der internationalen Waldpolitik der Bundesregierung ist es überdies wichtig, in Erfahrung zu bringen, wie sich die Waldflächenbilanz in jenen Ländern, in denen die Bundesregierung engagiert ist, insgesamt entwi- ckelt. Ebenso ist es wichtig, zu eruieren, welche Akteure die internationale Forst- und Holzwirtschaft kontrollieren und beeinflussen. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fragesteller nicht sinnvoll, die Umweltfreundlichkeit von Bioenergie und Agrosprit pauschal positiv zu bewer- ten. Denn eine gesteigerte Nachfrage nach Bioenergie und Agrosprit löst eine Ausweitung der landwirtschaftlichen Produktionsfläche aus, die zu einem Ver- lust wertvoller Ökosysteme wie Wäldern, artenreichem Grünland oder Mooren führen kann. 1.   Liegen der Bundesregierung für jene Partnerländer der Entwicklungszusam- menarbeit, in denen die Bundesregierung in der Erhaltung, der Restaurie- rung, der Neuaufforstung und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wald engagiert war bzw. ist, Zahlen zur Waldflächenbilanz vor (bitte tabellarisch nach Partnerländern für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bun- destagsdrucksache 19/4068 wird verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung vom 26. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/      19/8080 8080                                – 2– –2 –              Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19.   19.Wahlperiode Wahlperiode 2.  Inwiefern und in welchen Dimensionen haben nach Kenntnis der Bundesre- gierung deutsche Mittel im Vollzug der letzten zehn Jahre in diesen Ländern zu einer positiven oder negativen Entwicklung der Waldbewirtschaftung bei- getragen (bitte nach bi- und multilateralem Mitteleinsatz aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bun- destagsdrucksache 19/4068 wird verwiesen. 3.  Wie schnell schreitet nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwaldung in diesen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit voran (bitte in absoluten und relativen Zahlen antworten, nachvollziehbar angeben, wie diese Zahlen berechnet wurden und einen detaillierten Überblick über die letzten zehn Jahre geben)? Zur Entwaldung gibt es unterschiedliche Datenquellen, die sich hinsichtlich Walddefinition, dem Zeitpunkt der Flächenerfassung etwaiger Wiederauffors- tungsmaßnahmen oder natürlicher Wiederbewaldung unterscheiden. Bislang wurden die Daten der FAO als maßgebliche Referenz genutzt, die i. d. R. von den Partnerländern an die FAO geliefert werden und von sehr unterschiedlicher Qua- lität sind. Spezifische Monitoring-Systeme für Wald sind in vielen Ländern erst im Aufbau. Aktuellere Zahlen stellt Global Forest Watch, eine unabhängige in- * ternationale Institution, bereit (siehe Anlage 1 ). Diese Daten werden aus Satelli- tendaten abgeleitet. Die Daten von Global Forest Watch weisen für Brasilien steigende Entwaldungs- zahlen aus. Auch die Entwaldung in der Demokratischen Republik Kongo ist an- steigend. In Indonesien, dem dritten großen Waldland ist die Entwaldung leicht rückläufig. 4.  Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme aller staatlichen und ODA-fähigen Mittel im Waldsektor der letzten zehn Jahre (bitte tabellarisch nach Partnerländern und beteiligten Bundesministerien aufschlüsseln)? Die Gesamtsumme aller staatlichen und ODA-fähigen Mittel im Waldsektor be- * trägt 3,01 Mrd. Euro (s. Projektliste in Anlage 2 ). 5.  Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile der Finanzi- ellen und wie hoch die der Technischen Entwicklungszusammenarbeit im Waldsektor (bitte tabellarisch nach Partnerländern aufschlüsseln)? Der Anteil der finanziellen Zusammenarbeit beträgt 1,69 Mrd. Euro, der Anteil der technischen Zusammenarbeit beträgt 943 Mio. Euro (s. Projektliste in An- * lage 2 ). 6.  