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Deutscher Bundestag                                                             Drucksache     V/107 5. Wahlperiode Der Bundesminister der Justiz                                        Bonn, den 10. Dezember 1965 9311/5 - I - 17 069/65 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Empfehlung 418 der Beratenden Versammlung des Europarates Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wahl, Bauer (Würzburg) und Genossen - Drucksache V/52 - Zu der Kleinen Anfrage vom 25. November 1965 nehme ich im Namen der Bundesregierung wie folgt Stellung: Die Bundesregierung ist der Meinung, daß das noch geltende Haager Vormundschaftsabkommen vom 12. Juni 1902 (Reichs- gesetzbl. 1904 S. 240) den Anforderungen zeitgerechter Jugend- pflege nicht mehr voll gerecht wird, und teilt die in der Empfeh- lung Nr. 418 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 28. .Januar 1965 zum Ausdruck kommende Ansicht, daß das neue Haager Übereinkommen zum Schutze Minderjähriger vorn 5. Oktober 1961 ein geeignetes Mittel darstellt, um im zwi- schenstaatlichen Bereich hilfsbedürftigen Minderjährigen einen ausreichenden Schutz zu verschaffen. Die Bundesregierung strebt deshalb an, daß die Bundesrepublik Deutschland Ver- tragspartner des genannten Übereinkommens wird. Das Über- einkommen konnte jedoch aus folgenden Gründen bisher nicht gezeichnet werden: Nach den §§ 19, 25 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes kann ein Minderjähriger nur mit Zustimmung des Vormund- schaftsgerichts die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Es sind Zweifel darüber aufgekommen, ob Artikel 1 und 2 der Konvention (Band 4 rotes Zeichen) mit Sicherheit ausschließen, daß ein ausländisches Vormundschaftsgericht die Zuständig- keit zur Erteilung dieser Zustimmung für sich in Anspruch nimmt und damit über den Verlust der deutschen Staatsange- hörigkeit eines Minderjährigen befindet. Zur Zeit wird noch geprüft, wie verhindert werden kann, daß die Artikel 1 und 2 durch die Gerichte anderer Vertragsstaaten eine solche Aus- legung erfahren. Die Bundesregierung ist wie bisher auch weiterhin bemüht, die noch offene Frage möglichst bald zu klären. Welche Zeit dies noch in Anspruch nehmen wird und wann mit der Unter- zeichnung gerechnet werden kann, läßt sich noch nicht absehen. Dr. Jaeger
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