Werden seitens der Bundesregierung Maßnahmen zur Kontrolle oder Über- wachung des internationalen Holzkohlemarktes ergriffen? Um die Legalität der Holzkohleeinfuhren zu überwachen und den Verbraucherin- nen und Verbrauchern Hilfestellung zu geben, nachhaltige und legale Produkte zu erwerben, hat die Bundesregierung am Kompetenzzentrum für Holzherkünfte des Thünen-Instituts seit dem Jahr 2016 eine neue Untersuchungsmethode (3D- * Von der Drucklegung der Anlage wurde abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/8080 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Deutscher Bundestag Deutscher   Bundestag –– 19.19. Wahlperiode Wahlperiode                 – 3– –3 –                              Drucksache Drucksache19        19//8080 8080 Auflichtmikroskopie) etabliert. Damit kann anatomisch sicher bestimmt werden, ob die Holzkohle-Sortimente Hölzer aus tropischen und subtropischen Verbrei- tungsgebieten enthalten und eventuell falsch deklariert wurden. In Ergänzung zu den freiwilligen Nachhaltigkeitssiegeln ist die EU-Holzhandels- verordnung ebenfalls ein wichtiges Rechtsinstrument, um die Legalität von Holz und Holzprodukten generell für den EU-Markt zu sichern. Die Bundesregierung setzt sich seit der Evaluierung der EU-Holzhandelsverordnung im Jahr 2016 dafür ein, dass Holzkohle mit in die EU-Holzhandelsverordnung aufgenommen wird und damit sichergestellt ist, dass sie aus legalen Quellen stammt. 7.   Wie viele Mitarbeiter der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder indirekt an Projekten zur Bekämp- fung der Entwaldung beschäftigt (bitte tabellarisch nach Partnerländern für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? Im Rahmen der deutschen, staatlichen Entwicklungszusammenarbeit arbeiten für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt oder indirekt im Waldsektor. Bei der Kreditanstalt für Wieder- aufbau sind dies 69 Personen. Darüber hinaus sind über die Bundesministerien 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorwiegend indirekt im Waldsektor beschäf- * tigt. Die Gesamtzahl beträgt 374 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (s. Anlage 3 ). 8.   Welche Projekte, Maßnahmen und Vorhaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit im Waldsektor in den letzten zehn Jahren durchgeführt oder gefördert (bitte nach Bundesministerium, Projekttitel bzw. Programmtitel, Partnerland, Durchführungsorganisation, Projektträger, Aus- gaben bzw. Kosten, Haushaltskapitel und Titel, ggf. Eigenanteil der Partner, ggf. Einnahmen, Laufzeit, Zielsetzung und bisherigen Erreichungsgrad – Soll-Ist-Vergleich – aufschlüsseln)? * Auf die Projektliste in Anlage 2 wird verwiesen. 9.   Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Holzimport- politik der EU im Allgemeinen, und welchen Einfluss hat die Bundesregie- rung darauf? Die Holzimportpolitik der EU hat seit der Entwicklung und Verabschiedung des FLEGT-Aktionsplans (Forest Law Enforcement, Governance and Trade/Rechts- durchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) 2003 und insbeson- dere der FLEGT-Verordnung 2005 ihr Ziel erreicht, einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlages weltweit zu leisten. Die Maßnahmen wurden über die Jahre weiterentwickelt und durch die Holzhandelsverordnung von 2010 verschärft. Sie sind heute beispielgebend für andere Rohstoffbereiche. Die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Ernäh- rung und Landwirtschaft hat die Entwicklung der Maßnahmen von Anfang an unterstützt. Zudem hat sie mit der Umsetzung der EU-FLEGT-Verordnung und der EU-Holzhandelsverordnung durch das Holzhandelssicherungsgesetz in Deutschland, mit der Gründung des inzwischen weltweit renommierten Kompe- tenzzentrums für Holzherkünfte am Thünen-Institut in Hamburg sowie im Rat die Umsetzung und Rechtsdurchsetzung auch innerhalb der gesamten EU unterstützt. Auch begleitet die Bundesregierung die Umsetzung im FLEGT-Begleitausschuss * Von der Drucklegung der Anlage wurde abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/8080 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Drucksache 19/      19/8080 8080                                  – 4– –4 –            Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19.19.Wahlperiode Wahlperiode in Brüssel und beteiligt sich am Dialog und an der Zusammenarbeit der EU mit anderen wichtigen Holzimportnationen wie USA, Australien, Japan und China. Enge Abstimmung erfolgt zudem mit den für CITES (Convention on Internatio- nal Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora/Washingtoner Arten- schutzübereinkommen) zuständigen Stellen im Geschäftsbereich des Bundesmi- nisteriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit dem Ziel, die synergetischen Wirkungen beider Wirkungspfade zu optimieren. Hinzuweisen ist zudem darauf, dass die Holzimportpolitik der EU begleitet wird durch Unterstüt- zungsmaßnahmen zur Verbesserung von Demokratisierungsprozessen und kon- kreter Kontrollmechanismen in den Produzentenländern, insbesondere im Rah- men der Hinführung dieser Länder auf Freiwillige Partnerschaftsabkommen mit der EU, die in einigen Ländern auch durch die deutsche Entwicklungszusammen- arbeit unterstützt werden. 10.   Welche Zahlen über illegale Importe von Holzprodukten in die EU liegen der Bundesregierung vor (bitte tabellarisch nach illegaler oder verdächtiger Holzmenge, Holzprodukten und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Aktuelle und gesicherte Zahlen über illegale Importe von Holzprodukten in die EU liegen der Bundesregierung nicht vor. Gemäß dem Bericht der International Union of Forest Research Organizations (IUFRO) wurde im Jahr 2014 Rund- und Schnittholz im Wert von 453,9 Mio. US-Dollar (rund 400 Mio. Euro) aus Russ- land, Südamerika, dem Kongobecken und Südostasien in die EU eingeführt, das mit hohem Risiko aus illegalen Quellen stammt (s. Tabelle 1). Eine weitere Un- terteilung nach Warengruppen oder Zahlen für andere Herkunftsländer liegen nicht vor. Tabelle 1: Wert des 2014 in die EU eingeführten Rund- und Schnittholz, das mit hohem Risiko aus illegalem Einschlag stammt (in Mio. US-Dollar) Exportierende Region Russland             Südamerika        Kongo-             Südostasien         Ozeanien           Total (d. h.            becken             (d. h.              (d. h. Papua Brasilien,        (d. h.             Kambodscha,         Neuguinea) Kolumbien,        Kamerun,           Laos, Peru)             Demokra-           Indonesien, tische             Malaysia, Republik           Myanmar) Kongo, Republik Kongo) Importe in die             239,4                 55,2              113,7              45,6                  -               453,9 EU Quelle: Kleinschmit et al. (2016): Illegal Logging and Related Timber Trade – Dimensions, Drivers, Impacts and Responses. A Global Scientific Rapid Response Assessment Report. IUFRO World Series Volume 35, Vienna, 148 p.
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Deutscher Bundestag Deutscher    Bundestag –– 19.19. Wahlperiode Wahlperiode                  – 5– –5 –                             Drucksache Drucksache19      19//8080 8080 11.   Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der Holzkohleim- portpolitik der Volksrepublik China, und wie bewertet sie diese unter ent- wicklungs- und umweltpolitischen Gesichtspunkten? Die Bundesregierung hat Kenntnis darüber, dass der Holzbedarf Chinas insbe- sondere aus Importen gedeckt wird und dass dadurch negative Auswirkungen auf die Wälder der Holzherkunftsländer entstehen. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 12.   Welche Zahlen über illegale und legale Importe von Holzprodukten nach China liegen der Bundesregierung vor (bitte tabellarisch nach legaler und illegaler oder verdächtiger Holzmenge, Holzprodukten und Herkunftslän- dern aufschlüsseln)? Aktuelle und gesicherte Zahlen über illegale Importe von Holzprodukten nach China liegen der Bundesregierung nicht vor. Gemäß dem Bericht der Internatio- nal Union of Forest Research Organizations (IUFRO) wurde im Jahr 2014 Rund- und Schnittholz im Wert von 3 295,7 Millionen US$ aus Russland, Südamerika, dem Kongobecken und Südostasien nach China eingeführt, das mit hohem Risiko aus illegalen Quellen stammt (Tabelle 2). Eine weitere Differenzierung nach Wa- rengruppen oder Zahlen für andere Herkunftsländer liegen nicht vor. Gemäß of- fizieller Statistik (UN Comtrade) wurden 2014 95,3 Millionen Kubikmeter Rund- und Schnittholz im Wert von 15 609,7 Mio. US-Dollar nach China eingeführt – somit läge der Illegalitätsanteil für diese beiden Warengruppen bei ca. 21 Prozent. Zur Einordnung: Insgesamt wurden gemäß offizieller Statistik 2014 327,4 Milli- onen Kubikmeter Holz und Produkte auf Basis Holz im Wert von 53 054,9 Mio. US-Dollar nach China importiert. Tabelle 2: Wert des 2014 nach China eingeführten Rund- und Schnittholz, das mit hohem Risiko aus illegalem Einschlag stammt (in Mio. US-Dollar) Exportierende Region Russland           Südamerika        Kongo-            Südostasien        Ozeanien          Total (d. h.            becken (d. h.     (d. h.             (d. h. Papua Brasilien,        Kamerun,          Kambodscha,        Neuguinea) Kolumbien,        Demokra-          Laos, Peru)             tische            Indonesien, Republik          Malaysia, Kongo,            Myanmar) Republik Kongo) Importe nach 619,9               78,6              302,0            1 730,6             564,7            3 295,7 China Quelle: Kleinschmit et al. (2016): Illegal Logging and Related Timber Trade – Dimensions, Drivers, Impacts and Responses. A Global Scientific Rapid Response Assessment Report. IUFRO World Series Volume 35, Vienna, 148 p. 13.   Hat die Bundesregierung Kenntnis über Tropenholz, das aus Afrika über China auf den Weltmarkt gelangt? Es wird auf die Zahlen aus der Handelsstatistik in der Antwort zu Frage 15 ver- wiesen. Zudem liegen im Rahmen der internationalen CITES-Ein- und Ausfuhr- kontrollen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora/Washingtoner Artenschutzübereinkommen) detaillierte Infor- mationen über geschützte Tropenhölzer aus Afrika vor, die über China auf den
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Drucksache 19/    19/8080 8080                            – 6– –6 –              Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Weltmarkt gelangen. Im Detail handelt es sich um die CITES-geschützten Arten Dalbergia melanoxylon, Grenadill, Guibourtia spp, Bubinga, Pericopsis elata, Af- rormosia, Pterocarpus erinaceus, Vène sowie die gesamten Palisander- und Eben- hölzer aus Madagaskar. Diese Hölzer mit hoher Wertschöpfung werden v. a. in China zu hochwertigen Musikinstrumenten, Möbel, Schmuckgegenständen, Messergriffen etc. verarbeitet und weltweit vermarktet. Am Thünen-Kompetenz- zentrum Holzherkünfte werden regelmäßig aus China eingeführte und dort her- gestellte Holzprodukte im Auftrag von Zoll- und Umweltbehörden holzanato- misch bestimmt, um die angegebenen Deklarationen zu überprüfen bzw. festzu- stellen, ob die Produkte CITES-geschützte Hölzer enthalten. Diese Kontrollen er- folgen auch regelmäßig und im großen Umfang für Holzprodukte, die dem Holz- handelssicherungsgesetz (HolzSiG) unterliegen und von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Deutschland geprüft werden. Im Kontext der CITES/BLE -Kontrollen wurden in den Jahren 2018 und 2017 insgesamt 52 Prüfaufträge für Warenmuster aus China am Kompetenzzentrum bearbeitet, die afrikanische Tropenhölzer enthielten. Weiterhin werden am Kompetenzzentrum im großen Umfang Holzartenbestimmungen/-kontrollen für Handelsunternehmen durchgeführt („freiwillige Kontrollen“ für nationale und internationale Marktteil- nehmer). Die Auswertungen der Prüfaufträge zeigen ebenfalls, dass tropische Hölzer aus Afrika in China verarbeitet und weltweit vermarktet werden. Zu den wichtigsten untersuchten Produktgruppen zählen Furniere, Sperrhölzer, Leisten, Parkett und Möbel. Weiterhin können Informationen zu den verarbeiteten Höl- zern bereitgestellt bzw. ausgewertet werden. Es handelt sich v. a. um „traditio- nell“ stark nachgefragte afrikanische Hölzer wie Abachi, Iroko, Khaya, Koto, Padouk, Sapelli, Sipo und Wenge (nicht nach CITES-geschützt). 14.   Kaufen nach Kenntnis der Bundesregierung europäische Firmen Tropenholz in China? a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Menge? b) Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung dabei in der EU geltende Ver- bote umgangen werden? Die Auswertungen der umfangreichen Prüfaufträge (2018 ca. 1 400) zur Holzar- tenbestimmung am Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte zeigen, dass eu- ropäische Firmen in China hergestellte Produkte mit tropischen Hölzern einkau- fen. Vergleichbar zu den in der Antwort zu Frage 13 (Tropenholz aus Afrika) aufgeführten Produktgruppen handelt es sich dabei v. a. um Furniere, Sperrhöl- zer, Leisten, Parkett und Möbel. Einen großen Marktanteil machen dabei Sperr- hölzer und Rahmenhölzer aus, die v. a. tropische Hölzer aus Südostasien enthal- ten. Genaue Kenntnis über die eingekauften Mengen hat die Bundesregierung je- doch nicht. Der Kauf von Tropenholz über China ist nicht geeignet, um die EU-Regelungen zu umgehen. Da die eingeführten Produkte mit wenigen Ausnahmen (z. B. Mu- sikinstrumente, Werkzeuge, Deko-Artikel) vollständig den Richtlinien der Euro- päischen Holzhandelsverordnung (EUTR) und CITES unterliegen, müssen die erforderlichen Sorgfaltspflichten (= Legalitätsnachweis, Art und Herkunftsnach- weis) von den Unternehmen bzw. Importeuren eingehalten bzw. erfüllt werden. Es gelten somit die gleichen Richtlinien und Voraussetzungen wie bei einem Di- rekt-Import der Tropenhölzer/-produkte. Die Kontrollen werden systematisch durch die BLE-, Zoll-, und Umweltbehörden durchgeführt, die Proben zum Art- und Herkunftsnachweis an das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte ein- senden (214 Prüfaufträge 2018 für ca. 800 Einzelproben).
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Deutscher Bundestag Deutscher   Bundestag –– 19.19. Wahlperiode Wahlperiode                 – 7– –7 –                              Drucksache Drucksache19        19//8080 8080 15.   Welche Zahlen der aus China in die EU exportierten Holzprodukte liegen der Bundesregierung vor (bitte tabellarisch nach Holzmenge, Holzart, Holzprodukten und Abnehmern in der EU aufschlüsseln)? * Die Tabelle in Anlage 4 zeigt die Warenimporte (Holz und Produkte auf Basis Holz) der EU-Staaten aus China für das Jahr 2017, unterteilt nach Warengruppen und Abnehmerländern in der EU. Eine Unterteilung in Holzarten (Nadelholz, Laubholz, Tropenholz) ist nur für Rohholz und Schnittholz eindeutig möglich, für weitergehende Verarbeitungsstufen häufig nicht („unbekannt“). Die verwendete Einheit ist Kubikmeter Rohholzäquivalent (m³ (r)). Sie bildet ab, welche Roh- holzmenge erforderlich ist, um eine Einheit einer Halbware oder Fertigware aus Holz herzustellen. 16.   Wie bewertet die Bundesregierung die ökologische, soziale und ökonomi- sche Auswirkung der massiven Abholzung der afrikanischen Regenwälder für die nachhaltige Entwicklung dieser Länder? Wälder haben einen entscheidenden Einfluss auf das weltweite Klima. Sie sind die direkte Lebensgrundlage für die Mehrheit der ländlichen Bevölkerung in Af- rika und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Tropenwälder sind eine wichtige Ein- kommens- und Nahrungsquelle und schaffen Arbeitsplätze. Sie regulieren den regionalen Wasserhaushalt, verhindern Dürren und Überschwemmungen, schüt- zen vor Bodenerosion und sind von großer Bedeutung für den Erhalt von biolo- gischer Vielfalt. Die Abholzung der Regenwälder beziehungsweise deren Degra- dierung hat negative Folgen für das globale Klima, den Erhalt der biologischen Vielfalt und eine nachhaltige Entwicklung, denn es gefährdet mittel- bis langfris- tig die wirtschaftliche und ökologische Lebensgrundlage der Bevölkerung in die- ser Region. Besonders betroffen von der Abholzung ist die ländliche Bevölkerung. Die Resi- lienz der Regionen gegenüber einem häufigeren Auftreten von Extremwetter- ereignissen sinkt, die Gefahr für soziale Konflikte um schwindende natürliche Ressourcen und der Migrationsdruck steigen an. Die Länder der Region sind die- sen steigenden Herausforderungen meist nicht gewachsen, die über die letzten Jahrzehnte global erzielten Erfolge im Rückgang extremer Armut sind dadurch in Gefahr. 17.   Inwiefern kann der Verlust des Regenwalds nach Kenntnis der Bundesregie- rung, qualitativ wie quantitativ, überhaupt durch Wiederaufforstung (Sekun- därwald) ausgeglichen werden? Ein qualitativer und quantitativer Ausgleich des Verlustes von Regenwalds durch Wiederaufforstung ist, wenn überhaupt, nur sehr langfristig über mehrere Gene- rationen möglich: Forschungen zeigen, dass eine komplette Wiederherstellung der Funktion als Kohlenstoffsenke mindestens 80 Jahre, die Wiederherstellung der kompletten biologischen Vielfalt 100 bis 150 Jahre in Anspruch nimmt oder gar nicht mehr möglich ist. Deshalb unterstützt die Bundesregierung mit ihren Initiativen das 2014 in der New Yorker Wald-Deklaration festgesetzte Ziel, die Entwaldung von Naturwald bis 2030 global zu stoppen. Das Ziel der Bonn Chal- lenge zum Wiederaufbau von 150 Millionen Hektar Wald bis 2020 wird in der New Yorker Wald-Deklaration bis 2030 fortgeschrieben mit insgesamt 350 Mil- lionen Hektar. Flankierend unterstützt die Bundesregierung die mittel bis lang- * Von der Drucklegung der Anlage wurde abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/8080 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Drucksache 19/    19/8080 8080                               – 8– –8 –             Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode fristige Wiederherstellung von Waldlandschaften, mit Schwerpunkt in Afrika, un- ter anderem in der AFR 100-Initiative, die die Wiederherstellung von 100 Milli- onen Hektar Waldlandschaften bis 2030 in Afrika zum Ziel hat. 18. Wie hoch ist die Relation zwischen eingesetzten Mitteln (in Euro) und den erzielten Ergebnissen des Engagements der Bundesregierung im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und der staatlichen Leistungen (Zuwendungen) der Bundesrepublik Deutschland für entwicklungspolitische Maßnahmen an private Träger, Nichtregierungsorganisation und Kirchen der letzten zehn Jahre (in Hektar erhaltenem, restauriertem, neu aufgeforstetem und nachhaltig bewirtschaftetem Wald; bitte tabellarisch nach Partnerlän- dern sowie nach bi- und multilateralem Mitteleinsatz aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Darüber hinaus sind die aus den Zuwendungstiteln des BMZ für private und kirchliche Träger geför- derten Maßnahmen im Bereich von Wald- und Forstentwicklung nicht auf den Ankauf von Waldflächen zum Walderhalt oder reine Aufforstungsmaßnahmen ausgerichtet, sondern überwiegend auf die Stärkung lokaler Gemeinschaften, Bil- dungsmaßnahmen, Waldmanagement und einkommensschaffende Maßnahmen für arme Bevölkerungsgruppen. Insofern lässt sich keine unmittelbare Relation herstellen. 19. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Relation (Euro/ha) zwischen im Forstbereich eingesetzten Mitteln aller Geber und der Entwicklung der Waldflächenbilanz insgesamt der letzten zehn Jahre (bitte tabellarisch nach Partnerländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 20. Gibt es Bestrebungen der Bundesrepublik Deutschland, der Holzimportpoli- tik der Volksrepublik China im Allgemeinen und insbesondere in Afrika ent- gegenzuwirken (wenn ja, bitte konkrete Maßnahmen benennen), und wenn nein, warum nicht? Seit 2007 unterhalten das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Staatliche Forstverwaltung Chinas ein bilaterales Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forstwirtschaft. Dabei geht es darum, eine nachhaltige und mul- tifunktionale Bewirtschaftung der Wälder in China zu unterstützen und die Holzproduktion in China, die weit unter dem Potential liegt, zu steigern. Auf diese Weise soll, neben anderen Zielen, auch ein Beitrag dafür geleistet werden, dass der große Holzbedarf des Landes zu einem wachsenden Teil aus eigenen, nach- haltigen Quellen gedeckt werden kann. Dadurch kann dann der Holzimport und die entsprechenden Auswirkungen nichtnachhaltiger Waldnutzung in den Nach- barländern und anderen Teilen der Welt gemindert werden. Seit 2017 konnte die Zusammenarbeit durch die Etablierung eines Forstberaters in China wesentlich vorangebracht und die Gründung einer „Forest Policy Faci- lity“ (FPF, Beratungsstelle für Forstpolitik) vorbereitet werden, die zu gleichen Teilen von China und Deutschland getragen und finanziert wird. Die FPF hat ihre Arbeit inzwischen aufgenommen. Zusätzlich haben BMEL und die chinesische Staatsforstverwaltung aktuell ein gemeinsames Projekt zur praktischen Erpro- bung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in einem Forstbetrieb in der Re- gion Shanxi gestartet. Die Auftaktveranstaltung hat am 18. Februar 2019 stattge- funden. Die Wirkungen sollen dabei nicht auf die ausgewählte Region beschränkt bleiben, sondern auch auf die nationale Ebene zurückwirken.
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Deutscher Bundestag Deutscher   Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode               – 9– –9 –                       Drucksache Drucksache19 /8080 19/ 8080 Weiterhin fördert die Bundesregierung, über das Bundesamt für Naturschutz, seit dem Jahr 2011 eine wissenschaftlich orientierte Kooperation mit der chinesischen Akademie der Wissenschaften und den Provinzforstbehörden von Ningbo und Jiangxi zur Umsetzung einer naturnäheren Waldbewirtschaftung in subtropischen Wirtschaftswäldern. Ziel ist u. a. die Erfassung und Bewertung von Ökosystem- leistungen aus Wäldern jenseits der Holzproduktion. Eine neue Initiative ist die von führenden chinesischen Firmen der Holzwirtschaft getragene „Global Green Supply Chain (GGSC)“, die sich ebenfalls für legale und nachhaltige Holzimporte einsetzt. Die GGSC-Initiative wird aktuell von FPF unterstützt, eine entsprechende Reise in mehrere wichtige Holzherkunftsländer in Afrika zur Anbahnung entsprechender Kontakte und Vorbereitung konkreter wei- terer Schritte ist für Ende Februar vorgesehen. Zukünftig soll GGSC über die In- ternationale Tropenholzorganisation ITTO (Internationale Organisation für tropi- sches Holz) unter ihrem deutschen Generaldirektor vorangetrieben werden. Eine finanzielle Förderung der Bundesregierung wird zurzeit geprüft. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Europäische Kommission bei ihrer Kooperation mit China zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages und des damit verbundenen Handels im Rahmen des „Bilateral Coordination Mechanism (BCM)“. 21.   Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung der Bioenergienutzung und des Agrosprits in den Industrieländern und die damit einhergehende ge- stiegene Nachfrage nach Anbaufläche in Zusammenhang mit der anhalten- den globalen Entwaldung (bitte qualifizieren und quantifizieren)? Die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen gilt als eine der Hauptursachen für die Entwaldung, 70 bis 80 Prozent werden ihr zugeschrieben. Die zugrundelie- genden Ursachen sind komplex – u. a. die steigende globale Nachfrage und die Weltmarktpreise für Agrarprodukte, das Bevölkerungswachstum, politische Ent- scheidungen und Rahmenbedingungen auf internationaler Ebene sowie auch in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Eine Zuord- nung der Ausdehnung der Agrarflächen mit Bezug zu energetischer Nutzung der Biomasse ist nicht möglich, da landwirtschaftliche Produkte in der Regel mehrere Zielmärkte haben (z. B. Pflanzenöle für Nahrungsmittel, Industrie, Kosmetik, Reinigungsmittel, Biodiesel etc.). Die Bundesregierung ist sich der Herausforderung bewusst, dass zunehmende Anforderungen an die Produktion von Biomasse den Flächendruck weltweit er- höhen. Sie engagiert sich zum Beispiel im Rahmen der Globalen Bioenergiepart- nerschaft (GBEP) seit mehreren Jahren mit Erfolg für die Anwendung von Nach- haltigkeitsindikatoren, um die Entwicklung von Bioenergie in den Mitgliedslän- dern der Partnerschaft nachhaltig zu gestalten. Im Zuge der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (REDII) hat sich die Bundesregierung erfolgreich für eine Deckelung konventioneller (landnutzender) Biokraftstoffe und die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien für feste Biomasse eingesetzt. Das politische Ziel der Förderung von nachhaltigen, entwaldungsfreien Liefer- ketten ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthalten. Die Bundesregie- rung bringt sich in diesem Zusammenhang in die Aktivitäten der sogenannten Amsterdam-Gruppe (ein Zusammenschluss von bislang sieben europäischen Staaten mit dem Ziel bis 2020 vollständig entwaldungsfreie Lieferketten für Ag- rarrohstoffe in Europa zu erreichen) ein und unterstützt den aktuell laufenden Pro- zess zur Entwicklung einer EU-Strategie gegen Entwaldung und Walddegradie- rung.
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Drucksache 19/   19/8080 8080                            – 10  – – – 10                  Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode 22.  Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung das Nachhaltig- keitsziel der Agenda 2030 „Schutz der Wälder und der Landökosysteme“ mit der Tatsache, dass die Entwaldung in den Partnerländern trotz erheblicher Finanzierungen im Waldsektor immer schneller voranschreitet (vgl. www.bmz. de/de/laender_regionen/lateinamerika/brasilien/index.jsp#section-29758173; www.spiegel.de/wissenschaft/natur/brasilien-abholzung-des-regenwalds- erreicht-hoechsten-stand-seit-10-jahren-a-1240226.html; www.bmz.de/ de/themen/wald/Deutscher_Beitrag/Initiativen/index.html; www.presseportal. de/pm/7626/4184541)? Die Entwicklung der Waldflächen ist durch unterschiedliche Faktoren bedingt und das Resultat von diversen Entwaldungstreibern, z. B. der Landwirtschaft, also der Umwandlung von Wald in Agrarflächen (vgl. hierzu Antwort zu Frage 21). Aber auch Bergbau, Infrastrukturentwicklung, Urbanisierung und illegaler Holz- einschlag tragen zu Entwaldung bei. Der Ansatz der Bundesregierung ist es, alle diese Ursachen gemeinsam in den Blick zu nehmen. Es gilt alle Dimensionen der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und zugleich Zielkonflikten entgegenzuwir- ken. Denn die Agenda 2030 betont, dass die 17 SDGs integriert und unteilbar sind. Kein Ziel darf zu Lasten eines anderen umgesetzt werden. Bei der Umset- zung müssen beide Aspekte des integrativen Charakters aufgegriffen werden.
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